Frage: Was macht diesen Korruptions- und Justiz-Willkür-Skandal so außergewöhnlich? Warum ist das hessische Watergate-System so brand-gefährlich, rechtsstaatsfeindlich und demokratiefeindlich?

Antwort: Weil Hessen seit 3 Jahren ein SYSTEM betreibt, welches die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz durchzieht, und welches von der hessischen Landesregierung (Herrn MP Rhein und Herrn JM Dr. Poseck) AKTIV gedeckt, unterstützt und mit betrieben wird.
Mittels dieses SYSTEMs setzt Gesamt-Hessen(!) fallbezogen den gesamten Rechtsstaat und alle rechtsstaatliche Kontrolle kriminell vollständig und instanzen-übergreifend außer Kraft. Also auch z.B. die rechtsstaatliche Kontrolle über von der hessischen Justiz verbrochenen Menschen- & Grundrechtsverletzungen, von Verstößen gegen Recht und Gesetz, aber auch hinsichtlich der von hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen begangenen schweren Amtsverbrechen, wegen derer diese Täter*innen in schwarzer Robe längst hätten ihren Stuhl räumen müssen, vgl. HallOfShame.

Dadurch, dass dieses SYSTEM von der gesamten hessischen Justiz UND Landesregierung unterhalten und zur Verfolgung korrupter Ziele betrieben wird, setzt Gesamt-Hessen fallbezogen den gesamten Rechtsstaat außer Kraft; sodass jede rechtsstaatliche Kontrolle komplett ausgeschlossen ist; und dies zudem instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend!

Dies kennzeichnet exakt die menschenverachtende Justiz-Willkür und Staatswillkür im Dritten Reich; beschreibt aber zugleich LÜCKENLOS BEWEISBAR das SYSTEM und die Gegebenheiten im Hessen des Jahres 2023! Und bitte machen WIR uns zugleich bewusst, dass dieses SYSTEM ja Menschen betreiben, welche geschichtsvergessen und gewissenlos zur Durchsetzung ihrer staatsfeindlichen und korrupten Ziele ihr Amt missbrauchen! Und die hessische Landesregierung lässt dies nicht „nur“ zu, sondern unterstützt diese Straftaten sogar AKTIV, und betreibt sie damit AKTIV SELBST, was alles LÜCKENLOS BEWEISBAR ist!


Detail-Antwort: Insbesondere VIER lückenlos beweisbare Faktoren kennzeichnen dieses SYSTEM!

1. Seine DIMENSION und die Schaffung eines den Rechtsstaat kriminell abschaffenden SYSTEMs.

Hessen hat zur willkürlichen Außerkraftsetzung jeder Rechtsstaatlichkeit und jeder rechtsstaatlichen Überprüfbarkeit der Nazi-Willkür-Urteile der hessischen Justiz ein SYSTEM geschaffen.
Dieses SYSTEM durchzieht die gesamte hessische Ziviljustiz und Strafjustiz.
Und mit Hilfe dieses SYSTEMs, welches INSTANZEN-ÜBERGREIFEND kriminell betrieben wird, (a)hebelt die gesamte hessische Justiz nach freiem Belieben komplett alle Rechtsstaatlichkeit aus,
(b)lässt jeden Instanzenzug zur rechtlichen Farce verkommen, da schon vorab von diesen kriminellen hessischen Richter*in das korrupte Urteil abgesprochen wurde. Ein Urteil, welches in nationalsozialistisch-gleicher Weise – unter bewusstem und gewolltem Verstoß gegen Recht und Gesetz – vorab verabredet wurde und dann auch gefällt wird.
(c)Mittels dieses SYSTEMs wird in vorsätzlich krimineller Weise jede rechtsstaatliche Kontrolle ausgeschlossen; UND

(d)dadurch beraubt die hessische Justiz allen Bürger*innen vorsätzlich ihrer durch Grundgesetz garantierten Menschen- und Grundrechte, und degradiert dadurch den Menschen zum bloßen Subjekt einer hoch-korrupten Willkür-Justiz und Staatswillkür.

Diese kriminellen Richter*innen und Staatsanwält*innen höhlen „reichsbürgergleich“ den Rechtsstaat von innen aus, und verstoßen bewusst und gewollt gegen alle rechtsstaatliche Ordnung und unser Grundgesetz. Und dies zur Verfolgung eigener krimineller Ziele!

2.a Die ausnahmslose Bereitschaft jeder hessischen Richter*in und Staatsanwält*in, welche per Geschäftsverteilungsplan zur Fallbearbeitung eingeteilt ist, sich SOFORT und ohne jedes Zögern bereit zu erklären und dies auch dann so durchführt, das bekleidete Amt zu missbrauchen, „Recht und Gesetz“ (§ 5 HRiG) und unser Grundgesetz mit Füßen zu treten und bewusst und gewollt in krimineller Begünstigungsabsicht unter Verstoß gegen Recht und Gesetz zu entscheiden; und uns Bürger*innen damit schwersten Schaden zuzufügen. Und all dies schwersten Amtsstraftaten begingen und begehen bis heute diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen einzig mit dem Ziel der Verfolgung krimineller, korrupter und staatsgefährdender Zielsetzungen.

KEINE einzige hessische Richter*in und Staatsanwält*in verweigerte – unter Berufung auf ihre Amtspflichten – diese faktisch-staatsterroristische Aushöhlung unseres Rechts- und Verfassungsstaates. KEINE EINZIGE! Und dies auch nicht trotz meiner wiederholt an diese Personen gerichteten Bitten, sich ihrer Amtspflichten und ihres geleisteten Eides (§ 5 HRiG) bitte zu erinnern.

2.b Die extrem hohe kriminelle Energie, mit welcher – ALLE Richter*innen und Staatsanwält*innen – diese Amtsstraftaten und dieses SYSTEM der willkürlichen Rechtsstaats-Aushebelung betrieben haben und weiter betreiben.

3. Die „Geschichtsvergessenheit“, mit der diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen ihre nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz in menschen- und grundrechtsverletzender Weise skrupellos betreiben.

Diese Personen sind Richter*innen und Staatsanwält*innen. Folglich müssen wir Bürger*innen zwingend davon ausgehen dürfen, dass diese Personen auch charakterlich und ethisch zur Ausfüllung dieser Ämter geeignet sind. Doch dies ist erwiesenermaßen nicht der Fall. Denn wären sie es, so würde sich jede charakterliche „Zelle“ in ihnen geweigert haben, GESCHICHTSVERGESSEN unter vorsätzlichem Verstoß gegen Recht, Gesetz, Grundgesetz und Rechtsstaat SYSTEMisch eine nationalsozialistisch-gleiche Willkürjustiz zu betreiben. Doch wo nichts ist, kann sich bekanntlich auch nichts weigern!

4. Die mangelnde Kontrolle durch die hessische Landesregierung. Also die AKTIVE Unterstützung dieser den Rechtsstaat ausschließenden Zustände; sowie die Tatsache, dass die hessische Landesregierung alle "checks-and-balances" grundgesetzwidrig unterdrückt! Durch den Wegfall aller (rechts-)/staatlichen Kontrollmechanismen schaffen die "Hessen"-Verantwortlichen vorsätzlich einen totalitären UNrechtsstaat. Oder wie bezeichnen Sie es, wenn auf Veranlassung Einzelner HESSENweit - so lange es zur Korrupt-Zielerreichung notwendig ist - der Verfassungsstaat, der Rechtsstaat und alle (rechts-)/staatliche Kontrolle komplett ausgeschaltet werden kann!!! Exakt diese staatsgefährdenden Verbrechen betreibt LÜCKENLOS BEWEISBAR seit JAHREN noch immer fortwährend Hessen in zudem unerträglich geschichtsvergessener Weise!

Der hessische Justizminister ist qua Amt zum Einschreiten gegen rechtsstaats- und grundgesetzwidrige Zustände in der hessischen Justiz verpflichtet. Doch statt hiergegen vorzugehen, weigert sich dieser, wie auch Herr MP Rhein, seit Amtsübernahme, gegen diese nationalsozialistisch-gleichen Willkür- und Unrechtszustände in der hessischen Justiz vorzugehen. Wir haben seit EINEM JAHR u.a. auch die hessische Landesregierung, den hessischen Justizminister und den hessischen Ministerpräsidenten beweisbelegt über die Nazi-Zustände in der hessischen Justiz informiert UND wiederholt zum diesbezüglichen Einschreiten aufgefordert. Statt dieser Bitte und aus Amt resultierenden Pflicht nachzukommen, decken und unterstützen die Genannten seit EINEM JAHR AKTIV diese nationalsozialistisch-gleichen Zustände, welche die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz INSTANZEN-ÜBERGREIFEND und GERICHTSORT-ÜBERGREIFEND durchzogen haben.

Und so machen die hessische Ziviljustiz und Strafjustiz, auf Basis eines den Rechtsstaat vorsätzlich aushebelnden SYSTEMs INSTANZEN-ÜBERGREIFEND und GERICHTSORT-ÜBERGREIFEND gemeinsame Sache, machen die Justiz in Hessen KÄUFLICH, und treten den Rechtsstaat, unser Grundgesetz, die Menschen- und Grundrechte und uns Bürger*innen in beispiellos menschenverachtender Weise mit Füßen. Parallel zu diesen Straftaten ermitteln hessische Staatsanwaltschaften trotz gegeben erdrückender Beweislage einfach nicht; und und und!
Frage: Warum sollen wir Bürger*innen uns weiter an das "staatliche Gewaltmonopol" halten, wenn hessische Staatsanwaltschaften trotz erdrückender Tatsachen- und Beweislage einfach nicht ermitteln und Strafanklage erheben? Das gewünschte Ziel des Nichtstattfindends von Selbstjustiz kann doch nur funktionieren, wenn umgekehrt der Staat auch seinen diesbezüglichen Aufgaben nachkommt. Auch diesbezüglich, verhält sich die hessische Strafjustiz vorsätzlich rechtsstaatswidrig und den Rechtsfrieden in Deutschland gefährdend; und dies von der hessischen Landesregierung beweisbar seit EINEM JAHR aktiv unterstüzt. (Will die CDU auf diese Weise auch in der kommenden Legislaturperiode "Sicherheit, Recht und Ordnung" herstellen? Oder mit den Mitteln des POLIZEISTAATes, wie zuletzt mittels wahrheitswidriger Täuschung des Bundeskriminalamtes von Herrn LOStA Dr. Thoma zum Einsatz gebracht?!!

Vorschlag: Hessen zahlt, auch schon zurückliegend für die vergangenen DREI JAHRE, jeweils den 20-fachen Betrag in den Länderfinanzausgleich NACH. Sollte Ende 2023 Hessen nicht den lückenlosen Beweis in transparent nachgewiesener Weise geliefert haben, dass in der hessischen Justiz wieder der Rechtsstaat in bundeseinheitlich üblicher Weise Einzug gehalten hat, so muss Hessen schon für das Jahr 2023 und nochmals im folgenden Jahr, den 40-fachen Betrag in den Länderfinanzausgleich einbezahlen. Ab 2024 den 50-fachen Betrag, und so weiter! Mir ist dabei durchaus bewusst, dass Hessen in 2021 einen Betrag von 3.556 Mrd. Euro in den Länderfinanzausgleich einzahlte.
DOCH ES STEHT DOCH HOFFENTLICH AUSSER JEDEN ZWEIFEL, dass weder wir Bundesbürger*innen, der Bund, noch die anderen Bundesländer ein Bundesland in ihren Reihen dulden müssen, welches bereits schon wieder mit einem Bein in braunem Morast steht, zur Wiedererrichtung eines grundgesetzwidrigen, rechtsstaatsausschließenden und an Korruptheit nicht zu übertreffenden Bundesland-Regimes!

Wir Bürger*innen, der Bund, Deutschland, können nicht auf der einen Seite (völlig zurecht) eine EU-Sanktionierung von Polen und Ungarn wegen begangener Rechtsstaatsverstöße unterstützen, und zugleich ein Land wie Hessen sanktionslos in "unseren" Reihen dulden. Denn das hessische Watergate-System ist korrupt, rechtsstaats- und demokratiefeindlich, diskriminierend und beraubt uns unserer durch Grundgesetz garantierten Menschen- und Grundrechte.