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Schreiben an das Bundesverfassungsgericht und alle Vertreter*innen der ständigen Obersten Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland vom 02. August 2024.

9te fallbezogene Verfassungsbeschwerde, wegen vom Bundesverfassungsgericht HÖCHST-SELBST fortgesetzt und wiederholt begangener Straftaten, sowie GRUND- und MENSCHENrechtsverletzungen des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS höchst-selbst zulasten von uns Bürgern*.

Update 28. Januar 2024 ==>BITTE beachten Sie auch das Update vom 30. Januar 2024, wo wir Ihnen die Thematik an einem konkreten Fall vorstellen!

6te fallbezogene Verfassungsbeschwerde vom 1. Feb. 2024

Sehr geehrte Besucher*in von KeinDemokratieAbbau.de,

darf in Deutschland die Justiz einen "(Justiz-)Staat im Staate" betreiben, also einen STAAT im STAATE, welcher zudem hinsichtlich "Recht und Gesetz", sowie hinsichtlich der Nicht-/Beachtung unserer bürgerlichen Grund- und Menschenrechte VÖLLIGE Justiz-WILLKÜR-FREIHEIT hat, da unser Bundesverfassungsgericht diese Staats- und Justizwillkür auch noch AKTIV und fortgesetzt schützt??!??

Nein? ==>Doch exakt dies findet z.B. in dem Ihnen vorliegend vorgestellten Justizfall KONKRET und AKTUELL statt; unter FORTGESETZT durchgängig begangenem Verstoß DER JUSTIZ gegen "Recht und Gesetz", sowie gegen Art. 1 Abs. 3 und Abs. 1 GG.

Und da ich es "gewagt" habe, von einer sich fallbezogen SEIT VIER JAHREN vorsätzlich gesetzwidrig, sowie vorsätzlich grund- und menschenrechtsverletzenden JUSTIZ die Einhaltung von "Recht und Gesetz", sowie der bürgerseitig bestehenden GRUND- und MENSCHENRECHTE durch die Justiz in zig Schreiben WIEDERHOLT "anmahnend" gefordert hatte, muss ich mich nun von der gleichen VERBRECHERISCHEN JUSTIZ  nationalsozialistisch-gleichen SCHAUPROZESSEN unterziehen!!! Damit versucht die JUSTIZ einerseits mich vorsätzlich zu diskreditieren; UND zudem von ihren - seit VIER JAHREN - fortgesetzt begangenen STRAFTATEN als RICHTER* und STAATSANWÄLTE* abzulenken.

UND unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT "deckt" auch noch wiederholt und AKTIV diese vorsätzlich unter Verstoß gegen Art. 1 Abs. 3 GG begangenen Straftaten dieser Richter* und Staatsanwälte*, wozu das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT höchst-selbst(!) und WIEDERHOLT schwerste Straftaten IM AMT begangenen hat und weiter begeht, sowie höchst-selbst den deutschen "RECHTSSTAAT" vorsätzlich staats- und justiz-WILLKÜRLICH einfach  A B S C H A L T E T!

KeinDemokratieAbbau.de informiert Sie fortlaufend über Amtsvergehen, Amts-/Straftaten, sowie Grund- und Menschenrechtsverletzungen der deutschen Justiz (und der hessischen Landesregierung). Dies ist auch DRINGEND notwendig, da - wie vorliegender Großfall aufzeigt - z.B. die fallbezogen hessische Justiz sich vom einfachen Richter, bis hoch zu LOStA Dr. Thoma, LG-Präsidentin Dr. Menhofer, OLG-Präsident Dr. Seitz, Ministerpräsident Rhein, Justizminister Dr. Poseck, UND UND UND SCHWERSTER Justizverbrechen und Amts-/Straftaten strafbar gemacht haben, welche OBJEKTIV "RECHTSSTAATS-FEINDLICH", "STAATSFEINDLICH" und "DEMOKRATIEGEFÄHRDEND" sind. 

Und für solche schwere Verbrechen kennt das deutsche Recht durchaus ausreichend STRAFTATBESTÄNDE, betreffend derer sich diese Personen auch strafrechtlich zu verantworten haben;  was diese Amts-/Straftäter* "natürlich" unter Einsatz "ihres" deutschen Justizapparates mit ALLEN - auch gesetzwidrigen - Mitteln zu verhindern versuchen; WAS BEWIESEN IST, vgl. hier!

Finden Sie in dem Schreiben von Herrn OLG-Präsidenten Dr. Seitz auch NUR EIN EINZIGES WORT, wonach er sich der Prüfung der ihm seit LANGEM beweisbelegt bekannten Justiz- und Amtsverbrechen "seiner" hessischen Richter* und Staatsanwälte* - zumindest AUCH - widmen will?

NEIN! KEIN EINZIGES WORT!

Stattdessen begeht fallbezogen

(1)die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz, PLUS

(2)die hessische Landesregierung, insb. die Herren Rhein und Dr. Poseck,  PLUS

(3)unser BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (vertreten durch die BVerfG-Richter* Dr. König, Offenloch, Maidowski),   PLUS

(4)die Strafjustiz von Bayern und von Rheinland-Pfalz

ABSICHTLICH eine E I N S E I T I G gegen den Unterfertigenden geführte nationalsozialistisch-gleiche Bürger*-Hetze, um ihn zu diskreditieren und hinsichtlich dieser vom Staat begangenen Verbrechen mundtot machen zu können. Beweis: HIER!

Bitte machen Sie sich dabei die Tatsache bewusst, dass diese nationalsozialistisch-gleiche Bürger*-Hetze von Personen verbrochen werden, welche in Schlüsselpositionen des deutschen Justiz- und Staatsapparates sitzen.


Zum besseren Verständnis, wenden wir uns gleich dem ERSTEN AKTUELLEN Justizskandal-Fall zu.

Bitte fragen Sie sich selbst: Ist es mit "Recht und Gesetz", sowie mit den rechtsstaatlich korrespondierenden Grund- und Menschenrechten von uns Bürgern* vereinbar, wenn:

(1)der "Rechtsstaat" einerseits gut 30 Strafanzeigen des "Bürgers X" gegen sich BEWEISÜBERFÜHRT strafbar gemacht habende  hessische Richter* und Staatsanwälte* bereits SEIT JAHREN NICHT bearbeitet und NICHT darüber entscheidet,     und

(2)GLEICHZEITIG  E I N S E I T I G MITTELS ZAHLLOSER STRAFANZEIGEN dieser  A N G E Z E I G T E N  hessischen Amts-Täter* gegen den "Bürger X" (wegen angeblicher "Beleidigung" z.B. am 24. Mai 2023 (also im "Echtzeit-Modus") ermittelt, um mich Bürger*, mittels der Begehung NEUER Straftaten der Jusitz zu diskredietieren und betreffend die begangenen und fortgesetzten Justizverbrechen, sowie Grund- und Menschenrechtsverletzungen des deutschen Staates gegen uns Bürgern* mundtot zu machen???         

und GLEICHZEITIG

(3)bearbeitet die StA Karlsruhe die am 20. November 2023 erhobenen Strafanzeige gegen die BVerfG-Richter*innen Frau Dr. König, Herrn Maidowski und gegen Herr Offenloch bis HEUTE wegen "technischer Probleme" NICHT.
                           Also seit über ZWEI MONATEN NICHT!

==>UND dies, trotz der Verfassungs- & Rechtsstaatsfragen, welche in ELEMENTARER Weise mit der gegen die BVerfG-Richter*innen erhobenen Strafanzeige objektiv verbunden sind.

JEDER Mensch erkennt auf Anhieb, dass es mit der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 3 GG, sowie mit dem "RECHTSSTAAT" VÖLLIG unvereinbar ist, wenn der deutsche Staat (1)E I N S E I T I G  nur gegen den Bürger* ermittelt, UND (2)GLEICHZEITIG diesem Bürger* den Zugang zum Rechtsstaat und zu rechtsstaatlicher Hilfe seit VIER Jahren und auch fortgesetzt KONSEQUENT unmöglich gemacht hat und weiter macht!

Da dürfen wir Bürger* natürlich NICHT erwarten, dass dies z.B. die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Dr. König, auf Anhieb erkennt.    Wie auch; schließlich ist Frau Dr. König als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts in rechtlichen und verfassungsrechtichen Dingen NICHT so bewandert, vgl. Strafanzeige. Da müssen wir Bürger*, welcher wir unserer Grund- und Menschenrechte vollständig kriminell BERAUBT wurden schon Verständnis für Amts-Personen wie Frau BVerfG-Vizepräsidentin Frau Dr. König haben und aufbringen!

Denn eine VIZEPRÄSIDENTIN(!) des Bundesverfassungsgerichts kann unmöglich noch weiter solche Lapalien, wie z.B. die Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern, in ihren Überlegungen und Entscheidungen länger berücksichtigen, Beweis: Strafanzeige!

Exakt diese schwersten GRUND- und MENSCHENRECHTS-VERLETZENDEN Straftaten begeht der deutsche "Rechtsstaat" zulasten des Unterfertigenden also ERNEUT! Und dies trotz der gleichfalls BEWIESENEN TATSACHE, dass der deutsche "Rechtsstaat" bereits über die vergangenen VIER JAHRE hinweg, in systematisch betriebener Zusammenarbeit mit der hessischen Landesregierung (Herr Rhein und Herr Dr. Poseck (und deren Vorgänger*), gegenüber dem Unterfertigenden SCHWERSTE Amts-/Straftaten, sowie SCHWERSTE Grund- und Menschenrechtsverletzungen in rechtlich ENTMENSCHLICHENDER Art und Weise verbrochen haben und WEITER VERBRECHEN, um mich betreffend dieser JustizVERBRECHEN der Justiz-Täter* mundtot zu machen.

DER deutsche "Rechtsstaat" gewährt also den BEWEISÜBERFÜHRTEN StrafTÄTERN* in schwarzer Robe ALLE RECHTE und MÖGLICHKEITEN gegen den Unterfertigenden STRAFRECHTLICH vorgehen zu können, UND GLEICHZEITIG verweigert der deutsche "Rechtsstaat" mir als Bürger* KOMPLETT den Zugang zu JEDER Art rechtsstaatlicher Hilfe. UND begeht der deutsche "Rechtsstaat" unter Einschluss des Bundesverfassungsgerichts(!) buchstäblich eine HETZJAGD gegen mich, welche die historisch etwas bewanderten Leser* sicherlich gleichfalls deutlich mehr an die von den Nazis bestialisch verbrochene "Juden-Hetze" im "Dritten Reich" erinnert, als an den grundgesetzlich verbrieften "RECHTSSTAAT" im Jahre 2024!

Und dies unter (un-)/mittelbarer Beteiligung unseres BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS!, sehr geehrte BÜRGER*in der Bundesrepublick Deutschland.


Nochmal: ist es zulässig, dass der deutsche "Rechtsstaat" einem Bürger*:

(1)auf der einen Seite DEN ZUGANG ZUM RECHTSSTAAT (hinsichtlich seiner Strafanzeigen gegen die Richter und Staatsanwälte) komplett VERWEIGERT,   UND

(2)GLEICHZEITIG vorsätzlich  E I N S E I T I G  gegen den vom deutschen Staat VERLETZTEN Bürger* eine strafrechtliche HETZJAGD betreibt, um diesen z.B. betreffend des vorliegenden Internetauftritts MUNDTOT machen zu können.

Bitte führen Sie sich die Tatsache vor Augen, welch immens-hohen Stellenwert wir als Gesellschaft und Bürger richterlichen Entscheidungen, und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zuweisen.

Und bitte gleichen Sie diese gesellschaftliche Tatsache z.B. mit den Amts-/Straftaten und Staatsverbrechen ab, welche diese Richter* BEWEISÜBERFÜHRT seit JAHREN fortgesetzt begangen haben UND VORSÄTZLICH gegen das Grundgesetz und die mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grund- und Menschenrechten verletzend erneut und weiter gegen uns Bürger* VERBRECHEN;   OHNE dass unser diesbezüglich mittels Verfassungsbeschwerden um HILFE gebetenes BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hiergegen eingeschritten ist, oder jetzt einschreitet.

Was sagt all dies über die Amts-Täter* in schwarzer Robe aus, sowie über den aktuellen ZUSTAND unserer Justiz, des (aktuell NICHT existierenden) RECHTSSTAATES, unseres BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS und des deutschen Staates aus???

Dies gilt umso mehr, als dass die deutsche Justiz, unter zu vermutendem Einschluss des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS diese objektiv staatsgefährdenden Verbrechen VORSÄTZLICH begeht, vgl. Schreiben von Herrn OLG-Präsidenten Dr. Seitz.

[Hinweis: Ihre möglicherweise aufkommende Fragen hinsichtlich die Person des Unterfertigenden und seiner vorliegenden Motivation, finden Sie hier beantwortet.]

Zum Stichtag 26. Januar 2024:

(1)wurden und werden 30 rechtshängige Strafanzeigen des Unterfertigenden gegen sich – beweisüberführt – strafbar gemacht habenden hessische Richter* und Staatsanwälte* bereits SEIT JAHREN vorsätzlich gesetzwidrig nicht bearbeitet.                           GLEICHZEITIG

(2)verfolgt die Justiz EINSEITIG mit höchstem Eifer Strafanzeigen gegen den Unterfertigenden, sich beziehend auf den (angeblichen) Tatbegehungszeitpunkt Mai 2023, was aus staatsanwaltlicher Arbeitssicht TOP-AKTUELL ist.

Dies ist KEIN Zufall, sondern ein vorsätzlich RECHTSSTAATSWIDRIGES und vorsätzlich grundrechtsverletzendes Vorgehen einer uns Bürger* vorsätzlich justiz-willkürlich-kriminell verletzenden Justiz.    Und GLEICHZEITIG

(3)"konnte" die StA Karlsruhe betreffend der gegen die BVerfG-Richter*innen eingelegte Strafanzeige BIS HEUTE NICHT BEARBEITEN! Und dies trotz der DRINGLICHKEIT des Strafrechtsfalles, da wir Bürger* - Stand HEUTE - ALL unserer mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grundrechte und Menschenrechte grundrechtsverletzend BERAUBT sind.

Dies sind objektiv und BEWEISBAR nationalsozialistisch-gleiche POLIZEISTAAT-METHODEN der deutschen Justiz im Jahre 2024, welche die deutsche Justiz auch vorsätzlich und absichtlich betreibt, was durch das Schreiben des OLG-Präsidenten, Herrn Dr. Seitz, bewiesen wird. Herr OLG-Präsident Dr. Seitz verliert in seinem Schreiben KEIN WORT über die ihm BEWEISBELEGT vorgetragenen schweren Justizstraftaten der hessischen Justiz. Stattdessen kündigt er bewusst drohend an, dass das "HESSISCHE JUSTIZMINISTERIUM" nun geballt gegen den Untefertigenden vorgehen wird.

(1)Dem Unterfertigenden wurde und wird fallbezogen der Zugang zum Rechtsstaat seit knapp VIER JAHREN kriminell von der GESAMTEN hessischen Zivil- und Strafjustiz vorsätzlich grundrechtsverletzend vorenthalten UND

GLEICHZEITIG

(2)wird der Unterfertigende von der Justiz – mittels erneuter Justizverbrechen -  verfolgt und verurteilt, sodass er über die Justizstraftaten der Justiz nicht weiter öffentlich berichten kann.

Dies ist ein vorsätzlich verfassungswidriges und ENTMENSCHLICHENDES Vorgehen der Justiz, welches der Unterfertigende dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vortragen wird.

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Update 22. Januar 2024

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Dass Sie sich die Justizverbrechen der Justiz-Täter*innen besser vorstellen können, nenne ich Ihnen hier ein aktuelles und konkretes Beispiel, welches sich in die Ihnen nachfolgend vorgestellten „STUFEN1 bis 6 unterteilt, welche jeweils unterstützend ineinandergreifen.

I. Stufe 1:   Die Person Herr Dr. Thoma

1.    ist ein unwiderlegbar BEWEISÜBERFÜHRTER Straftäter und zugleich

2.    LEITENDER OBERSTAATSANWALT (LOStA) der StA Wiesbaden.

Der BEWEISÜBERFÜHRTE Straftäter Dr. Thoma hat sich – BEWIESEN – der kriminellen Begünstigung im Amt, der Strafvereitelung im Amt, der Nötigung, der Rechtsbeugung, des Amtsmissbrauches und noch weiterer Straftaten – BEWIESEN – schuldig gemacht.

Diese vom OBERSTEN Staatsanwalt der StA Wiesbaden BEWIESEN begangene Straftaten wurden auch bei den hessischen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten angezeigt, und liegen seit über einem HALBEN JAHR strafanklagefertig beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M., vgl. StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22 i.V.m. OLG Frankfurt a.M., bzw. GStA Ffm, Az. 3 Zs 74/23[1]. Doch das OLG Frankfurt a.M. weigert sich weiterhin vorsätzlich gesetzwidrig die Strafanklage gegen den Amts-Straftäter Dr. Thoma zu erheben.

Warum?

Weil die vom Amts-Straftäter Dr. Thoma begangenen schweren Amts-/STRAFTATEN allesamt lückenlos und unwiderlegbar BEWIESEN SIND!
Im Fall der STRAFANKLAGEERHEBUNG gegen den beweisüberführten Straftäter Herr Dr. Thoma müsste das OLG Frankfurt a.M. folglich Herrn Dr. Thoma nach „Recht und Gesetz“ verurteilen, was diesen sowohl sein Amt als LEITENDER OStA der StA Wiesbaden kosten würde, als auch – angesichts seiner begangenen schweren Amts-/Straftaten – auch seine Pension kosten würde.
Zugleich würde damit das SYSTEMATISCH mit AKTIVER UNTERSTÜTZUNG der hessischen LANDESREGIERUNG errichtete JUSTIZ-KORRUPTIONS-GEBÄUDE sofort in sich zusammenfallen. Denn die strafrechtlich angezeigten gut 30 hessischen Amts-Straftäter in schwarzer Robe haben sich ja DEN EXAKT GLEICHEN FALL betreffend, in GLEICHER WEISE strafrechtlich schuldig gemacht, wie der Amts-Straftäter Herr Dr. Thoma!!!

Herr LOStA Dr. Thoma hat diese schweren Straftaten zur kriminellen Begünstigung von drei Wiesbadener Richter*innen begangen, nämlich zur kriminellen Begünstigung und Strafvereitelung, etc. der sich gleichfalls BEWEISÜBERFÜHRT schwerster Straftaten im Amt schuldig gemacht habenden Richter*innen Pradt, Laudi, Dr. Siebelt. çGLEICHFALLS allesamt BEWEISÜBERFÜHRT schwerste Justiz-Straftäter*innen, welche sich BEWEISÜBERFÜHRT der kriminellen Begünstigung, Rechtsbeugung, Nötigung, des Amtsmissbrauches, etc. strafbar gemacht haben, sowie des Verdachts des gemeinschaftlich begangenen Prozessbetruges und der Urkundenfälschung zugunsten der mit ihr eng verbunden seienden Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W.. Die Schwester/Tante/Tante von DREI KANZLEIANGEHÖRIGEN der Rechtsanwaltskanzlei W. ist RICHTERIN in der gleichen 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, wie die Richter*innen Pradt, Laudi, Dr. Siebelt, welche aus VERWANDTSCHAFTLICHEN GRÜNDEN heraus fortwährend zugunsten der Rechtsanwaltskanzlei W. diese schweren Amts-/Straftaten begangen haben.

Und da nach „Recht und Gesetz“ die Richter*innen Pradt, Laudi, Dr. Siebelt sich – wie jede andere Bürger*in dieses Landes auch – sich für ihre begangenen und angezeigten STRAFTATEN rechtlich zu verantworten hätten, hat der BEWEISÜBERFÜHRTE AMTS-STRAFTÄTER Dr. Thoma einfach die Strafanzeige gegen die Richter*innen Pradt, Laudi, Dr. Siebelt an sich gezogen und vorsätzlich gegen „Recht und Gesetz“ verstoßend die KORRUPTIONS-ENTSCHEIDUNG gefällt, die BEWEISÜBERFÜHRTEN Amts-Straftäter*innen Pradt, Laudi, Dr. Siebelt, hätten KEINE Gesetzesverletzung und keine Straftat begangen.

Nochmal: Der OBERSTE Staatsanwalt der StA Wiesbaden hat fortgesetzt schwerste Straftaten im Amt begangen, um eine Strafverfolgung der sich gleichfalls BEWEISÜBERFÜHRT schwerster Straftaten im Amt schuldig gemacht habenden Richter*innen Pradt, Laudi, Dr. Siebelt vorsätzlich gesetzwidrig zu vereiteln. Und das OLG Frankfurt a.M. weigert sich seit einem HALBEN JAHR vorsätzlich amts- und rechtsstaatswidrig die VERURTEILUNGSREIFE Strafanklage gegen Ihren beweisüberführt kriminellen Amtskollegen Dr. Thoma zu erheben, vgl. StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22 i.V.m. OLG Frankfurt a.M., bzw. GStA Ffm, Az. 3 Zs 74/23[2]

II. Stufe 2: GLEICHZEITIG erhebt der BEWEISÜBERFÜHRTE STRAFTÄTER Herr Dr. Thoma Strafanzeige gegen den Unterfertigenden, also gegen das Opfer SEINER STRAFTATEN(!) wegen angeblich begangener „Beleidigung“.
Während die Staatsanwaltschaften die Strafanzeigen des Unterfertigenden gegen die BEWEISÜBERFÜHRTEN Amts-Straftäter fortgesetzt zum Teil seit bald VIER JAHREN einfach vorsätzlich gesetzwidrig NICHT verfolgen, verfolgen die Staatsanwaltschaften mit höchstem Arbeitsaufwand die von den BEWEISÜBERFÜHRTEN Amts-Straftätern gegen den Unterfertigenden  eingelegten Strafanzeigen wegen angeblich begangener „Beleidigungen
[3]“.

Als der Unterfertigende mit „Engelszungen“ gegenüber der hessischen Justiz jahrelang um die Beachtung und Einhaltung von „Recht und Gesetz“ gebettelt hatte, wurde dies von der hessischen Justiz und der hessischen Landesregierung einfach – vorsätzlich gesetzwidrig – ignoriert. Doch als ich die fortgesetzte Begehung der Straftaten der fallbezogenen hessischen Justiz beim Namen nannte, also auf die NATIONALSOZIALISTISCH-gleiche Justizkorruption, Justiz-Willkür und Staatswillkür BEWEISBELEGT hinwies, bezeichnen dies die AMTSTÄTER wie z.B. der BEWEISÜBERFÜRTE Straftäter Dr. Thoma, als „Beleidigung“ und erhebt deshalb Strafanzeige gegen den Unterfertigenden, was die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte wie emsige Bienen verfolgen, wie wenn es kein Morgen mehr geben würde.

Nochmals: Die BEWEISÜBERFÜHRTEN Straf-TÄTER, wie z.B. Herr Dr. Thoma (StA Wiesbaden), erheben nun fortgesetzt Strafanzeige gegen das „Opfer“ der von ihnen, in diesem Fall, also vom Amts-Straftäter Herrn Dr. Thoma vorsätzlich kriminell verbrochenen Amts-/Straftaten, also gegen den Unterfertigenden.
Doch da bezüglich der schweren Amts-Straftaten der Amts-TÄTER fortgesetzt einfach vorsätzlich gesetzwidrig NICHT ermittelt wird, kann dieser längst BEWEISÜBERFÜHRTE Straftäter, wie z.B. Herr Dr. Thoma, in Hessen weiterhin in LEITENDER Funktion entscheiden und urteilen über uns Bürger*innen, OHNE dass die von z.B. diesem AMTsSTRAFTÄTER Herr Dr. Thoma beweisüberführt begangenen Amts-/Straftaten nach „Recht und Gesetz“ strafrechtlich verfolgt werden würden.

(A)Die Justiz instrumentalisiert BUNDESLAND-ÜBERGREIFEND den RECHTSSTAAT zur vorsätzlich gesetzwidrigen Verhinderung der Strafverfolgung gegen sich BEWEISÜBERFÜHRT SCHWERSTER Amts-/Straftaten schuldig gemacht habender Richter* und Staatsanwälte*! èDamit verweigert die GESAMTE JUSTIZ dem Unterfertigenden seit knapp VIER JAHREN den Zugang zum RECHTSSTAAT!            UND GLEICHZEITIG

(B)verfolgt der exakt gleiche RECHTSSTAAT das Ziel, den Unterfertigenden mittels VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG gefällter Strafurteile (Berufungen sind rechtshängig) zu diskreditieren und mundtot zu machen; also VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG zum VORBESTRAFTEN zu machen.

èExakt dies beschreibt man gemeinhin als POLIZEISTAAT-Methoden!

„Unliebsame“ Bürger*, welche es gewagt haben auf die fallbezogen begangene Justizkorruption und auf die von der hessischen Justiz begangenen SCHWEREN Amts-/Straftaten hinzuweisen,

(B)!“ werden von dem "deutschen POLIZEISTAAT" all ihrer verfassungsmäßigen Grund- & Menschenrechte vorsätzlich kriminell beraubt UND der Zugang zum RECHTSSTAAT kriminell verweigert,

UND GLEICHZEITIG

(A)!“ wird dieser „unliebsame“ Bürger von dem exakt GLEICHEN „RECHTSSTAAT“ vorsätzlich gesetzwidrig mittels gesetzwidrig erhobener Strafanklagen diskreditiert und versucht mundtot zu machen.

Für mich, den Unterfertigenden, sind hier – rein subjektiv – GROSSE ÄHNLICHKEITEN mit dem Vorgehen der Justiz im „Dritten Reich“ erkennbar.

Zudem „beweisen“ für mich, den Unterfertigenden – rein subjektiv – diejenigen Staatsanwälte* und Richter*, welche sich an dieser grundgesetzwidrigen „MUNDTOT“-Machung des Unterfertigenden fortgesetzt versuchen, eine RECHTSSTAATS-F E I N D L I C H E und GRUNDGESETZFEINDLICHE Gesinnung, welche in Teilen schon durch das cholerisch wirkende und mit dem Tonfall eines Nazi-Richters verübte Auftreten dieser Amtspersonen in „ihrem“ Gerichtssaal dokumentiert wurden.

III. Stufe 3: Unter diesen fallbezogen – lückenlos bewiesen - NATIONALSOZIALISTISCH-gleichen Unrechtszuständen (vgl. Ausführungen auf www.KeinDemokratieAbbau.de) in der hessischen Justiz, wandte sich der Unterfertigende Hilfe erbittend an die hessische Landesregierung, also an das hessische Justizministerium, an den hessischen Ministerpräsidenten Rhein (zuvor an Herrn Bouffier) und den hessischen Justizminister Herr Dr. Poseck (und zuvor an dessen Amtsvorgängerin).

Diesen trug der Unterfertigende – BEWEISBELEGT – die fortgesetzt begangenen Amts-/Straftaten der hessischen Justiz wieder und wieder vor, verbunden mit der x-fach gestellten Aufforderung als sog. „Oberster Dienstherr“ gegen die fallbezogen begangenen Korruptionsstraftaten der GESAMTEN hessischen Zivil- und Strafjustiz vorzugehen.
èBitte beachten Sie dabei, dass der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck, aufgrund seines Amtes als hessische Justizminister, zugleich der sog. „Oberste Dienstherr“ der hessischen Justiz ist, und als solcher zum EINSCHREITEN gegen die ihm beweisbelegt vorgetragenen Justiz-Straftaten der hessischen Justiz VERPFLICHTET ist. Dies gehört zu den sog. „checks-and-balances“ unseres Rechtsstaates.

Doch statt seinen AMTSPFLICHTEN als „Oberster Dienstherr“ nachzukommen, rührte die hessische Landesregierung FORTGESETZT diesbezüglich KEINEN FINGER, konkret WISSEND, dass die hessische Justiz fallbezogen nicht „nur“ die beweisbelegt begangenen Korruptions- und Amts-Straftaten begangen hat, sondern dass die hessischen Amts-Straftäter*innen ihre kriminellen Amts-Straftaten – infolge des amtspflichtwidrigen NICHT-Einschreitens der hessischen Landesregierung – unvermindert gegen den Unterfertigenden und seine Mandantin SOGAR vorsätzlich Grund- & Menschenrecht-verletzend FORTSETZEN.  Und dies seit dem Amtsantritt der Benannten am 1. Mai 2022.

IV. Stufe 4: Da also die hessische Landesregierung fortgesetzt die fallbezogen von der GESAMTEN hessischen Zivil- und Strafjustiz begangene Aushöhlung unseres RECHTSSTAATES und die Korruptionsstraftaten der hessischen Richter* und Staatsanwälte* vorsätzlich gesetzwidrig „deckte“, (UND BIS HEUTE DECKT), stellte der Unterfertigende wiederholt einen PETITIONS-Antrag beim Petitionsausschuss des hessischen Landtages, vgl. https://keindemokratieabbau.de/Nikolaus-Petition-6-Dez-22/ ; gerichtet darauf, den hessischen Justizminister in seiner Funktion als "Oberster Dienstherr" zum Einschreiten gegen die Korruptionsstraftaten der hessischen Justiz zu verpflichten.
Doch auch hierüber hat der (von der hessischen Landesregierung dominierte) Petitionsausschuss des hessischen Landtages gleichfalls bis zum heutigen Tage – vorsätzlich gesetzwidrig und die Amts-Straftaten der hessischen Justiz-Straftäter damit konkret „deckend“ NICHT entschieden!

V. Stufe 5: (1)Aufgrund dieser seit nunmehr bald VIER JAHREN fallbezogen in der hessischen Justiz wütenden Justiz-KORRUPTION und NATIONALSOZIALISTISCH-gleichen[4] Justiz- und Staatswillkür, wandte sich der Unterfertigende schließlich wiederholt an unser Bundesverfassungsgericht. Vorgetragen in Form einer sog. Verfassungsbeschwerde, legte der Unterfertigende dem Bundesverfassungsgericht jeweils BEWEISBELEGT dar, dass der Unterfertigende und seine Mandantin durch die fallbezogen schwersten Korruptions- und Amts-/Straftaten der hessischen Justiz, massiv in seinen/ihren mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grundrechten und Menschenrechten verletzt werden.

Doch statt das Bundesverfassungsgericht seiner grundgesetz-, sowie grund- und menschenrechts-wahrenden Pflichten nachgekommen wäre, nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden des Unterfertigenden wiederholt NICHT zur Entscheidung an.
NICHT weil die fortgesetzte Verletzung des Grundgesetzes, sowie der Grund- und Menschenrechte des Unterfertigenden durch die hessische Justiz nicht bewiesen wäre. 

NEIN! Sondern um die sich lückenlos beweisüberführten Amts-/Straftäter der hessischen Justiz vor einer strafrechtlichen Verfolgung bezüglich der von ihnen BEWIESEN begangenen Amts-/Straftaten vorsätzlich grundgesetzwidrig, sowie Grund- und Menschenrecht-verletzend zu bewahren.

Dennoch achtete ich SELBSTVERSTÄNDLICH die zwar sofort erkennbar grundgesetzwidrig und grundrechtsverletzenden, aber eben dennoch so getroffenen Nichtannahme-Entscheidungen unseres Bundesverfassungsgericht.

(2) Als jedoch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, in der personellen Besetzung Frau Dr. König (Vizepräsidentin des BVerfG), Herr BVerfG-Richter Maidowski und Herrn BVerfG-Richter Offenloch in PERSONELLER GLEICHBESETZUNG WIEDERHOLT vorsätzlich grundgesetzwidrig, und grundrechtsverletzend, etc. die weiteren Verfassungsbeschwerden des Unterfertigenden WIEDERHOLT NICHT zur Entscheidung angenommen haben, erhob der Unterfertigende schließlich STRAFANZEIGE gegen die benannten BVerfG-Richter*innen, vgl. Strafanzeige.

Denn die Benannten des Bundesverfassungsgerichts haben vorsätzlich grundgesetzwidrig und die Grund- und Menschenrechte des Unterfertigenden und seiner Mandantschaft VORSÄTZLICH „auf Null reduzierend“ VERLETZEND, in PERSONENGLEICHER Senats-Besetzung, WIEDERHOLT auch die NEU eingelegten Verfassungsbeschwerden des Unterfertigenden NICHT zur Entscheidung angenommen.

Also die Justiz eines GANZEN BUNDESLANDES begeht fallbezogen gegenüber dem Unterfertigenden und seiner Mandantin seit bald VIER JAHREN fortgesetzt schwerste Amts-/Straftaten und Menschenrechts-VERLETZUNGEN; was gegenüber dem Bundesverfassungsgericht wiederholt LÜCKENLOS BEWIESEN wurde.
Doch statt dass das Bundesverfassungsgericht gegen die ihm BEWEISBELEGT vorgetragen, BEWIESEN VORSÄTZLICH seit VIER JAHREN begangenen Verstöße der hessischen Richter* und Staatsanwälte* grundrechtswahrend eingeschritten wäre, „deckte“ und „deckt“ das Bundesverfassungsgericht diese NATIONALSOZIALISTISCH-gleichen Justiz-Verbrechen der hessischen Justiz-Täter, sodass diese Amts-Täter*innen sich NICHT vor einem Strafgericht für ihre begangenen Amts-Straftaten zu verantworten haben, wie dies „Recht und Gesetz“ auch im Fall von Richtern* begangenen Amts-Straftaten, wie kriminelle Begünstigung im Amt, Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung im Amt, Korruption im Amt, Amtsmissbrauch, vorsätzlichem Richter-Eid-BRUCH, etc. ZWINGEND vorschreiben.

VI. Stufe 6: Da nun also auch noch fallbezogen u.a. die VIZEPRÄSIDENTIN des Bundesverfassungsgerichts, Frau Dr. König, um ihr AMT und ihre Karriere fürchten muss, verfolgt die deutsche Justiz nun auch Bundesland-übergreifend folgende Taktik:

(1)VERZÖGERUNG: Die gegen die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts erhobene Strafanzeige wird fortgesetzt NICHT bearbeitet. Aktuelle Begründung: Die per anwaltlichem beA-Postfach der StA Karlsruhe übermittelte Strafanzeige (pdf-Dateien) gegen die BVerfG-Richter*innen sei angesicht seines Umfanges "nicht ausdruckbar", weshalb der Unterfertigende der StA Karlsruhe die am 20. Nov. 2023 eingelegte Strafanzeige nochmals auf USB-Stick übermittelte. Bitte denken Sie einfach mal an die vielen Regalmeter Aktenordner, welche sich üblicherweise bei den Staatsanwaltschaften anhäufen; doch ausgerechnet die Strafanzeige gegen Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts ist nicht ausdruckbar.

(2)DISKREDITIERUNG und MUNDTOT-Machung: GLEICHZEITIG nutzt die DEUTSCHE Justiz nun auch bundesland-übergreifend die verstrichene Zeit dazu, den Unterfertigenden mit völlig unberechtigten Strafanzeigen und Strafanklagen wegen angeblicher Beleidigung zu diskreditieren und mundtot zu machen.

Statt, dass die benannten Amts-Straftäter* einmal reflektieren würden, welch schwere Amts-Straftaten in vorsätzlich rechts-/STAATSFEINDLICHER Gesinnung sie seit knapp VIER JAHREN grundrechts-VERLETZEND begangen haben, UND reflektieren würden, welche Schäden sie vorsätzlich an unserem Rechtsstaat VERBRECHEND begangen haben UND WEITER verbrechen, versuchen diese Amts-Straftäter* mittels der Begehung NEUER schwerer Amts-/Straftaten und Verletzungen unserer grundgesetzlich verbrieften Grund- und Menschenrechte, das „OPFER“ dieser Amts-/Straftaten weiter in krimineller Weise zu diskreditieren und mundtot zu machen;

èWÄHREND gleichzeitig die von den Amts-Straftätern begangenen Amts-/Straftaten auch weiterhin fortgesetzt GESETZWIDRIG NICHT verfolgt werden!

Auf die zusätzlich gemachten Anstrengungen des Unterfertigenden, wie z.B.
1. den Internetauftritt https://www.KeinDemokratieAbbau.de ,

2. der wiederholte Versuch einer vermittelnden Einbindung der hessischen Anti-Korruptionsstellen,

3. die fortgesetzte Einbindung der VIERTEN GEWALT,

4. sowie die zahllosen Schreiben, mittels derer der Unterfertigende an das rechtsstaatliche Gewissen der Amts-Straftäter* appelliert hat, etc. UND UND UND, wird ergänzend hingewiesen.

Aller vorliegend gemachter Vortrag ist nicht „nur“ LÜCKENLOS BEWEISBAR. Sondern auch die vorsätzliche „SYSTEMATIK“, mit welcher die Justiz im Zusammenwirken mit der hessischen LANDESREGIERUNG diese RECHTSSTAATS-VERBRECHEN begeht, ist gleichfalls BEWEISBAR, vgl. Schreiben des OLG-Präsidenten Dr. Seitz.

Denn nachdem der OLG-Präsident Herr Dr. Seitz, dabei offiziell das BUNDESLAND HESSEN vertretend, mit seinem Ansinnen der Mundtot-Machung des Unterfertigenden KLÄGLICH GESCHEITERT ist, (u.a. weil er als JOURNALIST gemachte Äußerungen mit NICHT als Journalist gemachten Äußerungen vorsätzlich gesetzwidrig vermischte, um so eine grundgesetzwidrige Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) herstellen zu können), kündigte Herr OLG-Präsident Dr. Seitz gegenüber dem Unterfertigenden SCHRIFTLICH an, dass ein Team beim hessischen Justizministerium sich nun darum kümmern würde, wie man den Unterfertigenden MUNDTOT machen kann. Ausdruck dieser MUNDTOT-mach-Versuche sind u.a. die Strafanzeigen der Amts-Straftäter, wie z.B. Herr LOStA Dr. Thoma, etc., wegen angeblich begangener „Beleidigung“ oder der angeblichen „Verwendung verfassungsfeindlicher Zeichen“, weil ich auf die fallbezogen NATIONALSOZIALISTISCH-gleichen UNRECHTS-ZUSTÄNDE in der GESAMTEN hessischen Zivil- und Strafjustiz schließlich hingewiesen habe. <== ALSO statt dass das hessische Justizministerium pflichtgemäß die ihm bekannten schweren Amts-/Straftaten der hessischen Richter* und Staatsanwälte* aufarbeitet, lenkt das HESSISCHE JUSTIZMINISTERIUM seine ganze Aufmerksamkeit und Arbeit darauf, den Unterfertigenden mittels einer VIELzahl von tatsächlich wie rechtlich völlig haltlosen Strafanzeigen mundtot zu machen. Verantwortlich dafür ist der OLG-Präsident Herr Dr. Seitz, in enger Abstimmung mit der hessischen Landesregierung!!!

Könnte die RECHTSSTAATSFEINDLICHKEIT und KRIMINELLE ENERGIE der benannten Herren Rhein, Dr. Poseck und Dr. Seitz wirklich noch deutlicher aufgezeigt werden?

VORDERSTE Aufgabe dieser Personen ist es, zuerst einmal die vielen schweren Amts-/Straftaten der hessischen Richter* und Staatsanwälte* aufzuarbeiten, bevor man sich der Überlegung hingibt, ob der Unterfertigende ggf. gesetzwidrig gehandelt hat. Denn wie wollen die Strafgerichte auf andere Weise prüfen, ob für den Unterfertigenden tatsächlich eine NOTWEHRlage jeweils bestand oder nicht.   Diese zwingend einzuhaltende Rechtslogik versteht jedes vernunftbegabte Kind. Doch für die Herren Rhein, Dr. Poseck und Dr. Seitz, ja für das gesamte hessische Justizministerium, erschließt sich SEIT JAHREN diese Rechtslogik offenbar NICHT!

VII.1 Bitte stellen Sie sich das Ausmaß an KRIMINELLER ENERGIE der Justiz(!!!), unter Einschluss unseres BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS vor, mittels derer diese Aushöhlung und verfassungsfeindliche Instrumentalisierung des RECHTSSTAATES zur kriminellen Strafvereitelung zugunsten der sich BEWEISÜBERFÜHRT strafbar gemacht habenden Richter* und Staatsanwälte* seit knapp VIER JAHREN verbrochen wird.

VII.2 Und bitte führen Sie sich die TATSACHE deutlich vor Augen, dass sich trotz aller vorstehend Ihnen skizzierten, (von mir REIN SUBJEKTIV so empfundenen) NATIONALSOZIALISTISCH-gleichen Machenschaften der Justiz, unter Einschluss unseres BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, SICH seit VIER JAHREN KEIN EINZIGER Richter* oder Staatsanwalt* finden lässt, welcher sich aus der KORRUPTIONSDECKUNG wagt, und entsprechend seiner richterlichen/staatsanwaltschaftlichen AMTspflichten die BEWEISBELEGTEN Amts-/Straftaten seiner Amts-Kolleg*innen zur Strafanklage bringt.    KEIN EINZIGER RICHTER*! Und KEIN EINZIGER STAATSANWALT*.

BITTE stellen Sie sich selbst die Frage, was dies über den Zustand der Justiz, des RECHTSSTAATES und des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS aussagt???

Und BITTE führen Sie sich die Tatsache vor Augen, dass der Unterfertigende den Amts-Straftätern* wiederholt angeboten hat, sich zusammenzusetzen und einvernehmlich nach einer mit „Recht und Gesetz“ vereinbaren Lösung zu suchen, mit welcher man gemeinsam die „Kuh vom Eis“ bekommt, vgl. z.B. https://keindemokratieabbau.de/AngebotZurRechtsstaatlichenLoesung/ .

SEIT JAHREN OHNE JEDEN ERFOLG!

Also statt

·       dass die Justiz,

·       die hessische Landesregierung und

·       unser Bundesverfassungsgericht

auch nur ein einziges Mal bezüglich ihrer vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen, Gesetzesverstöße, Straftaten und Verletzungen der bürgerlichen Grund- & Menschenrechte sich in den zurückliegenden knapp VIER JAHREN an die eigene Nase „reflektierend“ gefasst hätten, versuchen Sie stattdessen, mittels der Begehung NEUER STRAFTATEN und VERLETZUNGEN der bürgerlichen Grund- und Menschenrechte, JEDER RECHTSSTAATLICHEN LÖSUNG verfassungsfeindlich aus dem Weg zu gehen, um auch weiterhin die beweisüberführten Amts-/Straftäter* in schwarzer Robe vor der rechtsstaatlich zwingend gebotenen Strafverfolgung und Strafverurteilung gesetzwidrig zu „bewahren“.

Sehr geehrte Leser*in!

Vorliegende Zeilen sind KEIN historischer Bericht über die deutsche Justiz aus dem Jahr 1935, also dem Jahr der sog. „Nürnberger Gesetze“.

Sondern die vorliegenden Zeilen beschreiben – LÜCKENLOS BEWEISBAR – den AKTUELL gegebenen Zustand der deutschen Justiz und des deutschen „RECHTSSTAATES“ im Jahre 2024; also der Gegenwart!!!

Diesem fortgesetzt vorsätzlich GRUNDGESETZWIDRIGEM und Grund- & Menschenrechte VERLETZENDEN Handeln des Staates (hier der Justiz und hessischen Landesregierung) können wir doch nicht tatenlos zusehen.

In diesen Tagen demonstriert die LEIDER MEIST STILLE Mehrheit der deutschen Bevölkerung eindrucksvoll seine Verachtung und Ablehnung gegenüber den „ewig Gestrigen“ und deren staatsfeindlicher und grundgesetzwidriger Umtriebe, woran ich mich selbstredend gleichfalls beteiligt habe.

Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung lehnt also eine Veränderung unseres Staates (entsprechend der Phantasie der „ewig Gestrigen“) deutlich vernehmbar strikt ab.

Und so frage ich Sie, sehr geehrte Staatsanwält*in, sehr geehrte Richter*in:

1. Wollen Sie sich ernsthaft zum Wasserträger* und Vollstrecker des braunen Mobs machen, indem SIE genau das machen, was die DEUTSCHE BEVÖLKERUNGSMEHRHEIT strikt ablehnt? Nämlich eine Aushöhlung und Missachtung unserer verfassungsmäßigen Grundordnung und unserer Demokratie!

2. Also wollen SIE sich ernsthaft WEITER rechtsstaat- und demokratiefeindlich gebärden, indem SIE die Ihnen beweisbelegt vorgetragenen STRAFTATEN Ihrer Amtskolleg*innen in schwarzer Robe mittels VORSÄTZLICH NEUER Verstöße gegen „Recht und Gesetz“ und unser Grundgesetz „decken“?

3. Wollen SIE sich also ernsthaft weiter vorsätzlich DEMOKRATIE-FEINDLICH gegen die Mehrheit der deutschen Bevölkerung stellen, UND weiter die Aushöhlung unseres Rechtsstaates vorantreiben, nur um sich – aus eigenem Entschluss – VORSÄTZLICH STRAFBAR gemacht habende Amts-Kolleg*innen in schwarzer Robe vor dem rechtlich ZWINGEND vorgesehenen Strafverfahren zu „bewahren“?

Ist das IHR Rechtsstaatsverständnis?

Ist das IHR Demokratieverständnis?

Sind dies IHRE Lehren aus den Justiz-Gräueltaten des „Dritten Reiches“?

VIII. Dem Unterfertigenden ist wohl bewusst, dass das vorliegende Thema NICHT „sexy“ ist. Denn niemand will sich gerne der BEWIESENEN TATSACHE stellen, dass die Themen „Rechtsstaat“, „Justiz“ und die Korruption in Deutschland in eine staats- & demokratiegefährdende Schieflage geraten sind.

Und dass dem staatlich von uns eingeforderten VERTRAUEN in das FUNKTIONIEREN des Rechtsstaates, des staatlichen Gewaltmonopols und unserer verfassungsmäßigen Grundordnung seit knapp VIER JAHREN – in ihrer RechtsANWENDUNGNICHT länger bestehen, bzw. argumentativ die Grundlagen entzogen wurden.

Stattdessen wollen wir alle uns dem – nicht überprüften – guten „Gefühl“ hingeben, dass in Deutschland schon alles so funktioniert, wie es sein soll. Dies ist einfach bequem und zudem dem falschen Dogma folgend, die existenziellen WERTE unserer gesellschaftlichen Ordnung, also „Rechtsstaat“, „Demokratie“ und die Beachtung unserer bürgerlichen Grund- & Menschenrechte seien Selbstläufer, um deren Bestand und Funktionieren man sich nicht kümmern müsse.

Doch dem ist BEWIESEN NICHT SO! Und die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben uns Bürger*innen DESHALB auch im GRUNDGESETZ zu einer WEHRHAFTEN Gesellschaft  bestimmt, und jede Bürger*in des Deutschen Staates dazu aufgefordert, gegen verfassungsfeindliche Umtriebe des Staates WEHRHAFT unsere Stimme SO LANG zu erheben, bis diese ANGRIFFE DES STAATES gegen das Grundgesetz, den Rechtsstaat, unsere Demokratie ODER gegen die Grund- & Menschenrechte von uns Bürger*innen aufgehört haben und aufgearbeitet wurden. Deshalb lautet der Appell unserer Grundgesetz-Mütter und -Väter an uns Bürger*innen ja auch: WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Denn der vorliegende Fall beweist ja eindrucksvoll,

(1)dass wir in Deutschland zwar auf „geduldigem“ Papier unsere Grund- & Menschenrechte verbrieft haben,
(2)JEDOCH all diese Grund- & Menschenrechte SOFORT ihre Gültigkeit verlieren, wenn die handelnde Justiz WILLKÜRLICH beschließt, bezüglich einzelner Bürger*innen die Grund- und Menschenrechte NICHT gelten zu lassen und zu beachten.

DOCH wenn wir der Frage nachgehen, ob Deutschland im Jahr 2024 ein RECHTSSTAAT ist, so MÜSSEN wir erschreckend feststellen, dass dies gemäß der RechtsANWENDUNGS-praxis der deutschen Justiz in DEUTSCHLAND NICHT länger der Fall ist.

Denn ein elementares Kennzeichen des RECHTSSTAATES ist seine IMMER-Gültigkeit, sowie die ausnahmslos IMMER bestehende Pflicht von Richtern* und Staatsanwälten* „Recht und Gesetz“, sowie alle mit dem RECHTSSTAAT korrespondierenden Grund- und Menschenrechte IMMER zu beachten und auch IMMER rechtlich anzuwenden.

Hiergegen verstößt fallbezogen die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz, AKTIV fortgesetzt pflicht- und gesetzwidrig unterstützt von den Herren Rhein und Dr. Poseck (also der hessischen Landesregierung) seit knapp VIER JAHREN!

Und als Bürger dieses Staates ist es meine STAATSBÜRGERLICHE PFLICHT gegen diese rechts-/STAATSFEINDLICHEN Angriffe der Justiz vernehmlich aufzubegehren und diese ÖFFENTLICH zu machen, sodass die VIERTE GEWALT im Staate sich dieser aufgeworfenen wichtigen Themen annimmt, diese aufdeckt und ÖFFENTLICH macht. Dies ist der tiefere Sinn, weshalb die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes die VIERTE GEWALT mit dem Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ausgestattet haben.

WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Anderenfalls werden uns die zunehmend drängenden Ereignisse (Klimawandel, Altersarmut, Destabilisierung in den international bekannten Krisengebieten, etc.) in eine Situation abdrängen, in welcher wir in noch deutlich kürzerer Zeit WEGWEISENDE Entscheidungen werden fällen müssen, als gegenwärtig. Doch wenn wir schon zu den GEGENWÄRTIG (zeitlich nicht bedrängten) Zeiten selbst WERTE wie RECHTSSTAAT und DEMOKRATIE grundgesetzwidrig „schleifen lassen“, wie soll uns dann zukünftig ein Aufrechterhalten dieser WERTE gelingen, wenn wir zukünftig zur Entscheidungsfindung hinsichtlich dieser WERTE in noch viel kürzerer Zeit gezwungen werden?
Dass dies zukünftig gelingen kann, müssen wir „im Hier und Jetzt“ zwingend dafür Sorge tragen, dass die Achtung, Beachtung und ANWENDUNG dieser WERTE so „eingeschliffen“ und selbstverständlich sind, dass ihre Handhabung auch unter zeitlich bedrängten Umständen IMMER und AUSNAHMSLOS gewährleistet ist.

Anderenfalls wird es auf UNSER VORWERFBARES NICHT-Handeln „im Hier und Jetzt“ zurückzuführen sein, wenn die zukünftig zeitlich noch viel mehr bedrängten Generationen einer Erosion unserer Demokratie machtlos zusehen müssen, weil wir „im Hier und Jetzt“ unsere STAATSBÜRGERLICHEN PFLICHTEN – wie aufgezeigt – verletzt und die benannten WERTE „haben schleifen lassen“.

WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Sie alle herzlich grüßend
A.B. Appelt
WirWollen@KeinDemokratieAbbau.de
ACHTUNG@RechtsstaatInGefahr.org
https://www.KeinDemokratieAbbau.de

Nachfolgend finden Sie den Fußnotentext zu den im vorstehenden Text verwandten Fußnoten.

[1] Das OLG Frankfurt a.M. teilt mir einfach seit Jahren – trotz wiederholter Aufforderung – NICHT das fallbezogene AKTENZEICHEN mit.

[2] Das OLG Frankfurt a.M. teilt mir einfach seit Jahren – trotz wiederholter Aufforderung – NICHT das fallbezogene AKTENZEICHEN mit.

[3] Der Unterfertigende hatte BEWEISBAR über JAHRE hinweg wiederholt mit „Engelszungen“ die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen darum (schriftlich!) gebeten, ja geradezu angebettelt, sie mögen sich bitte wieder an „Recht und Gesetz“ halten, sowie darauf hingewiesen, was es – für uns alle – zur Folge hat, wenn die hessische Justiz vorsätzlich und instanzen-übergreifend fortgesetzt gegen „Recht und Gesetz“ und gegen seine RECHTSSTAATLICHEN Pflichten verstößt. Und erst nachdem dieses „Betteln“ über JAHRE hinweg nicht zum RECHTSSTAATLICHEN Erfolg führte UND die hessische Justiz fallbezogen ihre schweren Amts-/Straftaten unvermindert fortsetzte, formulierte der Unterfertigende die von der hessischen Justiz seit JAHREN fallbezogen begangenen STRAFTATEN als das was sie sind; schwerste Amts- und JustizVERBRECHEN der hessischen Justiz.

[4] Warum „NATIONALSOZIALISTISCH-gleich“? Weil die hessische Justiz fallbezogen FORTGESETZT VORSÄTZLICH gegen „Recht und Gesetz“ verstoßen hat und weiter verstößt, UND dies INSTANZEN-übergreifend, sodass jede RECHTSSTAATLICHE Überprüfung der KORRUPTIONSENTSCHEIDUNGEN der hessischen Justiz GRUNDGESETZWIDRIG unmöglich gemacht wurde. UND weil die hessische Justiz fallbezogen die Grund- & Menschenrechte des Unterfertigenden und seiner Mandantschaft fortgesetzt VORSÄTZLICH „auf Null reduzierend“ VERLETZT HAT UND WEITER VERLETZT, OHNE DASS DAS diesbezüglich angerufene Bundesverfassungsgericht hiergegen einschreitet. UND auch ohne, dass gegen die MUNDTOT-Strafanzeigen der BEWEISÜBERFÜHRTEN Amts-/Straftäter eingeschritten wird. Doch weil ich BEWIESEN WAHRHEITSGEMÄSS die Formulierung „NATIONALSOZIALISTISCH-gleich“ vorliegend verwende, wird sicherlich in Bälde die nächste Strafanzeige wegen „Beleidigung“ und der „Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“ zulasten des Unterfertigenden erhoben werden. Diese BEWEISÜBERFÜHRTEN RECHTSSTAATS-FEINDE haben sich, mit AKTIVER Unterstützung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS unseres RECHTSSTAATES FEINDLICH bemächtigt, um den Unterfertigenden vorsätzlich gesetzwidrig zu diskreditieren und mundtot zu machen; UND um die sich BEWEISÜBERFÜHRT SCHWERSTER AMTS-/Straftaten SCHULDIG gemacht habenden Richter* und Staatsanwälte* vor der rechtsstaatlich ZWINGEND gebotenen Strafverfolgung zu „bewahren“.

NATÜRLICH wurde aller hier wahrheitsgemäß gemachte Vorhalt als "Verdacht" vorgetragen, ungeachtet der jeweils verwendeten Formulierung, wenngleich wahrheitsgemäß und lückenlos beweisbar. Bitte führen Sie sich zudem vor Augen, wie sehr der sowieso schon lange Text an Umfang zunehmen und an Verständlichkeit abnehmen würde, wenn ich auch noch Formulierungen wie "könnte sich des Verdachts ausgesetzt haben", etc. vorliegend verwendet hätte.

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Update 25. Dez. 2023:

Sehr geehrte Leser*in vorliegender Zeilen,

schön, dass Sie unsere Internetseite besuchen!

Wir informieren Sie hier – anhand aktueller Justiz-Fälle – darüber, wie korrupt und rechts-/staatsfeindlich Teile unserer Justiz, sowie der hessischen Landesregierung sind, unter Einschluss von Teilen unseres Bundesverfassungsgerichts.

Und wir gehen – anhand aktueller Justiz-Fälle – konkret der Frage nach:
Ist das staatlich „eingeforderte“ Vertrauen von uns Bürger*innen in das Funktionieren von Rechtsstaat und Justiz, sowie in das Funktionieren des staatlichen Gewaltmonopols und unseres Bundesverfassungsgerichts, wirklich (NOCH) berechtigt, oder nicht?!

Achtung „Spoiler“-Alarm: Wir liefern Ihnen – anhand aktueller Justiz-Fälle – die Beweise dafür, dass dieses „Vertrauen“ in das Funktionieren von Rechtsstaat, Justiz und staatlichem Gewaltmonopol seit längerer Zeit LEIDER NICHT länger berechtigt ist!! Und darüber, mit welch „hoher krimineller Energie“ Teile der hessischen Justiz und der hessischen Landesregierung, UND des Bundesverfassungsgerichtes(!) die Beachtung der uns Bürger*innen grundgesetzlich garantierten Grundrechte und Menschenrechte vorsätzlich grund-/gesetzwidrig – aus purem Eigennutz – mit Füßen treten.

AKTUELL vorliegende Situation: KONKRETE Gefahr eines „FLÄCHENBRANDES“!

Denn das Ihnen vorliegend – bewiesen – berichtete Fall- und Staats- und Justiz-Korruptionsgeschehen erfasst fallbezogen u.a. folgende Personen, Bereiche und Institutionen:

Ø Die fallbezogen gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz    PLUS

Ø Die hessische Landesregierung, konkret den hessischen Ministerpräsident Rhein und den hessischen Justizminister Dr. Poseck, PLUS

Ø Teile des Bundesverfassungsgerichts, unter aktiver persönlicher Beteiligung der Vizepräsidentin des BVerfG, Frau Dr. König.

Die genannten STAATLICHEN Personen, Bereiche und Institutionen sind – beweisüberführt – verantwortlich für den größten Staats- und Justizkorruptionsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte, welcher seit 3 ½ Jahren in einer Weise vorsätzlich GRUNDRECHTSWIDRIG, alle RECHTSSTAATLICHKEIT ausschließend in Deutschland wütet, wie dies im Nachkriegsdeutschland auf Basis unseres Grundgesetzes für unmöglich gehalten wurde.

Und so sehen sich die vorstehend Benannten und weitere Teile des deutschen Staates nun konkret der Aufgabe gegenüber, den Ausbruch eines drohenden „Flächenbrandes“ zu verhindern. Eines Flächenbrandes“, welcher die unverzügliche Pflicht zur Entlassung der sich vorsätzlich strafbar gemacht habenden Richter*innen unter Einschluss der Richter*innen des BVerfG, auslösen würde. 

Sowie eines Flächenbrandes“, welcher - medial begleitet und lückenlos BEWEISBAR - offenlegen würde, wie bereitwillig, vorsätzlich kriminell, sowie konkret rechts- und staatsgefährdend:

Ø eine Vielzahl hessischer Richter*innen und Staatsanwält*innen seit 3 1/2 JAHREN

Ø mit seit 1 1/2 JAHREN - bewiesen - fortgesetzt vorsätzlich rechts-/staatsgefährdender Unterstützung der hessischen Landesregierunginsbesondere
    ==> des 
hessischen Ministerpräsidenten Herrn Rhein und 
 ==>des hessischen Justizministers Herrn Dr. Poseck, (zur Sicherung ihrer Wahl in der stattgefundenen Landtagswahl), sowie

Ø von drei Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts, unter Einschluss der Vizepräsidentin des BVerfG, Frau Dr. König

unwiderlegbar offenlegen würde, wie vorsätzlich gesetzwidrig und rechts-/staatsgefährdend die Vorbenannten Personen und Institutionen mit "Recht und Gesetz", unserem Grundgesetz, sowie mit unseren Grund- & Menschenrechten seit 3 1/2 JAHREN umgegangen sind und weiter umgehen. 

Denn JEDE der vorbenannten Personen und Institutionen hat sich – BEWIESEN in vorsätzlich gesetzwidriger und auch strafrechtlich-krimineller Begehungsweiseschwerster Verletzungen von „Recht und Gesetz“, des Grundgesetzes, des Rechtsstaates und der Grundrechte und Menschenrechte von uns Bürger*innen schuldig gemacht.

Und dies jeweils in einer fortgesetzt rechtsstaatsfeindlich-kriminellen Begehungsweise, dass JEDE der dafür verantwortlichen Personen (vgl. Täter-Liste) nach „Recht und Gesetz“ sicher seinen Hut nehmen müsste. Und dass das vom Staat gegenüber uns Bürger*innen eingeforderte Vertrauen in das Funktionieren des Rechtsstaates, etc., SACHLICH BEWIESEN und SACHLICH BEGRÜNDET in GÄNZE erschüttert ist. Ja so fundamental erschüttert ist durch die gesetzwidrig begangenen (Straf-)/Taten unseres Staates in den vergangenen 3 ½ JAHREN, dass OBJEKTIV nun die FRAGE unbeantwortet im Raum steht, ob Deutschland unter den bewiesen vom deutschen Staat seit 3 ½ JAHREN hergestellten Unrechtzuständen, sich tatsächlich noch BERECHTIGT als „Rechtsstaat“ bezeichnen kann, oder nicht??

WIE könnte die bestehende „GEFÄHRLICHKEIT“ dieses vom deutschen Staat fallbezogen selbst über 3 ½ JAHRE hergestellten, grundgesetzwidrigen Unrechtszustandes besser bewiesen werden, als durch die gleichfalls BEWIESENE Tatsache, dass unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, höchst-selbst sich der vorsätzlichen VERLETZUNG der uns Bürger*innen laut Grundgesetz garantierten Grundrechte und Menschenrechte schuldig gemacht hat?! Schließlich sollte das BVerfG uns vor GrundRECHTsverletzungen des deutschen Staates beschützen, und nicht höchst-selbst zulasten von uns Bürger*innen Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen in zudem rechtsstaat-ausschließender Weise begehen, wie bewiesen wiederholt von von drei Richter*innen unser aller Bundesverfassungsgericht vorsätzlich begangen!!!; vgl. Strafanzeige und Anträge der Verfassungsbeschwerden....

Die hieraus – vom deutschen Staat seit 3 ½ JAHRENselbst hergestellte Gefahr einesFlächenbrandes“ würde u.a. folgende Personen und Institutionen KONKRET erfassen und deren „Verbleib“ als Richter*in, als Staatsanwält*in, als Justizminister von Hessen, als Ministerpräsident von Hessen nicht „nur“ konkret gefährden, sondern für die Zukunft rechtsstaatlich SICHER unmöglich machen und ausschließen. Und dies insbesondere für folgende Personen und Amtsträger:

Ø Hessischer Ministerpräsident Herr Rhein, UND

Ø Hessischer Justizminister Herr Dr. Poseck, UND

Ø Der Präsident des OLG Frankfurt a.M., Herr Dr. Seitz,  UND

Ø Der Präsidentin des LG Wiesbaden, Frau Dr. Menhofer,  UND

Ø Der LEITENDE Oberstaatsanwalt Herr LOStA Dr. Thoma (StA Wiesbaden)  UND

Ø Frau StAin Altmann, StA Wiesbaden,    UND

Ø Die Richter*innen des LG Wiesbaden, Pradt, Dr. Siebelt und Laudi,   UND

Ø Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Dr. König, UND

Ø Herr BVerfG-Richter Maidowski

Ø Herr BVerfG-Richter Offenloch

Ø Sowie alle Personen, wie in der „Täter-Liste“ konkret benannt und aufgeführt.

ALL die genannten Personen, Institutionen, sowie das „Oberste Verfassungsorgan“ Bundesverfassungsgericht“, haben sich BEWIESEN schwerster Rechts- und Gesetzesverstöße schuldig gemacht, sowie der vorsätzlich fortgesetzten SCHWERSTEN Verletzung der Grundrechte und der Menschenrechte von uns Bürger*innen.

Würde nun der DEUTSCHE STAAT in der RECHTSSTAATLICH ZWINGEND VORGESCHRIEBENEN WEISE gegen die vorgenannten Personen und Institutionen, unter Einbeziehung des „Obersten Verfassungsorgans“ Bundesverfassungsgericht vorgehen, so würde dies:

Ø Das Sichere und amtsbezogene „Aus“ für die genannten Personen bedeuten, sowie

Ø Die – konkret bestehende – Tatsache offen legen, dass in Deutschland in einigen Schlüsselpositionen hoch korrupte und amtsbezogen bewiesen ungeeignete Personen sitzen, welche zum Schutz ihrer „eigenen Haut“ auch vor der fortgesetzten Begehung von schwersten Straftaten IM AMT nicht zurückschrecken, sondern diese bereitwillig mit alle Rechtsstaatlichkeit vernichtender Wirkung begehen.  SOWIE

Ø Offenlegen, dass das vom Staat von uns Bürger*innen abverlangte Vertrauen in das Funktionieren des Rechtsstaates und des staatlichen Gewaltmonopols SACHLICH UNGERECHTFERTIGT ist, sondern auch an diesen staatlichen Stellen Richter*innen und Staatsanwält*innen sitzen, welche – nachgewiesen – in vorsätzlich gesetzwidriger Weise und aus purem Eigennutz heraus – SCHWERSTE Straftaten im Amt begehen, und mit höchster krimineller Absicht und Begehungsweise unseren RECHTSSTAAT unterwandern und mit Füßen treten.

1. Bei Ausbruch dieses „Flächenbrandes“ müsste sich folglich die hessische Justiz von gut 30 beweisüberführt hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen trennen, welche sich nachgewiesen schwerster Straftaten im Amt schuldig gemacht haben. Was natürlich personell ein tiefes Loch in der hessischen Justiz verursachen würde. 

DOCH was haben wir Bürger*innen von Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche bewusst und gewollt zur Schädigung von uns Bürger*innen gegen „Recht und Gesetz“, sowie gegen unsere Grundrechte und Menschenrechte amtsausführend verstoßen??

Außer beweisüberführte „Kriminelle“, welche ihr Amt fortgesetzt zur vorsätzlich-korrupten Begehung von Rechtsverletzungen, Straftaten und der Verletzung unserer bürgerlichen Grundrechte und Menschenrechte missbrauchen, NICHTs!

2. Und der Ausbruch des diesbezüglich vom deutschen Staat befürchteten „Flächenbrandes“ hätte zur Folge, dass das VERTRAUEN in das FUNKTIONIEREN:

·      des Rechtsstaates,

·      der Justiz,

·      des staatlichen Gewaltmonopols,

·      des deutschen Verfassungsstaates,

·      des Grundgesetzes,

·      der Grundrechte und Menschenrechte von uns Bürger*innen, und damit (wegen seines engen inneren Zusammenhangs)

·      unserer DEMOKRATIE

in GÄNZE bis ins Mark hineinreichend erschüttert wäre; und dies in weiten Teilen der Bevölkerung, sowie auf Dauer!

All diejenigen, welche vorliegende Internetseite schon etwas länger begleiten, wissen, dass es dem Autor vorliegender Zeilen AUSDRÜCKLICH stets darum geht, dass das VERTRAUEN in das FUNKTIONIEREN der vorstehend aufgezählten staatlichen GRUNDBAUSTEINE erhalten bleibt.

Doch nicht als bloßer „Schein“, ohne jede inhaltliche Richtigkeit erhalten bleibt, sondern als sachlich begründete und bestätigte TATSACHE erhalten bleibt.

Und genau an dieser Stelle trennen sich die vertretenen Auffassungen des Staates einerseits und die des Unterfertigenden andererseits.

1. Denn während unser Staat unter Anwendung höchster krimineller Energie und der Begehung von vorsätzlich begangenen Straftaten versucht den Autor vorliegender Zeilen „mundtot“ zu machen, also die vom Staat begangenen Straftaten mit der Begehung neuer Straftaten unter den Teppich zu kehren versucht,

2. vertritt der Autor vorliegender Zeilen begründet die feste Überzeugung, dass nur eine – für uns Bürger*innen OFFEN-TRANSPARENTE Aufarbeitung dieser im Amt begangenen Straftaten – die Voraussetzungen für das Neufassen und Festigen jeglichen Vertrauens in den Rechtsstaat, etc. herstellen kann.

Denn nur durch eine TRANSPARENTE Aufarbeitung dieser rechts- und konkret staatsgefährdenden Geschehnisse ist es überhaupt nur möglich, die Strukturen und Gründe aufzudecken, und für die Zukunft zu unterbinden, welche für diesen seit 3 ½ Jahren wütenden Ausverkauf aller RECHTSSTAATLICHKEIT und UNSERER Grund- & Menschenrechte verantwortlich sind; unter aktiver Beteiligung der hessischen Landesregierung.

Doch da damit – unter Beachtung von „Recht und Gesetz“ – zwingend verbunden ist, dass die oben benannten Personen sich für die Begehung ihrer im Amt verbrochenen Straftaten, sowie Grund- & Menschenrechtsverletzungen einem ÖFFENTLICH geführten STRAFRECHTLICHEN Gerichtsverfahren zu stellen hätten und – aufgrund der bestehenden Beweislage – sicher verurteilt werden würden, scheut der deutsche Staat die diesbezügliche Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser.

Fortsetzung folgt: 



Update 18. Dez. 2023:

Sehr geehrte Leser*in vorliegender Zeilen,

schön, dass Sie unsere Internetseite besuchen!

Wir informieren Sie hier – anhand aktueller Justiz-Fälle – darüber, wie korrupt und rechtsstaatsfeindlich Teile unserer Justiz sind, unter Einschluss von Teilen unseres Bundesverfassungsgerichts.

Und wir behandeln – anhand aktueller Justiz-Fälle – die Frage, ob das staatlich „eingeforderte“ Vertrauen in das Funktionieren von Rechtsstaat und Justiz, sowie in das Funktionieren des staatlichen Gewaltmonopols und unseres Bundesverfassungsgerichts, wirklich berechtigt sind, oder nicht?!

Achtung „Spoiler“-Alarm: Wir liefern Ihnen – anhand aktueller Justiz-Fälle – die Beweise dafür, dass dieses „Vertrauen“ in das Funktionieren von Rechtsstaat, Justiz und staatlichem Gewaltmonopol seit längerer Zeit LEIDER NICHT länger berechtigt ist. Und mit welch „hoher krimineller Energie“ Teile der hessischen Justiz und der hessischen Landesregierung, UND des Bundesverfassungsgerichtes(!) die Beachtung der uns Bürger*innen grundgesetzlich garantierten Grundrechte und Menschenrechte vorsätzlich grund-/gesetzwidrig – aus purem Eigennutz – mit Füßen treten.

Frage: Warum ist dies so gefährlich für uns Bürger*innen, den Rechtsstaat und unsere Demokratie?

Antwort: Weil, Stand 2023, unter den aktuell herrschenden Justizkorruptions-Unrechts-Zuständen in Teilen der hessischen Justiz und Landesregierung, sowie des Bundesverfassungsgerichts, unser aller Staat vorsätzlich, also bewusst und gewollt, grund-/gesetzwidrig in unser aller Grundrechte und Menschenrechte in „entmenschlichender Weise“ fortgesetzt grundrechtsverletzend eingreifen kann, OHNE dass wir Bürger*innen uns gegen diese vorsätzlich entmenschlichenden VERLETZUNGEN unserer Grundrechte und Menschenrechte mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzen können.

Unser aller Staat VERLETZT also – mit höchster krimineller Energie – unsere bürglich-"menschlichen!" Grund- & Menschenrechte, und fügt uns dadurch schwerste Schäden zu; umgekehrt stehen wir Bürger*innen diesen VOM STAAT(!) VORSÄTZLICH begangenen schwersten Grund- & Menschenrechts-Verletzungen in Gänze RECHTLOS gegenüber. UND, bitte führen Sie sich dies konkret vor Augen: Die Grund- & Menschenrechte definieren uns in RECHTLICHER Weise "als Mensch".

Doch dadurch, dass fallbezogen die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz, sowie WIEDERHOLT auch unser Bundesverfassungsgericht, die Gültigkeit und Anwendung der uns grundgesetzlich garantierten Grund- & Menschenrechte "auf Null" reduziert haben, wird damit auch die RECHTLICHE "Existenz" als "MENSCH" "auf Null" reduzierend in Frage gestellt. Und Sie und ich werden damit zugleich von unserem Staat dann auch nicht länger RECHTLICH als "MENSCH" behandelt, was der vorliegende Fall eindrucksvoll beweist.

Doch wie kann dies sein? Schließlich garantiert uns doch unser aller Grundgesetz das Bestehen und Funktionieren von „Rechtsstaat“, Justiz, staatlichem Gewaltmonopol, sowie die Immer-Gültigkeit und zwingende Beachtung unserer Grund- & Menschenrechte, vgl. insbesondere Art. 1 bis 20, 79 Abs. 3 GG.

THEORETISCH, also auf dem PAPIER, ist dies auch richtig!

Doch in seiner ANWENDUNGS-PRAXIS sieht dies leider gänzlich anders aus!

Denn all die uns Bürger*innen grundgesetzlich garantierten Grund- & Menschenrechte sind NICHT das Papier wert, auf welchem sie verbrieft sind, wenn diese Grund- & Menschenrechte vom Staat vorsätzlich missachtet und NICHT angewendet werden, UND auch unser aller Bundesverfassungsgericht hiergegen vorsätzlich grund- und menschenrechtsverstoßend gegen diese Grund- und Menschenrechtsverletzungen des Staates (wiederholt) NICHT einschreitet; vgl. dazu u.a. die erhobene Strafanzeige gegen drei Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts.

Und genau dies beschreibt die seit 3 ½ JAHREN und auch AKTUELL bestehende Situation in Deutschland!

Gut 30(!) hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen haben sich allesamt schwerster Justiz-Korruptions-STRAFTATEN schuldig gemacht, um zuerst eine befreundete Rechtsanwaltskanzlei, und nachfolgend sich schwerster Amts-/Straftaten schuldig gemacht habende Amts-KOLLEG*innen davor zu „bewahren“, für ihre – lückenlos bewiesen – begangenen schweren Amts-/Straftaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Und Teile unser aller Bundesverfassungsgericht, unter Einschluss der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Dr. König, „decken“ mittels WIEDERHOLT begangenem Verstoß gegen unsere Grund- & Menschenrechte fortgesetzt und wiederholt diese schwersten Amts-/Straftaten der hessischen Justiz, um diese beweisüberführt sich schwerster Amts-/Straftaten schuldig gemacht habenden, gut 30 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen davor zu „bewahren“, sich für ihre begangenen Straftaten rechtsstaatlich verantworten zu müssen.
UND zur Unterdrückung der – gleichfalls bewiesenen – Tatsache, dass die hessische Landesregierung, konkret Herr Ministerpräsident Rhein und dessen hessischer Justizminister Herr Dr. Poseck – beide PERSÖNLICH – sich AKTIV an diesen hessischen Justizverbrechen beteiligt haben, um die Wiederwahl der CDU bei der im Herbst stattgefundenen Landtagswahl nicht zu gefährden.

Ein kurzes Beispiel dazu: Herr Dr. Poseck ist als hessischer Justizminister auch zugleich der sog. „Oberster Dienstherr“ der hessischen Justiz. Sowohl Herr Dr. Poseck, als auch Herr MP Rhein, wurden seit Mai 2022 zigfach und beweisbelegt über die von der hessischen Justiz fallbezogen begangenen schweren Justiz-Korruptionsstraftaten informiert UND zum entsprechenden Einschreiten aufgefordert; wozu Herr Dr. Poseck als „Oberster Dienstherr“ auch konkret VERPFLICHTET ist. Dies gehört zu den „checks-and-balances“ unseres Rechtsstaates, gegen welche Herr MP Rhein und Herr Dr. Poseck fortgesetzt seit 1 ½ JAHREN vorsätzlich den Rechtsstaat aushöhlend – durch ihr fortgesetztes Nichteinschreiten gegen diese Justizkorruptionsstraftaten – fortgesetzt, sowie bewusst und gewollt verstoßen haben.

Also statt, dass Herr MP Rhein und Herr Dr. Poseck gegen die ihnen wiederholt beweisbelegt vorgetragene Aushöhlung unseres Rechtsstaates und die fallbezogen fortgesetzt begangene Verletzung unserer bürgerlichen Grund- & Menschenrechte durch den hessischen Staat, also die hessische Justiz, vorgegangen wären, wozu sie VERPFLICHTET sind, unterstützen, besser betreiben Herr Rhein und Herr Dr. Poseck diese „auf Null“ reduzierende Verletzung unserer Grund- & Menschenrechte durch den hessischen Staat AKTIV und SELBST.
UND dass sich, neben den gut 30 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, sich insbesondere auch Herr MP Rhein und Herr Dr. Poseck, NICHT für ihre vorsätzlich (mit-)begangenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen rechtsstaatlich zu verantworten haben, da dies natürlich die Chancen bei der hessischen Landtagswahl deutlich vermindert hätten, „deckte“ und „deckt“ unser aller Bundesverfassungsgericht diese schweren Grund- und Menschenrechtsverletzungen der hessischen Justiz und der hessischen Landesregierung auch noch WIEDERHOLT grund-/gesetzwidrig!

All dies ist lückenlos bewiesen. Wie auch lückenlos bewiesen ist, dass diese schweren Grund- und Menschenrechtsverletzungen der hessischen Justiz und der hessischen Landesregierung fortdauern, da auch unser aller Bundesverfassungsgericht hiergegen vorsätzlich höchst-selbst grund- und menschenrechtsverletzend WIEDERHOLT verstoßen hat.

Unter diesen Umständen war es LEIDER unumgänglich, Strafanzeige gegen die WIEDERHOLT vorsätzlich höchst-selbst grund- und menschenrechtsverletzenden Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts zu erheben; unter Einschluss der Frau Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Dr. König.

Diese Strafanzeige können Sie hier herunterladen.

Stichwort „ZEIT und RECHTSSTAAT“: Wie Sie anhand der Strafanzeige gegen die drei Bundesverfassungsgericht-Richter*innen leicht ersehen können, stehen wir Bürger*innen in Deutschland aktuell OHNE funktionierenden RECHTSSTAAT da, UND verstößt sogar das Bundesverfassungsgericht höchst-selbst VERLETZEND gegen unsere grundgesetzlich garantierten bürgerlichen Grundrechte und Menschenrechte; und dies aus niederen, verfassungswidrigen Motiven heraus! àààNämlich um gut 30 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche sich BEWEISÜBERFÜHRT schwerster Korruptions- und Amts-/Straftaten schuldig gemacht haben, vor der Eröffnung eines rechtsstaatlich zwingend vorgeschriebenen Strafverfahrens zu „bewahren“.

Vertreten Sie denn nicht gleichfalls die Auffassung, dass in diesem Fall, wo der „Rechtsstaat“ komplett ausgehöhlt und unsere Grundrechte & Menschenrechte sogar durch das Bundesverfassungsgericht höchst-selbst bewusst und gewollt VERLETZT wurden, die zuständigen Staatsanwaltschaften (Karlsruhe, bzw. ggf. die aktuell prüfende Generalbundesanwaltschaft?!) mit HÖCHSTER PRIORITÄT die Ermittlungen aufnehmen und über die erhobene Strafanzeige entscheiden müssen???

Verdienen die FRAGEN bezüglich der Achtung und Beachtung unseres Rechtsstaates, sowie unserer Grundrechte und Menschenrechte DURCH den Staat nicht diese vorliegend geforderte HÖCHSTE PRIORITÄT ???

Schließlich haben – Stand HEUTE – wir Bürger*innen weder einen funktionierenden Rechtsstaat vorliegen, noch eine funktionierende Justiz, noch ein funktionierendes Bundesverfassungsgericht, was immerhin eines der „Obersten Verfassungsorgane“ der Bundesrepublik Deutschland ist;

BEWEIS: vgl. benannte Strafanzeige gegen drei Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts.

Denn zu welch absurden Rechts- und Grund-/Gesetzesverletzungen dies führt, belegen folgende AKTUELLE Fallbeispiele (welche hier beispielhaft, aus einer VIELZAHL AKTUELL laufender Strafanzeigen, Ihnen kurz vorgestellt werden):

Beispiel 1: Der Unterfertigende hat gegen die gut 30 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen jeweils anlassbezogen STRAFANZEIGE erhoben, u.a. wegen des BEWEISÜBERFÜHRTEN „Verdachts“ der Begehung von Korruption, Rechtsbeugung, gesetzwidriger Begünstigung, Amtsmissbrauch, Nötigung, Strafvereitelung im Amt, etc., welche die angezeigten Richter und Staatsanwälte allesamt BEWEISÜBERFÜHRT begangen haben.

Doch statt, dass gegen die angezeigten hessischen Richter und Staatsanwälte ermittelt und Strafanklage erhoben wird, wie dies unser Rechtsstaat zwingend vorschreibt, stellt sich die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz, unter gleichzeitig AKTIVER Unterstützung der hessischen Landesregierung, bezüglich dieser Strafanzeigen gegen ihre hessischen Amtskolleg*innen „TOT“.

Also die fallbezogen GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz – (vorsätzlich grund-/gesetzwidrig) „GESCHÜTZT“ durch das wiederholt SELBST vorsätzlich grundrechtsVERLETZEND entschieden habende Bundesverfassungsgericht – hat sich systematisch betrieben und in krimineller Begehungsweise, und AKTIV darin unterstützt von der hessischen Landesregierung, unseres „Rechtsstaates“ kriminell seit 3 ½ JAHREN BEMÄCHTIGT. UND dies mit dem Ziel, diejenigen hessischen Richter und Staatsanwälte vor jedem strafrechtlichen Verfahren „zu bewahren“, welche diese rechtsstaatsfeindlichen und demokratiegefährdenden Unrechtszustände in Hessen beweisüberführt zu verantworten haben.

Doch durch diese „feindliche Übernahme“ unseres RECHTSSTAATES durch die vorstehend Benannten, wurden und werden seit 3 ½ JAHREN fallbezogen der „Rechtsstaat“ korrumpiert und ausgehöhlt, und werden unsere RECHTE ALS MENSCHEN(!) dieses Staates fortgesetzt GRUNDRECHT- und MENSCHENRECHT-verletzend missachtet und mit Füßen getreten. UND dies mit AKTIVER „Deckung“ durch die hessische Landesregierung und unseres Bundesverfassungsgerichts.

Und so vertrete ich die Auffassung, dass die erhobene Strafanzeige gegen die drei Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts:

(1) mit HÖCHSTER PRIORITÄT ermittelt und entschieden werden muss, UND dies zudem

(2) offen und transparent für uns Bürger*innen.

DENN wie sollen wir Bürger*innen wieder das VERTRAUEN in das Funktionieren des Rechtsstaates, etc. entwickeln können, wenn im vorliegenden Strafanzeigefall nicht mit HÖCHSTER PRIORITÄT, sowie bezüglich uns Bürger*innen offen und transparent über diesen Strafrechtsfall entschieden wird?! Schließlich ist es für uns Bürger*innen von elementarer Bedeutung, ob die WIEDERHOLT grundgesetzwidrig und unsere Grund- und Menschenrechte VERLETZENDE Entscheidungspraxis des „Obersten Verfassungsorgans“ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT „nur“ ein (WIEDERHOLT begangener) „Ausrutscher“ war und ist, oder ob hier ein „kollektives Umdenken“ der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts eingetreten ist, auf Basis dessen unsere durch Grundgesetz verbrieften Grundrechte und Menschenrechte – auch WEITERHIN – durch staatliche Eingriffe vorsätzlich „auf Null“ reduzierend verletzt und missachtet werden können, ohne dass das diesbezüglich eingeschaltete Bundesverfassungsgericht hiergegen einschreitet?!?!

Zusammenfassend ist also folgendes festzuhalten:

1. Die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz hat sich fallbezogen in GÄNZE der hessischen Justiz und unseres Rechtsstaates systematisch und kriminell BEMÄCHTIGT, mit AKTIVER fortgesetzter Unterstützung der hessischen Landesregierung:

1.a UM gut 30 hessische Richter und Staatsanwälte, welche sich seit 3 ½ JAHREN bewusst und gewollt schwerster Korruptions- und Amts-/Straftaten beweisüberführt schuldig gemacht haben, vor einem rechtsstaatlich zwingend gebotenen Strafverfahren zu „bewahren“.  UND

1.b UM die Wiederwahl der CDU bei der stattgefundenen hessischen Landtagswahl nicht zu gefährden, da ja die stattgefundene und stattfindende AKTIVE Unterstützung solch rechtsstaatswidriger Unrechtszustände in der hessischen Justiz durch die Herren Rhein und Dr. Poseck, natürlich die Frage nach der Geeignetheit dieser Personen bei den hessischen Wahlbürger*innen aufgeworfen hätte. Die (hessische) CDU schreibt sich einerseits auf die Fahne, als einzige Partei für eine Stärkung der „Inneren Sicherheit“ einzutreten, und GLEICHZEITIG beteiligen sich die benannten Herren Rhein und Dr. Poseck seit 1 ½ JAHREN AKTIV am größten Justizkorruptionsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte.  UND

1.c ALL diese begangen schweren Straftaten, sowie die „auf Null“ reduzierende ENTRECHTUNG all unserer Grundrechte & Menschenrechte „deckte“ WIEDERHOLT das „Oberste Verfassungsorgan“ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT!

Aus diesem Grund stellten wir dem Bundesverfassungsgericht auch folgende FRAGE:

Ist es „von grundsätzlich verfassungsrechtlicher Bedeutung“ i.S.v.  § 93a Abs. 2 lit. a BVerfGG, wenn fallbezogen BEWEISÜBERFÜHRT die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz eines GANZEN BUNDESLANDES, zudem instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend seit 3 ½ Jahren begangen, mittels vorsätzlich krimineller Begehung der ausgeführt schwersten Amts-/STRAFTATEN:

·      einer Bürger*in seit 3 ½ Jahren jeglichen Zugang zu „Recht und Gesetz“ vorsätzlich mittels der Begehung von Justiz-Straftaten verschließt? UND

·      einer Bürger*in seit 3 ½ Jahren durchgängig JEDES rechtsstaatliche Verfahren kriminell begehend vorenthält?

·      UND auch, bezogen auf die Zukunft, weiter vorsätzlich grundrechtsverletzend DAUERHAFT vorenthält? UND

·      wenn einer Bürger*in, wie gleichfalls den BVerfG-Richter*innen beweisbelegt dargelegt, JEDER ZUGANG ZUM RECHTSSTAAT mittels Begehung von Amts-/Straftaten seit 3 ½ Jahren vorsätzlich grundRECHTSverletzend VERWEIGERT wurde UND WEITER WIRD? UND
·      wenn einer Bürger*in und Verfassungsbeschwerdenführer*in jede Möglichkeit der rechtsstaatlichen Überprüfung der zu seinen Lasten fallbezogen gefällten korrupten Justizentscheidungen der hessischen Justiz vorsätzlich grundrechtsverletzend seit 3 ½ JAHREN vorenthalten wurde UND WEITER WIRD? UND

·      einer Bürger*in damit zugleich TATSÄCHLICH ALL ihrer Grundrechte und Menschenrechte in GÄNZE seit 3 ½ JAHREN beraubt wurde UND WEITER WIRD!

Zu welch absurden Unrechtzuständen es führt, dass das BVerfG hiergegen wiederholt grund- und menschenrechtsverletzend NICHT eingeschritten ist, sollen Ihnen beispielhaft folgender KLEINER Ausschnitt AKTUELL laufender Fälle verdeutlichen.

Beispielsfall 1:

Die mittels Strafanzeige angerufene StA Wiesbaden und GStA Ffm. weigern sich fortgesetzt gegen die mit ihr „befreundete“ Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. zu ermitteln und Strafanklage zu erheben, obgleich eines der angezeigten Täter der Rechtsanwaltskanzlei W. sogar in öffentlicher Verhandlung die Begehung der angezeigten Urkundenfälschungen (und damit – als fortwährend klagende Prozesspartei – zugleich der wiederholten Begehung des PROZESSBETRUGES

GESTANDEN hat.

Beweis: Belegende Zeugenaussagen von Herrn OLG-Richter Dr. Otto, OLG Frankfurt a.M., Zeil 40 – 42, Frankfurt a.M.

Trotz; dass den angerufenen StAen Wiesbaden und GStA Ffm. auch dies beweisbelegt bekannt ist, ermitteln diese fortgesetzt NICHT gegen die GESTANDEN habenden Täter der Rechtsanwaltskanzlei W.. UND dies bereits seit 3 JAHREN verweigernd!!

Stattdessen arbeiten diese Staatsanwaltschaften gezielt auf eine Verjährung der angezeigten Straftaten hin, wofür ganz zentral der LEITENDE Oberstaatsanwaltschaft der StA Wiesbaden, also Herr LOStA Dr. Thoma, verantwortlich ist.

Apropo LEITENDER Oberstaatsanwaltschaft der StA Wiesbaden, Herr LOStA Dr. Thoma; zu dieser Person sei exemplarisch auf die nachfolgenden beiden Fälle verwiesen.

Beispielsfall 2: Seit einem 1/2 JAHR liegt, inkl. erfolgter Einholung einer Stellungnahme bei der GStA Ffm., etc., STRAFANKLAGE-bereit die zu fällende Entscheidung betreffend das gegen Herrn LOStA Dr. Thoma (StA Wiesbaden) erhobene Klageerzwingungsverfahren vor.

Dennoch verweigert das OLG Ffm., (Strafabteilung), OLG Ffm. Az. 7 Ws 161/23 bzw. GStA Ffm. Az. RWs 469/23, fortgesetzt amtspflichtwidrig dem Klageerzwingungsantrag des Unterfertigenden gegen LOStA Dr. Thoma mittels Strafanklageerhebung stattzugeben.

Ja überhaupt darüber zu entscheiden.

Warum? Weil die die Strafbarkeit von Herrn LOStA Dr. Thoma belegenden BEWEISE derart erdrückend sind, dass eine strafrechtliche Verurteilung von Herrn LOStA Dr. Thoma rechtsstaatlich UNAUSWEICHLICH ist!

Doch da der KRIMINELLE Teil der hessischen Justiz sich fallbezogen in grund- und menschenrechtsverletzender Weise und mit AKTIVER Unterstützung der hessischen Landesregierung kriminell des "Rechtsstaates" vollständig BEMÄCHTIGT hat, wird in den Ihnen hier beispielhaft vorgestellten Fällen einfach vorsätzlich gesetzwidrig NICHT ermittelt und NICHT entschieden.

Und wenn über die - beweisüberführt - vorliegende Kriminalität eines gewichtigen Teiles der hessischen Justiz einfach rechtsstaatswidrig NICHT staatsanwaltschaftlich ermittelt und gerichtlich geurteilt wird, dann behalten all diejenigen hessischen Richter und Staatsanwälte "natürlich" eine "weiße Weste", obgleich sie sich, wie z.B. Herr LOStA Dr. Thoma, tatsächlich und beweisüberführt fortgesetzt schwerster Justizstraftaten schuldig gemacht haben.

Und dies führt uns zu „Beispielfall 3“, in welchem gleichfalls Herrn LOStA Dr. Thoma eine ausschlaggebende Rolle spielt.

Beispielsfall 3: Da ich es „wagte“, u.a. Herrn LOStA Dr. Thoma auf seine und die der hessischen Justiz fallbezogen fortgesetzt begangene UND ANHALTENDE Justizkorruption SCHRIFTSÄTZLICH BEGRÜNDET hinzuweisen, erhob Herr LOStA Dr. Thoma STRAFANZEIGE wegen angeblich begangener „Beleidigung“ gegen mich.

Während also der KRIMINELLE Teil der hessischen Justiz sich fallbezogen des GESAMTEN Rechtsstaates kriminell BEMÄCHTIGT hat, und unter diesen kriminellen Unrechtzuständen fortgesetzt NICHT gegen die strafrechtlich angezeigten hessischen Richter und Staatsanwälte ermittelt und entscheidet, was durch die fortgesetzte Begehung SCHWERSTER STRAFTATEN bewirkt wird, ermittelt und entscheidet dieser gleiche „Rechtsstaat“ gegen den Unterfertigenden wegen angeblich begangener, aber tatsächlich durch Notwehr gerechtfertigter „Beleidigung“, wie wenn es keinen anderen Fall in Deutschland gäbe.

Grund: Man möchte mich „mundtot“ machen! Völlig gleichgültig, wie sehr man dafür "Recht und Gesetz" brechen muss!

Jede Person, welche des Lesens der § 32 StGB (Notwehr) und § 34 StGB (Notstand) mächtig ist, weiß, dass jede Person, welche einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gegenübersteht, sich dieses Angriffes erwehren darf. Fallbezogen ist zudem von dem sich in Notwehr des Angriffes Erwehrenden zu fordern, dass dieser zur Abwehr des bestehenden Angriffes sich des mildesten (Verteidigungs-)Mittels bedient.

Zu 1, „gegenwärtig bestehender Angriff“: Im vorliegenden Fall halten die fallbezogen von der GESAMTEN hessischen Justiz begangenen Korruptions- und Justizstraftaten bis zum heutigen Tage – lückenlos bewiesen – durchgängig seit 3 1/2 JAHREN an.

Zu 2, „mildestes (Verteidigungs-)Mittel“ (welches aber zugleich auch geeignet sein muss, den „gegenwärtig bestehenden Angriff“ abwehren zu können):

Das von mir verwendete (Verteidigungs-)Mittel war, dass ich – unter beweisbelegtem Hinweis auf die fallbezogen gegebene Justizkorruption in Hessen darum gebeten habe – dass die Staatsanwaltschaft München II sich des eingelegten Strafrechtsfalles staatsanwaltschaftlich anzunehmen.

Hierin sieht der LEITENDE OBERSTAATSANWALT Herr Dr. Thoma (StA Wiesbaden) eine „Beleidigung“ wegen derer mich Herr LOStA Dr. Thoma strafrechtlich angezeigt hat.

Sie können es sich wirklich nicht vorstellen, mit welch kriminellem Vorsatz und mit welcher juristischen Borniertheit sich die – wegen „Beleidigung“ – eingeschalteten Staatsanwaltschaften und Gerichte verhalten, um mich ob der begangenen und von der hessischen Landesregierung AKTIV unterstützten hessischen JustizverbrechenMUNDTOT“ zu bekommen.

Exemplarisch finden Sie eine erste Schilderung dieser Vorgänge HIER, unter „Herr Richter Gellhaus (stellvertretender Richter des AG Ebersberg)“ (ca. auf Höhe von 1/3 der Länge der benannten Internetseite.

Und ein ZWEITER Fall verlief wie folgt:

In der ersten Verhandlungssitzung (Sommer 2023), hatte ich den Herrn Vorsitzenden als einen Richter kennengelernt, welchem man sich gerne anvertraut. Weil er mitdenkt und zugleich den Eindruck vermittelt hat, dass er sich wirklich um eine gerechte Entscheidung nach Recht und Gesetz bemüht, sowie um eine wirklich Sachverhaltsaufklärung – auch unter Berücksichtigung der vorliegenden Beweise –. Und als einen Menschen, der zu den Pflichten seines Berufes steht und sich von deren Erfüllung nicht so leicht abbringen lässt.

Doch an dem zweiten Verhandlungstag (5. Dez. 2023) traf ich auf einen in Gänze UMGEKREMPELTEN Herrn Vorsitzenden. Auf einen Menschen, welcher plötzlich nicht mehr zu den einfachsten Überlegungen und logischen Tatsachen- und Rechtsschlüssen in der Lage zu sein schien. Der den Großteil der Verhandlungszeit mit dem akustisch kaum mehr zu verstehenden Vorlesen/Nuscheln von hessischen Urteilen/Entscheidungen verbraucht hat, nur um behaupten zu können, mir sei "rechtliches Gehör" gewährt worden; was objektiv NICHT der Fall ist, da die dem Gericht vorgelegten Beweise des Unterfertigenden in der Urteilsfindung einfach nicht berücksichtigt wurden.

Einen Vorsitzenden, welcher – ausgehend von seinem gesprochenen Urteil – augenscheinlich den Verteidigungsvortrag des Unterfertigenden plötzlich nicht mehr zu verstehen vermochte, während dies in der ersten Sitzung ihm noch problemlos möglich war.

Dieser Richter, welchen ich (am ersten Verhandlungstag) als einen aufrichtigen, gesetzestreuen, mitdenkenden und Standhaftigkeit ausstrahlenden Vorsitzenden bei Gericht kennengelernt hatte, wurde (Verdacht) offenbar zwischenzeitlich so massiv unter Druck gesetzt und „auf Linie gebracht“, um mich unter vorsätzlichem Verstoß gegen alle vorliegenden Beweise „MUNDTOT“ zu machen, sodass man sich ob der KRIMINELLEN ENERGIE der dafür Verantwortlichen nur noch entsetzt abwenden kann.

Wir erinnern uns: die angezeigte „Beleidigung“ wurde schriftsätzlich mit den fortgesetzt fallbezogenen begangenen und auch aktuell stetig fortgesetzten Justizkorruptionsstraftaten der hessischen Justiz begründet, welche diese ja zudem instanzen-übergreifend unter Ausschluss aller Rechtsstaatlichkeit begangen haben und weiter begehen, weshalb mit der Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens und der Fällung einer Entscheidung nach "Recht und Gesetz" durch die hessische Justiz BEWIESEN NICHT gerechnet werden könne.

1. Dies ist eine lückenlos beweisbelegte und WAHRE TATSACHE.

2. Die Begehung dieser schweren Justizstraftaten der hessischen Justiz halten unvermindert an.

3. Mit der von Herrn LOStA Dr. Thoma erzwungenen Abgabe der bei der StA München II eingelegten Strafanzeige an die StA Wiesbaden, stellte Herr LOStA Dr. Thoma unmittelbar anschließend ALLE Ermittlungen ein und entschied, es sei nicht einmal das Vorliegen eines „Anfangsverdachts“ erkennbar.

ààÜBRIGENS, u.a. wegen dieser vorsätzlich gesetzwidrig von Herrn LOStA Dr. Thoma gefällten Entscheidung, hat der Unterfertigende Strafanzeige gegen Herrn LOStA Dr. Thoma erhoben, deren Entscheidung und Strafanklageerhebung das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. fortgesetzt gesetzwidrig blockiert, vgl. oben OLG Ffm. Az. 7 Ws 161/23 bzw. GStA Ffm. Az. RWs 469/23.

4. Dennoch rief dieser UMGEKREMPELTE Richter mir bei Verkündung seines Stuhlurteils schreiend entgegen, dass die angezeigte Beleidigung NICHT durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt sei, da es an der GEGENWÄRTIGKEIT des rechtswidrigen ANGRIFFs fehlen würde.

ààDies ist natürlich BEWIESEN ein völliger Unsinn, was dieser UMGEKREMPELTE Richter da – schreiend urteilsbegründend – von sich gegeben hat.

Schließlich begeht nicht nur der Anzeigenerstatter Herr LOStA Dr. Thoma fortgesetzt die schwersten Justizstraftaten, sondern eben dieser LOStA Dr. Thoma hatte unmittelbar nach Abgabe der Strafanzeigeschrift von der StA München II an die StA Wiesbaden, diese Strafanzeige vorsätzlich gesetzwidrig verworfen. Also NACH erfolgter „Beleidigung“ wurde – auch vom Anzeigeerstatter Herr LOStA Dr. Thoma – weiterhin dafür gesorgt, dass fallbezogen die GESAMTE hessische Justiz ihre Justizkorruptionsstraftaten fortsetzt, was die GESAMTE hessische Justiz fallbezogen auch weiter verbrochen hat und verbricht; mit weiterer tatkräftiger Unterstützung der hessischen Landesregierung.

Und dennoch schreit mir der UMGEKREMPELTE Richter urteilsbegründend entgegen, ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff habe nicht vorgelegen.

Der Unterfertigende schildert Ihnen dies so ausführlich, dass auch Sie ein (kleines) Gefühl dafür bekommen, wie völlig verkommen und rechts-/staatsfeindlich Teile der deutschen Justiz sind, welche es geschafft haben, diesen eigentlich ehrbaren Richter derart umzukrempeln, um von der eigenen Verkommenheit und fortgesetzt begangenen Rechts-/Staatsfeindlichkeit abzulenken.

Meine Damen und Herren Richter*innen! Sie können mich wegen angeblich begangener „Beleidigung“ gesetzwidrig verurteilen wie sie wollen. Ich werde mich dadurch von Ihnen ganz sicher nicht „mundtot“ ob ihrer begangenen Justizverbrechen machen lassen. Stattdessen werde ich jede Begleichung einer Geldstrafe ausschlagen und notfalls mit erhobenem Haupte und medialer Begleitung meine Haftstrafe wegen angeblich begangener „Beleidigung“ antreten, und auch auf diesem Wege auf die fallbezogen begangene KORRUPTION und begangene hessische Rechts-/Staatsfeindlichkeit fortgesetzt aufmerksam machen, welcher sich die benannten Teile der hessischen Justiz und Landesregierung – beweisüberführt – schuldig gemacht haben.

WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Zum Schutz von 

Rechtsstaat, 

Grundgesetz 

und unserer Demokratie!

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Sehr geehrte Besucher*in der Internetseite KeinDemokratieAbbau.de,

Die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz fällt – BEWIESEN – seit 3 ½ JAHREN fallbezogen

·       eine Korruptionsentscheidung nach der Anderen,UND

·       begehen schwerste Straftaten IM AMT, UND

·       unterbinden konsequent und instanzenübergreifend JEDES rechtsstaatliche Menschen- und Grundrecht, UND

·       unterbinden konsequent jede Möglichkeit einer rechtsstaatlichen Überprüfbarkeit der ergangenen hessischen Korruptionsentscheidungen

·       …….

Tatmotiv dieser richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Täter:

·       Engste verwandtschaftliche Beziehungen der klagenden Prozesspartei zum erkennenden Gericht, weshalb das LG Wiesbaden zugunsten seiner Verwandten ein kriminell begünstigendes Urteil nach dem Anderen raushaut  UND

·       Um die sich damit BEWIESEN strafbar gemacht habenden Richter*innen vor rechtlich gebotener Strafverfolgung „zu bewahren“, sowie um ALLE kriminellen Richter*innen und Staatsanwält*innen vor einer rechtlich gebotener Strafverfolgung „zu bewahren“, die sich zugunsten der klagenden Prozesspartei oder ihrer Amtskolleg*innen infolge der begangenen Begünstigungen im Amt - BEWIESEN - selbst strafbar gemacht haben.

Doch wäre diese (fallbezogen) SYSTEMATISCH betriebene, nationalsozialistisch-gleiche Justiz-Willkür und Staatswillkür der hessischen Justiz noch nicht genug:

·       Versucht Hessen nun mit Polizeistaat-Methoden gegen den Unterfertigenden vorzugehen, UND

·       die Schließung der vorliegenden Internetseite – mittels vorsätzlich begangenen Verstoßes u.a. gegen das Presse- und Medienrecht (Art. 5 GG) zu erzwingen.

UND WAS MACHT DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT?

Das Bundesverfassungsgericht (insbesondere Frau Vizepräsidentin Dr. König!) deckt vorsätzlich GRUND-GESETZWIDRIG diesen schlimmsten Justizskandal der Nachkriegsgeschichte und entpuppt sich damit als AKTIVER Unterstützer dieser vorsätzlich grundgesetzwidrig und rechtsstaatausschließenden hessischen, nationalsozialistisch-gleichen Justiz-Willkür und Staatswillkür.

Warum verhält sich das Bundesverfassungsgericht so?

Weil das Bundesverfassungsgericht anderenfalls eine Entscheidung fällen müsste, welche die gut 30 BEWEISÜBERFÜHRT sich schwerster Straftaten schuldig gemacht habenden Richter*innen und Staatsanwält*innen ihr Amt und Ihre Pension kosten würde.
Und um dies zu verhindern, korrumpiert sich das Bundesverfassungsgericht in exakt gleicher Weise, wie dies bereits fallbezogen die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz seit 3 ½ Jahren - bewiesen - kriminell verbrochen hat.

Folglich habe ich das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt konkret gefragt, was ich zur Wahrung der – lückenlos bewiesen – VERLETZTEN Menschen- und Grundrechte meiner Mandantschaft und mir alternativ unternehmen kann und soll?

So auch in diesem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht.

Doch weil Frau Vizepräsidentin Dr. König des BVerfG selbst sehr genau weiß, dass und wie sehr grundgesetzwidrig und kriminell die von ihr (mit) getroffenen Entscheidungen zum kriminellen „Schutze“ ihrer AmtsKolleg*innen vor deren Verlust von Amt und Pension ist, schweigt sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen grundgesetzwidrig getroffenen Entscheidungen einfach fortlaufend (unter Bezugnahme auf §§ 93a/b BVerfGG) aus, UND beantwortet zudem meine völlig berechtigt dem BVerfG gestellte Frage NICHT (was ich anders machen kann und soll?)!!!

Das Bundesverfassungsgericht macht sich durch diese vorsätzlich kriminelle und grundgesetzwidrige Entscheidungs- und Schweigepraxis BEWEISBAR zum Mittäter der hessischen kriminellen Amts-Straftäter*innen.

Bitte fragen Sie sich unter diesen BEWIESENEN Zuständen selbst: Warum sollen wir zukünftigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch nur noch im Geringsten Vertrauen entgegenbringen?

Schließlich belegen die – in Sachen hessischer Justizkorruption – vom BVerfG getroffenen Entscheidungen zweifelsfrei, dass z.B. Frau Vizepräsidentin Dr. König, ohne jedes Zögern vorsätzlich gegen unser Grundgesetz und den Rechtsstaat verstößt, und das Gericht damit zugleich korrumpiert, nur um ihre kriminellen hessischen Amts-Kolleg*innen vor einem Verlust von Amt und Pension zu „bewahren“.

Denn würde das BVerfG (fallbezogen) NICHT  FORTGESETZT vorsätzlich grundgesetzwidrig entschieden haben, würde dieses (fallbezogen) nationalsozialistisch-gleiche hessische Justiztreiben längst ein Ende gefunden haben.

Ergebnis: Das BVerfG hat allen Richter*innen und Staatsanwält*innen in Deutschland einen völligen Freibrief erteilt, vorsätzlich gesetzwidrig, vorsätzlich grundgesetzwidrig, vorsätzlich rechtsstaatausschließend UND MIT VOLLSTER krimineller Schädigungsabsicht über uns Bürger*innen urteilen zu können.

Wenn wir hiergegen nicht vorgehen, werden wir unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie sicher gegen die Wand fahren. Und zudem wird grundgesetzwidrig die Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) eingeschränkt, da die Kriminellen in der hessischen Justiz und beim BVerfG vorliegende Seite unbedingt abschalten möchten, sodass nicht länger über diese grundgesetzwidrigen Schweinereien und Unfähigkeiten deutscher Richter*innen und Staatsanwält*innen berichtet werden kann.

WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Hinweis! Die vorliegende Internetseite wird SOFORT abgeschaltet, wenn die fallbezogen entschieden habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen AUCH NUR EINE EINZIGE STELLE benennen können, an welcher sie dem Antragsteller "rechtliches Gehör" gewährt haben! Auf eines der entsprechenden Aufforderungsschreiben an die hessische Justiz wird exemplarisch verwiesen. Und da Sie, die angesprochenen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, ja fortwährend behaupten, unter strikter Beachtung von "Recht und Gesetz" i.S. von § 5 HRiG entschieden zu haben, dürfte die Benennung von NUR EINER EINZIGEN Fundstelle doch für Sie leicht möglich sein, wo Sie dem Antragsteller "rechtliches Gehör" gewährt haben.                             NUR EINE EINZIGE STELLE!

Liste der "Täter 1 bis 4" zum Herunterladen; pdf-Datei! (Stand: 31. August 2023; was mit den korrupten "Tätern 1 bis 4" gemeint ist, finden Sie auf Höhe der Hälfte vorliegender Seite unter "FALLVORSTELLUNG".

Anschreiben an die Bundesrechtsanwaltskammer auch von sich aus gegen die bestehende Justiz-Korruption in der hessischen Justiz vorzugehen.

Sehr geehrtes BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, sehr geehrte HESSISCHE LANDESREGIERUNG, sehr geehrte hessische Justiz (mit Ausnahme der Justiz-Täter*innen), wir können natürlich beliebig so weitermachen, Sie ignorieren mich, und ich zeige BEWEISBELEGT auf, welch schwerer Straftaten Sie sich ALLE schuldig gemacht haben und weiter schuldig machen. Sie beschädigen Ihre GLAUBWÜRDIGKEIT, das Vertrauen in den RECHTSSTAAT und in ein Funktionieren des "STAATLICHEN GEWALTMONOPOLS", und ich lege diesbezüglich weiter den Finger in die Wunde. Sie beteuern als hessische Landesregierung, sich in der laufenden Amtszeit um den "Rechtsstaat" und die "innere Sicherheit" verdient gemacht zu haben, und ich BEWEISE, dass dem nicht so ist; sondern ganz im Gegenteil. Und der hessische Landtagswahlkampf rückt näher, und Ihnen schwimmen infolge des steigenden öffentlichen Drucks immer mehr die Fälle davon.
ALL DIES wäre mir völlig gleichgültig, würde dabei nicht zugleich unser ALLER RECHTSSTAAT vor die Hunde gehen. NATÜRLICH müssen Sie dabei präzise abwägen, was gebe ich zu, was nicht, um nicht selbst unter die Räder zu geraten. Daher will ich Sie auf meinen Ihnen seit langem gemachten LÖSUNGSVORSCHLAG erneut aufmerksam machen.
Denn mir liegt nichts an einem FATALEN Glaubwürdigkeitsverlust des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS und an einer WEITEREN AUSHÖHLUNG unseres RECHTSSTAATES durch die hessische Justiz! Doch wenn Sie weiter unter Verstoß gegen ALLE RECHTSSTAATLICHKEIT auf "Stur" und "uneinsichtig" stellen, UND WEITER HIERGEGEN NICHTS UNTERNEHMEN, wird der vorliegende INTERNETAUFTRITT nicht nur WEITER AUSGEBAUT UND mittels einer diesbezüglichen PRESSEKAMPAGNE in die "sozialen Medien"  getragen, sondern SIE, sehr geehrte Angesprochenen, werden dann - unter den Augen der ÖFFENTLICHKEIT und der "VIERTEN GEWALT"- unseren RECHTSSTAAT, sowie die damit korrespondierenden GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE von uns Bürger*innen weiter "MIT FÜSSEN TRETEN", und damit zu einem vollständigen VERLUST allen VERTRAUENS von uns Bürger*innen in den RECHTSSTAAT, an die GLAUBWÜRDIGKEIT des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, und in das "Funktionieren" des STAATLICHEN GEWALTMONOPOLS beitragen.

Auf das oben gemachte Angebot - Abschaltung des vorliegenden Internetauftritts - wird ergänzend verwiesen!

Und wenn Sie annehmen, dass Sie mich, der Sie mich seit 3 1/2 Jahren VORSÄTZLICH aller RECHTSSTAATLICHEN Grund- & Menschenrechte beraubt haben, mit Ihren jetzt ergriffenen POLIZEISTAAT-Methoden kriminalisieren und mundtot machen können, dann hätten Sie NICHT verstanden, wie ausgesprochen WICHTIG mir die Achtung und Beachtung von "Recht und Gesetz", unseres RECHTSSTAATES und der damit korrespondierenden GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE, sowie unseres GRUNDGESETZES sind!
Denn warum mühe ich mich wohl seit 3 1/2 Jahren, MANN-MONATE an Arbeit aufgebracht habend, hierum ab? Weil mir die bekannt angesprochenen Werte gleichgültig sind? Oder weil ich nicht allen gemachten Vorhalt 
LÜCKENLOS BEWEISEN kann?

UND an das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT direkt gerichtet: Wenn Sie auf meinen Lösungsvorschlag nicht eingehen, wird das von mir Ihnen gegenüber Ausgeführte geschehen: Die ACHTUNG und BEACHTUNG unser aller RECHTSSTAAT und GRUNDGESETZ durch die Justiz, und damit des Staates, wird zu der Frage verkümmern:
WER von UNS wird mit seiner jeweiligen Aussage MEHR ÖFFENTLICHE VERBREITUNG erreichen?

Doch ist dies, an SIE gerichtet fragend, ein verantwortlicher Umgang mit den vorstehend angesprochen Rechtsgütern, sowie GRUNDRECHTEN und MENSCHENRECHTEN von uns Bürger*innen?

Denn solange SIE mir, bzw. uns Bürger*innen, alle RECHTSSTAATLICHEN Rechte GRUNDGESETZWIDRIG vorenthalten, MUSS  der vorliegende InternetAUFTRITT in beschriebener Weise weiter ausgebaut werden.


Zusammenfassung des vorliegenden InternetAUFTRITTs:

Die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz hat "kollektiv" und instanzen-übergreifend, IMMER EINEN FALL BETREFFEND, unter vorsätzlichem Verstoß gegen Recht und Gesetz geurteilt und entschieden. UND dabei instanzen-übergreifend gegen ALLE rechtsstaatlichen Rechte verstoßen, UND gesetzwidrig unterbunden, dass die belastenden Urteile einer rechtsstaatlichen Überprüfung unterzogen werden können.

All diese GRUNDGESETZWIDRIGE, (fallbezogen) vorsätzlich begangene JustizWILLÜR der hessischen Justiz wird von der hessischen Landesregierung AKTIV gedeckt.
Denn trotz des konkreten Wissens um die fallbezogen verübte Willkürjustiz und Justizkorruption in der hessischen Justiz, schreitet weder der hessische Ministerpräsident, Herr Rhein, noch dessen Justizminister, Herr Dr. Poseck, als sog. "OBERSTER DIENSTHERR", gegen diese Aushöhlung unseres Rechtsstaates durch die hessische Justiz ein.
UND unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT deckt sogar auch noch dieses grundgesetzwidrig und alle Rechtsstaatlichkeit ausschließende Treiben der hessischen Justiz!, vgl
. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, Az.: 2 BvR 759/23.

WARUM begeht die hessische Justiz, mit Deckung der hessischen Landesregierung, diese Gesetzwidrigkeit und Ausschließung ALLER rechtsstaatlichen Grund- und Menschenrechte?

Antworten/Gründe:
I. ALLEN fallbezogen gefällten Entscheidungen und Urteilen der hessischen Justiz liegt nur EIN EINZIGER FALL zugrunde. Das LG Wiesbaden hat zur BEGÜNSTIGUNG der freundschaftlich und verwandtschaftlich mit dem LG Wiesbaden verbundenen Prozesspartei (= "Gewalttäter 1") vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen. Und dies massiv und zudem bewiesen, vgl. LG Wiesbaden,
Az. 4 O 2410/20.

[Einschub: Einer der Mittäter hat in öffentlicher Verhandlung vor dem OLG Frankfurt a.M. unter Beweisdruck sogar GESTANDEN die Urkundenfälschungen im bereits laufenden Prozess begangen zu haben, also unter den Augen der dabei zusehenden Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi. auf Basis derer dann das LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20, vorsätzlich gesetzwidrig seine fallbezogenen Urteile fällte, UND sich ALS urteilendes GERICHT damit zugleich u.a. wiederholt der GEMEINSCHAFTLICHEN Begehung des PROZESSBETRUGES zulasten des Unterfertigenden schuldig gemacht hat.  Übrigens: Doch auch trotz dieses GESTÄNDNISSES einer der Mittäter, ermittelt die StA Wiesbaden nicht gegen die "Kanzlei W." und auch nicht gegen die Richter*innen der 4. ZK des LG Wiesbaden.]

II. Dennoch haben ALLE (strafrechtlichen) "Instanzen" dieses Korruptionsurteil mittels vorsätzlichen Verstoßes gegen das Grundrecht auf "rechtliches Gehör" bestätigt.

III. ALLE daraufhin erhobenen Strafanzeigen, gerichtet gegen die bewiesen vorsätzlich gesetzwidrig entschieden habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, wurden mittels vorsätzlichem Verstoß gegen das "rechtliche Gehör" abgewiesen; also auch mittels vorsätzlicher Nichtbeachtung ALLER vorgelegten BEWEISE, welche die angezeigten Straftaten der angezeigten hessischen Richter und Staatsanwälte zweifelsfrei BEWEISEN!!

IV. ALL diesen Justizentscheidungen lag und liegt IMMER nur die EINE Frage zugrunde:
IV.1 Hat das LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20, sein Urteil nach "Recht und Gesetz" und unter Gewährung "rechtlichen Gehörs" gefällt, ja oder nein?
IV.2 Bzw. hat die jeweilige Staatsanwaltschaft, welche über die Frage "IV.1" strafrechtlich zu entscheiden hatte,
seine Entscheidung nach "Recht und Gesetz" und unter Gewährung "rechtlichen Gehörs" gefällt, ja oder nein?
IV.3 Bzw. hat die
jeweilige Staatsanwaltschaft, welche über die Frage "IV.2" strafrechtlich zu entscheiden hatten; also über die Frage: Hat die jeweils die angezeigten hessischen Justiz-Täter*innen freisprechende Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung  nach "Recht und Gesetz" und unter Gewährung "rechtlichen Gehörs" gefällt hat, ja oder nein?

V. Folglich sitzen ALLE über diesen EINEN Grundfall, Az. 4 O 2410/20, entschieden habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen IN EINEM BOOT!
Denn es geht ja in dieser Vielzahl von fallbezogen getroffenen Entscheidungen IMMER nur um EINE EINZIGE FRAGE: "Hat die 4. ZK des LG Wiesbaden mit seinem gefällten Urteil,
Az. 4 O 2410/20, vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen, JA oder NEIN?"

UND dadurch, dass ALLE zur dieser FRAGE angerufenen Staatsanwaltschaften und Gerichte diese EINE FRAGE mit "NEIN" beantwortet haben, führt dies zu folgender Konsequenz: ENTWEDER haben ALL diese Staatsanwaltschaften und Gerichte VORSÄTZLICH gesetzwidrig entschieden, oder nicht. DOCH bedenken Sie dabei die Tatsache, dass es ja bereits mit der ERSTEN staatsanwaltschaftlichen Entscheidung über diese EINZIGE FRAGE, schon ganz konkret um die Existenz der Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi ging!! Denn die Schwere der von diesen Richter*innen im GRUNDFALL Az. 4 O 2410/20 begangenen Straftaten ist so gewaltig, dass diese Richter*innen im Fall ihrer Verurteilung sowohl ihr richterliches AMT, als auch ihre PENSIONEN sicher verlieren würden.

VI. Und um dies zu verhindern, MUSSTE bereits - beginnend mit der ERSTEN staatsanwaltschaftlichen Entscheidung - entschieden werden, dass die benannten Richter*innen mit ihrem Urteil, Az. 4 O 2410/20, NICHT gegen Recht und Gesetz verstoßen haben.

VII. Doch mit dieser Entscheidung des LOStA Dr. Thoma, von der StA Wiesbaden, stand nun auch die EXISTENZ des LOStA Dr. Thoma mit auf dem Spiel! FOLGLICH MUSSTEN und MÜSSEN ALLE Staatsanwaltschaften, welche über die Frage der STRAFBARKEIT von Herrn LOStA Dr. Thoma zu entscheiden hatten, natürlich gleichfalls entscheiden, dass Dr. Thoma mit seiner Entscheidung nicht gegen "Recht und Gesetz" verstoßen hat.   UND so weiter weiter und weiter!

Wenn also nur EINE Staatsanwaltschaft entschieden hätte, dass die Richter*innen im GRUNDFALL, Az. 4 O 2410/20, vorsätzlich gegen "Recht und Gesetz" gehandelt, also Straftaten begangen haben, so sinkt das hessische Justiz-Korruptions-BOOT, und verlieren ALLE fallentschieden habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen ihr AMT und ihre PENSION!!!
Um dies zu verhindern, bestätigten folglich ALLE hessischen Staatsanwaltschaften VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG die VORSÄTZLICH GESETZWIDRIGE Entscheidung ihres LEITENDEN OBERSTAATSANWALTES (=LOStA) der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Herrn Dr. Thoma.
UND so weiter weiter und weiter!

VIII. Und da der Unterfertigende wegen der damit verbundenen Amts-/Straftaten gegen JEDE gesetzwidrig entschieden habende Staatsanwält*in Strafanzeige erhob, musste und muss das hessische Justiz-Korruptions-BOOT "natürlich" auch diese Staatsanwält*innen von aller Schuld - vorsätzlich gesetzwidrig - freisprechen.

VIII.1 Und bedingt dadurch, dass der Unterfertigende gegen JEDE dieser vorsätzlich gesetzwidrig ergangenen Entscheidungen RECHTSMITTEL einlegte, mussten und müssen "natürlich" auch INSTANZEN-ÜBERGREIFEND die vorsätzlich gesetzwidrig gefällten Justiz-Entscheidungen bestätigt werden. Was "natürlich" gleichfalls mittels Verstoß gegen Recht und Gesetz geschah und weiter geschieht.

VIII.2 Doch damit hat die hessische Justiz zugleich sichergestellt, dass in keinem dieser entschiedenen Fälle dem Unterfertigenden das RECHTSSTAATLICHE Recht gewährt wird, die zu seinen Lasten ergangenen Entscheidungen und Urteile im Rahmen eines rechtsstaatlich geführten Verfahrens rechtsstaatlich überprüfen lassen zu können! Da ja instanzen-übergreifend vorsätzlich gegen "Recht und Gesetz" verstoßen wurde, unter gleichzeitig vollständigem Ausschluss allen "rechtlichen Gehörs" und aller vorgelegten BEWEISE des Unterfertigenden!
Die fallbezogen entschieden habende GESAMTE HESSISCHE JUSTIZ hat mittels dieses instanzen-übergreifenden Vorgehens den Unterfertigenden VOLLSTÄNDIG ENTRECHTET, UND ALLER RECHTSSTAATLICHEN GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE vorsätzlich beraubt!

VIII.3 Folglich erhob der Unterfertigende (wiederholt) VERFASSUNGSBESCHWERDE beim Bundesverfassungsgericht.
Doch statt, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT gegen diese BEWIESEN systematisch betriebene Vorenthaltung aller mit dem RECHTSSTAAT korrespondierenden GRUND- und MENSCHENrechte eingeschritten wäre, nahm das Bundesverfassungsgericht BEGRÜNDUNGSLOS die ihm eingereichte Verfassungsbeschwerde NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG an, vgl. AKTE (nicht nur die Entscheidung) zur Nichtannahmeentscheidung des BVerfG,
Az.: 2 BvR 759/23.

DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat damit höchstselbst VORSÄTZLICH gegen unser aller GRUNDGESETZ verstoßen! 

IX. BITTE führen Sie sich die konkreten AUSWIRKUNGEN dieser Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs deutlich vor Augen!:

IX.1 Nicht "nur", dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT damit höchstselbst gegen unser ALLER GRUNDGESETZ VERSTOSSEN hat!!!

IX.2 Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat damit zugleich das Tor ganz weit aufgestoßen, dass ALLE dazu willigen Richter*innen und Staatsanwält*innen VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG über uns Bürger*innen "urteilen" dürfen! So wie es die gesamte hessische Justiz fallbezogen seit 3 1/2 Jahren gemacht hat und weiter macht.

IX.3 Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat damit zugleich entschieden, dass, wie im hessischen Justizfall bewiesen geschehen, diese Amts-/Straftaten und Verstöße gegen die GRUND- & MENSCHENechte auch systematisch und instanzen-übergreifend von der Justiz verbrochen werden dürfen. Und wir Bürger*innen damit vorsätzlich gesetzwidrig unseres MENSCHENrechts beraubt werden dürfen, zu unseren Lasten gefällte Urteile rechtsstaatlich überprüfen lassen zu können!

IX.4 Bitte fragen Sie sich selbst was dies in Summe bedeutet.
Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat damit KONKRET ENTSCHIEDEN, dass zu unseren Lasten ergangen Justiz-Entscheidungen, welche unter Missachtung ALLER mit dem RECHTSSTAAT korrespondierenden Grund- & Menschenrechte gefällt wurden, "RECHTENS" sind, und auch nicht mittels einer Verfassungsbeschwerde vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT korrigiert werden!
Dies bedeutet in Summe:
DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat mittels VERSTOSS gegen das GRUNDGESETZ unser aller RECHTSSTAAT abgeschafft;

und stellt uns Bürger*innen gegenüber Staat und Justiz VÖLLIG RECHTLOS und SCHUTZLOS!

ÜBRIGENS: Die VIZE-PRÄSIDENTIN des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. König, hat die benannte Entscheidung BVerfG, Az.: 2 BvR 759/23 mit gefällt!

X. ERGÄNZENDE HINWEISE:

X.1 ALLER hier gemachte Vortrag ist LÜCKENLOS BEWIESEN.

X.2 Bitte stellen Sie sich selbst die Frage: Warum sollten

  • die "hessische Justiz" und die sie hierbei AKTIV unterstützende
  • "hessische Landesregierung", sowie
  • der "hessische Justizminister Herr Dr. Poseck" als "OBERSTER DIENSTHERR",
  • sowie der Antikorruptionsbeauftragte der hessischen Justiz 

seit 3 1/2 Jahren, bzw. seit 1 1/2 Jahren fortgesetzt WORTLOS abtauchen, wenn aller hier gemachte Vorhalt NICHT LÜCKENLOS BEWIESEN wäre?

Würden die Genannten auch NUR EINEN EINZIGEN GEGENBEWEIS führen können, so würden sie es doch schon längst gemacht haben!!

DENN BITTE BEDENKEN SIE:

  • hier stehen ja nicht allein die Begehung schwerster Justiz-VERBRECHEN im Raum, begangen von der sich diesbezüglich SYSTEMATISCH abgestimmt habenden GESAMTEN HESSISCHEN Justiz, und dies in rechtsstaatausschließender Weise,     SONDERN
  • auch die BEWIESENE TATSACHE, dass die hessische Landesregierung all diese systematisch rechtsstaat-ausschließenden Straftaten seiner hessischen Justiz AKTIV unterstützt und gedeckt hat; und weiter deckt!
    PERSÖNLICH zu verantworten vom hessischen Justizminister Herr Dr. Poseck, als sog. "OBERSTER DIENSTHERR", und dem hessischen Ministerpräsidenten Herrn Rhein.  
    UND im Oktober 2023 sind in Hessen Landtagswahlen!!

MÜSSEN die hessischen Wähler*innen da nicht erwarten dürfen, von der hessischen Landesregierung darüber transparent und beweisbelegt aufgeklärt zu werden, OB und WARUM sich die amtierende hessische Landesregierung an dieser hessischen Justizkorruption und des Ausverkaufs unseres Rechtsstaates seit 3 1/2 Jahren AKTIV beteiligt?
(Das gleiche gezeigte Verhalten der personell alten Regierungsmannschaft zeitlich mit eingeschlossen)

Auch möchten doch die hessischen Wähler*innen sich ANHAND DER LAUFENDEN AMTSZEIT ein Bild von den "Leistungen" Ihres Kandidaten, Herrn Ministerpräsident Rhein, machen. Z.B. bezüglich der Fragen:

  • wie ernst ist es Herrn MP Rhein mit den Themen "Rechtsstaat" und "innere Sicherheit" wirklich, und was hat er in der laufenden Amtszeit dafür wirklich getan, und was nicht?
  • Zeigte und bewies sich Herr MP Rhein bei diesem hessischen Justizkorruptionsskandal als "Macher", als besonnen und zugleich duchsetzungsstark gehandelt habend, oder als durchsetzungsschwach und politisch wie rechtlich "unwirksam"?
  • ODER ist die in der hessischen Justiz praktizierte Korruption und Bereitschaft zum vorsätzlichen Amtsmissbrauch derart übermächtig, dass auch ein hessischer Ministerpräsident dies nicht zu unterbinden vermag? Und/oder der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck, als "Oberster Dienstherr".

Der Unterfertigende führt die letztgenannten Punkte EINZIG deshalb aus, weil er eben u.a. auch die hessische Landesregierung, das hessische Justizministerium, die hessische Staatskanzlei und den hessischen Justiz-Antikorruptionsbeauftragten, jeweils PERSÖNLICH, als auch institutionell jeweils ZIGFACH diesbezüglich angeschrieben, und unter Vorlage der dies belegenden Beweise zum Einschreiten gegen dies Justizkorruption und gegen diesen Ausverkauf unser aller Grund- und Menschenrechte seit Amtsantritt aufgefordert habe. OHNE JEDEN ERFOLG!
Und nicht nur das, sondern OHNE, dass die Genannten auch nur ein einziges Mal überhaupt eine Antwort gegeben hätten; weder PERSÖNLICH, noch institutionell! Und durch deren fortgesetzt WORTLOSES Abtauchen und gesetzwidriges NICHT-EINSCHREITEN gegen die ihnen beweisbelegt bekannt gemachte JUSTIZ-KORRUPTION, WILLKÜR-JUSTIZ und des Ausverkaufs unseres RECHTSTAATES, sind diese PERSONEN ja ganz direkt und persönlich für all dies mit VERANTWORTLICH!

X.3 Die Ihnen vorstehend genannten Gründe sind natürlich auch die Begründung dafür, weshalb der Petitionsausschuss über die - das Thema betreffende - "Nikolaus-Petition" des Unterfertigenden bis heute nicht entschieden hat. Warum wohl: Weil die hessische Landesregierung ALLES versucht zu vermeiden, was zu einem ÖFFENTLICH WERDEN dieses hessischen Justiz- und Landesregierungsskandals führen könnte. Und wieviel Abbildung des Parlaments steckt denn in einem Petitionsausschuss, welcher sich offenbar der Übermacht der hessischen Landesregierung nicht zu erwehren vermag, und deshalb besser wortlos und ohne entschieden zu haben vollständig abtaucht? Dann "verwerft" doch einfach die gestellte Petition!

X.4 Und die StA Wiesbaden, konkret und persönlich direkt zu verantworten von Herrn LOStA Dr. Thoma, ermittelt auch trotz des von einem der Mittäter in öffentlicher Verhandlung vor Gericht abgegebenem TAT-GESTÄNDNIS (Urkundenfälschungen, begangen von einem Rechtsanwalt und von einem NOTAR der Wiesbadener Kanzlei W.) einfach weiterhin NICHT, sondern arbeitet konsequent auf eine Verjährung der von der Kanzlei W. und der Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi begangenen Straftaten hin.
DENN angesichts dieses Skandals, in welchen gleichermaßen die hessische Landesregierung und die hessische Justiz verwickelt sind, scheuen all diese TÄTER die Öffentlichkeit, wie der Teufel das Weihwasser! Und gleichzeitig setzen diese TÄTER die Begehung ihrer Straftaten einfach ungehindert fort, wissend, dass sie diesbezüglich auch kein STOPPENDES Einschreiten unseres Bundesverfassungsgerichts zu befürchten haben!

[[...to be continued; zudem werden Sie zeitnah weitere Entscheidungen/Urteile/Schriftsätze/Anträge/etc. im pdf-Format hier abrufen und einsehen können..]]


Nachfolgend finden Sie auf dieser Internetseite weiterführende Informationen hierzu:

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, Az.: 2 BvR 759/23, IST Deutschland NACHGEWIESEN NICHT länger mehr ein RECHTSSTAAT.

Fallvorstellung, BITTE stellen Sie sich folgenden Fall vor!

Warum: Weil das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung Az.: 2 BvR 759/23 folgendes – unter Verstoß gegen unser GRUNDGESETZ(!) – entschieden hat:

(1) die Richter und Staatsanwälte der deutschen Justiz können jetzt VORSÄTZLICH gegen ihren geleisteten Amtseid verstoßen, und VORSÄTZLICH gegen „Recht und Gesetz“ verstoßende Urteile und Entscheidungen über uns Bürger fällen, ohne dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hiergegen einschreitet. UND

(2) Richter und Staatsanwälte dürfen ab jetzt uns Bürgern VORSÄTZLICH die Gewährung eines rechtsstaatlichen (Gerichts-)Verfahrens verweigern. UND

(3) Richter und Staatsanwälte dürfen ab jetzt uns Bürgern VORSÄTZLICH, durchgängig und instanzen-übergreifend das Recht auf Gewährung des „rechtlichen Gehörs“ verweigern, Art. 103 Abs. 1 GG. UND

(4) Richter und Staatsanwälte dürfen ab jetzt uns Bürgern VORSÄTZLICH das RECHTSSTAATliche Recht von uns Bürgern verweigern, zu unseren Lasten ergangene Urteile und Entscheidungen rechtsstaatlich überprüfen lassen zu können. UND

(5) Richter und Staatsanwälte dürfen ab jetzt uns Bürgern VORSÄTZLICH grundgesetz- und rechtsstaatswidrig komplett ALLE RECHTSSTAATlichen Grund- und Menschenrechte verweigernd vorenthalten, also uns Bürgern ALLER RECHTSSTAATLICHkeit berauben, sowie aller damit korrespondierenden GRUNDrechte und MENSCHENrechte.

VORSÄTZLICH = Bewusst und gewollt; also um die Grundgesetzwidrigkeit des eigenen Handelns konkret wissend, und die Herbeiführung dieser Grundgesetzwidrigkeit gewollt und unter Verstoß gegen "Recht und Gesetz" herbeiführend.

Sehr geehrte Besucher*innen,

mit der jüngsten Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs, vgl. BVerfG Az.: 2 BvR 759/23, sind in Deutschland der RECHTSSTAAT, unser GRUNDGESETZ und unsere DEMOKRATIE, sowie unsere GRUND- und MENSCHENRECHTE akut gefährdet! Diese Tatsache müssen Sie mir nicht einfach glauben; vielmehr sollten Sie die genannte Akte, Az.: 2 BvR 759/23, beim Bundesverfassungsgericht einfach selbst anfordern, bzw. einsehen.

Warum: Weil korrupte Richter und Staatsanwälte vorsätzlich gesetzwidrige und GRUNDGESETZwidrige Urteile zulasten von uns Bürger*innen fällen können, und dies instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend, sodass uns Bürger*innen JEDER rechtsstaatliche Schutz vorenthalten wird. Denn unser BUNDESVERFASSUNGSGERICHT unterstützt diese Schweinerei GRUNDGESETZWIDRIG, und beraubt uns DAMIT all unserer mit dem RECHTSSTAAT korrespondierenden GRUND- und MENSCHENrechte, vgl. Akte, Az.: 2 BvR 759/23.

I. FALLVORSTELLUNG, bitte stellen Sie sich folgendes vor: Sie werden von einer gewalttätigen Gruppe („Täter 1“) körperlich schwer verletzt, wofür Sie als Opfer dieser Gewalttat Zeug*innen haben, welche die Gewalttat von Anfang an beobachtet und die „Täter 1“ sogar namentlich benennen können. Da die Gewalttat in Wiesbaden begangen wurde, erheben Sie gegen die Gewalttäter „Täter 1“ bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Strafanzeige. So weit so gut. Doch statt gegen die Gewalttäter „Täter 1“ staatsanwaltschaftlich zu ermitteln, unternimmt die StA Wiesbaden (= „Täter 2“) vorsätzlich gesetzwidrig NICHTS! Ja die „Täter 2“ schützen vorsätzlich gesetzwidrig die „Täter 1“ und verhöhnen Sie als Opfer der Gewalttat.

Grund: Eines der Gewalttäter „Täter 1“ ist der Sohn eines der Staatsanwält*innen, also der „Täter 2“, weshalb „Täter 2“ sich weigern gegen die Gewalttäter „Täter 1“ strafrechtlich vorzugehen.

 

[Achtung: damit haben sich die „Täter 2“ selbst strafbar gemacht, was noch von GROSSER Bedeutung sein wird; Stichwort: „hessisches Justiz-Korruptions-SYTEM“, bzw. keine "Krähe" hackt der anderen "Krähe" ein Auge aus.]
Daraufhin legen Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung der „Täter 2“ bei der nächsthöheren Instanz (= „Täter 3“) ein, und verlangen, dass, wie nach Recht und Gesetz zwingend vorgeschrieben, gegen die „Täter 1“ strafrechtlich vorgegangen wird.
Doch auch die „
Täter 3“ verweigern – zum „Schutz“ der „Täter 1“ strafrechtlich gegen die „Täter 1“ vorzugehen, was erneut VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG ist. [Damit haben sich also auch die „Täter 3“ bewiesen strafbar gemacht!]
Daraufhin legen Sie Rechtsmittelt gegen die Entscheidung der „Täter 3“ bei der nächsthöheren Instanz (= „Täter 4“) ein, und verlangen, dass endlich gegen die Gewalttäter „Täter 1“ strafrechtlich vorgegangen wird. Doch auch die „Täter 4“ verweigern – zum „Schutz“ der „Täter 1“ – strafrechtlich  gegen die „Täter 1“ vorzugehen, womit auch die „Täter 4“ VORSÄTZLICH gegen Recht und Gesetz verstoßen, und auch vorsätzlich und grundgesetzwidrig in Ihre GRUND- & MENSCHENrechte als Opfer der Gewalttat eingreifen. [Damit haben sich also auch die „Täter 4“ bewiesen schwerer Straftaten schuldig gemacht!]

 

Daraufhin legen Sie beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT eine sog. „VERFASSUNGSBESCHWERDE“ ein. Schließlich haben die „Täter 2“, „Täter 3“ und „Täter 4“ BEWIESEN VORSÄTZLICH gegen Ihre Rechte als Opfer der Gewalttat der „Täter 1“ verstoßen, und Sie zudem all Ihrer nach GRUNDGESETZ zustehenden GRUND- & MENSCHENrechte beraubt. Und weil das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT rechtlich zwingend gegen vom Staat begangene Verletzungen Ihrer GRUND- und MENSCHENrechte vorgehen MUSS, erwarten Sie natürlich auch, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT als offizieller Hüter des GRUNDGESETZES und Ihrer GRUND- und MENSCHENrechte Sie unter Beachtung unser aller GRUNDGESETZ endlich schützt, und die VORSÄTZLICH gegen RECHT und GESETZ verstoßenden Entscheidungen der „Täter 2 bis 4“ aufhebt.

 

Doch auch das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (= „Täter 5“) kümmert sich GRUNDGESETZWIDRIG NICHT um Ihre Rechte, sondern beraubt Sie sogar ein weiteres Mal mittels VERSTOSS gegen unser aller GRUNDGESETZ all Ihrer GRUND- & MENSCHENrechte, und „deckt“ damit GRUNDGESETZWIDRIG die lückenlos bewiesen begangenen Straftaten der „Täter 1“, „Täter 2“, „Täter 3“ und „Täter 4“, vgl. sog. Nichtannahmeentscheidung des BVerfG Az.: 2 BvR 759/23.

II. WAS BEDEUTET diese Entscheidung des BVerfG Az.: 2 BvR 759/23 für uns Bürger*innen GANZ KONKRET? Eine Entscheidung, welche übrigens von der VIZEPRÄSIDENTIN des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. König, mit gefällt wurde!!

AB SOFORT darf jede/r Richter*in und jede/r Staatsanwält*in über uns Bürger*innen VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG und KORRUPT belastende URTEILE fällen.

Dürfen also die „Täter 2 bis 4amtsausführendSCHWERSTE STRAFTATEN begehen, um uns verurteilen zu können, OHNE dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hiergegen einschreitet;

BEWEIS: Entscheidung des BVerfG Az.: 2 BvR 759/23.

Dürfen die „Täter 2“ ihre GEWALTTÄTIG gewordenen Sprösslinge mittels VORSÄTZLICHEM VERSTOSS GEGEN RECHT UND GESETZ vor jeder strafrechtlicher Verfolgung „bewahren“.
Und dürfen die „Täter 3“ und „Täter 4“ mittels VORSÄTZLICH GESETZWIDRIGER und KORRUPTER „Gesetzesanwendung“ die „Täter 2“ darin „unterstützen“, dass Sie, als OPFER DER GEWALTTAT der „Täter 1 ALL IHRER RECHTE und Ihrer GRUND- und MENSCHENrechte VORSÄTZLICH GESETZ- und GRUNDGESETZWIDRIG beraubt werden, ohne dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT gegen diese BEWIESENE JUSTIZKRIMINALITÄT und gegen diese VERBRECHERISCHE JUSTIZWILLKÜR vorgeht; vgl. Entscheidung des BVerfG Az.: 2 BvR 759/23 !!

Das bedeutet NICHT, dass Sie als Opfer einer GEWALTTAT nicht auch weiterhin Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der „Täter 2 bis 4“ einlegen können. Diese Möglichkeit besteht für Sie weiterhin.

JEDOCH können die über Ihr eingelegtes Rechtsmittel entscheidenden „Täter 2 bis 4“ – MIT ausdrücklicher DECKUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, auch in den Rechtsmittel-Instanzen VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG die „Täter 1“ schützen, und Sie als Opfer der Gewalttat verhöhnen und all ihrer Rechte berauben. In diesem Zusammenhang können sich also die „Täter 2 bis 4“ amtsausführend der schwersten Straftaten schuldig machen, OHNE dass Sie hiergegen auch nur das Geringste machen können. Denn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, also der „Täter 5“, deckt die von den „Tätern 2 bis 4“ begangenen Justiz-Straftaten, mittels VERSTOSSes gegen unser aller Grundgesetz, und mittels Ausschließung all Ihrer, Ihnen als Bürger*innen, vom GRUNDGESETZ garantierten GRUND- und MENSCHENrechte.

Als OPFER der GEWALTTAT der „Täter 1“ fragen Sie sich deshalb natürlich, warum sollte ich mich dann noch weiter an das „staatliche Gewaltmonopol“ halten, vertreten von den „Tätern 2 bis 4“, wenn eben dieses „staatliche Gewaltmonopol“ SELBST VORSÄTZLICH GEGEN „RECHT und GESETZ“ verstößt, um mich als OPFER der GEWALTTAT all meiner Rechte zu beraubt, sodass „Täter 2“ seinen durch die Zeug*innen längst BEWEISÜBERFÜHRT GEWALTTÄTIGEN Sprössling „Täter 1“ vor jeder strafrechtlichen Verfolgung „bewahren“ kann?!

Frage nach der GLAUBWÜRDIGKEIT des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs:
Zudem werden Sie sich als OPFER der GEWALTTAT auch die Frage stellen: können wir Bürger*innen
angesichts der GRUNDGESETZWIDRIGEN Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, dem BUNDESVERFASSUNGSGERICHT überhaupt noch trauen?

Also uns auf die Grundgesetzmäßigkeit der vom Bundesverfassungsgericht gefällten Entscheidungen VERTRAUEN, und die Beachtung des GRUNDGESETZES durch das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT einfach weiter unterstellen?

Schließlich BEWEIST ja die Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, BVerfG Az.: 2 BvR 759/23, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT höchstselbst gegen unser aller GRUNDGESETZ verstoßend seine Entscheidungen fällt!

Also aus welchem Grund können wir Bürger*innen angesichts der Entscheidung, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, weiterhin darauf vertrauen, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT uns vor GESETZWIDRIGEN EINGRIFFEN des STAATES schützt, welche uns VERLETZEN und – vorsätzlich kriminell von den „Tätern 2 bis 4“ begangen – all unserer GRUND- und MENSCHENRECHTE beraubt?

Denn die Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, BEWEIST ja, dass die „Täter 2 bis 4“ mit uns VORSÄTZLICH justizWILLKÜRLICH verfahren können wie sie wollen; und das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT diese Justiz-Straftaten der „Täter 2 bis 4“ in Gänze DECKT, womit uns unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT zu menschlich entrechteten BITTSTELLERN gegenüber dem Staat und dem RECHTSSTAAT degradiert.

Schließlich werden Sie sich als OPFER der GEWALTTAT dann auch fragen, wenn der Staat, also wenn die „Täter 2 bis 4“ mit uns nach korruptem Belieben VORSÄTZLICH justizWILLKÜRLICH verfahren können, und das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT als „Täter 5“ MITTELS VERSTOSS gegen unser GRUNDGESETZ all die begangenen Straftaten der „Täter 2 bis 4“ deckt, was bedeutet dies eigentlich für unseren „RECHTSSTAAT“?

Dies bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland, Stand heute, mit der Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, BEWIESEN NICHT LÄNGER MEHR EIN „RECHTSSTAAT“ ist! Denn auch wenn unser Staat, bzw. die staatlichen Organe („Täter 2 bis 4“), sich schwerster Straftaten zulasten von uns Bürger*innen schuldig gemacht haben, und dies zudem in einer ENTMENSCHLICHENDEN Begehungsweise, wird das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, also der Hüter unseres GRUNDGESETZES, selbst GEGEN DAS GRUNDGESETZ VERSTOSSEN, und die grund-/gesetzwidrige ENTRECHTUNG von uns Bürger*innen aufrechterhalten (= „Täter 5“).

Damit hat das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – höchstselbst gegen das GRUNDGESETZ verstoßend, einen rechtlichen Dammbruch begangen, dessen Schadensausmaß überhaupt nicht absehbar ist.

Denn damit hat das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT unter VERSTOSS gegen das GRUNDGESETZ(!!!) entschieden, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, nur um die "Täter 2 bis 4" vor dem Verlust ihres AMTES und ihrer PENSIONEN zu bewahren.:

1. Wir Bürger*innen werden vor – auch vorsätzlich – gesetzwidrigen Eingriffen des Staates nicht länger geschützt.

2. Wir Bürger*innen können zwar weiterhin RECHTSSTAATLICHE Hilfe bei der staatlichen Verwaltung und Justiz erbitten und beantragen; doch wenn die nicht wollen, können diese staatlichen Stellen VORSÄTZLICH KRIMINELL, also mittels AMTSAUSFÜHRENDER Begehung von STARFTATEN, über Sie als Bürger*in entscheiden und auch in Ihre durch Grundgesetz verbrieften GRUND- und MENSCHENRECHTE eingreifen, ohne dass Sie hiergegen auch nur das Geringste machen können.

3.a Die „Täter 2 bis 4“ können mittels AMTSAUSFÜHRENDER Begehung von STARFTATEN alle von Ihnen als Opfer von Straftaten beantragten Rechtsmittel verwerfen, und sie damit ALLER GRUND- & MENSCHENrechte berauben. Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT winkt diese Straftaten der „Täter 2 bis 4“ einfach durch, und verstößt damit höchstselbst gegen das GRUNDGESETZ!

3.b Doch infolge „3.a“ sind Sie, ich, wir Bürger*innen auch aller Möglichkeit beraubt worden, zu unseren Lasten ergangene Urteile RECHTSSTAATLICH überprüfen lassen zu können! BITTE führen Sie sich konkret vor Augen, was dies für uns Bürger*innen und den RECHTSSTAAT bedeutet!!!

Damit ist der RECHTSSTAAT in Deutschland

 

nicht mehr länger existent!

 

 4. Das „staatliche Gewaltmonopol“ hat sich durch die Straftaten der „Täter 2 bis 4“ argumentativ selbst abgeschafft. Denn wieso sollten die OPFER von STRAFTATEN unter den bewiesen vorherrschenden Umständen noch länger darauf vertrauen, dass den Opfern in Anwendung des „staatlichen Gewaltmonopols“ der gesetzlich bestimmte Ausgleich gewährt wird? Schließlich dürfen die „Täter 2 bis 4“ nun selbst amtsausführend STRAFTATEN begehen, um aus korrupter Gesinnung heraus die „Täter 1“ vor jeder Strafverfolgung zu „bewahren“; völlig gleichgültig, wie rechtlich zwingend eine solche Strafverfolgung vorgeschrieben ist.

5. Wie bezüglich des Klimawandels, spüren wir nicht gleich und immer, wie sehr unser Klima, respektive unser RECHTSSTAAT, durch die Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, bereits tatsächlich geschwächt wurde; bis hin zu seiner vollständigen Abschaffung, wie ausgeführt.

III. „Hessisches Justizkorruptions-SYSTEM“: Vielleicht werden Sie – VÖLLIG BERECHTIGT – mir nun entgegnen, dass doch in Deutschland ganz überwiegend die Staatsanwält*innen und Richter*innen sich an Recht und Gesetz, sowie an unser Grundgesetz halten! DAS STIMMT!

Jedoch sie MÜSSEN sich NICHT länger amtsausführend an Recht und Gesetz, sowie unser GRUNDGESETZ halten, was den RECHTSSTAATLICH entscheidenden Unterschied macht!!!, vgl. Az.: 2 BvR 759/23 des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs.

Und dieser UNTERSCHIED wirkt sich auch GANZ KONKRET zulasten von uns Bürger*innen aus.

Wie Ihnen oben unter „Ziff. I“ – so in Hessen tatsächlich geschehen – ausgeführt, haben sich ja auch die „Täter 2 bis 4“ AMTSAUSFÜHREND schwerster Straftaten schuldig gemacht, um zu verhindern, dass die „Täter 1“ bestraft werden (und um zu verhindern, dass ein Elternteil der „Täter 2“ einen strafrechtlich verurteilten GEWALTTÄTER „Täter 1“ in seiner Familie hat).

Doch ausgelöst dadurch, dass sich damit auch JEDER der „Täter 2 bis 4“ selbst AMTSAUSFÜHREND schwerster Straftaten schuldig gemacht, ist in Hessen folgende Situation konkret eingetreten:

Unterstellt, Sie würden als OPFER der GEWALTTAAT gegen jede Täter*in der Täterebenen „2 bis 4“ Strafanzeige erhoben haben, schließlich haben sich ja die „Täter 2 bis 4“ AMTSAUSFÜHREND selbst schwerster Straftaten schuldig gemacht, so führt dies instanzen-übergreifend zu folgender „Zwickmühle“. Denn wenn auch nur eine einzige der über die angezeigten Straftaten der „Täter 2 bis 4“ zu entscheiden habenden Staatsanwält*innen entscheidet, dass sich bei dem Geschehenen auch nur eine einzige Staatsanwält*in/Richter*in (= Täter 2 bis 4) strafbar gemacht hat, so beweist dies zugleich, dass sich ALLE Staatsanwält*in/Richter*in (= Täter 2 bis 4) strafbar gemacht haben. Denn die „Täter 2 bis 4“ haben ja ALLE nur über EINEN EINZIGEN FALL entschieden, nämlich über das von den „Tätern 1“ begangene GEWALTVERBRECHEN gegen Sie!

Und da eine Verurteilung der „Täter 2 bis 4“ wegen der von ihnen BEWIESEN begangenen schweren Straftaten – rechtlich zwingend – zur Folge hätte, dass die richterlichen/staatsanwaltschaftlichen „Täter 2 bis 4“ sowohl ihr AMT, als auch ihre PENSIONEN verlieren würden, halten die „Krähen“ fest zusammen; MÜSSEN die „Krähen“ (ihre Kolleg*innen vor dem Verlust von AMT & PENSION „bewahrend“) fest zusammenhalten.

Und so kam es, dass in Hessen die „Krähen“ fest zusammenhielten, und dass die hessischen Staatsanwaltschaften und Gerichte, welche über die Strafbarkeit der „Täter 2 bis 4“ zu befinden hatten, sich GLEICHFALLS AMTSAUSFÜHREND schwerster Straftaten schuldig machten, indem Sie unter vorsätzlicher Verletzung von Recht und Gesetz durchgängig gesetzwidrig entschieden, die „Täter 2 bis 4“ hätten sich in dem Ihnen unter "Ziff. I" aufgezeigten Fall NICHT STRAFBAR gemacht.

Und wäre dies an völliger ENTRECHTUNG der Opfer noch nicht genug, winkte das deshalb mittels Verfassungsbeschwerde angerufene BUNDESVERFASSUNGSGERICHT auch diese schwersten Verletzungen von Recht und Gesetz, sowie unserer GRUND- und MENSCHENRECHTE durch die „Täter 2 bis 4“ begangen, einfach durch.

Sie sehen also, sehr geehrte Leser*innen dieses (lückenlos bewiesenen) Tatsachenberichtes, wie sich der Ihnen aufgezeigte UNTERSCHIED durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 2 BvR 759/23, ganz konkret zulasten des RECHTSSTAATES und von uns Bürger*innen auswirkt.

UND weshalb wir Bürger*innen, sowie eine Verantwortung übende Presse sich gegen diese Abschaffung ALLER RECHTSSTAATlichkeit erheben und für den Schutz des RECHTSSTAATES, sowie unserer GRUND- & MENSCHENrechte eintreten MÜSSEN.

 

[Ergänzender (nicht politisch gemeinter) Hinweis:

 Die in Hessen amtierende CDU beansprucht ja fortwährend das Thema „Innere Sicherheit“ für sich; so auch im laufenden Wahlkampf.

Doch bitte bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil: Weder der amtierende Ministerpräsident, Herr Rhein (CDU), noch der von Herrn MP Rhein berufener Justizminister, Herr Dr. Poseck (CDU), sind gegen diese alle Rechtsstaatlichkeit ausschließende KORRUPTION in der hessischen Justiz vorgegangen. Und dies – trotz konkretem und beweisbelegtem Wissen – über diese grundgesetzwidrige Justizwillkür in den hessischen Justizreihen, welche dort bereits seit 3 ½ JAHREN wütet. Also trotz aller den benannten Personen vorliegenden Beweise, haben diese Amts-Personen NICHTS gegen diese hessische Justizkorruption unternommen, welche uns Bürger*innen aller GRUND- & MENSCHENrechte beraubt. NICHTS! Und dies zudem unter Verstoß gegen die dem hessischen Justizminister als „OBERSTEM DIENSTHERR“ obliegenden Pflicht, gegen diese ihm beweisbelegt vorgetragenen UNRECHTSZUSTÄNDE in der hessischen Justiz vorzugehen.

Das BUNDESJUSTIZministerium der alten und auch der neuen Bundesregierung antworteten mir auf meine diesbezüglichen Hilferufe hin, dass sie mir sehr gerne helfen würden, dass sie jedoch aus Föderalismusgründen hieran gehindert seien, weshalb ich mich an den hessischen Justizminister als „OBERSTEM DIENSTHERR“ wenden müsse, da dieser hiergegen einzuschreiten hätte.

Doch trotz aller Beweise und Aufforderungen zum Einschreiten, weigert sich der „OBERSTE DIENSTHERR“ bereits seit Amtsantritt gegen die ihm bekannt seiende RECHTSSTAATausschließende Justizwillkür in den hessischen Justizreihen vorzugehen.

Ebenso das hessische Justizministerium, und auch die „Offizielle Ansprechperson zur Verhinderung von Korruption in der hessischen Justiz“.

Und auch der PETITIONSAUSSCHUSS des hessischen Landtages verweigert fortwährend seine Entscheidung über die diesbezüglich gestellte „Nikolaus-Petition“.

Und auch die Frau Landtagspräsidentin des hessischen Landtages (CDU) verweigert kontinuierlich jedes Tätigwerden in dieser ja nun wirklich bedeutenden Angelegenheit.

Also während sich die hessische CDU im laufenden Wahltag erneut das Thema „Innere Sicherheit“ auf die Fahne schreibt, destabilisieren den AMTIERENDEN CDU-Verantwortlichen in Hessen die „Innere Sicherheit“ fortwährend. Zum Schaden des RECHTSSTAATES, von uns Bürger*innen und zum Schaden der „Inneren Sicherheit“. Denn wenn die „Täter 1“ wie geschehen durch die hessischen „Täter 2 bis 4“ vorsätzlich gesetzwidrig „geschützt“, und die Opfer verhöhnt werden, welchen Teil der „Inneren Sicherheit“ gewähren denn damit dann die CDU-Verantwortlichen? Also welche diesbezüglichen Leistungen können die CDU-Verantwortlichen denn dann noch für sich beanspruchen?

Die Forderung nach mehr Polizei und nach mehr Rechten für die Polizei!?? Schön und gut.

Doch wenn dann dieses MEHR an hessischer Polizei auch nur wieder so wie die hessischen „Täter 2 bis 4“ handelt und sein Amt ausfüllt: Gewinnen wir, gewinnen die hessischen Bürger*innen damit wirklich ein MEHR an „Innerer Sicherheit“?

Solange der hessische „Fisch“ weiter vom hessischen Regierungs-„Kopf“ her stinkt, wird auch ein Mehr an Polizei und Co. den hessischen Bürger*innen kein Mehr an „innerer Sicherheit“ bringen.

Und woraus sollten die hessischen Bürger*innen das Vertrauen ableiten können, dass sich die hessische CDU auch wirklich um ein Mehr an „innerer Sicherheit“ zukünftig kümmern wird, wenn doch die amtierende hessische CDU und CDU-Mannschaft bereits bewiesen hat, dass ihr das Thema „Rechtsstaat“, mit dem ja das Thema „innere Sicherheit“ untrennbar verbunden ist, VÖLLIG GLEICHGÜLTIG sind. 

Und dabei ist es letztlich gleichgültig, ob der hessische Ministerpräsident, Herr Rhein, infolge mangelnder Durchsetzungsstärke, oder aus anderen Gründen es nicht vermag, gegen diese fallbezogen instanzen-übergreifend und rechtsstaatausschließende Korruption in der hessischen Justiz vorzugehen. Entscheidend für die hessischen Wähler*innen ist vielmehr, dass er trotz der ihm vorliegenden Beweise hiergegen nicht vorgegangen ist, und auch weiterhin nicht vorgeht.

BITTE berücksichtigen Sie, dass ich das EXAKT GLEICHE ausführen würde, würde amtierend z.B. die SPD die Regierung in Hessen stellen, und für diese RECHTSSTAATausschließenden Zustände in der hessischen Justiz verantwortlich sein.

 

Denn mir geht es ausdrücklich NICHT um politische Erwägungen, sondern einzig und allein um den RECHTSSTAAT, und dass dieser nicht von einer hoch-korrupten hessischen Justiz, welche durch das fortwährende NICHTEINSCHREITEN des „Obersten Dienstherrn“ darin sogar auch noch AKTIV bestätigt und hinsichtlich seiner Justizstraftaten GEDECKT wird, weiter GRUND-/GESETZWIDRIG unterwandert werden kann.]