Update 30. Januar 2024:
Der „Rechtsstaat“ im grundgesetzlichen Sinne ist u.a. durch folgende ESSENTIELLE Bedingungen gekennzeichnet:
I. IMMER-Gültigkeit des Rechtsstaates, und zwar
1. sowohl im kodifiziert/geschriebenen Recht (z.B. GG)
2. UND hinsichtlich des immergültigen Rechtes von uns Bürgern* auf (1)den Rechtsstaat und auf (2)rechtsstaatliche Hilfe IMMER zugreifen zu können (= Grundrecht auf Zugang zum Rechtsstaat" und Grundrecht auf Zugang zu rechtsstaatlicher Hilfe)
a. Wichtig auch für das sog. „Staatliche Gewaltmonopol“ und dessen Funktionieren.
b. VERBOT der WILLKÜR und der EINSEITIG betriebenen Rechts- und Strafverfolgung des Staates gegen uns Bürger*
3. UND seine zwingende IMMER-Gültigkeit in der RECHTS-ANWENDUNG durch die Justiz.
a. Vgl. auch „Richterlicher Amtseid“
4. UND die IMMER-Pflicht des Staates, „Recht und Gesetz“ unter Einschluss unserer bürgerlichen Grundrechte und Menschenrechte IMMER beachten zu müssen,
5. UND der Staat (hier die hessische Justiz) kann und darf NICHT W I L L K Ü R L I C H entscheiden, OB und WIE er diese vorstehend genannten PFLICHTEN ANWENDET, vgl. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 GG
Verstößt der Staat auch „nur“ gegen eine der vorgenannten Ziffern 1. bis 5., so verletzt der deutsche Staat die zu unseren Gunsten kodifizierten Grund- und Menschenrechte, begeht objektiv Verfassungsbruch, und dies mit vorsätzlich rechtsstaatswidriger und demokratiegefährdender Wirkung für uns alle!
Die fallbezogen GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz (unter Einschluss ALLER hessischer Staatsanwaltschaften) VERSTÖSST, AKTIV unterstützt von der hessischen LANDESREGIERUNG, seit knapp VIER JAHREN gegen ALLE in den vorstehenden Ziffern 2 bis 5 grund-/gesetzlich bestehenden RECHTSSTAAT-Pflichten des Staates gegenüber uns Bürgern*.
(I)Und während AKTUELL die GESAMTE hessische Strafjustiz mehr als 30 Strafanzeigen des Bürgers Appelt vorsätzlich SEIT JAHREN NICHT bearbeitet (= Verstöße gegen Ziffern 1 bis 5) und nicht darüber entscheidet, ALSO die BEWIESEN von den angezeigten Richtern* und Staatsanwälten* verbrochenen Straftaten und Justizverbrechen in 30 Fällen rechtsstaatswidrig NICHT verfolgt,
(II.1 )bombardiert die deutsche Justiz vorsätzlich rechts- und staats-WILLKÜRLICH und E I N S E I T I G , veranlasst von den sich BEWEISÜBERFÜHRT strafbar gemacht habenden hessischen Justiz-Straftätern in schwarzer Robe(!!) und der hessischen LANDESREGIERUNG, den Bürger Appelt mit einem Trommelfeuer völlig haltloser Strafanzeigen (primär „Beleidigung“), um so den Bürger Appelt mittels dieser haltlosen Verurteilungen (nicht rechtskräftig) MUNDTOT zu machen, sodass er, z.B. auf vorliegender Internetseite, nicht länger über die Justizstraftaten und WILLKÜRLICHEN Aushebelungen des RECHTSSTAATES gegen uns Bürger* durch die hessischen Justiz und hessischen Landesregierung aufdeckend berichten kann.
UND DIES BEWUSST UND GEWOLLT SO VON DER HESSISCHEN JUSTIZ UND HESSISCHEN LANDESREGIERUNG VERBRECHEND BEGANGEN! Beweis: hier! (Ausweislich dieses Schreibens des OLG-Präsidenten Herrn Dr. Seitz, verfolgt "Hessen" den Bürger Appelt bewusst und gewollt JUSTIZ-WILLKÜRLICH und E I N S E I T I G, ohne dass der Präsident des obersten OLGs von Hessen überhaupt nur auf die Idee kommen würde, hinsichtlich der seit knapp VIER JAHREN begangenen Justizstraftaten und ABSICHTLICH begangenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen des Bürgers Appelt auch nur die geringsten Anstrengungen unternehmen zu wollen. Doch damit MISSBRAUCHT Herr Dr. Seitz absichtlich sein AMT, zur Verfolgung von gesetz- und VERFASSUNGSWIDRIGER Ziele zulasten von uns Bürgern*!!!
(A)Während also dem Bürger Appelt seit knapp VIER JAHREN in ÜBER 30 FÄLLEN der Zugang zum RECHTSSTAAT und zu RECHTSSTAATLICHER HILFE von der hessischen Justiz unter AKTIVER Mitwirkung der hessischen Landesregierung kriminell entzogen wird, BETREIBT
(B)GLEICHZEITIG und bewusst E I N S E I T I G gegen den Bürger Appelt geführt, die hessische Justiz, veranlasst durch die BEWEISÜBERFÜHRTEN hessischen Straftäter in schwarzer Robe, mittels haltloser Strafanzeigen und Strafverfahren eine
E I N S E I T I G
geführte „Hetz- & Treibjagd“, um mich mundtot zu bekommen.
Tja, und dies verstößt ohne wenn und aber gegen die uns Bürgern* im Grundgesetz garantierte MENSCHENWÜRDE (Art. 1 Abs. 1 und 3 GG).
Dazu ein anschauliches Beispiel:
(I)Herr LOStA Dr. Thoma ist LEITENDER Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden.
(II)Die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt, Laudi sind Zivilrichter*innen der 4 Zivilkammer (4. ZK) des LG Wiesbaden.
Aufgrund enger verwandtschaftlicher Beziehungen der 4. ZK mit der klagenden Kanzlei W., hat die 4. ZK ihre „Verwandten“ mittels vorsätzlich begangenem Verstoß gegen Recht und Gesetz in strafbarer Weise BEWIESEN begünstigt, das Recht gebeugt, Nötigung begangen, sowie des Verdachts der mittäterschaftlichen Begehung von Urkundenfälschung, Beweismanipulation und des gemeinschaftlich begangenen Prozessbetruges ausgesetzt.
Die Begehung der Urkundenfälschungen und Prozessbetrugsstraftaten der Kanzlei W. hat diese sogar in öffentlicher Verhandlung vor dem OLG Ffm. GESTANDEN!
Beweis: Herr OLG-Richter Dr. Otto, OLG Ffm., Zeil 40-42, Frankfurt a.M.
Da unserer Mandantschaft durch diese vorsätzlich kriminell begünstigenden Urteile der 4. ZK des LG Wiesbaden einen MILLIONEN-Schaden erlitten hat, vor dessen Tragung die 4. ZK ihre „Verwandten“ „bewahren“ wollte, erhob der Unterfertigende
(1)sowohl Strafanzeige gegen die Kanzlei W.
(2)als auch Strafanzeige gegen die sich strafbar gemacht habenden Richter*innen der 4. ZK des LG Wiesbaden, also gegen die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt, Laudi.
!!Wichtig!!: Die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt, Laudi haben sich zur kriminellen Begünstigung ihrer „Verwandten“ solch schwerer Straftaten BEWEISÜBERFÜHRT schuldig gemacht, dass sie dies im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung sowohl ihr Amt, als auch ihre Pension kostet!!
!!SÄMTLICHE weiteren Abläufe und Geschehnisse wurden und werden seit knapp VIER JAHREN von der StA Wiesbaden mit ALLEIN folgender Zielsetzung begangen und verbrochen:
(1)Die nach „Recht und Gesetz“ zwingend vorgeschriebene Strafverfolgung der Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt, Laudi zu vereiteln, sodass diese nicht ihr Amt und ihre Pensionen verlieren, PLUS
(2)Das Stattfinden einer ÖFFENTLICHEN Strafverhandlung gegen die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt, Laudi mit allen Mitteln zu unterbinden, UND
(3)Die „Verwandten“ der 4. ZK, vor einem Strafverfahren betreffend ihrer BEWEISÜBERFÜHRT begangenen schweren Straftaten (UrkundenfälschungEN, ProzessbetrugsstraftatEN, etc.) zu „bewahren“.
„Menschlich“ verständlich; doch im AMT begangen, nach „Recht und Gesetz“ kriminell und in schlimmster Weise und in Gänze gegen ALLE vorstehend unter Ziffern 2 bis 5 benannten Rechte und Pflichten des deutschen „Rechtsstaates“ verstoßend.
Zentral verantwortlich für die Begehung all dieser schwersten Amts-/Verbrechen und die KOMPLETTE Vorenthaltung ALLER Grundrechte und Menschenrechte des Bürgers Appelt seit knapp VIER JAHREN, ist
- Herr LOStA Dr. Thoma, der LEITENDE Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden,
- AKTIV fortlaufend unterstützt von den Herren Rhein und Dr. Thoma (hessische LANDESREGIERUNG), sowie
- die Präsidentin des LG Wiesbaden, Frau Dr. Menhofer, sowie
- der Präsident des OLG Ffm., Herr Dr. Seitz, sowie
- der Petitionsausschuss des hessischen Landtages, welcher bis HEUTE über die sog. „Nikolaus-Petition (6. Dez. 2022)“ des Bürgers Appelt NICHT entschieden hat, in welcher gefordert wird, den hessischen Justizminister Dr. Poseck in seiner Funktion als „Oberster Dienstherr“ zu verpflichten, gegen die ihm BEWEISBELEGT vorgetragenen und ihm bekannten Justizkorruptionsstraftaten der hessischen Richter und Staatsanwälte* einzuschreiten, wozu er als „Oberster Dienstherr“ VERPFLICHTET ist.
Also, wie der Volksmund schon immer zutreffend formuliert: „Der Fisch stinkt vom Kopf!“
Doch wie begehen die vorstehend Genannten nun konkret ihre Amts-/Straftaten und Grundrechtsverletzungen zulasten des Bürgers Appelt?
Dies beleuchten wir anhand des BEWEISBELEGTEN Vorgehens von Herrn LOStA Dr. Thoma, nachfolgend näher und konkret:
(1)Herr LOStA Dr. Thoma ist zusammen mit Herrn Ministerpräsident Rhein und Herrn Justizminister Dr. Poseck (hessische Landesregierung) und dem OLG-Präsidenten des OLG Ffm Herrn Dr. Seitz, maßgeblich verantwortlich dafür, dass
(A) STAND HEUTE über 30 Strafanzeigen des Unterfertigenden gegen sich lückenlos bewiesen schwerster Amts-/Straftaten schuldig gemacht habende hessische Richter* und Staatsanwälte SEIT JAHREN einfach NICHT bearbeitet wurden und werden.
Doch damit verweigern die vorstehend Genannten dem Bürger Appelt den (1)Zugang zum Rechtsstaat und (2)zur rechtsstaatlichen Hilfe, worauf wir Bürger* jeweils einen konkreten Grund- und Menschenanspruch haben, welcher in unseren mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grundrechten und Menschenrechten (im GG) festgeschrieben sind!, vgl. vorstehende Ziffern 2. bis 5.
UND GLEICHZEITIG ermittelt und verfolgt der „Rechtsstaat“ vorsätzlich W I L L K Ü R L I C H und zudem E I N S E I T I G mittels haltloser Strafanzeigen („Beleidigung“) gegen den Bürger Appelt, UM IHN fallbezogen bezüglich der schweren Amts-/Straftaten und Justizverbrechen der hessischen Justiz und der hessischen Landesregierung MUNDTOT zu machen;
UND GLEICHZEITIG begehen Herr LOStA Dr. Thoma und seine genannten Unterstützer fortgesetzt weiter SCHWERSTE Amts-/Straftaten und Justizverbrechen gegen den Bürger Appelt.
(1)Während also der deutsche „Rechtsstaat“ auf der einen Seite die von IHM (also der hessischen Justiz) begangenen schweren Amts-/Straftaten und Justizverbrechen seit Jahren NICHT verfolgt,
(2)begeht GLEICHZEITIG der gleiche deutsche „Rechtsstaat“ vorsätzlich WILLKÜRLICH und
E I N S E I T I G gegen den Bürger Appelt geführt, eine beispiellose „Hetz- und Treibjagd“, um den Bürger Appelt mittels vorsätzlich gesetzwidrig bewirkter Strafverurteilungen bezüglich der hessischen Justizverbrechen MUNDTOT zu machen.
Doch wie sieht dies im Einzelnen konkret aus?
(I.) Wir erinnern uns; die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt, Laudi haben zur vorsätzlich gesetzwidrigen Begünstigung ihrer „Verwandten“, im AMT, als erkennende Richter*innen, BEWIESEN schwerste Straftaten begangen, welche der Bürger Appelt (zum Schutz der Rechte seiner Mandantin) auch sofort STRAFRECHTLICH zur Anzeige bei der StA Wiesbaden gebracht hat. (Wie natürlich auch die Strafanzeige gegen die u.a. ALS NOTARE ihre anwaltliche Vollmacht URKUNDLICH GEFÄLSCHT habende Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. (= die „Verwandten“ der 4. ZK des LG Wiesbaden).
DOCH statt hinsichtlich dieser beiden Strafanzeigen staatsanwaltschaftlich zu ermitteln und zu entscheiden, BEARBEITET die StA Wiesbaden BEIDE erhobenen Strafanzeigen NICHT und entscheidet auch darüber – SEIT ÜBER DREI JAHREN! – NICHT, was ZENTRAL von Herrn LOStA Dr. Thoma, also dem LEITER der StA Wiesbaden zu verantworten ist.
Diesbezüglich eingelegte Untätigkeitsbeschwerden, Rechtsmittel, etc. wurden und werden seit JAHREN fortgesetzt von der hessischen Justiz einfach ignoriert und nicht bearbeitet.
(II.) Daraufhin erhob der Bürger Appelt Strafanzeige gegen den LOStA der StA Wiesbaden, Herrn LOStA Dr. Thoma, wegen dessen LÜCKENLOS BEWIESEN schwerster Justizverbrechen und Amts-/Straftaten. Der Bürger Appelt begehrte also auch in diesem Fall (1)Zugang zum Rechtsstaat und (2)Zugang zu rechtsstaatlicher Hilfe. çBitte berücksichtigen Sie dabei die geltende Prämisse des sog. „staatlichen Gewaltmonopols“ = ich STAAT GARANTIERE dir Bürger, mich um die strafrechtliche Verfolgung des Täters zu kümmern, und dafür verzichtest du Bürger auf „Selbstjustiz“.
(A)Doch auch diese Strafanzeige gegen Herrn LOStA Dr. Thoma wurde vom deutschen „Rechtsstaat“ zunächst einfach NICHT bearbeitet. (= erneute Vereitelung des Zugangs zum Rechtsstaat und zu rechtsstaatlicher Hilfe, grundrechtsverletzend verbrochen vom deutschen „Rechtsstaat“ zulasten des Bürgers Appelt.
(B)Nachdem infolge der immensen Anstrengungen des Bürgers Appelt, unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft München II, die fortgesetzte NICHT-Bearbeitung der gegen Herrn LOStA Dr. Thoma erhobenen Strafanzeige sich nicht länger aufrechterhalten ließ, wurde Herr LOStA Dr. Thoma von der hessischen Justiz VORSÄTZLICH gegen geltendes „Recht und Gesetz“ verstoßend, von jeder Schuld freigesprochen.
(C)Daraufhin strengte der Bürger Appelt gegen Herrn LOStA Dr. Thoma ein sog. „Klageerzwingungsverfahren“ (§ 172 StPO) beim OLG Frankfurt a.M. an, welche das OLG Ffm. auch zunächst bearbeitete, Stellungnahmen bei der GStA Ffm. einholte, etc..
(D)Doch obgleich dem OLG Frankfurt a.M. nun bereits seit einem HALBEN JAHR strafanklagebereit ALLES vorliegt, alle Ermittlungen abgeschlossen sind, etc., verweigert das OLG Frankfurt a.M. im Sinne des gestellten Antrages zu entscheiden und die STRAFANKLAGE gegen Herrn LOStA Dr. Thoma zuzulassen und zu erheben.
Herr LOStA Dr. Thoma ist also ein BEWEISÜBERFÜHRTER schwerer Amts-/Straftäter, der einzig nur deshalb nicht längst strafrechtlich verurteilt und aus seinem AMT gejagt wurde, weil der „deutsche Rechtsstaat“ in vorsätzlich gesetzwidrig und vorsätzlich gegen die Grund- und Menschenrechte des Bürgers Appelt verstoßender Weise, den Straftäter LOStA Dr. Thoma fortgesetzt NICHT strafrechtlich verurteilt, wie dies „Recht und Gesetz“ unter Einbeziehung der einschlägigen STRAFRECHTSVORSCHRIFTEN rechtlich zwingend vorschreibt.
Doch wenn Sie nun annehmen, „schlimmer geht nicht“, dann irren Sie sich leider.
(E)Denn während der deutsche „Rechtsstaat“,
(E.1) weder betreffend dem angezeigten Amts-/Straftäter Herrn LOStA Dr. Thoma, noch
(E.2)bezüglich aller weiteren, längst BEWEISÜBERFÜHRT und angezeigten, sich strafbar gemacht habenden hessischen Richter* und Staatsanwälte* seit JAHREN NICHT ermittelt,
(E.3.a)ERMITTELT und verfolgt der deutsche „Rechtsstaat“ im ECHTZEIT-Modus völlig RECHTs-WILLKÜRLICH und (gegen die Menschenwürde verstoßend) E I N S E I T I G gegen den Bürger Appelt, und erhebt gegen diesen gleich mehrere Strafanklagen (wegen angeblicher „Beleidigung“) UND VERURTEILT ihn (nicht rechtskräftig)!!! UND dies
(E.3.b)BASIEREND auf Strafanzeigen der vom Bürger Appelt ANGEZEIGTEN hessischen Amts-/Straftäter(!!), wie z.B. Herrn LOStA Dr. Thoma.
(I)Der deutsche „Rechtsstaat“ BERAUBT den Bürger Appelt also SEIT JAHREN vorsätzlich in tatsächlich rechtlich ENTMENSCHLICHENDER Weise kriminell ALL seiner rechtsstaatlichen Grund- & Menschenrechte, UND
(II) GLEICHZEITIG betreibt der unser „Rechtsstaat“ E I N S E I T I G gegen den Bürger Appelt, auf Veranlassung der hessischen Amts-/Straftäter, eine strafrechtliche „Hetz- & Treibjagd“, um den Bürger Appelt mittels gesetzwidrig erwirkter Strafurteile zu diskreditieren und MUNDTOT zu machen. Doch damit verstößt der deutsche Staat zugleich vorsätzlich gegen die MENSCHENWÜRDE, vgl. u.a. Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 GG, des Bürgers Appelt.
!!ACHTUNG!!: Und dies beschreibt lediglich die Geschehnisse im Fall des BEWEISÜBERFÜHRTEN Amts-/Straftäters Herrn LOStA Dr. Thoma; also ledigleich EINEN Fall.
Doch die exakt gleichen Justizverbrechen begeht die hessische Justiz in über DREISIG weiteren Fällen in exakt gleicher Begehungsweise; also in vorsätzlich strafrechtlicher Begehungsweise, und mittels vorsätzlicher Verletzung ALLER mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grund- und Menschenrechte von uns Bürgern*!!
(F.)Folglich erhob der Bürger Appelt eine sog. „Verfassungsbeschwerde“ beim Bundesverfassungsgericht, im Rahmen derer der Bürger Appelt dem BVerfG LÜCKENLOS BEWEISBELEGT diese von der hessischen Justiz, mit AKTIVER Mitwirkung der hessischen Landesregierung, begangenen Straftaten und Verletzungen seiner Grund- und Menschenrechte vortrug, welche vom deutschen „Rechtsstaat“ verbrochen wurden.
Doch obgleich der Bürger Appelt sowohl UNMISSVERSTÄNDLICH als auch BEWEISBELEGT dem Bundesverfassungsgericht WIEDERHOLT die vom deutschen „Rechtsstaat“ (= hier hessische Justiz und Landesregierung) begangenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen des Bürgers Appelt dargelegt hat, urteilte das Bundesverfassungsgericht hierüber durch Erlass einer sog. Nichtannahmeentscheidung des BVerfG. èALSO das Bundesverfassungsgericht „deckte“ die zulasten des Bürgers Appelt von der hessischen Justiz und Landesregierung fortgesetzt begangenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen. DOCH DAMIT hat das Bundesverfassungsgericht höchst-selbst und ERNEUT die Grund- und Menschenrechte des Bürgers Appelt verletzt.
Und dies nicht „nur“ in einer Verfassungsbeschwerde des Bürgers Appelt, und auch nicht „nur“ zweimal und auch nicht „nur“ dreimal und auch nicht „nur“ viermal, sondern insgesamt FÜNFMAL!
(G.)Da die vom Bürger Appelt zuletzt erhobenen beiden Verfassungsbeschwerden von den PERSONENGLEICHEN BVerfG-Richter*innen WIEDERHOLT grund-/gesetzwidrig NICHT zur Entscheidung angenommen wurden, stand endgültig fest, dass das Bundesverfassungsgericht diese Amts-/Straftaten und Verletzungen der Grund- & Menschenrechte des Bürgers Appelt durch den deutschen „Rechtsstaat“ VORSÄTZLICH begangen hat, sowie, dass ohne ein STRAFRECHTLICHES Eingreifen (= Strafanzeige des Bürgers Appelt gegen die PERSONENGLEICH und WIEDERHOLT „Recht und Grundgesetz“ gebrochen habenden BVerfG-Richter*innen) auch unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT diese hessischen Justizverbrechen „decken“ wird.
Am 20. Nov. 2023 wurde diese Strafanzeige bei der StA Karlsruhe eingereicht.
STAND HEUTE (30. Jan. 2024) hat diese gegen drei BVerfG-Richter*innen erhobene Strafanzeige noch nicht einmal ein endgültiges Aktenzeichen, geschweige denn, dass bisher die Strafanzeige des Bürgers Appelt überhaupt nur von der StA Karlsruhe ein erstes Mal gesichtet worden wäre. Offizielle Begründung: technische Druckerprobleme. ç Wir haben doch alle die vielen Regalmeter an Aktenordnern bei den Staatsanwaltschaften vor Augen; doch ausgerechnet die Strafanzeige gegen drei BVerfG-Richter*innen soll NICHT ausdruckbar sein, WÄHREND GLEICHZEITIG die gesamte deutsche Justiz E I N S E I T I G ihre strafrechtliche „Hetz- & Treibjagd“ zulasten des Bürgers Appelt im ECHTZEIT-Modus und mit AKTIVER Unterstützung der Manpower des hessischen Justizministeriums verbrechend begeht.
Sehr geehrte Besucher*in des Internetauftritts KeinDemokratieAbbau.de,
die erweiterte deutsche Geschichte hat bereits ZWEI staatliche Unrechtssysteme zu verantworten.
Also das sog. „Dritte Reich“ und die DDR.
Wir erinnern uns: Im sog. „Dritten Reich“ hat der deutsche Staat unseren jüdischen Mitbürgern* gleichfalls vorsätzlich:
(1)JEDEN Zugang zum Rechtsstaat, sowie
(2)JEDEN Zugang zu rechtsstaatlicher Hilfe vorsätzlich vorenthalten,
UND hat GLEICHZEITIG
(3)gegen unsere jüdischen Mitbürger* eine sog. „Juden-Hetze“ in bestialischer und menschenverachtender Begehungsweise verbrochen.
Bitte verstehen Sie den Bürger Appelt nicht falsch; es liegt mir fern in irgendeiner Weise mich und meine Geschichte auch nur im Geringsten mit dem von unseren jüdischen Mitbürgern* erlittenen, „fabrikmäßig“ und bestialisch zugefügtem Leid vergleichen zu wollen.
JEDOCH die Begehungsweise ist in beiden Fällen die exakt Gleiche!
(1)Dem (Mit-)Bürger wird der Zugang zu Rechtsstaat und zu rechtsstaatlichen Hilfe DAUERHAFT vereigert, und GLEICHZEITIG
(2)wird der (Mit-)Bürger mittels POLIZEISTAAT-artiger „Hetz-Kompagnien“ und mittels rechtlicher ENTMENSCHLICHUNG des Bürgers Appelt, dieser MUNDTOT gemacht.
Dieser exakt gleichen Begehungsweise(!) bedient sich die hessische Justiz und Landesregierung zulasten des Bürgers Appelt.
UND DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, unter Beteiligung der VIZEPRÄSIDENTIN des Bundesverfassungsgerichts Frau Dr. König, deckt diese „Begehungsweise(!)“ sowie die damit für uns Bürger verletzend eintretenden Grund- & Menschenrechtsverletzungen VORSÄTZLICH und WIEDERHOLT in PERSONENGLEICHER Spruchkörperbesetzung beim BVerfG!!!
Damit wissen Sie zugleich, weshalb der deutsche „Rechtsstaat“, besser die Amts-/Straftäter*, SEIT JAHREN nach einem Ausweg suchen, dass die Benannten SICH NICHT, wie „rechtsstaatlich“ zwingend vorgeschrieben, strafrechtlich für ihre Justizverbrechen verantworten müssen, und anschließend beamtenrechtlich aus ihrem Amt hinausexpediert werden.
Und als Ausweg hat sich deshalb der deutsche „Rechtsstaat“, die hessische Justiz, die hessische Landesregierung und das Bundesverfassungsgericht dazu entschlossen, mittels POLIZEISTAAT-artiger „Hetz-Kompagnien“ den Bürger Appelt MUNDTOT machen zu wollen.
Zur Vermeidung etwaiger Missverständnisse sei nochmals darauf hingewiesen: Vorstehend handelt es sich NICHT um einen "historischen" Beitrag. Nein! Der Ihnen vorstehend aufgezeigten Begehungsweise bedient sich der deutsche "Rechtsstaat" im Jahr 2024!!!; wiederholt und aktiv "gedeckt" von der VIZEPRÄSIDENTIN des Bundesverfassungsgerichts, Frau Dr. König!
Die „Story“: BITTE lesen Sie dazu zudem die Fallschilderung auf KORRUPTE Richter/Staatsanwälte!
Oder Sie lesen die gegen drei Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts erhobene STRAFANZEIGE. Darin finden Sie das Fallgeschehens gleichfalls konkret geschildert.
9. Januar 2024:
Hinweis: Aller hier gemachte Vorhalt wird aus rechtsstaatlichen Gründen als „Verdacht“ vorgetragen, wenngleich zu 100% wahrheitsgemäß und lückenlos beweisbar.
Sehr geehrte Leser*in vorliegender Zeilen!
(1)WORUM geht es im vorliegenden Fall? Und
(2)WARUM ist vorliegender Internetauftritt für ERHALT und BEACHTUNG unserer bürgerlichen GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE unter Einschluss unser aller RECHTSSTAAT von so elementarer Bedeutung?
Zu „(1)“: Also WORUM geht es im vorliegenden Fall?
Kurz gesagt:
A. Die GESAMTE hessische Justiz verfolgte und verfolgt fallbezogen nur EIN EINZIGES ZIEL: Zu verhindern, dass die sich fallbezogen schwerster Amts-/Straftaten beweisüberführt strafbar gemacht habende hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen NICHT für ihre begangenen Amts-/Straftaten vor einem ordentlichen Strafgericht zu verantworten haben. UND
B. Das aus diesem Grunde angerufene BUNDESVERFASSUNGSGERICHT „deckte“ und „deckt“ WIEDERHOLT diese Justiz-Korruptionsstraftaten der hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, sowie deren damit verbundenen Verstöße gegen die bürgerlichen Grundrechte und Menschenrechte; UND
C. das Bundesverfassungsgericht beging damit gleichfalls WIEDERHOLT und höchst-selbst schwerste GRUNDRECHTS- und MENSCHENRECHTSverletzungen.
Ergebnis: Sowohl unsere Mandantschaft, als auch wir, sind dadurch fallbezogen von der GESAMTEN hessischen Justiz, als auch vom Bundesverfassungsgericht ALL unserer Grundrechte und ALL unserer Menschenrechte vorsätzlich gesetzwidrig und grundgesetzwidrig beraubt worden UND werden infolge der VORSÄTZLICH GRUNDRECHT-verletzenden „Deckung“ durch das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT auch weiterhin fortgesetzt beraubt!
Bitte führen Sie sich diese Tatsachen einmal ganz praktisch vor Augen! Sie werden von längst beweisüberführten Straftätern verklagt. Doch das Gericht, was hierüber zu entscheiden hat, verstößt VORSÄTZLICH, also bewusst und gewollt, UMFASSEND gegen „Recht und Gesetz“, sowie gegen ALLE von Ihnen vorgelegten Entlastungsbeweise, UND VERURTEILT SIE!!!
Und warum? Aus engen VERWANDTSCHAFTLICHEN Verhältnissen zwischen der KLAGENDEN Kanzlei W. und dem erkennenden LG Wiesbaden. Infolge dieser engen Verwandtschaftsverhältnisse der Sie verklagenden Kanzlei W. mit dem Gericht, können Sie also an entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisen vorlegen was Sie wollen; DAS GERICHT VERSTÖSST EINFACH FORTGESETZT VORSÄTZLICH UND GRUNDRECHTSWIDRIG (Art. 103 Abs. 1 GG, Anspruch auf „rechtliches Gehör“) zu Ihren LASTEN und VERURTEILT SIE!
Daraufhin erheben Sie wegen dieser beweisüberführten KORRUPTIONSentscheidung des LG Wiesbaden STRAFANZEIGE. Immerhin haben sich die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi BEWEISÜBERFÜHRT schwerster Amts-/Straftaten schuldig gemacht!
Doch da fallbezogen die GESAMTE hessische Justiz nur EIN EINZIGES ZIEL verfolgt, nämlich zu verhindern, dass die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi sich für ihre BEWEISÜBERFÜHRT begangenen schweren Amts-/Straftaten strafrechtlich zu verantworten haben, ermittelt die StA Wiesbaden einfach fortgesetzt und vorsätzlich gesetzwidrig NICHT gegen die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi. Zentral verantwortlich dafür ist: Herr LEITENDER OStA Dr. Thoma.
Da dies ja gleichfalls ein VORSÄTZLICH GESETZWIDRIGes Verhalten der StA Wiesbaden, bzw. von Herrn LOStA Dr. Thoma ist, erheben Sie folglich auch gegen Herrn LOStA Dr. Thoma Strafanzeige, UND zugleich eine sog. Untätigkeitsbeschwerde, sodass die Generalstaatsanwaltschaft Ffm. sich der Strafanzeige gegen die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi endlich nach „Recht und Gesetz“ annimmt.
Doch auch die GStA Ffm. verfolgt nur EIN EINZIGES ZIEL: nämlich ein Strafverfahren gegen die Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi mit allen – gesetzWIDRIGEN – Mitteln zu verhindern. GLEICHZEITIG wird die von Ihnen gegen Herrn LOStA Dr. Thoma eingelegte Strafanzeige gleichfalls vorsätzlich gesetzwidrig NICHT verfolgt. Daraufhin legen Sie deswegen gleichfalls eine sog. „Untätigkeitsbeschwerde“ in Sachen „LOStA Dr. Thoma“ ein, welche die hessische Justiz gleichfalls einfach VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG ignoriert und nicht bearbeitet.
Daraufhin stellen Sie einen sog. Klageerzwingungsantrag (§ 172 StPO) beim OLG Frankfurt a.M.. Doch auch die Richter*innen des OLG Frankfurt a.M. weigern sich – fortgesetzt vorsätzlich gesetzwidrig – hierüber zu entscheiden, da die Begehung der STRAFTATEN durch den LOStA der StA Wiesbaden, Herrn Dr. Thoma, derart offensichtlich und bewiesen ist, dass Herr LOStA Dr. Thoma – rechtlich zwingend – sich einem strafrechtlichen Verfahren für seine begangenen Straftaten stellen müsste; verbunden mit anschließendem Verlust von Amt und Pension.
Folglich stellen SIE auch Strafanzeige gegen die OLG-Richter*innen, welche sich fortgesetzt vorsätzlich gesetzwidrig weigern, über den Klagerzwingungsantrag (§ 172 StPO) zu entscheiden. Doch auch diese Strafanzeige wird von der hessischen Justiz einfach NICHT bearbeitet. UND so WEITER UND so FORT.............................!!!
Beteiligung der hessischen Landesregierung an diesem Justiz-KORRUPTIONS-Skandal:
Unter diesen Umständen wenden SIE sich zigfach wiederholt an den hessischen Ministerpräsidenten Rhein und dessen Justizminister Herrn Dr. Poseck. SIE legen Herrn Rhein und Herrn Dr. Poseck zigfach WIEDERHOLT die BEWEISE vor, welche fallbezogen die fortgesetzt und instanzen-übergreifend betriebene JUSTIZKORRUPTION der hessischen Justiz beweist, sowie die damit von den hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen begangenen schweren Amts-/STRAFTATEN. UND SIE fordern Herr Rhein und Herrn Dr. Poseck zigfach WIEDERHOLT dazu auf, endlich gegen diese Amts-/Straftaten der GESAMTEN hessischen Justiz vorzugehen, wozu Herr Dr. Poseck als sog. „Oberster Dienstherr“ der hessischen Justiz VERPFLICHTET ist.
Doch trotz aller den Herren Rhein und Dr. Poseck vorgelegten Beweise, schreitet auch die hessische Landesregierung hiergegen VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG seit 1 ½ JAHREN NICHT ein. Stattdessen „deckte“ und „deckt“ (bis heute) die HESSISCHE LANDESREGIERUNG vorsätzlich gesetzwidrig und GRUND- & MENSCHENRECHTSverletzend die JUSTIZKORRUPTION und die von ca. 30 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen begangenen schweren Amts-/Straftaten. Und „signalisiert“ die HESSISCHE LANDESREGIERUNG den straffällig gewordenen Richter*innen und Staatsanwält*innen, dass sie eine strafrechtliche Verfolgung ihrer BEGANGENEN SCHWEREN Amts-/STRAFTATEN unter keinen Umständen zu befürchten haben.
Daraufhin stellen SIE „Petitions-Antrag“ beim Petitionsausschuss des hessischen Landtages, gerichtet darauf, den hessischen Justizminister Dr. Poseck zu verpflichten, gegen die ihm beweisbelegt vorgetragene JUSTIZKORRUPTION in der HESSISCHEN JUSTIZ unverzüglich, transparent und wirkungsvoll einzuschreiten. Doch – trotz der erdrückenden Beweise – ignoriert auch der PETITIONSAUSSCHUSS des hessischen Landtags IHRE eingelegte Petition.
Daraufhin erheben Sie fallbezogen VERFASSUNGSBESCHWERDE beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, sodass das BVerfG die jeweils konkret benannte hessische JustizKORRUPTIONSentscheidung aufhebt, welche SIE in IHREN verfassungsmäßig garantierten GRUND- & MENSCHENRECHTEN fortgesetzt vorsätzlich VERLETZT.
Und was macht das Bundesverfassungsgericht? Auch das Bundesverfassungsgericht „deckt“ WIEDERHOLT mittels vorsätzlich begangener VERLETZUNG IHRER Grund- und Menschenrechte die schweren Korruptionsstraftaten der hessischen Justiz.
Und wozu das Ganze? Dass gut 30 hessische Richter und Staatsanwälte sich NICHT für ihre schweren Amts-/Straftaten strafrechtlich zu verantworten haben. Für Amts-/Straftaten, welche so schwer wiegen, dass der Verlust von Amt und Pension unausweichlich ist.
Daraufhin erheben SIE deswegen STRAFANZEIGE gegen die drei Richter*innen des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, konkret gegen
· Frau BVerfG-Richterin Dr. König (Vizepräsidentin des BVerfG), und
· Herrn BVerfG-Richter Maidowski und
· Herrn BVerfG-Richter Offenloch.
Denn diese BVerfG-Richter*innen haben durch die WIEDERHOLT vorsätzlich gesetzwidrig begangene „Deckung“ der Amts-/Straftaten ihrer hessischen Amts-KOLLEG*innen sich gleichfalls der Begehung von schweren Amts-/Straftaten und der WIEDERHOLTEN Verletzung von Grundrechten und Menschenrechten SCHULDIG gemacht.
Und was macht die hierüber zu entscheiden habende StA Karlsruhe? NICHTS!
Und wäre dies an begangenen Amts-/Straftaten DER JUSTIZ noch nicht „genug“, werden SIE von den hessischen Justiz-Straftäter*innen auch noch wegen angeblich begangener „Beleidigung“ strafrechtlich VERKLAGT, weil SIE es wagten, auf die fortgesetzt vorsätzlich Begehung der Justiz-Korruptionsstraftaten durch die hessische Justiz hingewiesen zu haben. Und so versucht DIE DEUTSCHE JUSTIZ SIE MUNDTOT zu machen und zu diskreditieren.
BITTE machen SIE sich deutlich, in welcher Situation SIE sich durch diese SYSTEMATISCH von der hessischen JUSTIZ und LANDESREGIERUNG betriebene JUSTIZKORRUPTION befinden, welche zudem VORSÄTZLICH GRUND- & MENSCHENrechtsverletzend vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT WIEDERHOLT „gedeckt“ wurde und wird?!!!!!
SIE sind DADURCH ALL IHRER RECHTSSTAATLICHEN RECHTE, sowie ALL IHRER GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE „auf NULL reduziert“ beraubt.
ZUGLEICH haben sich – mit vorsätzlicher Unterstützung ihrer Amtskolleg*innen –
1. die Justiz-STRAFTÄTER in schwarzer Robe ZUR VERFOLGUNG IHRES ZIELES = Straffreiheit für alle sich strafbar gemacht habenden hessischen Richter und Staatsanwälte ALLER MITTEL des RECHTSSTAATES kriminell IN GÄNZE bemächtigt, sodass eine Verurteilung der sich strafbar gemacht habenden hessischen Richter und Staatsanwälte sicher unterbunden werden kann.
UND GLEICHZEITIG
2. verfolgt dieser so vorsätzlich gesetzwidrig INSTRUMENTALISIERTE „RECHTSSTAAT“ diejenigen Bürger*innen STRAFRECHTLICH, welche es „gewagt haben“ auf die seit 3 ½ JAHREN in Hessen wütende Justiz-KORRUPTION aufmerksam zu machen; und dies
3. ….MIT BILLIGUNG unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS?!?!??
Zu „(2)“: WARUM ist vorliegender Internetauftritt für ERHALT und BEACHTUNG unserer bürgerlichen GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE unter Einschluss unser aller RECHTSSTAAT von so elementarer Bedeutung?
„Sehr geehrte Leser*in vorliegender Zeilen!
Dies beschreibt exakt den „Rechtsstaat“ und dessen fortgesetzte NICHTbeachtung durch die Justiz und unser Bundesverfassungsgericht im Deutschland des Jahres 2024!
Also statt dass „Rechtsstaat“ und „Bundesverfassungsgericht“ sich an „Recht und Gesetz“, sowie die kodifizierten Grund- & Menschenrechte – auch anwendungsbezogen – halten, missbraucht der DEUTSCHE STAAT seine MACHTSTELLUNG gegenüber uns Bürger*innen in vorsätzlich grund- und menschenrechtsverletzender Weise, sodass gut 30 hessische Richter und Staatsanwälte sich für ihre – lückenlos bewiesen – begangenen schweren Amts-/Straftaten NICHT zu verantworten haben, wie dies „Recht und Gesetz“ zwingend vorschreiben. UND wäre dies an STRAFTATEN des „Deutschen Staates“ nicht genug, instrumentalisiert der „Deutsche Staat“ auch noch den „Rechtsstaat“ vorsätzlich gesetzwidrig dazu, dass der „Whistleblower“ vorsätzlich gesetzwidrig BESTRAFT und all seiner Grund- und Menschenrechte „auf Null reduzierend“ DAUERHAFT beraubt wird.
GLEICHZEITIG belegt dieser Fall auch noch eine weitere Tatsache:
Die WILLKÜRLICHKEIT und rechtliche SUBSTANZLOSIGKEIT vieler Entscheidungen unserer deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Wir Bürger*innen ÜBERANTWORTEN der Justiz die Fällung von den jeweiligen Fall ABSCHLIESSENDEN URTEILEN und verlassen uns darauf, dass diese Urteile nach „Recht und Gesetz“ gefällt werden. Sowie darauf, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT gegen Urteile einschreitet, welche grund- und menschenrechtsverletzend gefällt wurden.
Doch dieser seit 3 ½ JAHREN wütende Fall UND ALLE diesbezüglich gefällten Entscheidungen und Urteile BEWEISEN, dass dieses Vertrauen, was wir Bürger*innen der Justiz entgegenbringen, leider NICHT gerechtfertigt ist.
Nun könnte man entgegnen, dass auch in der Justiz immer mal wieder „Fehler“ auftreten können. Das ist auch völlig richtig.
Doch die Besonderheit des vorliegenden Falles besteht darin, dass diese „Fehler“ von der hessischen Justiz
· vorsätzlich, also bewusst und gewollt, sowie mit Schädigungsabsicht verbrochen wurden, UND
· dies zudem SYSTEMATISCH und instanzen-übergreifend begangen wurden, UND
· mit vorsätzlich AKTIVER Unterstützung der hessischen Landesregierung (seit 1 ½ JAHREN), unter vorsätzlich gesetzwidrigem Ausschluss aller rechtsstaatlichen „checks-and-balances“, UND
· mittels fortgesetzter NICHTgewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, UND
· mittels fortgesetzter NICHTgewährung der Möglichkeit, auf rechtsstaatlichem Wege die verletzenden Korruptionsentscheidungen der hessischen Justiz RECHTSSTAATLICH ÜBERPRÜFEN lassen zu können, UND
· dies mittels WIEDERHOLT vorsätzlich gesetzwidriger und grundrechtsverletzender „Deckung“ des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS. UND
· dass der „Rechtsstaat“ sich vorsätzlich gesetzwidrig NICHT seiner begangenen Straftaten stellt, sondern auch noch versucht, seine begangenen SCHWEREN AMTS-/Straftaten zulasten von uns Bürger*innen zu vertuschen, UND
· uns Bürger*innen dafür strafrechtlich zu verfolgen (wegen „Beleidigung“), weil wir es wagten, auf die schweren Justizverbrechen aufmerksam zu machen, welche uns fortgesetzt „auf Null reduzierend“ in unseren verbrieften Grund- & Menschenrechten fortgesetzt verletzen.
DIESE KOMBINATION – welche hinsichtlich JEDES genannten Punktes BEWIESEN ist – beschreibt ein Deutschland, welches IN SEINER RECHTSANWENDUNG NACHGEWIESEN KEIN „RECHTSSTAAT“ IST!!! Sondern ein Deutschland, welches instanzen-übergreifend und hoch bis zum BUNDESVERFASSUNGSGERICHT sich fortgesetzt VORSÄTZLICH einer Justiz- und Staats-WILLKÜR bedient, welche grundgesetzwidrig ist, vgl. z.B. Art. 1 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 79 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1 GG.
Damit bedient sich der DEUTSCHE STAAT VORSÄTZLICH + FORTGESETZT einer „Rechtsanwendung“, welche uns Bürger*innen gegenüber GRUND- & MENSCHENRECHTSVERLETZENDEN Eingriffen des Staates zulasten von uns Bürger*innen in GÄNZE R E C H T L O S gegenüber dem deutschen Staat stellt.
Zugleich sind damit der KÄUFLICHKEIT des Rechts Tür und Tor eröffnet; und ist die „Gleichheit vor dem Gesetz“ – in seiner rechtlichen Anwendung – faktisch aufgehoben.
WIR BÜRGER*INNEN, also Sie, Ihre Familienangehörigen, Freunde, Bekannte, also JEDER „MENSCH“, ist durch diese Ihnen aufgezeigte Rechtsanwendungspraxis der deutschen JUSTIZ in Gänze schutz- und wehrlos der DEUTSCHEN JUSTIZ und dem DEUTSCHEN STAAT ausgesetzt und ausgeliefert. UND dies OHNE JEDE MÖGLICHKEIT sich gegen GrundrechtsVERLETZUNGEN des Staates erwehren zu können.
Beschreibt dies das DEUTSCHLAND, den Staat in welchem wir leben wollen?
Und was berechtigt die DEUTSCHE JUSTIZ und den DEUTSCHEN STAAT zur Begehung dieser Verbrechen zulasten von uns Bürger*innen? NICHTS! Sogar das genaue GEGENTEIL ist rechtlich kodifiziert. Doch wenn, wie im vorliegenden Fall, die hessische Justiz mit der hessischen Landesregierung "GEMEINSAME SACHE" macht, und wenn selbst das Bundesverfassungsgericht gegen diese in Hessen seit 3 1/2 JAHREN wütenden JUSTIZKORRUPTIONS-STRAFTATEN nicht einschreitet, stehen SIE und ich, also WIR BÜRGER*innen einer staatlich unterstützten JUSTIZ gegenüber, welche sich - SANKTIONSLOS - jeder Straftat bedienen kann, ohne dass WIR BÜRGER*innen hiergegen AUF RECHTSSTAATLICHEM WEGE das Geringste ausrichten können.
Doch wenn in einem Staat die ANWENDUNG des RECHTSSTAATES dem WILLKÜRLICHEN Belieben Einzelner überlassen wird, so beschreibt dies ein DEUTSCHLAND, welches weder mit dem Grundgesetz, noch mit dem Völkerrecht, noch mit dem EU-Recht, noch mit den kodifizierten Grund- und Menschenrechten vereinbar ist. Und ein solcher Staat ist KEIN RECHTSSTAAT, sondern ein Staat und eine Justiz, welche augenscheinlich aus den (Justiz-)Fehlern der deutschen Geschichte NICHTS gelernt hat!!!
Zugleich gefährden die Ihnen aufgezeigten Korruptions-Mechanismen ganz konkret unsere DEMOKRATIE!
Denn ohne einen funktionierenden RECHTSSTAAT - auch hinsichtlich seiner Rechtsanwendung - verliert unsere DEMOKRATIE die sie bewahrend stützenden Pfeiler, auf denen unsere DEMOKRATIE ruht.
Aus diesem Grunde bezeichne ich auch das Ihnen aufgezeigte Verhalten der Benannten als vorsätzlich recht-/STAATSFEINDLICH und DEMOKRATIEFEINDLICH, was ein weiterer gewichtiger Grund für die STRAFRECHTLICHE SANKTIONIERUNG und RECHTSSTAATLICHE AUFARBEITUNG der Ihnen geschilderten KORRUPTIONS-Geschehnisse ist, welcher sich die Justiz nicht länger gesetzwidrig entziehen kann.
Anderenfalls wird dieser Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt und "Deutschland" wegen fortgesetzt SYSTEMATISCH und SYSTEMISCH vorsätzlich begangener Grund- und Menschenrechtsverletzungen vor der gesamten Weltöffentlichkeit am Pranger stehen und verurteilt werden.
Der Fall im Detail:
Die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. beging so schwere Straftaten, dass dies die Kanzlei und ihre Rechtsanwälte und Notare ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz kosten könnte. Wir sprechen hier von 20.000.000,00 US$, welche die Kanzlei W. als Regressforderung einer US-Bank aus eigener Tasche bezahlen müsste, da die Kanzlei W. alle Straftaten bewiesen vorsätzlich begangen hat, weshalb ihre Berufshaftpflicht die Übernahme dieser Regressforderung ablehnen würde.
Um dies zu verhindern, also um die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. vor der Insolvenz zu schützen, fällen ALLE fallbezogen urteilenden hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften vorsätzlich gesetzwidrige Entscheidungen und Urteile, welche die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. vorsätzlich gesetzwidrig begünstigen und vor der gesetzlich zwingend gebotenen Strafverfolgung „bewahren“.
Und um die sich mit ihren kriminellen Begünstigungsurteilen strafbar gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen vor einer gesetzlich zwingend gebotenen Strafverfolgung zu „bewahren“, begehen auch die über die Strafbarkeit ihrer Kolleg*innen urteilenden hessischen Justizstellen schwerste Straftaten. Und dies instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend. Folge: es gibt zwar noch bei der hessischen Justiz den Instanzenzug. Doch in jeder Instanz wird vorsätzlich gesetzwidrig zur kriminellen Begünstigung der sich strafbar gemacht habenden „Kolleg*innen“ entschieden; und damit gleichfalls vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen.
Und um deren – gesetzlich zwingend vorgesehenen – Rausschmiss aus dem Amt zu verhindern, deckt die hessische Landesregierung AKTIV diese fallbezogen umfassende Justizkorruption und verhindert deren Aufdeckung und Unterbindung.
Herr Justizminister Dr. Poseck weigert sich vorsätzlich pflichtwidrig – trotz seiner konkreten Kenntnis um die rechtsstaatausschließende Korruptionsstraftaten der hessischen Justiz – als „Oberster Dienstherr“ gegen diese ALLE Rechtsstaatlichkeit bei der hessischen Justiz ausschließende schweren Korruptionszustände in der hessischen Justiz vorzugehen. AKTIV gedeckt von seinem Ministerpräsidenten, Herrn Rhein.
Also die CDU, welche sich doch immer das Thema „innere Sicherheit“ auf ihre Fahne schreibt, zu welcher der „Rechtsstaat“ ja zwingend gehört, werden von dem hessischen Ministerpräsidenten Rhein und dem hessischen Justizminister AKTIV abgeschafft und dauerhaft untergraben; zum Schaden des Rechtsstaates und von uns Bürger*innen.
Frage: Wieso schützt die hessische Justiz vorsätzlich kriminell die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. vor einer möglichen Insolvenz?
Antwort: Weil die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. eine enge Verwandte (Frau LG-Wiesbaden-Richterin W.) mit in der Gerichtskammer sitzen hat, welche über die Gesetzwidrigkeit der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. zu urteilen hatte, also in der 4. ZK des LG Wiesbaden.
Frage: Wieso wurde dieses vorsätzlich gesetzwidrige Korruptionsurteil der 4. ZK des LG Wiesbaden nicht von der nächsten Instanz aufgehoben?
Antwort: Weil im Falle einer Aufhebung der ergangenen Korruptionsurteil durch die jeweils nächste Instanz ja die von den Richter*innen der 4. ZK des LG Wiesbaden zugunsten der Rechtsanwaltskanzlei W. begangenen Straftaten aufgedeckt werden würden. Straftaten dieser Richter*innen, welche ja bereits strafrechtlich angezeigt wurden! Folglich „musste“ auch die StA Wiesbaden vorsätzlich kriminell begünstigend über die angezeigten Straftaten der Richter*innen der 4. ZK des LG Wiesbaden entscheiden und urteilen. Und so weiter und so fort; vgl. TÄTER-Liste!!!
Denn wenn nur eine hessische Staatsanwaltschaft, ein hessisches Gericht entscheidet, dass die sich schwerster Korruptionsstraftaten BEWIESEN schuldig gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen für die Begehung ihrer Straftaten vor Gericht gestellt wird, wirft dies unmittelbar nachfolgend die Frage auf: weshalb nicht längst gegen ALL die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen Strafanklage erhoben wurde, welche sich dieser schwersten Korruptionsstraftaten schuldig gemacht haben??? Denn dass diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen zur kriminellen Begünstigung der Rechtsanwaltskanzlei W. und zur kriminellen Begünstigung ihrer Amts-Kolleg*innen sich schwerster Straftaten schuldig gemacht haben, ist leicht erkennbar und leicht zu beweisen!!
Und so „schützen“ sich die sich schwerster Korruptionsstraftaten schuldig gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen wechselseitig mittels Fällung weiterer gesetzwidriger BEGÜNSTIGUNGsentscheidungen und -urteile; ALLES AKTIV GEDECKT VON DER HESSISCHEN LANDESREGIERUNG; persönlich gedeckt von Herrn MP Rhein und seinem Justizminister Herrn Dr. Poseck.
Und auch wenn dem vorliegenden Internetauftritt keinerlei politischen Motive anhaften, so stelle ich mir schon die Frage, ob ein Kandidat, Herr MP Rhein, welcher AMTSAUSFÜHREND aus reinen KORRUPTIONSgründen die „innere Sicherheit“ durch eine fallbezogen VOLLSTÄNDIGE ABSCHAFFUNG DES RECHTSSTAATES in Hessen massiv und nachhaltig geschwächt hat, wirklich als MINISTERPRÄSIDENT von Hessen der geeignete Kandidat ist?
Denn entweder ist dieser Kandidat selbst hochgradig korrupt?!
Oder Herr MP Rhein ist einfach zu schwach; nicht durchsetzungsstark genug, um gegen die ihm seit Amtsantritt beweisbelegt bekannt seiende KORRUPTION in der HESSISCHEN JUSTIZ vorzugehen?!
In beiden Fällen darf ein Kandidat, hier Herr Rhein, keinesfalls erneut in das Amt des Ministerpräsidenten von Hessen gehievt werden. Anderenfalls werden die Korruptionsstraftaten in der hessischen Justiz kein Ende finden; zulasten unser aller RECHTSSTAAT, unserer DEMOKRATIE und von uns Bürger*innen.
Und wie kann es sein, dass auch das Bundesverfassungsgericht diesen richterlichen Amtsmissbrauch, diese Aushöhlung des Rechtsstaates in Gänze grundgesetzwidrig unterstützt?
Und was bedeutet dies für unser aller Rechtsstaat, das „staatliche Gewaltmonopol“; ja für die Achtung unserer im Grundgesetz verbrieften Grund- und Menschenrechte durch den Staat, wenn schon zur bloßen Insolvenzverhinderung von nur EINER Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei ALLE mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grund- und Menschenrechte KOMPLETT von einem GANZEN BUNDESLAND bewusst und gewollt „auf Null reduziert“ werden? Und wenn hiergegen selbst unser Bundesverfassungsgericht nicht vorgeht?, vgl. BVerfG Az.: 2 BvR 759/23
Wieviel Schutz gewährt uns Bürger*innen also noch das „geduldige Papier“, auf welchem unsere Grund- und Menschenrechte verbrieft sind, wenn selbst unser Bundesverfassungsgericht gegen deren Verstoß nicht einschreitend vorgeht?
Zusammenfassung, konkrete Folgen für uns Bürger*innen:
Die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz begeht seit 3 ½ JAHREN (fallbezogen, in einer Vielzahl von „Unterfällen“) durchgängig und instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend u.a. folgende schwere Straftaten und Grundgesetzverstöße:
(1) keine Gewährung „rechtlichen Gehörs“, Art. 103 Abs. 1 GG
(2) keine Gewährung eines rechtsstaatliche Verfahrens vor hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
(3) kriminelle Unterbindung jeder Möglichkeit der rechtsstaatlichen Überprüfung von belastend ergangenen Justiz-Entscheidungen der hessischen Justiz,
(4) kriminelle Unterbindung von ALLEN rechtsstaatlichen Rechten und der damit korrespondierenden Grund- und Menschenrechte.
(5) Zudem arbeitet fallbezogen die gesamte hessische Justiz gezielt daran, durch vorsätzlich gesetzwidrige Fallverschleppungen, Nichtbearbeitungen, Nichtermittlungen, Nichtvergabe von Aktenzeichen, Ignorieren von Untätigkeitsbeschwerden und von Nichtgehörsbeschwerden, und, wenn einmal doch entschieden wird, durch vorsätzlich gesetzwidrige Fallentscheidungen (instanzen-übergreifend) gezielt auf eine VERJÄHRUNG der strafrechtlich angezeigten Straftaten ihrer Amts-Kolleg*innen hin.
Und bitte berücksichtigen Sie, dass sich KEINE der durch Geschäftsverteilungsplan zur Fallentscheidung berufenen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen geweigert hat, diese schwersten, das AMT KOSTENDEN Straftaten zu begehen.
Wie sehr müssen diese hessischen Justiz-Täter*innen unseres RECHTSSTAATES überdrüssig sein?
Und wie sehr FEHL AM PLATZ sind diese hessischen Justiz-Täter*innen in ihrem AMT?!!