6. Juni 2025; an alle RAKs in Deutschland! WEHRET DEN ANFÄNGEN!
Betrifft: Das BVerfG opfert aktuell, in einem konkreten Fall, unsere bürgerseitigen Grund- und Menschenrechte, einzig mit dem Ziel, dass sich im Amt vorsätzlich strafbar gemacht habende Richter* & StAe* strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Und NEIN! Ich bin kein AfDler, etc., und will hier keine Story vom immer bösen Staat erzählen. Sondern genau auf das aufmerksam machen, was Sie im ersten Satz gelesen haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
eine einfache Frage ernst gestellt:
Soll es das nun in Sachen „Rechtsstaat“ wirklich schon gewesen sein?
Und wir Rechtsanwält:Innen, die wir doch zahlenmäßig gar nicht so wenig sind, lassen dies der Justiz tatsächlich durchgehen?
Durchgehen, dass – fallbezogen – die Justiz, und dies hoch bis zum BVerfG reichend, die Beachtung und Anwendung falleinschlägiger Grund- und Menschenrechte „urteilend“ verweigert, um zu verhindern, dass sich – fallbezogen – vorsätzlich im Amt strafbar gemacht habende Richter* & StAe* strafrechtlich verfolgt werden können.
Die Justiz, inkl. das BVerfG, ordnet also die Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern dem Interesse von StAen* & Richtern* unter, für ihre amtsausführend vorsätzlich begangenen Straftaten strafrechtlich nicht verfolgt werden zu können.
Zur Durchsetzung dieses Zieles:
1. Verstieß und verstößt das BVerfG wiederholt vorsätzlich gegen sein falleinschlägig eigenes Grundsatzurteil, (= § 31 BVerfGG i.V.m. dem Ersten Volkszählungsurteil des BVerfG von 1983, Erstes Volkszählungsurteil abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html , BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 – 1 BvR 209/83, 269/83, 362/83, 420/83, 440/83 und 484/83), sowie
2. gegen seinen eigenen BVerfG-Beschluss aus 2022, vgl. Az. 2 BvR 723/20, Beschluss vom 11. Februar 2022, wonach die Justiz nicht einmal den Anschein erwecken darf, dass an die (straf-)/rechtliche Verfolgung von Amtspersonen höhere Anforderungen geknüpft werden, als an die Verfolgung von uns „gemeinen Bürgern, sowie
3. gegen Art. 1 III GG, gegen Art. 103 I GG, gegen Art. 1 II GG, gegen Art. 3 I GG, sowie gegen Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG wiederholt und vorsätzlich verstoßen, und
4. diese Verstöße der Justiz wurden und werden allesamt vorsätzlich und strafbar begangen; auch vom BVerfG, und
5. das BVerfG begeht dafür sogar zudem selbst, weitere Grund- und Menschenrechtsverletzungen, indem das BVerfG es gestattet, dass – fallbezogen – die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz sich komplett auf „tot“ stellen darf, was wir gemeinhin als VORSÄTZLICHE VERWEIGERUNG des ZUGANGES zum RECHTSSTAAT bezeichnen, menschenrechtsverbrochen von unser aller BVerfG!
Und wir als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schweigen zu diesem offenen Grundgesetzbruch des BVerfG einfach?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
hierzu können wir nicht schweigen!
Warum:
1. das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT begeht – vor den Augen aller – einen vorsätzlichen Verfassungsbruch, durch welchen die Frage des Inhaltes unserer Grund- und Menschenrechte aufgeweicht, und die Frage ihrer falleinschlägigen ANWENDUNG durch die Justiz in das justizwillkürliche(!) Belieben eines jeden Richters*/StAes* gestellt wird. UND
2. wenn wir Rechtsanwält:Innen hiergegen nicht vorgehen, besteht zwischen Richtern*/Staatsanwälten* einerseits und Rechtsanwält:Innen andererseits, KEINE GLEICHE AUGENHÖHE mehr.
Keine „Augenhöhe“: Ich, der Unterfertigende, habe in Ausübung meines Mandates, anlassbezogen und ausgehend von einem singulären Fall, in 5 Jahren gegen ca. 30 Richter* und StAe* Strafanzeige erhoben, welche „natürlich“ alle niemals verfolgt wurden. Denn würden sie verfolgt werden, so müssten sie alle – unabwendbar – angeklagt und verurteilt werden; was vom Strafmaß dann eher über 6 Monaten liegen würde.
Also, dass diese ca. 30 Richter* & StAe* nicht ihren Job verlieren, was nach „Recht und Gesetz“ unvermeidbar ist, bricht die Justiz, hoch bis zum BVerfG reichend, falleinschlägiges „Recht und Gesetz“, sowie falleinschlägige Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern.
Wenn dieser geschichtsvergessen-kriminelle Teil der Justiz damit jetzt durchkommt und die angezeigten Richter* & StAe* alle sanktionslos davon kommen, wird die Justiz uns Rechtsanwält:Innen zukünftig nur auf diesen, Ihnen soeben aufgezeigten Fall verweisen müssen, wo wir es dann nicht geschafft haben, diesen Frontalangriff des BVerfG gegen unseren Rechtsstaat, sowie unsere Grund- und Menschenrechte überhaupt auch nur aufzugreifen, geschweige denn für jetzt und die Zukunft zu verhindern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 26. Mai 2025 demonstrieren wir (meine Frau und ich) bis 30. Juni 2025, Mo. – Fr., ca. 10:15 Uhr bis 17:15 Uhr direkt an der Bannmeile des BVerfG.
Die Demo handelt NICHT vom „immer bösen Rechtsstaat…“, sondern von EINEM EINZIGEN KONKRETEN FALL, in welchem die Justiz – vor den Augen aller – unsere bürgerlichen Grund- und Menschenrechte OPFERT, um gegen die eigenen Amtskollegen* strafrechtlich nicht vorgehen zu müssen, welche sich amtsausführend und vorsätzlich strafbar gemacht haben; angefangen mit einem PROZESSBETRUG des Gerichts und der klagenden Prozesspartei.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bitte greifen auch Sie diesen Fall auf und bringen Sie sich bitte – auf Ihre Weise – dahingehend ein, dass die Justiz mit dieser Schweinerei nicht durchkommt.
Denn von was ich Ihnen vorliegend berichte, findet – fallbezogen – AKTUELL hoch bis zum BVerfG reichend, „urteilend“ statt. Und dies gerade so, als würde es z.B. Art. 1 III GG im GG nicht geben, etc..
Damit wird die Frage der ANWENDUNG von objektiv falleinschlägigen Grundrechten „urteilend“ durch die Justiz, jederzeit zu einer JUSTIZWILLKÜRLICHEN Angelegenheit.
Da können wir Rechtsanwält:Innen doch nicht einfach nur schweigend zusehen! Weitere Informationen finden Sie auf:
https://www.KeinDemokratieAbbau.de .
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,
in meiner dringenden Bitte an Sie, sich dieses Fallgeschehens möglichst massenweise anzunehmen, bitte ich Sie nicht darum, meine „was auch immer zu teilen“.
Mir geht es EINZIG darum, dass in diesem konkreten Fall, die Justiz, unter Einschluss eines vorsätzlich grund- und menschenrechtverstoßend urteilenden Bundesverfassungsgerichts, nicht justizwillkürlich die Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern opfern darf, zudem zu einem kriminell, grundgesetzwidrig und unseren Rechtsstaat aushebelnden Zweck.
Lassen Sie uns als Rechtsanwält:Innen SICHTBARE Verantwortung für unsere Grund- und Menschenrechte üben, und unseren Mitmenschen von klein bis groß aufzeigen, (welche ja auch unsere geschätzten Mandanten* sind und werden), dass wir Rechtsanwält:Innen für die bedingungslose Geltung der Grund- und Menschenrechte eintreten. Damit zugleich dem mahnenden Aufruf unseres GG für Fälle wie diesem folgend: „Wehret den Anfängen!“
Verehrte Kolleg:Innen, es geht um viel; lassen Sie uns gemeinsam etwas zum Guten bewegen!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
A.B. Appelt
(Rechtsanwalt)
Geltinger Au 21, 85652 Pliening
Tel. 0170/3288882
Achtung@RechtsstaatInGefahr.org
https://www.KeinDemokratieAbbau.de
(63 Jahre, glücklich verheiratet, parteilich ungebunden, ein europäisch verankerter grüner Sozialdemokrat, der sich dem mahnenden Aufruf unseres GG einfach verpflichtet fühlt: „Wehret den Anfängen!“)
Anlage: pdf-Schreiben, in welchem Sie die Fallgeschehnisse und seine Umstände nochmals geschildert bekommen.