Die „Story“:
Die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. beging so schwere Straftaten, dass dies die Kanzlei und ihre Rechtsanwälte und Notare ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz kosten könnte. Wir sprechen hier von 20.000.000,00 US$, welche die Kanzlei W. als Regressforderung einer US-Bank aus eigener Tasche bezahlen müsste, da die Kanzlei W. alle Straftaten bewiesen vorsätzlich begangen hat, weshalb ihre Berufshaftpflicht die Übernahme dieser Regressforderung ablehnen würde.
Um dies zu verhindern, also um die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. vor der Insolvenz zu schützen, fällen ALLE fallbezogen urteilenden hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften vorsätzlich gesetzwidrige Entscheidungen und Urteile, welche die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. vorsätzlich gesetzwidrig begünstigen und vor der gesetzlich zwingend gebotenen Strafverfolgung „bewahren“.
Und um die sich mit ihren kriminellen Begünstigungsurteilen strafbar gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen vor einer gesetzlich zwingend gebotenen Strafverfolgung zu „bewahren“, begehen auch die über die Strafbarkeit ihrer Kolleg*innen urteilenden hessischen Justizstellen schwerste Straftaten. Und dies instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend. Folge: es gibt zwar noch bei der hessischen Justiz den Instanzenzug. Doch in jeder Instanz wird vorsätzlich gesetzwidrig zur kriminellen Begünstigung der sich strafbar gemacht habenden „Kolleg*innen“ entschieden; und damit gleichfalls vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen.
Und um deren – gesetzlich zwingend vorgesehenen – Rausschmiss aus dem Amt zu verhindern, deckt die hessische Landesregierung AKTIV diese fallbezogen umfassende Justizkorruption und verhindert deren Aufdeckung und Unterbindung.
Herr Justizminister Dr. Poseck weigert sich vorsätzlich pflichtwidrig – trotz seiner konkreten Kenntnis um die rechtsstaatausschließende Korruptionsstraftaten der hessischen Justiz – als „Oberster Dienstherr“ gegen diese ALLE Rechtsstaatlichkeit bei der hessischen Justiz ausschließende schweren Korruptionszustände in der hessischen Justiz vorzugehen. AKTIV gedeckt von seinem Ministerpräsidenten, Herrn Rhein.
Also die CDU, welche sich doch immer das Thema „innere Sicherheit“ auf ihre Fahne schreibt, zu welcher der „Rechtsstaat“ ja zwingend gehört, werden von dem hessischen Ministerpräsidenten Rhein und dem hessischen Justizminister AKTIV abgeschafft und dauerhaft untergraben; zum Schaden des Rechtsstaates und von uns Bürger*innen.
Frage: Wieso schützt die hessische Justiz vorsätzlich kriminell die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. vor einer möglichen Insolvenz?
Antwort: Weil die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. eine enge Verwandte (Frau LG-Wiesbaden-Richterin W.) mit in der Gerichtskammer sitzen hat, welche über die Gesetzwidrigkeit der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. zu urteilen hatte, also in der 4. ZK des LG Wiesbaden.
Frage: Wieso wurde dieses vorsätzlich gesetzwidrige Korruptionsurteil der 4. ZK des LG Wiesbaden nicht von der nächsten Instanz aufgehoben?
Antwort: Weil im Falle einer Aufhebung der ergangenen Korruptionsurteil durch die jeweils nächste Instanz ja die von den Richter*innen der 4. ZK des LG Wiesbaden zugunsten der Rechtsanwaltskanzlei W. begangenen Straftaten aufgedeckt werden würden. Straftaten dieser Richter*innen, welche ja bereits strafrechtlich angezeigt wurden! Folglich „musste“ auch die StA Wiesbaden vorsätzlich kriminell begünstigend über die angezeigten Straftaten der Richter*innen der 4. ZK des LG Wiesbaden entscheiden und urteilen. Und so weiter und so fort; vgl. TÄTER-Liste!!!
Denn wenn nur eine hessische Staatsanwaltschaft, ein hessisches Gericht entscheidet, dass die sich schwerster Korruptionsstraftaten BEWIESEN schuldig gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen für die Begehung ihrer Straftaten vor Gericht gestellt wird, wirft dies unmittelbar nachfolgend die Frage auf: weshalb nicht längst gegen ALL die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen Strafanklage erhoben wurde, welche sich dieser schwersten Korruptionsstraftaten schuldig gemacht haben??? Denn dass diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen zur kriminellen Begünstigung der Rechtsanwaltskanzlei W. und zur kriminellen Begünstigung ihrer Amts-Kolleg*innen sich schwerster Straftaten schuldig gemacht haben, ist leicht erkennbar und leicht zu beweisen!!
Und so „schützen“ sich die sich schwerster Korruptionsstraftaten schuldig gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen wechselseitig mittels Fällung weiterer gesetzwidriger BEGÜNSTIGUNGsentscheidungen und -urteile; ALLES AKTIV GEDECKT VON DER HESSISCHEN LANDESREGIERUNG; persönlich gedeckt von Herrn MP Rhein und seinem Justizminister Herrn Dr. Poseck.
Und auch wenn dem vorliegenden Internetauftritt keinerlei politischen Motive anhaften, so stelle ich mir schon die Frage, ob ein Kandidat, Herr MP Rhein, welcher AMTSAUSFÜHREND aus reinen KORRUPTIONSgründen die „innere Sicherheit“ durch eine fallbezogen VOLLSTÄNDIGE ABSCHAFFUNG DES RECHTSSTAATES in Hessen massiv und nachhaltig geschwächt hat, wirklich als MINISTERPRÄSIDENT von Hessen der geeignete Kandidat ist?
Denn entweder ist dieser Kandidat selbst hochgradig korrupt?!
Oder Herr MP Rhein ist einfach zu schwach; nicht durchsetzungsstark genug, um gegen die ihm seit Amtsantritt beweisbelegt bekannt seiende KORRUPTION in der HESSISCHEN JUSTIZ vorzugehen?!
In beiden Fällen darf ein Kandidat, hier Herr Rhein, keinesfalls erneut in das Amt des Ministerpräsidenten von Hessen gehievt werden. Anderenfalls werden die Korruptionsstraftaten in der hessischen Justiz kein Ende finden; zulasten unser aller RECHTSSTAAT, unserer DEMOKRATIE und von uns Bürger*innen.
Und wie kann es sein, dass auch das Bundesverfassungsgericht diesen richterlichen Amtsmissbrauch, diese Aushöhlung des Rechtsstaates in Gänze grundgesetzwidrig unterstützt?
Und was bedeutet dies für unser aller Rechtsstaat, das „staatliche Gewaltmonopol“; ja für die Achtung unserer im Grundgesetz verbrieften Grund- und Menschenrechte durch den Staat, wenn schon zur bloßen Insolvenzverhinderung von nur EINER Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei ALLE mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grund- und Menschenrechte KOMPLETT von einem GANZEN BUNDESLAND bewusst und gewollt „auf Null reduziert“ werden? Und wenn hiergegen selbst unser Bundesverfassungsgericht nicht vorgeht?, vgl. BVerfG Az.: 2 BvR 759/23
Wieviel Schutz gewährt uns Bürger*innen also noch das „geduldige Papier“, auf welchem unsere Grund- und Menschenrechte verbrieft sind, wenn selbst unser Bundesverfassungsgericht gegen deren Verstoß nicht einschreitend vorgeht?
Zusammenfassung, konkrete Folgen für uns Bürger*innen:
Die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz begeht seit 3 ½ JAHREN (fallbezogen, in einer Vielzahl von „Unterfällen“) durchgängig und instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend u.a. folgende schwere Straftaten und Grundgesetzverstöße:
(1) keine Gewährung „rechtlichen Gehörs“, Art. 103 Abs. 1 GG
(2) keine Gewährung eines rechtsstaatliche Verfahrens vor hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
(3) kriminelle Unterbindung jeder Möglichkeit der rechtsstaatlichen Überprüfung von belastend ergangenen Justiz-Entscheidungen der hessischen Justiz,
(4) kriminelle Unterbindung von ALLEN rechtsstaatlichen Rechten und der damit korrespondierenden Grund- und Menschenrechte.
(5) Zudem arbeitet fallbezogen die gesamte hessische Justiz gezielt daran, durch vorsätzlich gesetzwidrige Fallverschleppungen, Nichtbearbeitungen, Nichtermittlungen, Nichtvergabe von Aktenzeichen, Ignorieren von Untätigkeitsbeschwerden und von Nichtgehörsbeschwerden, und, wenn einmal doch entschieden wird, durch vorsätzlich gesetzwidrige Fallentscheidungen (instanzen-übergreifend) gezielt auf eine VERJÄHRUNG der strafrechtlich angezeigten Straftaten ihrer Amts-Kolleg*innen hin.
Und bitte berücksichtigen Sie, dass sich KEINE der durch Geschäftsverteilungsplan zur Fallentscheidung berufenen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen geweigert hat, diese schwersten, das AMT KOSTENDEN Straftaten zu begehen.
Wie sehr müssen diese hessischen Justiz-Täter*innen unseres RECHTSSTAATES überdrüssig sein?
Und wie sehr FEHL AM PLATZ sind diese hessischen Justiz-Täter*innen in ihrem AMT?!!