Am 26. Januar 2023 haben wir im Interesse einer geordnet-rechtsstaatlichen Lösungsfindung den für diesen größten Justizskandal der Nachkriegsgeschichte Verantwortlichen erneut folgendes Angebot (bewiesen zugestellt) unterbreitet.

Begleitender E-Mail-Text:

Sehr geehrte Damen und Herren der hessischen Zivil- und Strafjustiz,

vorliegend unterbreitet Ihnen der Unterfertigende ein aufrichtig erklärtes Angebot zur RECHTSSTAATLICH geordneten Lösung und Klärung der bestehenden Fragen und objektiven Rechtsstaats- und Verfassungskrise (26. Jan. 2023).  

Es muss uns doch darum gehen, dass Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechte gestärkt aus diesem Korruptionsskandal hervorgehen, und nicht ein dauerhafter Schaden für die beispielhaft vorgenannten Werte-Themen entsteht.Daher ist eine Lösung anzustreben, welche auf transparentem, glaubhaftem und für uns Bürger*innen verständlichen Weg beweisbar aufzeigt, ob hier – wie vom Unterfertigenden der hessischen Zivil- und Strafjustiz vorgeworfen – tatsächlich das von ihm bewusst SEHR deutlich beschriebene Problem besteht, oder eben nicht. Auf Basis dieser Zielsetzung unterbreitet Ihnen der Unterfertigende sein in pdf-Datei-Anlage konkret ausgeführtes Angebot.  

Doch solange der Unterfertigende auf rechtsstaatlichem Wege infolge einer vorsätzlich rechtsstaatswidrigen hessischen Justiz kein rechtsstaatliches Gehör findet, ist der Unterfertigende gezwungen, aus gegebener Notwehrlage heraus den öffentlichen Weg in bekannter Weise zu gehen.Bitte teilen Sie dem Unterfertigenden schnellstmöglich Ihre Antwort mit. Für Schutz und Wahrung des Rechtsstaates!  

Mit freundlichen Grüßen
A.B. Appelt
(Rechtsanwalt und Journalist)
(zzgl. der Nennung der bekannten Kontaktdaten)
PS: Übrigens, die Ansprechperson gegen Prävention in der hessischen Justiz gibt es ganz offensichtlich nicht, da sich diese bei mir seit Wochen nicht rückmeldet!

Der in pdf-Datei-Anlage mitgesandte Text lautet:

Pliening, bei München, 26. Jan. 2023

Sehr geehrter Herr LEITENDER OStA Dr. Thoma, sehr geehrte Damen und Herren hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen, wie untenstehend zudem namentlich benannt!

Also, wie sieht es aus, Herr LOStA Dr. Thoma, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Entscheidungen, z.B. StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22, vor einem ordentlichen Strafgericht in München öffentlich verhandeln und überprüfen lassen?

Sie selbst haben doch z.B. im Rahmen Ihrer Polizeistaat-Methode BEWEISBAR unwahr gegenüber der Polizei angegeben, „Tatort“ der mir vorgeworfenen Straftat „Beleidigung“ sei „WIESBADEN“, was objektiv unrichtig ist, wie Sie ja eigentlich juristisch wissen sollten.

Also wenn Sie, Herr LOStA Dr. Thoma, sich doch zulasten Dritter so „juristisch-flexibel“ in Sachen der „Tatort“-Benennung geben, wieso zieren Sie sich dann so, dass wir die von mir (mit Sitz in München) erhobenen Strafanzeigen gegen Sie vor einem ordentlichen Strafgericht des Gerichtsbezirks München II verhandeln?

Sie haben sich doch angeblich keine Korruption, keine Rechtsbeugung, keine Begünstigung im Amt, keine Strafvereitelung im Amt, keinen vorsätzlichen Amtsmissbrauch, keine fortgesetzte Nötigung,…. etc. vorzuwerfen!

Also wieso zieren Sie sich so. Liegt es u.U. einfach daran, dass Sie – wie übrigens jede Jurist*in dieses Landes – weiß, dass Sie sich all dieser schwersten Amtsstraftaten schuldig gemacht haben, und deshalb natürlich selbst sehr genau wissen, dass Sie vor einem nicht korrupten Gericht sofort schuldig gesprochen und wegen Ihrer gezeigt hohen kriminellen Energie jeweils die Höchststrafe zu erwarten haben?!!!

Also, mein KONKRETES Angebot an Sie: Wir verhandeln vor einem ordentlichen Strafgericht des Gerichtsbezirks München II (= dem Kanzleisitz des Unterfertigenden), in öffentlicher Verhandlung, all die Ihnen vom Unterfertigenden vorgeworfenen und zur Strafanzeige gebrachten Straftaten.

Kommt das ordentliche Strafgericht München II am Ende des öffentlichen Strafprozesses zu dem Ergebnis, dass Sie sich nicht, wie vom Unterfertigenden angezeigt, strafbar gemacht haben, dann erklärt sich der Unterfertigende für diesen Fall schon jetzt damit unwiderruflich einverstanden, sich – trotz objektiver Unzuständigkeit „Hessens“ – einem in öffentlicher Sitzung zu führenden Strafverfahren vor einem ordentlichen Strafgericht in Wiesbaden oder Frankfurt a.M. zu stellen.

Also, was ist, Herr LOStA Dr. Thoma! Das ist doch ein MEHR ALS FAIRES Angebot, was ich Ihnen hier unterbreite. Sie behaupten doch ständig, dass Sie die Ihnen vorgeworfenen Straftaten nicht begangen haben. Aus Sicht von uns Bürger*innen kann es doch dann für Sie als LEITENDER Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden kein Problem sein, dass Sie vor einem ordentlichen deutschen Strafgericht, mit Sitz in München, in öffentlicher Verhandlung beweisen, dass Sie sich NICHT strafbar gemacht haben! Dies dürfte doch für einen juristischen Pfundskerl wie Sie eines Ihrer leichtesten Übungen sein, Herr LOStA Dr. Thoma!???

Sie werden vorliegendes Angebot fortlaufend von mir unterbreitet bekommen; zudem weiterhin ergänzend per beA-Postfach!

Und mit jedem weiteren Tag, wo Sie mit Ihrer Antwort auf mein Ihnen unterbreitetes Angebot weiter zögern und zaudern, statt darauf einzugehen, umso stärker können alle Bürger*innen zunehmend erkennen, was für eine objektiv rechtsstaatsunterbindende, grundgesetzwidrige und demokratiegefährdende Korruption und nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz in Hessen herrscht, die GESAMTE hessische Ziviljustiz und Strafjustiz durchzogen habend.

Schließlich beweisen Sie, Herr LOStA Dr. Thoma, doch durch Ihr fortgesetztes Ausschlagen meines Ihnen unterbreiteten Vorschlages, dass sich selbst ein hessischer LEITENDER Oberstaatsanwalt vor Angst in die Hosen macht, wenn er vor einem nicht-hessischen ordentlichen Strafgericht in öffentlicher Verhandlung einfach nur darlegen und beweisen muss, dass er mit seinen Entscheidungen sich nicht SELBST STRAFBAR gemacht hat.

Herr LOStA Dr. Thoma! Ihre juristischen Kenntnisse sollten doch bitte so weit reichen, dass Sie vor Kolleg*innen in öffentlicher Verhandlung vor einem Strafgericht zu erläutern vermögen, sich NICHT strafbar gemacht zu haben, sondern dass Ihre Entscheidungen allesamt gesetzes- und rechtskonform ergangen sind!

Da in diesem Großfall von der hessischen Justiz nicht weniger demokratiegefährdend infrage gestellt wurde, als der Rechtsstaat, das bürgerliche Vertrauen in den Rechtsstaat und in den – auch faktischen – Bestand der grundgesetzlich garantierten Menschen- und Grundrechte, sowie die Fortgeltung des staatlichen Gewaltmonopols, kann und darf der Ihnen unterbreitete Vorschlag doch keinesfalls ein „Zuviel“ sein. Schließlich geht es um eine transparent und glaubhafte WIEDERHERSTELLUNG der belastbaren Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit der vorgenannten zentralen Werte und Rechtsgüter unseres Rechtsstaates. Dieses Ziel kann keinesfalls in Hessen gelingen,

(1) da „Hessen“ ja LÜCKENLOS BEWEISBAR all diese schweren Straftaten begangen hat, UND

(2) da „Hessen“ ja LÜCKENLOS BEWEISBAR instanzen-übergreifend mittels der Begehung schwerster Korruption und Amtsstraftaten, alle LÜCKENLOS BEWEISBAR strafbar gewordenen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen kriminell strafvereitelnd „freigesprochen“ hat.

Wie könnte unter nachgewiesen derart korrupten und kriminellen Zuständen in der GESAMTEN hessischen Ziviljustiz und Strafjustiz folglich der Beweis gelingen, dass die benannten hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen NICHT die ihnen vorgeworfenen Straftaten begangen haben?! Daher sind all diese Verfahren – zur „Heilung“ – der von „Hessen“ kriminell verursachten Schäden und Vertrauensverluste hinsichtlich Bestand und Funktionieren des Rechtsstaates, staatlichen Gewaltmonopols, der Menschen- und Grundrechte und unserer Demokratie, zwingend in einem anderen Bundesland zu führen. Und wenn „Hessen“ in einem anderen Bundesland dieser Nachweis gelingen würde, dann wäre die vorgenannte „Heilung“ auch transparent und glaubhaft.

Dies steht doch tatsächlich hinter dem unterbreiteten Angebot!

Dies sind doch die Themen, welche der Unterfertigende zum Wohle von Rechtsstaat und Demokratie hier fortlaufend adressiert und einer rechtsstaatlich glaubhaften Lösung zuführen möchte!

Das exakt gleiche Angebot unterbreite ich hiermit zugleich u.a.:

-       Der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden (Frau Vorsitzende Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi), LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20; welche sich u.a. auch der Mittäterschaft oder Beihilfe zum Prozessbetrug WIEDERHOLT schuldig gemacht haben).
-       Frau StAin Altmann, StA Wiesbaden, Az. 1172 Js 23300/20
-      Herrn Dr. Maier, dem (ehemaligem) Vorsitzenden des 5. Zivilsenats, des OLG Ffm., Dr. Maier, Az 5 U 116 20
-     Der 10. Zivilkammer des LG Wiesbaden (Frau Richterin Dr. Bettendorf, u.a., betreffend Befangenheitsantrag gegen Frau Richterin Pradt, Az. 4 O 2410/20
-       Dem 19. Zivilsenats des OLG Ffm., vgl. OLG Frankfurt a.M., Az.19 W 8/21, sowie  -      
-       Frau OStAin Dr. Tietze, Staatsanwältin bei der StA Frankfurt a.M., Az. 8570 Js 200372/2
-       Der Generalstaatsanwaltschaft Ffm., z.B. betreffend GStA Frankfurt a.M., Az. 4 Zs 59/21
-       Frau LG-Präsidentin des LG Wiesbaden Dr. Menhofer, betreffend StA Wiesbaden Az. 2270 Js 24378/21
-       Dem OLG Frankfurt a.M., z.B. betreffend Az.: 7 Ws 193/21, betreffend Az. 19 W 8/21 und Az. 19 W 21/21.
-     Der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W, LG Wiesbaden Az. 4 O 2410/20, sowie StA Wiesbaden, Az. 1172 Js 23300/20

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein kleiner Ausschnitt der hessischen Justiz- Korruptionsstraftaten ist. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wurden die Strafanzeigen, Rechtsmittel, Beschwerden, Untätigkeitsbeschwerden, etc. vorsätzlich kriminell verschleppt und/oder einfach kein Aktenzeichen vergeben und amtspflichtwidrig nicht ermittelt. JEDOCH kann der Unterfertigende die Einreichung all dieser Strafanzeigen, Rechtsmittel, Beschwerden, etc. LÜCKENLOS BEWEISEN, da dies jeweils durch das digitale beA-Postfach erfolgt ist, also der jeweilige Zugang z.B. bei der StA Wiesbaden, etc. protokolliert wurde.

Beweisen Sie vor einem nicht-hochgradig korrupten, also vor einem nicht-hessischen ordentlichen Strafgericht (München II), in öffentlicher Verhandlung verhandelt und festgestellt, dass Sie sich jeweils nicht der Ihnen vorgeworfenen schweren Straftaten schuldig gemacht haben!
Umgekehrt erkläre ich mich für den Fall Ihres diesbezüglichen Freispruchs schon jetzt unwiderruflich bindend dazu bereit, unter für diesen Fall ausdrücklich erklärtem Verzicht hinsichtlich der Unzuständigkeit des Strafgerichts in Wiesbaden (auch als Revisionsgrund), mich in öffentlicher Verhandlung dem Strafverfahren beim ordentlichen Strafgericht Wiesbaden zu stellen.

Wenn Sie doch angeblich nicht vorsätzlich gesetzwidrig, korrupt, und unter Anwendung schwerster Straftaten Ihre jeweiligen Entscheidungen gefällt haben, dann ist doch das Eingehen auf mein Ihnen unterbreitetes Angebot ein juristischer Spaziergang für Sie!

Und während Sie sich in München II NICHT vor einem KORRUPTEN ordentlichen Strafgericht für ihre begangenen schweren Straftaten zu verantworten haben, erhalten Sie von mir das ausdrückliche Angebot, dass ich mich – für den Fall das München II Sie freispricht – ich mich dem lückenlos nachgewiesen KORRUPTEN Votum am Strafgerichtsort Wiesbaden zu stellen habe!

Das ist nun wirklich ein mehr als faires, da Sie sogar objektiv und konkret bevorzugendes Angebot!

Also, bitte teilen Sie mir Ihre Antwort jeweils mit; gerne per eMail, per beA-Postfach, oder eben postalisch! Und lassen Sie uns doch so auf geordnet rechtsstaatlichem Wege klären, ob der Unterfertigende Sie zu Unrecht der Begehung all dieser schwersten Straftaten beschuldigt, oder ob Sie sich eben doch all dieser schwersten Straftaten schuldig gemacht haben, welche unverzüglich zu Ihrer Verurteilung und Ihrem sofortigen Rausschmiss führen.

HINWEIS! Der Unterfertigende macht zudem auf sein an den Bund, sowie alle bundesweit tätig seienden Organisationen, etc. aufmerksam, welches in den kommenden Tagen diesen Bundes-Adressaten per Einschreiben/Rückschein zugehen wird, vgl. https://keindemokratieabbau.de/PolizeistaatAnfrageAnDen-Bund/ .

Hinter dem Grundgesetz, Recht und Gesetz und den weiteren Rechtsstaatsregeln stehen Werte, welche eine konkrete Werteordnung beschreiben, welche wie stützende Pfeiler unser demokratisches Haus „be-/stehend“ erhalten. Und so wie im physikalischen Leben, stürzt auch im rechtlichen Leben das demokratische Haus ein, wenn, wir die es stützenden Pfeiler wie z.B. „Rechtsstaat“, und/oder „Menschen- und Grundrechte“ einfach wegreißen; selbst, wenn dies „nur“ zeitweise geschehen würde. Das sind die Verbrechen, welche sich „Hessen“ fortgesetzt schuldig macht, seit EINEM JAHR AKTIV gedeckt und unterstützt von der hessischen Landesregierung. Hierzu können und dürfen wir nicht „schweigen“, da wir uns damit erneut geschichtsvergessen schuldig machen würden, wie schon damals die schweigende Mehrheit in dem Deutschland, „Deutsches Reich“ genannt.

Der Unterfertigende kann LÜCKENLOS BEWEISEN, sich seit DREI JAHREN mit größtem Aufwand um eine geordnete rechtsstaatliche Klärung und Lösung auf Basis der Anrufung aller zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften, unter Einschluss des BVerfG sehr ernsthaft und objektiv sehr aufopfernd bemüht zu haben. Und obwohl es sich hier rechtlich (nicht finanziell, da geht es für unsere Mandantschaft real um einen zweistelligen Millionenbetrag) um ein Fall handelt, welcher hinsichtlich der vorgetragen und bewiesenen Tatsachen, Beweise, Recht und Gesetz keine juristischen Schwierigkeiten bereitet, ist es aufgrund der instanzen-übergreifend und die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz durchdrungen habenden Korruption und nationalsozialistisch-gleich betriebenen Willkür-Justiz seit DREI JAHREN nicht möglich, auf rechtsstaatlichem Wege zu den Verantwortlichen durchzudringen. Zumal beweisbar seit EINEM JAHR aktiv von der hessischen Landesregierung deckend unterstützt.

Wenn sich also unter diesen LÜCKENLOS BEWEISBAREN Unrechtszuständen in Hessen der Unterfertigende hiergegen auch öffentlich mit allen Mitteln zur Wehr setzt, da ihm ja auf der rechtsstaatlichen Schiene BEWEISBELEGT aus kriminellen Motiven heraus kein Gehör geschenkt wird, dann dürfen sich diese kriminellen hessischen Richter*innen, Staatsanwält*innen und Politiker (Dr. Poseck und Herr MP Rhein) nicht wundern, wenn der Unterfertigende aus dieser Notwehrlage heraus nun diesen ÖFFENTLICHEN Weg eingeschlagen hat. Denn würde der Bund „schweigend“ dulden, was sich Hessen an LÜCKENLOS BEWEISBAR begangenen Justiz-, Rechtsstaats- und Demokratieverbrechen seit DREI JAHREN kriminell leistet, AKTIV seit EINEM JAHR von der hessischen Landesregierung gedeckt, dann ist das „Deutschland 2023“ NICHT das Deutschland, was unser Grundgesetz (bewahrend, schützend, achtend) beschreibt; NICHT das Deutschland, was sich noch als Rechtsstaat bezeichnen darf; NICHT das Deutschland, welches die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes (auch wertebezogen) geschaffen und verabschiedet haben; NICHT das Deutschland ist, welches (von mir seinerzeit begrüßt) infolge eigener Rechtsstaatstreue BERECHTIGT EU-Sanktionsanträge gegen Polen und Ungarn wegen Nichtbeachtung der rechtsstaatlichen EU-Werte, etc. stellen durfte; NICHT das Deutschland ist, welchem wir Bürger*innen weiter „schweigend“ gegenüberstehen dürfen, solange es „geschichtsvergessen“ ALS STAAT Bundesrepublik Deutschland duldet, dass in seinen ein ganzes Bundesland (Hessen) vorsätzlich gegen das Grundgesetz, gegen Recht und Gesetz, gegen alle Rechtsstaatlichkeit und somit einreißend gegen alle stützenden Werte-Stützpfeiler verstößt, welche unser demokratisches Haus zusammenhalten!

Mit freundlichen Grüßen
A.B. Appelt
(Rechtsanwalt und Journalist)
(Nennung der bekannten Kontaktdaten)

Übrigens: Die Ansprechperson gegen Prävention in der hessischen Justiz gibt es ganz offensichtlich nicht, da sich diese bei mir seit Wochen nicht rückmeldet!