Von 60 Strafanzeigen des Bürgers gegen sich unwiderlegbar beweisüberführt schwerster Straftaten schuldig gemacht habende Richter und Staatsanwälte, verfolgt die JUSTIZ seit FÜNF JAHREN  K E I N E  Einzige!

Umgekehrt verfolgt die JUSTIZ fallbezogene Beleidigungs-Strafverfahren gegen diesen Bürger mit größtem Eifer, obwohl JEDE dieser Beleidigungsstrafanzeigen:

1. von den Richtern/Staatsanwälten erhoben wurde, welche sich fallbezogen - unwiderlegbar bewiesen - der vorsätzlich verbrecherischen KOMPLETTABSCHALTUNG des deutschen RECHTSSTAATES durch die JUSTIZ schuldig gemacht haben,             plus

2. ein deutlich jüngeres Anzeigedatum aufweisen,    und

3. das Strafverfolgungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden in Sachen "Beleidigung", OBJEKTIV ein deutlich Geringeres ist, als das Strafverfolgungsinteresse wegen der Begehung von Begünstigung im Amt, Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung im Amt, etc. durch RICHTER und STAATSANWÄLTE.

Kurz gesagt: Die hessische Justiz setzt unvermindert ihre Justizverbrechen, sowie die damit fallbezogen verbundene KOMPLETTABSCHALTUNG des deutschen RECHTSSTAATES durch die Justiz unvermindert fort.

In dem vorliegenden Schreiben des Unterfertigenden, welches sowohl dem LG Wiesbaden, als auch dem LG Frankenthal zugegangen ist, führt der Unterfertigende - im Rahmen seines Befangenheitsantrages (§§ 24ff StPO, § 42 ZPO) - hierzu weiter aus, weshalb ich Sie, zur Vermeidung von Wiederholung hierauf höflich verweisen möchte.