RAK-Oberbayern, Kammervollversammlung, 21. Nov. 2025, ab 15:00 Uhr, Am Bavariaring 14, 80339 München (Alte Kongresshalle)

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

vorab: es handelt sich vorliegend um ein sehr ernstes Thema, was wir folglich bitte auch mit der notwendigen Ernsthaftigkeit besprechen und behandeln wollen. Aller Vorhalt ist lückenlos bewiesen. Und dies seit langem, und für jeden einsehbar und jederzeit selbst nachprüfbar. Vorliegend geht es um die Ungeheuerlichkeit des Geschehens; nämlich, dass im Deutschland des Jahres 2025, deutsche Gerichte erneut "im Namen des Volkes" nationalsozialistische Urteile fällen können, ohne dass der davon betroffene Bürger sich hiergegen rechtsstaatlich erwehren kann. Und ohne, dass die "checks-and-balances" hiergegen einschreiten. Und dies sind wiederum Kennzeichen einer staatlichen Gleichschaltung. 

Einer staatlichen Gleichschaltung, welcher sich die RAK und die BRAK willfährig, da fall-ungeprüft, einfach unterworfen haben. Verehrte Kolleg:innen, welche Chance haben Sie als Einzelanwalt, sich gegen eine fallbezogene Komplettabschaltung des Rechtsstaates, samt aller falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte, zu erwehren? In einer solchen Ausnahmesituation, wo der Staat fallbezogen unverhohlen urteilend den Rechtsstaat abgeschaltet hat, darf sich eine RAK und eine BRAK nicht "gleichschalten" lassen, sondern muss dem betroffenen Mitglied, mittels Eigenprüfung des Falles beistehen. Doch dies haben RAK und BRAK konsequent verweigert; wissend, dass ihr Kammermitglied urteilendem Nationalsozialismus schutzlos ausgeliefert ist. Verehrte Kolleg:innen, wir haben doch als deutsche Jurist:innen auch eine historisch uns obliegende Verantwortung zu erfüllen. Folglich dürfen RAK und BRAK in einer solchen Sondersituation nicht abtauchen, sondern müssen sich Ihrer historisch obliegenden Verantwortung stellen. Dies haben sie aber nicht gemacht. Können, und dürfen wir dieses "rechtsstaatliche Versagen" der Vorstände von RAK und BRAK, diesen wirklich sanktionslos durchgehen lassen?  

Und, ich betone vorab, z.B. den Begriff „Juden-Verfolgung“ (womit ich einzig die "staatlich" betriebene "Juden-Verfolgung" meine), in vollstem Respekt gegenüber unseren jüdisch-gläubigen Mitbürger:innen und deren Angehörigen zu gebrauchen, sowie zu 100% sachlich korrekt.

Was bezeichne ich, in historischem Kontext gebraucht, als staatliche „Juden-Verfolgung“? Kennzeichen sind: 1. (Fallbezogen) Vollständige Aberkennung aller Grund- und Menschenrechte durch den Staat, kombiniert mit 2. unberechtigt und anlasslos, sowie bewusst auf Verletzung abzielend geführter, staatlich betriebener, strafrechtlicher Verfolgung des entrechteten Bürgers*, welcher 3. auch hinsichtlich dieser gegen ihn geführten Strafverfahren des Staates, in Gänze rechtlos gestellt ist, während der anklagende Staat zugleich schwerste Grund- und Menschenrechtsverletzungen, sowie Straftaten gegen diesen Bürger* begeht und weiter begehen kann.  Einzig bei Vorliegen dieser kombinatorischen Voraussetzungen spreche ich von "Juden-Verfolgung", welche Deutschland insoweit (aktuell) konfessionsübergreifend begeht. (4. Unsere jüdischen Mitbürger:innen waren, neben der staatlich betriebenen "Juden-Verfolgung", zudem auch noch der alltäglichen Gängelung durch den Bevölkerungsmob ausgesetzt, sowie der gesellschaftlich-, wie institutionellen Ausgrenzung hilflos ausgeliefert). Insofern sind beide Situationen in keinster Weise kongruent/vergleichbar. Jeder diesbezügliche Eindruck wäre falsch, und ist von mir ausdrücklich nicht intendiert. Mein vorliegender Gebrauch der Bezeichnung "Juden-Verfolgung", bezieht sich einzig auf die vorstehend ausgeführte staatlich betriebene "Juden-Verfolgung", soweit im Einzelfall die Voraussetzungen gemäß Ziff. 1 - 3 erfüllt sind. Zudem geht es mir nicht um persönlich erlittenes Leid; sondern einzig, darum, dass so etwas wieder in Deutschland möglich ist, und die gleichgeschalteten staatlichen Gewalten hierbei tatenlos zusehen. Denn dies kennzeichnet kein rechtsstaatliches Handeln des Staates.


Verehrte Kolleg:innen!

80 Jahre, nachdem die Alliierten Deutschland von den Nazis befreit hatten, findet in Deutschland erneut und unverhohlen wieder URTEILENDER NATIONALSOZIALISMUS statt! Also ein Urteilen deutscher Gerichte, welches die falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte urteilend "auf Null reduziert", missachtet, verletzt, und durch urteilende Justizwillkür ersetzt. Und dies ohne jede Möglichkeit des betroffenen Bürgers, sich hiergegen rechtsstaatlich erwehren zu können. 

80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, begeht die deutsche Justiz, begeht der deutsche Staat, erneut und systematisch durchgeführt, Straftaten, sowie Grund- und Menschenrechtsverletzungen, welche wir im historisch richtigen Kontext gesehen, geschichtlich üblicherweise als staatliche „JUDEN-VERFOLGUNG“ bezeichnen. Begangen vom Staat gegen seine eigenen Bürger.

80 Jahre nach Kriegsende, begeht unser aller Bundesverfassungsgericht schwerste Menschenrechtsverletzungen. Und dies wiederholt, vorsätzlich und mit konkreter Verletzungsabsicht.

80 Jahre nach Kriegsende hat Deutschland erneut ein System geschaffen, mittels dessen die Justiz (in einem isolierten Einzelfall) JEDERZEIT und JUSTIZWILLKÜRLICH den Rechtsstaat abschalten, sowie systemisch angelegt, vorsätzlich solch gravierende Rechtsverletzungen gegen seine Bürger begehen kann, welche wir im historischen Kontext als „Juden-Verfolgung“ bezeichnen.

Verehrte Kolleg:innen!

Damit haben wir im Deutschland des Jahres 2025 erneut KEINEN funktionierenden RECHTSSTAAT mehr!

Und ich kann beweisen, dass sich der Vorstand der RAK, als auch der BRAK, vorsätzlich und aktiv an diesem URTEILENDEN NATIONALSOZIALISMUS, sowie an dieser stattfindenden „JUDEN-VERFOLGUNG“ aktiv unterstützend beteiligt. Und dies sogar absichtlich gegen KAMMER-MITGLIEDER gerichtet; also seine Kammer-Mitglieder offen verratend, und dies mit nationalsozialistischer Zielsetzung. („urteilender Nationalsozialismus“ = (fallbezogen) justizkollektiv-bandenmäßig begangene Komplettabschaltung des Rechtsstaates, sowie aller falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte des betroffenen Bürgers; kombiniert mit staatlicher „Juden-Verfolgung“ (in Form von unberechtigten Strafverfahren, innerhalb derer der betroffene Bürger gleichfalls all seiner einschlägigen Rechte beraubt wurde und ist).

Folglich kann ich keinen RAK-Vorstand wählen/bestätigen, welcher urteilenden Nationalsozialismus aktiv unterstützt; welcher staatliche „Juden-Verfolgung“ aktiv unterstützt; welcher sich, gegen DAS KAMMER-MITGLIED gerichtet, auf die Seite der erneut URTEILENDEN NAZIS in Deutschland stellt.

Verehrte Kolleg:innen: 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, urteilen deutsche Gerichte erneut NATIONALSOZIALISTISCH; also alle falleinschlägigen Grund- und Menschenrechte vorsätzlich auf null-reduzierend verletzend. UND, ohne dass sich ein davon betroffener Bürger hiergegen rechtsstaatlich erwehren kann.

Verehrte Kolleg:innen: dies ist ein Tabubruch der deutschen Justiz, und nachfolgend des fallbezogen gleichgeschalteten deutschen Staates, von geschichtlicher Dimension! Und deshalb müssen wir als verantwortungsvolle Menschen und Demokraten gegen diesen unverhohlen begangenen Tabubruch des deutschen Staates einschreiten; und können wir als RAK-Mitglieder keinen Vorstand wählen/entlasten, welcher sich wiederholt und vorsätzlich an urteilendem Nationalsozialismus beteiligt hat; UND WEITER BETEILIGT.


Für Rückfragen, Nachreichungen, etc., stehe ich Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
A.B. Appelt

PS: Vorliegende Zeilen wurden unter großem Zeitdruck angefertigt. Ich versichere Ihnen, niemandem wehtun zu wollen. Sondern mir geht es einzig um die unverzügliche Wiederherstellung des Rechtsstaates, auch fallbezogen, was mein skizziertes Vorgehen begründet.


RECHTSSTAAT, DEMOKRATIE und GRUNDGESETZ sind keine „Selbstläufer“,
sondern WERTE, welche uns nur dann erhalten bleiben, wenn wir uns wachsam und wehrhaft für deren Bewahrung einsetzen!
- A.B. Appelt -