Bitte beachten Sie, dass Presseanfragen. etc.
von der "rechten Presse" stammend,
weder erwünscht sind, noch beantwortet werden.


Sehr geehrte Vertreter:Innnen von Presse und Medien, liebe Mitbürger:Innen.

unser aller RECHTSSTAAT, welcher doch ein tragender Pfeiler unserer DEMOKRATIE ist, bedarf DRIGEND Ihrer geschätzten und wertvollen Hilfe als "Vierte Gewalt".

WARUM protestieren wir und warum ist der Protest aller Mitbürger* so sehr wichtig?

1.     Weil das Bundesverfassungsgericht uns unserer verbrieften GRUND- und MENSCHENRECHTE vorsätzlich und strafbar beraubt, indem es sie, trotz bestehender Anwendungspflicht „urteilend“ nicht anwendet, = Verstoß gegen Art. 103 I GG (= „rechtliches Gehör“).   Und dies mit dem Ziel, dass amtsausführend sich vorsätzlich strafbar gemacht habende Richter* und Staatsanwälte* strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Dies ist rechtsstaatswidrig und verstößt zudem z.B. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 I GG. Denn das Bundesverfassungsgericht stellt damit das rechtliche Interesse von sich vorsätzlich im Amt strafbar gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* über die Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern!  UND

2.     zudem protestieren wir – für alle Mitbürger* – aus folgendem zweiten Grunde:

Bitte führen Sie sich folgende Frage deutlich vor Augen:


Welchen – praktischen – Unterschied macht es für uns Bürger*,

      I.         wenn wir keinen Rechtsstaat, kein Grundgesetz, keine Grund- und Menschenrechte „geschrieben“ haben, (= Rechtszustand unter den NAZIS von 1933 – 1945), ODER      II.         ob wir zwar all diese Rechte und Werte „geschrieben“ haben, die Justiz sie aber – trotz Falleinschlägigkeit – nicht anwendet. ( = Rechtszustand in der BRD im Jahr 2025!)

Völlig richtig! Beide Fallvarianten führen zum exakt gleichen Ergebnis. Denn in beiden Fällen sind wir Mitbürger* unserer Grund- und Menschenrechte beraubt; beraubt von der Justiz! Und in beiden Fallvarianten kann der Staat, vorsätzlich verletzend, in unsere Grund- und Menschenrechte eingreifen, ohne dass wir hiergegen auch nur das Geringste, uns schützend, ausrichten können.

Aus diesen beiden gewichtigen Gründen protestieren wir hier, direkt vor dem Bundesverfassungsgericht, welches zentral für diesen Raubbau der Justiz an unseren Grund- und Menschenrechten verantwortlich ist. Insbesondere Frau BVerfG-Vizepräsidentin Dr. König!

Für Rechtsstaat, Demokratie, unsere freiheitliche Grundordnung, unsere Grund- und Menschenrechte und unsere Freiheiten als Mitbürger* unseres Staates. Und gegen eine geschichtsvergessene Justiz, welche uns all dieser hohen Werte, zudem aus kriminellen Motiven heraus, berauben will. Und dies still und heimlich, vorbei an aller „öffentlichen Wahrnehmung“!

Gemäß Art. 1 Abs. 2 GG sind unsere mitbürgerlichen Grund- und Menschenrechte „unverletzlich“ und „unveräußerlich“. èWarum verletzt aber dann fortwährend unser aller Bundesverfassungsgericht dennoch unsere Grund- und Menschenrechte? Vorsätzlich! Dabei vorsätzlich gegen Art. 1 Abs. 2 GG verstoßend? Also vorsätzlich MENSCHENRECHTSVERLETZEND?

„Fehler“ sind menschlich und meist entschuldbar. Werden jedoch Grund- und Menschenrechte „institutionell“ und von der gesamten Justiz verletzt, ist das kein entschuldbarer „Fehler“ mehr, sondern dann handelt es sich um einen demokratiegefährdenden Angriff der Justiz auf unseren Rechtsstaat und unsere mitbürgerlichen Grund- und Menschenrechte.

Und für diesen Fall bestimmt unser Grundgesetz: WEHRET DEN ANFÄNGEN!“.

Dieser grundgesetzlichen Aufforderung der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes an uns Mitbürger* folgen wir mit vorliegendem PROTEST vor dem Bundesverfassungsgericht.


WEHRT EUCH MIT, liebe Mitbürger*!

FÜR Rechtsstaat, Grundgesetz, unsere Grund- & Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Freiheit! Und gegen ein Bundesverfassungsgericht, welches all diese essentiellen Werte für unser gesellschaftliches Zusammenleben – zudem geschichtsvergessen – opfert, um eine strafrechtliche Verfolgung von sich beweisüberführt im Amt strafbar gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* - vorsätzlich grund- und menschenrechtsverletzend – unmöglich zu machen.

Zudem:

I. Wer „urteilt“ und nach welchem „Regularien“, wenn die Justiz „urteilend“ zwingend anzuwendendes und geschriebenes „Recht und Gesetz“, unter Einschluss der falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte, vorsätzlich missachtet und durch richterliche Justizwillkür ersetzt?

Denn JUSTIZWILLKÜR hat bislang immer nur die Schwachen noch schwächer und die Starken noch stärker gemacht.

Wollen wir Mitbürger* tatsächlich, dass sich diese demokratiegefährdenden Entwicklungen bei uns fortsetzen? Strafbar und korrupt begünstigt durch die Justiz?

II. Wer entscheidet, wenn nicht unser geschriebenes „Recht und Gesetz“, WANN ( aus Sicht der Justiz) ein Fall vorliegt, welcher die fallbezogen vorsätzliche Verletzung unserer falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte justizwillkürlich gestattet, und WANN nicht?

Das Bundesverfassungsgericht? Nein!, denn damit würde sich das Bundesverfassungsgericht über „Recht und Gesetz“ stellen. Und in einem „Rechtsstaat“ steht niemand über dem Gesetz.

III. Ist Deutschland unter diesen Umständen tatsächlich noch ein „Rechtsstaat“?

NEIN! Denn in einem „Rechtsstaat“ darf sich die Justiz nicht über das geschriebene „Recht und Gesetz“ stellen; was dennoch das Bundesverfassungsgericht im zugrundeliegenden Fall wiederholt vorsätzlich, sowie grund- und menschenrechtsverletzend getan hat. Zur strafbaren Begünstigung von sich im Amt vorsätzlich strafbar gemacht habenden Richtern* und StAen*!

Liebe Presse- & Medienvertreter:Innen,, hier findet, abseits aller öffentlichen Wahrnehmung, ein Abbau unseres „Rechtsstaates“ durch die Justiz statt, welcher die bedingungslose Gültigkeit und Anwendbarkeit unserer geschriebenen Grund- und Menschenrechte, durch die Justiz, für jetzt und für die Zukunft konkret in Frage stellt. Frage: Wie wollen Sie sich z.B. als betroffener Bürger* gegen eine vorsätzlich begangene Verletzung Ihres Grundrechts aus Art. 13 GG (= Unverletzlichkeit Ihrer Wohnung) verteidigen, wenn die Justiz JUSTIZWILLKÜRLICH entscheidet, Ihr falleinschlägiges Grundrecht aus Art. 13 GG – in Ihrem Fall – einfach nicht anzuwenden? Wie im zugrundeliegenden Fall, vgl. www.KeinDemokratieAbbau.de! Da können Sie bei Staatsanwaltschaften und Gerichten die objektiv staatlich begangene Verletzung Ihres Grundrechts aus Art. 13 GG „rügen“ wie Sie wollen. Die Polizei wird dennoch weiter Ihre Wohnung stürmen; also Ihr falleinschlägiges Grundrecht (Art. 13 GG) weiter verletzen, da Sie von der Justiz diesbezüglich einfach „rechtlich entmenschlicht“, also all Ihrer, Sie schützenden Grund- und Menschenrechte justizwillkürlich beraubt sind.

Deshalb WEHREN WIR UNS, für Erhalt unserer bürgerlichen Grund- und Menschenrechte, und gegen eine korrupte Justiz, welche das einschlägig geschriebene „Recht und Gesetz“, auch zukünftig, jederzeit durch alle Rechtsstaatlichkeit ausschließende JUSTIZWILLKÜR ersetzen können will.                         WEHRT EUCH MIT!

Mir sicher seiend, dass dies keiner weiteren Ausführung bedarf, bitte ich Sie daher, sehr verehrte Vertreter:Innen von Presse und Medien: BITTE nehmen Sie sich des Ihnen wahrheitsgemäß geschilderten Themas an, prüfen Sie es professionell, und lassen Sie bitte den Souverän, also die "Öffentlichkeit", über diese - uns ALLE fundamental betreffenden - Geschehnisse NICHT im Ungewissen.

VIELEN DANK!

Für Rechtsstaat und Demokratie!
Gegen ein KORRUPTES BUNDESVERFASSUNGSGERICHT,
welches uns NATIONALSOZIALISTISCH urteilend
unserer Grund- und Menschenrechte beraubt.

Es versteht sich von selbst, dass wir Ihnen für Rückfragen, etc., sowie zur Übersendung weiterer belegender Unterlagen, etc., sowie für Besprechungen jederzeit und gerne zur Verfügung stehe.

Schließlich versichere ich Ihnen nochmals, Ihnen zu 100% wahrheitsgemäß und beweisbar vorgetragen zu haben, was Sie zudem jederzeit selbst überprüfen (lassen) können. [Und an diejenigen von Ihnen gerichtet, welche sich in der Vergangenheit u.U. an meiner (zugegeben!) sehr deutlichen Ausdrucksweise gestört haben sollten: Bitte verzeihen Sie mir dies! Zumal sich diese Zeilen an eine sich fallbezogen seit 5 Jahren auf "tot" stellende Justiz gerichtet haben. Ich vermochte es nicht besser. Doch SIE können es besser, weshalb wir Sie höflich um Ihre wertvolle Unterstützung bitten möchten, sodass Sie, Ihre Kinder, ja WIR BÜRGER* alle, nicht unseres kodifizierten "Rechtsstaates" verlustig gehen, ohne dessen wirkliches Funktionieren wir zugleich unsere Demokratie ernsthaft gefährden].

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir im PROTEST-CAMP keine E-Mails erhalten und direkt beantworten können. Wir bemühen uns jedoch stets um eine möglichst kurzfristige Beantwortung Ihrer Schreiben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Während des PROTEST-CAMPS ab dem 26. Mai 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht können Sie uns jederzeit unter der im Impressum genannten Telefonnummer erreichen.

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