WICHTIG: save the date! Ab dem 26. Mai 2025 PROTEST-CAMP vor
dem BUNDESVERFASSUNGSGERICHT!

 Willkommen auf der von der deutschen Justiz
sicherlich ungeliebtesten Internetseite!

Liebe Mitbürger:Innen,

wenn, wie aktuell stattfindend, das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT vorsätzlich unsere bürgerseitigen GRUND- und MENSCHENrechte mit FÜSSEN TRITT, um grundgesetzwidrig SICHERzuSTELLEN, dass - beweisüberführt - sich im Amt vorsätzlich strafbar gemacht habende Richter* und Staatsanwälte* strafrechtlich NICHT verfolgt werden können, dann dürfen wir Bürger* diesem rechtsstaat- und demokratiegefährdenden RAUBBAU der JUSTIZ an unseren GRUND- und MENSCHENRECHTEN nicht länger schweigend zusehen, sondern müssen wir Bürger* der JUSTIZ und unserem STAAT deutlich machen, dass wir uns von der JUSTIZ nicht JUSTIZWILLKÜRLICH unsere grundgesetzlich kodifizierten GRUND- und MENSCHENrechte stehlen lassen.

Unser Grundgesetz bestimmt dazu: "WEHRET DEN ANFÄNGEN!"   WEHRT EUCH MIT,

FÜR Rechtsstaat und Demokratie!
GEGEN ein NATIONALSOZIALISTISCH urteilendes
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT,

welches uns Bürgern unsere Grund- und Menschenrechte stiehlt, um eine strafrechtliche VERFOLGBARKEIT von sich STRAFBAR gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* grundgesetzwidrig VEREITELN zu können.

Liebe PROTEST-CAMP-Besucher:Innen,

schön, dass Sie uns besuchen kommen.😊 Denn WIR stehen hier für SIE! Für alle Mitbürger*!

WARUM protestieren wir und warum ist der Protest aller Mitbürger* so sehr wichtig?

1.     Weil das Bundesverfassungsgericht uns unserer verbrieften GRUND- und MENSCHENRECHTE vorsätzlich und strafbar beraubt, indem es sie, trotz bestehender Anwendungspflicht „urteilend“ nicht anwendet, = Verstoß gegen Art. 103 I GG (= „rechtliches Gehör“).   Und dies mit dem Ziel, dass amtsausführend sich vorsätzlich strafbar gemacht habende Richter* und Staatsanwälte* strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Dies ist rechtsstaatswidrig und verstößt zudem z.B. gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 I GG. Denn das Bundesverfassungsgericht stellt damit das rechtliche Interesse von sich vorsätzlich strafbar gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* über die Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern!  UND

2.     zudem protestieren wir – für alle Mitbürger* – aus folgendem weiteren Grunde:
Bitte führen Sie sich folgende Frage deutlich vor Augen:

Welchen – praktischen – Unterschied macht es für uns Bürger*,

      I.         wenn wir keinen Rechtsstaat, kein Grundgesetz, keine Grund- und Menschenrechte „geschrieben“ haben, (= Rechtszustand unter den NAZIS von 1933 – 1945), ODER      II.         ob wir zwar all diese Rechte und Werte „geschrieben“ haben, die Justiz sie aber – trotz Falleinschlägigkeit – nicht anwendet. ( = Rechtszustand in der BRD im Jahr 2025!)

Völlig richtig! Beide Fallvarianten führen zum exakt gleichen Ergebnis. Denn in beiden Fällen sind wir Mitbürger* unserer Grund- und Menschenrechte beraubt; beraubt von der Justiz! Und in beiden Fallvarianten kann der Staat, vorsätzlich verletzend, in unsere Grund- und Menschenrechte eingreifen, ohne dass wir hiergegen auch nur das Geringste, uns schützend, ausrichten können.

Aus diesen beiden gewichtigen Gründen protestieren wir hier, direkt vor dem Bundesverfassungsgericht, welches zentral für diesen Raubbau der Justiz an unseren Grund- und Menschenrechten verantwortlich ist. Insbesondere Frau BVerfG-Vizepräsidentin Dr. König!

Für Rechtsstaat, Demokratie, unsere freiheitliche Grundordnung, unsere Grund- und Menschenrechte und unsere Freiheiten als Mitbürger* unseres Staates. Und gegen eine geschichtsvergessene Justiz, welche uns all dieser hohen Werte, zudem aus kriminellen Motiven heraus, berauben will. Und dies still und heimlich, vorbei an aller „öffentlichen Wahrnehmung“!

Gemäß Art. 1 Abs. 2 GG sind unsere mitbürgerlichen Grund- und Menschenrechte „unverletzlich“ und „unveräußerlich“. èWarum verletzt aber dann fortwährend unser aller Bundesverfassungsgericht dennoch unsere Grund- und Menschenrechte? Vorsätzlich! Dabei vorsätzlich gegen Art. 1 Abs. 2 GG verstoßend? Also vorsätzlich MENSCHENRECHTSVERLETZEND?

„Fehler“ sind menschlich und meist entschuldbar. Werden jedoch Grund- und Menschenrechte „institutionell“ und von der gesamten Justiz verletzt, ist das kein entschuldbarer „Fehler“ mehr, sondern dann handelt es sich um einen demokratiegefährdenden Angriff der Justiz auf unseren Rechtsstaat und unsere mitbürgerlichen Grund- und Menschenrechte.

Und für diesen Fall bestimmt unser Grundgesetz: „WEHRET DEN ANFÄNGEN!“.
Dieser grundgesetzlichen Aufforderung der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes an uns Mitbürger* folgen wir mit vorliegendem PROTEST vor dem Bundesverfassungsgericht.

WEHRT EUCH MIT, liebe Mitbürger*!

FÜR Rechtsstaat, Grundgesetz, unsere Grund- & Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Freiheit! Und gegen ein Bundesverfassungsgericht, welches all diese wesentlichen Werte für unser gesellschaftliches Zusammenleben – zudem geschichtsvergessen – opfert, um eine strafrechtliche Verfolgung von sich beweisüberführt strafbar gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* - vorsätzlich grund- und menschenrechtsverletzend – unmöglich zu machen.

Zudem:

I. Wer „urteilt“ und nach welchem „Regularien“, wenn die Justiz „urteilend“ zwingend anzuwendendes und geschriebenes „Recht und Gesetz“, unter Einschluss der falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte, vorsätzlich missachtet und durch richterliche Justizwillkür ersetzt?

Denn JUSTIZWILLKÜR hat bislang immer nur die Schwachen noch schwächer und die Starken noch stärker gemacht.

Wollen wir Mitbürger* tatsächlich, dass sich diese demokratiegefährdenden Entwicklungen bei uns fortsetzen? Strafbar und korrupt begünstigt durch die Justiz?

II. Wer entscheidet, wenn nicht unser geschriebenes „Recht und Gesetz“, WANN ( aus Sicht der Justiz) ein Fall vorliegt, welcher die fallbezogen vorsätzliche Verletzung unserer falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte justizwillkürlich gestattet, und WANN nicht?

Das Bundesverfassungsgericht? Nein!, denn damit würde sich das Bundesverfassungsgericht über „Recht und Gesetz“ stellen. Und in einem „Rechtsstaat“ steht niemand über dem Gesetz.

III. Ist Deutschland unter diesen Umständen tatsächlich noch ein „Rechtsstaat“?

NEIN! Denn in einem „Rechtsstaat“ darf sich die Justiz nicht über das geschriebene „Recht und Gesetz“ stellen; was dennoch das Bundesverfassungsgericht im zugrundeliegenden Fall wiederholt vorsätzlich, sowie grund- und menschenrechtsverletzend getan hat. Zur strafbaren Begünstigung von sich im Amt vorsätzlich strafbar gemacht habenden Richtern* und StAen*!

Liebe Mitbürger:Innen, hier findet, abseits aller öffentlichen Wahrnehmung, ein Abbau unseres „Rechtsstaates“ durch die Justiz statt, welcher die bedingungslose Gültigkeit und Anwendbarkeit unserer geschriebenen Grund- und Menschenrechte, durch die Justiz, für jetzt und für die Zukunft konkret in Frage stellt. Frage: Wie wollen Sie sich z.B. als betroffener Bürger* gegen eine vorsätzlich begangene Verletzung Ihres Grundrechts aus Art. 13 GG (= Unverletzlichkeit Ihrer Wohnung) verteidigen, wenn die Justiz JUSTIZWILLKÜRLICH entscheidet, Ihr falleinschlägiges Grundrecht aus Art. 13 GG – in Ihrem Fall – einfach nicht anzuwenden? Wie im zugrundeliegenden Fall, vgl. www.KeinDemokratieAbbau.de! Da können Sie bei Staatsanwaltschaften und Gerichten die objektiv staatlich begangene Verletzung Ihres Grundrechts aus Art. 13 GG „rügen“ wie Sie wollen. Die Polizei wird dennoch weiter Ihre Wohnung stürmen; also Ihr falleinschlägiges Grundrecht (Art. 13 GG) weiter verletzen, da Sie von der Justiz diesbezüglich einfach „rechtlich entmenschlicht“, also all Ihrer, Sie schützenden Grund- und Menschenrechte justizwillkürlich beraubt sind.

Deshalb WEHREN WIR UNS, für Erhalt unserer bürgerlichen Grund- und Menschenrechte, und gegen eine korrupte Justiz, welche das einschlägig geschriebene „Recht und Gesetz“, auch zukünftig, jederzeit durch alle Rechtsstaatlichkeit ausschließende JUSTIZWILLKÜR ersetzen können will.                         WEHRT EUCH MIT!

RECHTSSTAAT, DEMOKRATIE und GRUNDGESETZ sind keine „Selbstläufer“,
sondern WERTE, welche uns nur dann erhalten bleiben, wenn wir uns wachsam und wehrhaft für deren Bewahrung einsetzen!
- A.B. Appelt -