09. Januar 2026

Sehr geehrte Damen und Herren der deutschen Justiz, der staatlichen Gewalten und Repräsentanten*, des Verfassungsschutzes, der BRAK und RAK-München/Frankfurt, des deutschen Ethikrates, sowie der "Vierten Gewalt",

ich, der Bürger A.B. Appelt, denke, Ihnen gegenüber meinen Standpunkt zu Ihrem fallbezuogen vorsätzlich und justizkollektiv begangenen, und dann strafbar gedeckten Prozessbetrug, sehr deutlich gemacht zu haben.

Denn es ist falsch, wirkt entmenschlichend, und ist grund- und menschenrechtsverletzend, wenn im Deutschland des Jahres 2025/26, eine Prozesspartei einen Prozessbetrug in Auftrag geben kann, welchen dann anschließend die Justiz eines ganzen Bundeslandes, justizkollektiv begeht und strafbar deckt.

Ich missbillige zutiefst die in Deutschland aktuell mögliche Käuflichkeit des deutschen Rechts.

Ich missbillige zutiefst, dass die Justiz gegen das Menschenrecht nach Art. 3 I GG verstößt: "Jeder* ist vor Recht & Gesetz, sowie vor den Gerichten gleich".

Ich missbillige zutiefst, dass das BVerfG - fallbezogen bewiesen - falleinschlägige Grund- und Menschenrechte vorsätzlich verletzt hat, statt seinem grundgesetzlich zugewiesenen Auftrag nachgekommen zu sein, die von Justiz und Staat verletzten Grund- und Menschenrechte zu schützen, und deren Verletzung zu korrigieren.

Woran sollen und können wir Bürger* uns denn dann noch orientieren, wenn unser Staat und seine wichtigsten Vertreter*, selbst solch gewichtige Haltelinien einfach einreißen?

Was nehmen Sie sich heraus, und wer meinen Sie zu sein, dass Sie justizwillkürlich, sowie jederzeit, einfach einzelnen Bürgern* den Zugang zum Rechtsstaat verweigern, und den Sinn des staatlichen Gewaltmonopols in sein Gegenteil verkehren können? Und dies justizkollektiv betrieben und gedeckt.

Es ist zutiefst beunruhigend, wenn im Deutschland des Jahres 2025/26, der deutsche Staat, bezüglich einer solch, Ihnen nachgewiesenen Thematik, dennoch Pressezensur verhängen kann, welcher die angebliche "Vierte Gewalt" willfährig nachkommt. Und dies trotz Vorliegens aller journalistischen Überprüfungsmöglichkeiten. Wie sollte so ein dummer Bürger wie ich, Marke öko-Sozialdemokrat, Ihnen journalistisch auch nur noch das Geringste glauben können?

Es zeugt einfach von geschichtlicher Ignoranz, wenn die berufsständischen anwaltlichen Kammern, selbst in einem solch außergewöhnlichen Fallgeschehen, wie dem Vorliegenden, sich trotz Vorliegens aller Beweise, dennoch staatlich zensieren, sowie zum Verrat des Rechtsstaates, sowie der Rechte seiner Mitglieder*, haben hinreißen lassen. Statt, zum Schutze des Rechtsstaates, sowie der Anwaltschaft, den Fall einfach mal selbst geprüft zu haben. Hierfür ist Frau RAK-Präsidentin, RAin Riethmüller aus Augsburg, zentral mitverantwortlich.

Sie und ich haben es erlebt und wissen es; auch wenn Sie dies fortwährend wahrheitswidrig bestreiten. Dieser Fall beweist, dass in deutschen Amtsstuben wieder erneut eine Geisteshaltung Einzug gehalten hat, welche ich mir, lediglich 80 Jahre nach dem Ende der Naziherrschaft, zumal in dieser erlebten Ausprägung und justizkollektiv vorsätzlichen Begehung von Unrecht, gepaart mit historischer Ignoranz, tatsächlich nicht hatte vorstellen können; (woraus Sie, die Justiz, sich offenbar einen Heidenspaß machten.) Diese Feststellung verpflichtet uns jedoch zugleich, dass wir uns solchen Entwicklungen dann wenigstens reflektierend stellen. Doch, wieso sollte der Staat darüber reflektieren, wenn die "Vierte Gewalt", trotz obliegender Kontrollpflicht gegenüber dem Staat, hierüber nicht berichtet?

Bitte denken Sie wenigstens mal für einen Augenblick über das Geschehene nach! Denn allein davon, dass Sie diese Geschehnisse leugnen, werden sie ja nicht ungeschehen.

Mit freundlichen Grüßen

A.B. Appelt

Anlage: Revisionsbegründung (aus welcher Sie, erneut, alles fallbezogen und rerchtlich Wesentliche entnehmen können; samt belegender Beweise).


26. Januar 2026:

OLF Frankfurt a.M. entscheidet, dass ein Richter über seine eigene vorsätzlich begangene Straftat, selbst, als Richter in eigener Sache, urteilend entscheiden kann.
Das OLG Frankfurt a.M., Az. W 4 32/25, hat entschieden
, dass ein Richter,
welcher zulasten des Unterfertigenden, als Richter amtsauführend Straftaten (Prozessbetrug, etc.) beweisüberführt begangen hat, dennoch, im darauf aufbauenden Amtshaftungsprozess des Unterfertigenden, als Richter über seine eigenen Straftaten entscheiden kann und darf, vgl. hier, wo Sie sowohl die Entscheidung des OLG Ffm., als auch die Beschwerde des Unterfertigenden hierzu abrufen können.


27. Januar 2026

Sehr geehrte Damen und Herren der deutschen Justiz, der staatlichen Gewalten und Repräsentanten*, des Verfassungsschutzes, der BRAK und RAK-München/Frankfurt, des deutschen Ethikrates, sowie der "Vierten Gewalt", 

glauben Sie den tatsächlich, dass ich, exakt diesen Fall betreffend, aus purem Jux heraus, vom 26. Mai bis 30. Juni 2026, werktäglich volle fünf Wochen lang, gegen den Ausverkauf unserer bürgerseitigen Grund- und Menschenrechte durch die Justiz und durch das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, vor dem BVerfG in Karlsruhe demonstriert habe?

Wie deutlicher sollte und soll ich denn noch zum Ausdruck bringen, dass mir mein vorliegender Protest gegen Ihre vorsätzlich begangenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen wirklich ernst ist, welchen ich zudem bereits seit über fünf Jahren immer und immer wieder Ihnen gegenüber formuliert habe.

Sie, die Justiz, begehen vorsätzlich, mittäterschaftlich verabredeten Prozessbetrug, welchen anschließend die Justiz eines ganzen Bundeslandes, vorsätzlich grund- und menschenrechtsverletzend deckt. Und anschließend zudem, unser aller Bundesverfassungsgericht; wozu dieses, in absichtlich menschenverachtender Begehungsweise, sogar wiederholt und vorsätzlich, gegen die falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte des Unterfertigenden und seiner Mandantin verstoßen hat. Mittlerweile beteiligen sich an diesem Ausverkauf unserer Grund- und Menschenrechte, neben Hessen, nun auch Rheinland-Pfalz (Frankenthal) und Baden-Württemberg (Karlsruhe). Und der deshalb um Einschreiten gebetene Herr Generalbundesanwalt, legt dennoch die Hände weiter in den Schoß.

Und, dass dieser staatlich betriebene Ausverkauf unserer Grund- und Menschenrechte nicht bekannt wird, unterwirft sich die deutsche Presse auch noch willfährig einer, fallbezogen vom Staat angeordneten, Pressezensur.

Doch wir Bürger* sollen weiter vollstes Vertrauen in den Rechtsstaat, sowie das Funktionieren des Staates und seiner Organe haben. 

Sehen Sie vorliegend "namentlich" Angesprochenen, nicht den vollkommenen Widerspruch, zwischen rechtsstaatlichem, sowie grund- und menschenrechtsbezogenem SOLL, einerseits, und SEIN, andererseits?

Sie können dies staats- und pressekollektiv alles weiter leugnen wie Sie wollen. Verbrochen haben Sie es dennoch, was zudem jeder* leicht selbst nachprüfen (lassen) kann.

Und solange ich von Ihnen kein Zeichen erhalte, dass Sie dies wirklich verstanden haben und korrigieren werden, sodass sich ein solch menschenverletzendes Fallgeschehen in Deutschland nicht wiederholen kann, erachte ich die Fortführung meines hiergegen gerichteten Protestes, in welcher Form auch immer vorgetragen, für zwingend erforderlich.


RECHTSSTAAT, DEMOKRATIE und GRUNDGESETZ sind keine „Selbstläufer“,
sondern WERTE, welche uns nur dann erhalten bleiben, wenn wir uns wachsam und wehrhaft für deren Bewahrung einsetzen!
- A.B. Appelt -