Vorliegende Petition wurde am 6. Dezember 2022 beim Petitionsausschuss des hessischen Landtages - bestätigt - eingereicht. Dieser Petition ging eine Petition vom 6. Okt. 2022 voraus, welche jedoch die hessische Staatskanzlei vorsätzlich wahrheitswidrig in einer Art und Weise verfälscht hat, dass folglich die Einlegung der hier im Wortlaut korrekt wiedergegebenen "Nikolaus-Petition.." erforderlich wurde.

Die "Nikolaus-Petition.." vom 6. Dez. 2022 wurde auch eingereicht, weil die hessische Staatskanzlei als Eingangsstelle von Petitionen, vorsätzlich wahrheitswidrig Inhalt, Antrag und Begründung der Petition vom 6. Okt. 2022 so verfälscht hat, dass dem hessischen Petitionsausschuss ganz konkret eine GEFÄLSCHTE Entscheidungsvorlage zur Entscheidung vorgelegt worden wäre.

Stand 13. Jan. 2023: Die hessische Landesregierung hat vorsätzlich kriminell die beiden Petitionen vom 6. Okt. und vom 6. Dez. 2022 zur gemeinsamen Entscheidung durch den Petitionsausschuss zusammengelegt. Wieso ist dies "vorsätzlich kriminell"? Die hessische Landesregierung hat bezüglich der Petition vom 6. Okt. 2022 bereits kriminell uminterpretierend ausgeführt, die Petition dem Petitionsausschuss nur unter dem Gesichtspunkt zur Entscheidung vorzulegen, dass in der Petition eine Überprüfung (einzelner) Strafrechtsentscheidungen der hessischen Justiz beantragt worden wäre. Dies wäre jedoch ein nicht zulässiges Petitionsziel, und könnte daher ohne weitere Prüfung vom Petitionsausschuss abgewiesen werden.

KONKRET BEANTRAGT und begründet ausgeführt wurde jedoch in BEIDEN PETITIONEN, den hessischen Justizminister Dr. Poseck dazu zu verpflichten, in fortlaufender Überprüfung durch den Petitionsausschuss unverzüglich, wirkungsvoll und transparent für eine sofortige Unterbindung dieser hessischen Justiz-Korruption, ..... zu sorgen. Vgl. den genauen Wortlaut des begründet gestellten Petitions-Antrages nachfolgend. Die hessische Landesregierung belügt durch dieses kriminelle Manöver also den hessischen Petitionsausschuss, legt ihm eine vorsätzlich gefälschte Entscheidungsvorlage vor, und begeht somit zugleich einen Frontalangriff auf den grundgesetzlichen Parlamentarismus der parlamentarischen Demokratie in Deutschland.



Um was geht es in der „Nikolaus-Petition…“ vom 6. Dez. 2022 konkret "kurz" gesagt?!

Nikolaus-Petitions-Frage: Wollen Sie von Personen und Parteien regiert werden, welche sich seit knapp EINEM JAHR weigern, gegen NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE WILLKÜR-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz vorzugehen, die dort bereits seit DREI Jahren als Korruption-Krebsgeschwür uns Bürger*innen, den Rechtsstaat und unsere Demokratie fortlaufend schädigend, bereits weite Teile der hessischen Justiz erfasst haben?! Der amtierenden hessischen CDU-GRÜNEN-Regierung liegen bereits seit knapp EINEM JAHR alle BEWEISE vor, ebenso dem amtierenden Ministerpräsidenten, Herrn Rhein, sowie dem amtierenden hessischen Justizminister Herrn Dr. Poseck, sowie die wiederholten Aufforderungen dazu, endlich gegen diese NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN WILLKÜR-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz vorzugehen. Doch statt hiergegen vorzugehen, wozu sie verpflichtet sind, stützen diese Parteien und Personen durch ihr fortgesetztes Nichteinschreiten diese unerträglich geschichtsvergessen und uns alle schädigenden NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN WILLKÜR-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz. Die hierfür verantwortlichen Parteien und Personen, stellen sich in 2023 Ihnen erneut zur Wahl. Deshalb werden wir Sie über die Internetseite www.HessenWahlkampf2023.de fortlaufend darüber informieren, wie es – stets lückenlos beweisbar vorgetragen – tatsächlich um die GEZEIGTE politische Gesinnung bestellt ist, und um den GEZEIGTEN „Kümmerfaktor“ betreffend uns Bürger*innen.

Bitte machen Sie sich dabei zugleich bewusst, dass auch das Nachrichtenportal www.HessenWahlkampf2023.de NICHT politisch gefärbt und/oder motiviert ist, sondern immer anhand der beweisbaren Gegebenheiten, stets wahrheitsgemäß, Sie über DIE für Ihre Wahlentscheidung in der Wahlkabine wichtigen Informationen informieren wird; allein bezogen auf GEZEIGTE Ethik, Moral, amtsbezogen geübte Verantwortung und gezeigte-bewiesene Verantwortung zur Wahrung der Interessen von uns Bürger*innen.

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Oben genannte Frage immer noch „kurz“ ausgedrückt beantwortend: Weit reichend und tief verankert, werden in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE WILLKÜR-Justiz-Urteile gefällt. Und dies lückenlos-beweisbar und wie ein viele Metastasen bereits befallen habendes Korruptionsgeschwür schlimmsten Ausmaßes. Hierüber wurden die aktuell Verantwortlichen, wie schon zuvor ihre Vorgänger, unter Vorlage von Beweisen, Namen, Aktenzeichen, etc. seit knapp EINEM JAHR wiederholt informiert und zum Einschreiten hiergegen aufgefordert. U.a. Herr Ministerpräsident Rhein und Herr Justizminister Dr. Poseck. Und obwohl u.a. die Benannten, die Staatskanzlei und das Justizministerium genau darüber informiert sind, was für grundgesetzwidrige, menschenverachtend und geschichtsvergessen NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE WILLKÜR-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz (unter Einschluss der hessischen Staatsanwaltschaften) vorherrschen, bewiesen für die zurückliegend knapp DREI JAHRE, schreiten die benannten Personen, Ministerien, Staatskanzlei und hessischen Antikorruptionsstellen hiergegen nicht ein. Dass damit wir Bürger*innen, der Rechtsstaat und unsere Demokratie schwerste Schäden fortgesetzt erleiden, wissen diese Personen, Verantwortlichen und Parteien selbst SEHR GENAU! Dennoch schreiten sie hiergegen seit knapp EINEM JAHR nicht ein, obwohl sie hierzu konkret qua Amt und Eid verpflichtet sind.
Daher wird in der „Nikolaus-Petition..“ vom 6. Dezember 2022 der Antrag gestellt, dass die Verantwortlichen SOFORT, WIRKUNGSVOLL und TRANSPARENT, SOWIE MIT DEM KLAREN ZIEL DER AUFKLÄRUNG UND ZUKÜNFTIGEN VERHINDERUNG DIESER NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN HESSISCHEN WILLKÜR-JUSTIZ-ZUSTÄNDE hiergegen ein- und entgegentreten MÜSSEN; UND dies fortlaufend durch ein funktionierendes Protokoll- und Berichtswesen vom Petitionsausschuss und/oder dem hessischen Landtag kontrolliert.

Ob der geschichtsvergessenen Ungeheuerlichkeit, welche sich die benannten Personen und Parteien hier seit knapp EINEM JAHR schuldig machen, wobei ich hier – zu meinem eigenen Bedauern – den GRÜNEN Regierungskoalitionär leider nicht von aller Mitschuld „freisprechen“ kann, werden Sie – RECHTZEITIG zum beginnenden hessischen Landtagswahlkampf auf der Internetseite „HessenWahlkampf2023.de“ kontinuierlich über die – beweisbar – GEZEIGTE politische, ethisch-moralische, rechtsstaatliche und demokratische Gesinnung der sich zur Wahl stellenden Personen und Parteien informiert werden. Daher schon jetzt sich „merken!“

„www.HessenWahlkampf2023.de“, dort werden Sie – abseits allen Wahlgeplänkels – unter konkreter Nennung aller Beweise wahrheitsgemäß über die Kandidat*innen und Parteien informiert, sowie über deren – beweisbar – GEZEIGTE „Gesinnung“, politisch, rechtsstaatlich und in Verantwortung gegenüber uns Bürger*innen gesehen, welche sich Ihnen im Herbst 2023 zur Wahl stellen.

Denn ich bin mir völlig sicher, dass es, so wie für mich, auch für Sie beim Kreuzchen-Machen in der Wahlkabine (was ich Sie bitte sich schon jetzt konkret bildlich vorzustellen) ein KO-Kriterium darstellt, mit Ihrer durch Ankreuzen gemachten Wahlstimme Personen und Parteien zu unterstützen, deren Verantwortungsgefühl Ihnen und dem Staat gegenüber nicht einmal so weit reicht, dass sich diese Parteien und Personen gegen menschenverachtende und geschichtsvergessen NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE WILLKÜR-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz (unter Einschluss der hessischen Staatsanwaltschaften) einsetzen. Unter diesen Willkür-Justiz-Zuständen wurden auch seinerzeit die Geschwister Scholl von einem Roland Freisler verurteilt und anschließend ihnen mittels Schafotts der Kopf vom übrigen Körper bestialisch getrennt.

Und gegen derartig NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE WILLKÜR-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz treten die Regierungs-CDU – beweisbar – seit knapp EINEM JAHR nicht ein?! Und ebenso die Herren Rhein und Dr. Poseck, wie schon dessen Vorgänger dies unerklärlich und unerklärt wortlos verweigerten! Und ebenso kommen auch die hessischen GRÜNEN, trotz Regierungs-MITVERANTWORTUNG für die NICHTunterbindung dieser NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN WILLKÜR-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz fortwährend nicht in die Gänge. Ich persönlich würde – aus rein staatsbürgerlicher Verantwortung, sowie aus der „uns“ (nach 1945 Geborenen) nun mal als „menschliches“ Mindestmaß historisch begründet obliegenden Verantwortung heraus SOFORT gegen diese NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN WILLKÜR-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz SOFORT, WIRKUNGSVOLL und TRANSPARENT vorgehen (wie in der „Nikolaus-Petition..“ gefordert).

Und u.a. der hessische Ministerpräsident Herr Rhein, sowie der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck WEIGERN sich fortgesetzt, trotz Ihrer obliegenden Verpflichtung gemäß Amt und geleistetem Amtseid hiergegen vorzugehen?? Wo leben wir denn bitte?! Und eben diese Personen wollen sich in 2023 Ihnen Wahlbürger*innen dennoch wieder Ihnen zur Wahl stellen! Damit werben doch diese Personen und Parteien darum, dass Sie in der Wahlkabine, den Wahlbogen entfaltend, Ihr Wahl-Kreuz bei Personen und bei Parteien machen, welche LÜCKENLOS BEWEISBAR seit knapp EINEM JAHR nicht gegen ihnen konkret bekannte, NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN WILLKÜR-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz einschreiten, welche Sie, mich, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie JEDEN TAG – in seiner Wirkung unmöglich zu überschätzen – SCHERSTE SCHÄDEN zufügen.

Dies ist der Grund für die Einlegung der „Nikolaus-Petition..“!

Damit werden folglich allein Schutz und Wahrung Ihre Bürger*innen-Rechte, sowie von Grundgesetz, Verfassungsstaat, Rechtsstaat und Demokratie verfolgt, und ausdrücklich KEINE politischen Ziele, also OHNE jede politische Färbung, was ich Ihnen - auch strafbewährt - verschiche und schwöre. Die mögen die Richtigkeit dessen bitte zudem aus der Tatsache entnehmen, dass ich vorliegend, gleichermaßen gegen CDU und GRÜNEN, beide in Regierungsverantwortung seiend, Ihnen meinen lückenlos beweisbaren NATIONALSOZIALISTISCH "BRAUENEN" Vorwurf vortrage.

WEHRET DEN ANFÄNGEN! Zum Schutz und Wahrung von Rechtsstaat, Grundgesetz und unser aller Demokratie; im staatsbürgerlichen Interesse von uns allen Bürger*innen! Der Gerechtwerdung dieses uns allen Staatsbürger*innen obliegende ANSPRUCHes obliegt uns, völlig gleichgültig, ob "Ihnen" dies gefällt, oder nicht! Zudem werden Sie damit "nicht allein" einer historisch uns obliegenden TIEFEN staatsbürgerlichen Verantwortung für die Vergangenheit gerecht, sondern in gleicher Weise für die Gegenwart und Zukunft! BITTE, denken Sie darüber ernsthaft nach, sowohl Ihr "Herz", als auch "Verstand" und "staatsbürgliche Verantwortung" ansprechend. UND seien Sie doch damit zugleich ganz ehrlich zu sich selbst: Nur über DIESE FORM GEÜBTER VERANTWORTUNG werden Sie doch nur auch für Sie und die zukünftigen Generationen in den (weiteren) Genuss unseres verfassungsrechtlich kodifizierten Rechtsstaates und unserer freiheitlichen Demokratie kommen.

Rechtzeitig zum Beginn des Wahlkampfes, werden Sie daher von uns objektiv und immer durch Beweise belegt über www.HessenWahlkampf2023.de von uns darüber informiert, wie es BEWEISBAR um die „Gesinnung“ der Personen und Parteien bestellt ist, die sich in 2023 Ihnen zur Wahl stellen.

In dieser Petition, welche aus gutem Grund korrekt lautet: "Nikolaus-Petition zur Beseitigung NATIONALSOZIALISTISCH gleicher Unrechtzustände in der hessischen Zivil- und Strafjustiz!"; finden Sie in Gänze und mit Beweisen unterlegt ausgeführt, wie es aktuell rechtsstaatlich um die hessische ZIVIL-Justiz UND STRAF-Justiz konkret bestellt ist. Unter gleichzeitig konkreter Nennung von Beweisen, Aktenzeichen, Namen, Fallbeschreibungen, etc..

Da der Unterfertigende bereits am 6. Okt.(!) 2022 eine ähnliche Petition eingereicht hatte, welche dann von der HESSISCHEN STAATSKANZLEI einfach wahrheitswidrig verfälscht wurde, ist der Grund dafür, weshalb nun von der heutigen "Nikolaus-Petition" der exakte Wortlaut - wie eingereicht und offiziell bestätigt - hier eingestellt wurde.

Nikolaus-Petition zur Zurückdrängung nationalsozialistischer Willkür-Justiz in der hessischen Straf- und Zivil-Justiz, sowie zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Bedingungen in der hessischen Straf- und Zivil-Justiz.

Arbeitstitel: Petition gegen die nazigleiche Willkürjustiz in der hessischen Straf- und Zivil-Justiz!; bzw. Nikolaus-Petition zur Beseitigung nazi-gleicher Unrechtzustände in der hessischen Zivil- und Strafjustiz!

 Rechtsanwalt Axel Bernd APPELT, Geltinger Au 21, 85652 Pliening - Petent -

Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier des hessischen Landtages, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Rhein, sehr geehrter Herr Justizminister Dr. Poseck,

bitte gestatten Sie mir zur sofortigen und unmissverständlichen Verdeutlichung von Inhalt, Antrag und Begründung vorliegender Nikolaus-Petition folgende, - lückenlos beweisbare – analoge Fallnennung:

Hessische ZIVILgerichte, hessische STRAFgerichte und hessische Staatsanwaltschaften urteilen im Jahr 2022 WILLKÜR-JUSTIZLICH im rechtslogisch gesinnungsgleichen Fahrwasser der Justiz des „dritten Reiches“! Tatsächlich urteilen sie so bereits seit bald DREI Jahren rücksichtslos geschichtsvergessen, rechtsstaatausschließend und demokratiegefährdend.

Bitte führen Sie sich sehr plastisch vor Augen, um was es hier in letzter Konsequenz konkret geht:

Hessische Zivil-Gerichte, Strafgerichte und Staatsanwaltschaften urteilen seit bald DREI JAHREN geschichtsvergessen und menschenrechtsverletzend wie folgt:

Nach Recht und Gesetz, § 5 HRiG, muss ich zu deinen Gunsten urteilen. Doch weil du Jude bist“, entscheide ich gegen dich! Und dies zudem über alle Instanzen hinweg alle Rechtsstaatlichkeit komplett kriminell ausschließend!

Dies ist der konkrete Gegenstand der Ihnen vorliegenden Nikolaus-Petition zur Beseitigung nazi-gleicher Unrechtzustände in der hessischen Zivil- und Strafjustiz!

Seit bald EINEM JAHR haben wir die hessische Landesregierung, jeweils inkl. deren Vorgänger*innen, den hessischen Ministerpräsidenten, den hessischen Justizminister, eine Vielzahl von weiteren Ministerien und Regierungsstellen, sowie alle hessischen Antikorruptionsstellen, gleichfalls wiederholt und beweisbelegt über diese hessischen, Dritte-Reich-Justiz-Unrechtszustände informiert, und zum einschreitenden Tätigwerden wiederholt aufgefordert.

Und obwohl insbesondere Herr Justizminister Dr. Poseck, sowie Herr Ministerpräsident Rhein, beide bereits qua Amt zum unterbindenden Einschreiten gegen diese NAZI-GLEICHE Willkür-Justiz in der hessischen ZIVILjustiz und hessischen STRAFjustiz zwingend verpflichtet sind, bleiben diese amtswidrig tatenlos. Vielmehr „decken“ die Benannten durch die Verweigerung des Ihnen qua Amt obliegenden Einschreitens gegen diese nazi-gleich rechtsstaat- und demokratiegefährdenden Zustände in der hessischen Justiz, AKTIV dieses NAZI-GLEICHE und zugleich BREIT ANGELEGTE Treiben in der GESAMTEN hessischen ZIVIL- und STRAFjustiz.

Die hessische Straf- und Zivil-Justiz hat folglich ein unmöglich zu unterschätzendes, massives Rechtsstaats- und nazigleiches Willkür-Justiz-Problem schlimmsten Ausmaßes.

Denn eine große Anzahl hessischer Staatsanwält*innen und hessischer Straf- & Zivil-Richter*innen fällen – lückenlos beweisbar – nazigleiche Willkür-Justiz-Urteile, indem sie

1.a vorsätzlich grundgesetzwidrig und amtsmissbräuchlich für ihre Urteilsfällung nicht „Recht und Gesetz“ zentral heranziehen, wozu sie nach § 5 I HRiG verpflichtet sind; sondern anstelle von „Recht und Gesetz“ und Grundgesetz

1.b rein willkürliche Entscheidungsparameter, wie „Verwandtschaft“, Parteizugehörigkeit, gleiche gesellschaftliche Kreise, „richtige“ Religionszugehörigkeit, etc. zum zentralen Entscheidungsparameter ihrer Urteilsfällung machen.

Also Zustände schaffen wie folgt: Nach Recht und Gesetz, welches ich als Richter*in zentral meiner Urteilsfindung zugrunde legen muss, vgl. § 5 HRiG, muss ich zu deinen Gunsten urteilen. Doch da Du der „falschen“ Religion angehörst, entscheide ich einfach gegen Dich!

EXAKT dies sind – lückenlos beweisbar – die nazigleichen Willkür-Justiz-Zustände an hessischen ZIVILgerichten, hessischen STRAFgerichten und hessischen Staatsanwaltschaften.

Und seit bald DREI JAHREN urteilen in exakt dieser nazigleichen Willkür-Justiz-Weise die direkt vorstehend benannten hessischen Justiz-Behörden.

ZUSÄTZLICH betreiben diese hessischen Amtsträger*innen in schwarzer Robe diese menschenrechtsverletzende nazigleiche Willkür-Justiz sowohl zwischen hessischer Zivil- und Strafjustiz „bandenmäßig verabredet wirkend“, als auch INSTANZEN-ÜBERGREIFEND, und dies mit Ziel und Wirkung, dass jeder Instanzenzug, jede rechtsstaatliche Kontrolle zur rechtlichen Farce verkommt, UND fortgesetzt mit kriminellen Mitteln grundgesetzwidrig unterbunden wird und dauerhaft unterbunden ist.

Diese NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen Justiz werden dadurch ermöglicht, dass sie ein tiefes Einvernehmen und eine volle Deckung von JEWEILS GANZ OBEN „genießen“.

Beispiel:
(1.a) Die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden (in der richterlichen Besetzung von Frau Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi) fällt unter vorsätzlichem Verstoß gegen Recht und Gesetz ein Willkür-Justiz-Urteil im denklogischen Gesinnungsgeiste der Justiz des „Dritten Reiches“. Denn dieses Gericht erfindet wahrheitswidrig einfach in krimineller Begünstigungsabsicht „Beweise“ und macht diese reinen Erfindungen des Gerichts zum zentralen Entscheidungsparameter seiner Urteilsfindung zugunsten der kriminell begünstigten Partei. Dass das LG Wiesbaden in der genannten Besetzung dieses nazi-gleiche Verbrechen begangen hat, wird u.a. durch das zugehörige gerichtliche Verhandlungsprotokoll, sowie weitere Beweise – lückenlos bewiesen –!

(1.b) Die Präsidentin des LG Wiesbaden, Frau Dr. Menhofer, deckt durch ihr fortgesetzt angemahntes, aber gesetzwidrig nicht stattfindendes NICHT-Einschreiten, diese nationalsozialistische Willkür-Urteilsfällung ihres Gerichtes.

Gegen die lückenlos bewiesene, gesetzwidrige Willkür-Urteilsfällung im Geiste des „Dritten Reiches“ hat der Unterfertigende Strafanzeige eingelegt, konkret eingelegt gegen die Richter*innen Frau Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi.

(2) Der LEITENDE Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma, zog diese Strafanzeige sofort – persönlich – an sich, und sprach die nazi-gleiche Willkür-Urteile fällenden Richter*innen von aller Schuld kriminell strafvereitelnd frei. Da die Beweislage gegen die angezeigten Richter*innen erdrückend ist, lies Herr LOStA Dr. Thoma, einfach die bewiesene Tatsache unter den Tisch fallen, dass die benannten Richter*innen zur verfolgten Fällung ihres begünstigenden Willkür-Urteiles einfach wahrheitswidrig Dinge frei erfunden haben, und diese Lügen dann zum zentralen Gegenstand ihrer nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Urteilsfällung machten.

Zudem versuchte der LEITENDE Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma, seine gleichfalls im faktisch belegten Gesinnungsfahrwasser des „Dritten Reiches“ gefällte Willkür-Entscheidung mit rechtlich unzulässigen Argumenten zu stützen. Ergangene Rechtsprechung zum Thema „Strafmaß“ zog er unreflektiert zum Thema gegebene Strafbarkeit heran, etc.. Mit einer solchen juristischen Leistung darf sich anderswo kein Student im Grundstudium blicken lassen. Und Herr Dr. Thoma ist LEITENDER Oberstaatsanwalt der StA Wiesbaden?!

(3)Exakt diese Abfolge wurde prozessual schon einmal durchgespielt, mit der Verschlimmerung, dass diese nazi-gleichen Willkür-Justizverbrechen von der hessischen Justiz INSTANZEN-ÜBERGREIFEND verbrochen wurden UND WEITER verbrochen WERDEN!

àAlso von der GStA Frankfurt a.M., vom OLG Frankfurt a.M. (Zivilabteilung) und vom OLG Frankfurt a.M. (Strafabteilung). Die dort agierenden Richter*innen und Staatsanwält*innen begingen und begehen zur Begünstigung der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, als auch zur kriminellen Begünstigung aller sich strafbar gemacht habender hessischer Staatsanwält*innen und Richter*innen, wie z.B. Frau Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi, Herr Dr. Thoma, Frau StAin Altmann, etc., die exakt gleichen nazi-gleichen Willkür-Justiz-Verbrechen, wie die bereits strafrechtlich Angezeigten. Und so stellen diese hessischen Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe sicher, dass JEDE RECHTSSTAATLICHE KONTROLLE ausgeschlossen ist, und diese Verbrecher*innen straffrei ausgehen.

All dies ist LÜCKENLOS BEWEISBAR!

In diesem unerträglichen hessischen Nazijustiz-Reigen decken also, mit den kriminellen Mitteln NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHER Willkür-Justiz-Entscheidungen, hessische Staatsanwaltschaften (inkl. der GStA Frankfurt a.M.) und hessische Straf- und Zivilgerichte zuerst eine Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, und anschließend die hessischen Staatsanwält*innen und Richter*innen, welche sich zuvor zugunsten der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei der schwersten Amts- und Grundgesetzverbrechen schuldig gemacht haben, welche unser Gesetz überhaupt nur aufzuzählen vermag.

Dem Petenten liegen die – lückenlosen Beweise – für gut ZWANZIG derart geschichtsvergessen begangenen nazi-gleicher Willkür-Justiz-Verbrechen der hessischen ZIVIL- UND STRAF-Justiz vor!

Begangen innerhalb der letzten, bald DREI JAHREN. Begangen von hessischen Staatsanwält*innen und hessischen ZIVIL- UND STRAF-Richter*innen, welche begründet in diesen bald DREI JAHREN auf ihre geschichtsvergessenen Amtsverbrechen wiederholt ermahnend hingewiesen wurde, sowie auf die alle Rechtsstaatlichkeit unterbindende Wirkung ihres nazi-gleichen Justiz-Willkür-Handelns; OHNE jedes Einsehen in die Grundgesetzwidrigkeit, kriminelle Rechtsstaatsunterbindung und Demokratiegefährdung ihres Handelns.

ACHTUNG ACHTUNG! Zugleich hat der Petent die hessische Landesregierung, den hessischen MP Herrn Rhein, den hessischen JM Herrn Dr. Poseck, sowie deren Vorgänger*/in, sowie alle hessischen Antikorruptionsstellen, sowie eine Vielzahl weiterer hessischer Ministerien, Behörden und Staatsstellen unter konkretem und beweisbelegtem Hinweis auf diese NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz WIEDERHOLT hingewiesen und zum entsprechenden Einschreiten hiergegen begründet aufgefordert.

SEIT nun bald EINEM JAHR OHNE JEDEN ERFOLG!

Vielmehr deckt die hessische Landesregierung, persönlich hervorgehoben durch deren Vertreter, dem hessischen MP Herr Rhein und dem hessischen JM Herr Dr. Poseck, – nachweisbar seit nunmehr bald EINEM JAHR diese nazigleichen Zustände AKTIV und FORTGESETZT. AKTIV, trotz der konkreten Kenntnis von diesen grundgesetzwidrigen, menschenrechtsverletzenden und demokratiegefährdenden Zuständen, indem sie hiergegen einfach nicht einschreiten; ja diese sich jeder unerträglichen Geschichtsvergessenheit schuldig gemacht habenden Staatsanwält*innen und Richter*innen einfach weiter in der hessischen ZIVIL- UND STRAF-Justiz nazi-gleich weiter wüten lässt.

Unter diesen rechtsstaatlich unerträglich geschichtsvergessenen Zuständen in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz, hat der Unterfertigende schließlich eine Petition beim hessischen Petitionsausschuss eingereicht, welche von der hessischen Staatskanzlei und hessischen Landesregierung sofort „deckend“ abgefangen wurde, um sie schnellstmöglich „begraben“ und den Petenten mundtot machen zu können.

Dabei schreckte und schreckt die hessische Staatskanzlei – nachweisbar – auch nicht davor zurück, die parlamentarischen Gremien, Organe, sowie ALLE Parlamentarier*innen des hessischen Landtages über den Inhalt der gestellten Petition einfach anzulügen, UND zugleich den Beratungsgegenstand bezüglich der Petition auf einen unbedeutenden Teil „einzudampfen“.

Aktuell wurde die der Vorliegenden „Nikolaus-Petitionvorangegangene Petition Nr. 04196/20 vorsätzlich antrags- und begründungswidrig von der hessischen Staatskanzlei so abgeändert und dem Petitionsausschuss zur Entscheidung vorgelegt, dass nun folgendes leicht passieren könnte:
àDie Mitglieder des Petitionsausschusses verwerfen die Petition Nr. 04196/20 auf Basis des ihnen wahrheitswidrig „eingedampften“ Inhaltes des Petition,
èUND legitimieren damit UNWISSENTLICH die mit dieser Petition gleichfalls angeprangerten NAZI-GLEICHEN WILLKÜR-JUSTIZ-Zustände in der gesamten hessischen ZIVIL-Justiz und STRAF-Justiz!

Verkürzt ausgedrückt wird dann getitelt werden: Hessischer Landtags-Petitionsausschuss verwirft Petition und legitimiert damit die beweisbar seit bald DREI JAHREN in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz praktizierte Willkür-Justiz im menschenrechtsverachtenden Gesinnungsfahrwasser des „Dritten Reiches“ von hessischen Staatsanwält*innen und Richter*innen geschichtsvergessen betrieben.

Hierzu kann es leicht und wird es sehr wahrscheinlich kommen, wenn Sie sich als Parlamentarier*innen hiergegen nicht kraftvoll zur Wehr setzen, sicherstellend, dass Ihnen weder die hessische Staatskanzlei, noch sonst wer, zur Wahrheitswidrigkeit „eingedampfte“ Entscheidungsvorlagen unterschieben kann.

Sehr geehrte Damen und Herren Parlamentarier des hessischen Landtages!

Dem Unterfertigenden liegen unwiderlegbare und lückenlose Beweise für alle hier gemachten Vorhalte vor! Lückenlose Beweise, welche in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz eine weit gefächerte Tätergruppe von Staatsanwälti*innen und Richter*innen belegt, welche zudem seit bald DREI Jahren INSTANZEN-ÜBERGREIFEND in grundgesetzwidrig RECHTSSTAAT-AUSSCHLIESSENDER Weise eine NAZI-GLEICHE WILLKÜR-JUSTIZ „bandenmäßig wirkend“ betreiben.

UND dass die hessische Landesregierung, persönlich hervorgehoben vertreten durch den hessischen Ministerpräsidenten, Herr Rhein, und den hessischen Justizminister, Herrn Dr. Poseck, (wie schon deren Vorgänger) seit bald EINEM JAHR sich fortgesetzt weigern, gegen diese NAZI-GLEICHEN UNRECHTSZUSTÄNDE in der hessischen Justiz vorzugehen!

èHaben Sie eigentlich überhaupt keine Scham mehr, meine genannten Herren, sich offenbar selbst dafür nicht zu schade zu sein, bzw. nicht über genügend historisch- und amtsbegründeten Anstand zu verfügen, sich NICHT weiter, wie seit bald EINEM Jahr fortlaufend geschehend, AKTIV DECKEND vor diese NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN Verbrechen und ihre geschichtsvergessenen Täter*innen des Jahres 2022 zu stellen?

Sie sind doch intelligente und honorige Personen, meine Herren. Wie kann es dann aber sein, dass Sie, gleichfalls lückenlos beweisbar, konkret und beweisbelegt über diese Justizverbrechen informiert seiend, sich seit nun bald EINEM JAHR fortgesetzt geweigert haben und weiter weigern, gegen diese NAZI-gleichen, grundgesetzwidrigen, rechtsstaatsausschließenden und demokratiegefährdenden Zustände in der hessischen Justiz vorzugehen?

Liegt dies evtl. daran, dass Sie sich diese Aufgabe überhaupt nicht gewachsen fühlen, weil die Korruptionsdichte und Geschichtsvergessenheit in Hessen insgesamt bereits ein solches Ausmaß angenommen hat, dass eine Wiederherstellung RECHTSSTAATLICHER Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz faktisch ausgeschlossen ist?

Doch in diesem Fall müssen Sie dieses unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie konkret gefährdende Unvermögen öffentlich machen und uns alle darüber wahrheitsgetreu in Kenntnis setzen, dass in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz die beschrieben nazi-gleichen Justiz-Willkür-Zustände herrschen, und auch Sie nicht vermögen diese zu beseitigen, sodass wir alle wissen und einzuschätzen vermögen, unter welch rechtsstaatsausschließendem Justizhintergrund jeweils ein aus hessischer Justiz-Feder stammendes Urteil zustande gekommen ist.

Und kommt es Ihnen ernsthaft nicht in den Sinn zu hinterfragen, wie sehr Sie mit Ihrer fortgesetzten Weigerung, sich gegen diese nazi-gleichen Willkür-Justizzustände zur Wehr zu setzen, das Vertrauen in den Rechtsstaat und dessen Funktionieren nachhaltig erschüttern? Sowie das Vertrauen in die Achtung des staatlichen Gewaltmonopols, wenn Sie AKTIV decken, dass hessische Staatsanwält*innen sich fortgesetzt in nazi-gleicher Justiz-Willkür übend, Straftäter*innen in einfach amtsmissbräuchlich freisprechen?

Herr Ministerpräsident Rhein, Sie sind nicht Gauleiter vom Gau Hessen-Nassau, sondern Ministerpräsident eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland, namens Hessen. Warum verhalten Sie sich dann nicht entsprechend Ihres honorigen Amtes, Herr Ministerpräsident Rhein?

Und Sie, Herr Justizminister Dr. Poseck, haben zwar in eigener Ressortverantwortung, jedoch getreu ihres (deklaratorisch) geleisteten Amtseides, Ihr ministerielles Amt zu führen. Sie müssen nicht erst auf eine Anweisung des Reichsjustizministeriums warten, sondern Sie müssen aus eigener Ressortverantwortung heraus gegen diese Ihnen seit bald EINEM JAHR KONKRET und BEWEISBELEGT BEKANNT seienden nazi-gleichen Willkür-Justiz-Unrechtszustände in der hessischen Justiz vorgehen.

Machen Sie dies nicht, dann ziehen Sie das ganze Bundesland Hessen in den „BRAUNEN DRECK“, und beschmutzen die staats- und amtsgetreu gut ausgeführte Arbeit der anderen vielen tausend hessischen Staatsdiener*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen in gleicher Weise.

Und wenn die hessische Staatskanzlei es sogar fertigbringt, auf wessen Veranlassung auch immer, die Parlamentarier*innen und Ausschussmitglieder, etc. des erweiterten hessischen Landtages mit vorsätzlich verkürzten, wahrheitswidrigen Entscheidungsvorlagen zu konfrontieren, dann ist auch dies ein unmittelbar staatsgefährdender Angriff auf Parlament, Parlamentarismus und unsere Demokratie!

Unter den gegebenen Umständen kommt doch kein billig und gerecht denkender Mensch mehr an der Überlegung vorbei, dass die hessische Landesregierung gegebenenfalls vor keiner Unwahrheit Ihnen gegenüber, sowie vor keiner eigennützigen Instrumentalisierung der Institutionen des hessischen Landtages, sowie vor keiner Fortsetzung des Deckens dieser NAZI-GLEICHEN Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz zurückschrecken wird?!

Doch damit gefährdet die hessische Landesregierung zugleich auch in demokratiegefährdender Weise das Funktionieren von Parlamentarismus und repräsentativer Demokratie in Hessen; und nachfolgend bundesweit!

Denn wie sollen Sie, oder der Petitionsausschuss, etc., über etwas richtig befinden und entscheiden können, wenn Ihnen die Sie informierenden Stellen schon hinsichtlich des Entscheidungsinhaltes „eingedampft“-wahrheitswidrige Entscheidungsvorlagen vorlegen?!

Die Schilderung dieser – in gemachtem Vorhalt LÜCKENLOS BEWEISBAREN – Unrechtszustände in Hessen vorausschickend,

reicht Ihnen der Petent hiermit vorliegende

„Nikolaus-PETITION
zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtzustände in der hessischen Zivil- und Strafjustiz!“

ein, mit folgendem konkret so auch zwingend zu verstehendem und zu behandelnden Petitionsantrag:

Der Petitionsausschuss hat unverzüglich die hessische Landesregierung, personell hervorgehoben konkret Herrn Ministerpräsident Rhein und Herrn Justizminister Dr. Poseck dazu aufzufordern, und fortlaufend sich kontrollierende Durchführungs- und Fortschrittsberichte darüber schriftlich vorlegen zu lassen:

I. TÄTIG gegen die nationalsozialistisch-gleichen, kriminellen Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen Straf- UND Ziviljustiz sofort, wirkungsvoll und transparent vorzugehen, UND

II. SOFORT und TÄTIG eine Aufarbeitung dieser nationalsozialistisch-gleichen, kriminellen Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen Straf- UND Ziviljustiz sofort, wirkungsvoll und transparent nachweisbar, sowie zielgerichtet auf Aufklärungserfolg abzielend, fortlaufend und bis zur Zielerreichung stringent durchzuführen, UND

III. Alle, die sich insoweit bei den hessischen Strafjustiz- UND/ODER Ziviljustiz-Behörden als Staatsanwält*in oder Richter*in in der beschrieben nationalsozialistisch-gleichen Weise strafbar gemacht haben könnten[1], unverzüglich von ihrer Amtsausübung zu suspendieren, und diese Personen sofort, wirkungsvoll und transparent nachweisbar auf Aufarbeitungs-, Aufklärungs- und rechtsstaatliche Aburteilung abzielend vor Gericht zu stellen, strafrechtlich (bei Vorliegen) zu verurteilen und unter Verlust aller Pensionsansprüche aus ihrem Amt, sowie Beamtenverhältnis unverzüglich zu entlassen, UND

IV. ZUGLEICH SOFORT und TÄTIG mit allen erforderlichen und rechtsstaatlich gebotenen Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass diese nationalsozialistisch-gleichen, kriminellen Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen Straf- UND Ziviljustiz sofort, wirkungsvoll und transparent nachweisbar gegenwärtig und für die Zukunft bestmöglich unterbunden werden, mit dem Ziel der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände auch in der hessischen Straf- UND Ziviljustiz! UND

V. Sollten die hier per „Nikolaus-Petition..“ beantragten und vom Petitionsausschuss zu beschließen zur benannten Erfüllung aufgeforderten Personen, Stellen, Behörden, etc., hinsichtlich der beantragten Beseitigung der aktuell – lückenlos beweisbar vorherrschenden - nationalsozialistisch-gleichen, kriminellen Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen Straf- UND Ziviljustiz entgegenstellen, bzw. nicht sofort, wirkungsvoll und transparent nachweisbar zur Beseitigung dieser nationalsozialistisch-gleichen, kriminellen Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen Straf- UND Ziviljustiz sichtbar-kraftvoll beitragen, REGT der Petent für diesen Fall die Einberufung einer Sondersitzung und Fragestunde des hessischen Landtages zu dem Thema an,

(1) weshalb es der hessische Ministerpräsident Herr Rhein, sowie der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck, wie schon deren Vorgänger/*in seit bald EINEM JAHR AKTIV unterstützen, dass in der hessischen Justiz – lückenlos beweisbar - nationalsozialistisch-gleiche, kriminelle Willkür-Justiz-Zustände herrschen, und zwar sowohl in der hessischen Straf- UND in der hessischen Ziviljustiz?!

(2) Und welche Schritte die benannten Herren, sowie die amtierende hessische Landesregierung insgesamt konkret bereits – und nachgewiesen – ergriffen hat, und mit welchem Zeithorizont weiter konkret ergreifen wird, um gegen die in der hessischen Justiz – lückenlos beweisbar - nationalsozialistisch-gleiche, kriminelle Willkür-Justiz in der hessischen Strafjustiz UND in der hessischen Ziviljustiz weiter sofort, wirkungsvoll und transparent vorzugehen, darauf hinarbeitend und abzielenden, schnellstmöglich wieder rechtsstaatliche, grundgesetzliche und landesverfassungsrechtliche Zustände an den hessischen Strafgerichten und den hessischen Zivilgerichten herzustellen?!

 

BEGRÜNDUNG für vorliegend Ihnen eingereichte Nikolaus-Petition..:

A.0) Rechtlich zu beachten ist, dass der Petent Rechtsanwalt, also Volljurist ist. Es ist daher rechtlich unzulässig, und einer kriminellen Unterdrückung wahrer Tatsachen gleichkommend, eindeutig und nicht auslegungsbedürftig gestellte Anträge eines Volljuristen* willkürlich umzudeuten, wie dies bereits die Staatskanzlei (und die Landesregierung?) nachweislich hinsichtlich der von vorliegender „Nikolaus-Petition..“ streng zu trennender Petition Nr. 04196/20 verbrochen haben.

Der Rechtsstaat fordert also von Ihnen, dass Sie über den hier gestellten „Nikolaus-Petitions-Antrag“ zu entscheiden haben, wie „beantragt“; und nicht darüber, über was zu entscheiden Ihnen gerade mal „gefällt“. Denn dies würde eine Verlängerung der nazi-gleichen Willkürlichkeit darstellen, wie dies ja bereits breit gefächert betreffend die hessische Justiz zu beklagen ist.

Und wenn Sie folglich vorliegende „Nikolaus-Petition..“ abweisen, wozu Sie ja jederzeit fähig und berechtigt sind, soweit Sie dabei Recht, Gesetz, Grundgesetz und Landesverfassung beachten, freue ich mich schon über die

Schlagzeile:

Petitionsausschuss des hessischen Landtages verwirft „Nikolaus-Petition zur Beseitigung nationalsozialistisch-gleicher Unrechtzustände in der hessischen Zivil- und Strafjustiz!, und setzt sich so AKTIV für die Beibehaltung dieser nationalsozialistischen Unrechtszustände in der hessischen Zivil- und Strafjustiz ein!

A.1a)Wie im „Nikolaus-Petitionsantrag“ eindeutig zum Ausdruck gebracht, geht es um die in der hessischen STRAF-Justiz UND hessischen ZIVIL-Justiz – lückenlos beweisbar – vorherrschenden nationalsozialistisch-gleichen, kriminellen Willkür-Justiz-Zustände.

A.1b) Diese nationalsozialistisch-gleich kriminellen Willkür-Justiz-Zustände in der hessischen ZIVIL- und Straf-Justiz sind also ausdrücklich KEIN Problem einer einzelnen hessischen Justiz-Behörde. Sondern eine Vielzahl hessischer Justiz-Behörden hat – lückenlos beweisbar – dieses geschichtsvergessene Korruptions-Geschwür ergriffen; mit Auswirkung für die tägliche Arbeit, Entscheidungs- und Urteilsfällung von diesen hessischen Justiz-Behörden stammend.


ZENTRAL sind diesbezüglich insbesondere zu nennen:

·      das Landgericht Wiesbaden (Zivilgericht),

·      das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Zivilabteilung),

·      die Staatsanwaltschaft Wiesbaden,

·      die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt a.M., sowie

·      das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Strafabteilung).

A.1c)Diese nationalsozialistisch-gleich kriminelle Willkür-Justiz wird dort von einer erschreckenden Vielzahl hessischer Richter*innen und Staatsanwält*innen bereitwillig geschichtsvergessen verbrochen. Vorsätzlich alle Rechtsstaatlichkeit kriminell unterbindend und „bandenmäßig verabredet wirkend“ mit höchster krimineller Energie begangen.

A.1d)Der Petent weist ausdrücklich darauf hin, dass der Petent mit vorliegender „Nikolaus-Petition..“ vom Petitionsausschuss ausdrücklich KEINE Einzelfalluntersuchung, etc. fordert, oder eine Nachprüfung von ergangenen Einzelfallentscheidungen, etc.. Denn dies ist die zentrale Aufgabe des hessischen Justizministers Herrn Dr. Poseck und seines Ministeriums. (Welcher diese doch schon längst nachgekommen sind, mit dem Ergebnis, dass der Vorhalt des Petenten wahrheitsgemäß, sowie lückenlos beweisbar ist!)

A.2) Der Petent weist nochmals ausdrücklich auf die vorliegend konkret gestellten Anträge hin, also dass sich seine „Nikolaus-Petition..“ ausdrücklich gegen die nationalsozialistisch-gleich kriminellen Willkür-Justizzustände in der gesamten hessischen ZIVIL-Justiz UND gesamten hessischen STRAF-Justiz wendet, welche dort – lückenlos beweisbar – seit bald DREI Jahren grundgesetzwidrig, amtsmissbräuchlich und verfassungsfeindlich wütet und alle Rechtsstaatlichkeit kriminell ausschließt.

Die Ihnen vorliegende „Nikolaus-Petition..“ zielt als konkret auf die Überwindung der aktuell in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz vorherrschenden Unrechtszustände ab, IM GLEICHZEITIGEN BEMÜHEN um eine WIEDERHERSTELLUNG grundgesetzkonformer RECHTSSTAATLICHKEIT in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz.

A.3) Der Petent weist darauf hin, dass sich vorliegende „Nikolaus-Petition..“ sowohl antragsbezogen, als auch inhaltlich vollständig von der Petition Nr. 04196/20 unterscheidet; insbesondere nachdem die hessische Staatskanzlei die Petition Nr. 04196/20 zu einer wahrheitswidrigen Entscheidungsgrundlage für den Petitionsausschuss „eingedampft“ hat.

Auch deshalb verbietet sich rechtsstaatlich jede Form der Zusammenlegung, etc. beider Petitionen, und wäre dies nur ein weiterer Nachweis dafür, dass die hessische Staatskanzlei wahrheitswidrige Entscheidungsvorlagen produziert. Welche Folge dies für Sie als Parlamentarier*innen des hessischen Landtages haben kann, hat der Petent bereits ausgeführt. Plötzlich finden Sie – ob ihrer auf Basis einer verfälschten Entscheidungsvorlage getroffenen Entscheidung – sich für alle sichtbar in den Kreisen „nationalsozialistischer Gesinnungsleute“ wieder. Nicht weil Sie diese Gesinnung hätten, sondern weil Ihre auf Basis einer verfälschten Entscheidungsvorlage getroffene Entscheidung Sie dazu macht!

A.4) Schließlich weist der Petent erneut darauf hin, den hessischen Ministerpräsidenten, hessischen Justizminister, hessischen Landtag, …, sämtliche hessische Antikorruptionsstellen – bewiesen – seit bald EINEM JAHR – BEWEISBELEGT und KONKRET – über diese nationalsozialistisch-gleich kriminellen Willkür-Justizzustände in der gesamten hessischen ZIVIL-Justiz UND gesamten hessischen STRAF-Justiz WIEDERHOLT informiert zu haben, jeweils verbunden mit der wiederholten Aufforderung hiergegen unverzüglich vorzugehen.

Reaktion der so wiederholt Angeschriebenen: KEINE!

Gleichzeitig wütet dieses nationalsozialistisch-gleiche kriminelle Willkür-Justiz-Geschwür fortwährend weiter in verbrecherischer und staatsgefährdender Weise in der gesamten hessischen Justiz, ohne dass die hierüber – BEWEISBELEGT und KONKRET – Informierten Personen und Stellen auch nur einen Finger gerührt hätten!

UND

ließen und lassen seit nunmehr bald EINEM JAHR - AKTIV unterstützend – zu, belegt durch ihr gesetzlich geschuldetes aber fortgesetzt verweigertes Nichteinschreiten, dass dieses nationalsozialistisch-gleiche kriminelle Willkür-Justiz-Geschwür in der gesamten hessischen Justiz Rechtsstaat und Bürger*innen größten Schaden zufügen kann, und dies zudem in kriminell demokratiegefährdender Weise.

B) Sehr geehrter Petitionsausschuss: Willkür-Justiz ist eine Form der grundgesetzwidrigen Staatswillkür, welche unser Grundgesetz in Reflektion zu den Justizverbrechen im „Dritten Reich“ bewusst verbietet. Es stößt beim Petenten auf größtes Unverständnis, hierzu überhaupt auch nur noch ein einziges Wort ausführen zu müssen.

B.1) Wenn wir es gestatten, dass Richter*innen und Staatsanwält*innen unter Verstoß gegen den richterlichen Amtseid, § 5 HRiG, statt „Recht und Gesetz“ willkürlich andere Parameter (zentral) ausschlaggebend für ihrer Entscheidungsfindung/Urteilsfällung heranziehen, dann ist dies nicht „nur“ grundgesetzwidrig, sondern dann etablieren wir damit eine nationalsozialistisch-gleich kriminelle Willkür-Justiz in Hessen. Und wer will, kann, soll dann bitte entscheiden, ob der eine, alternativ zu „Recht und Gesetz“ vom Gericht herangezogene Parameter noch zu akzeptieren ist, oder eben nicht? Zugleich hat die hessische Landesregierung, vertreten von Herrn MP Rhein und Herrn JM Dr. Poseck, damit bereits seit bald EINEM JAHR einer nationalsozialistisch-gleich kriminelle Willkür-Justiz fortgesetzt, rechtsstaatsangreifend und demokratiezerstörend in Hessen Tür und Tor geöffnet.

Bitte führen Sie sich daher erneut konkret vor Augen, um was es hier in letzter Konsequenz konkret geht:

Hessische Zivil-Gerichte, Strafgerichte und Staatsanwaltschaften urteilen seit bald DREI JAHREN geschichtsvergessen und menschenrechtsverletzend wie folgt: Nach Recht und Gesetz, § 5 HRiG, muss ich zu deinen Gunsten urteilen. Doch „weil du Jude bist“, entscheide ich gegen dich! Und dies zudem über alle Instanzen hinweg alle Rechtsstaatlichkeit komplett kriminell ausschließend!

Einer nationalsozialistisch-gleich kriminelle Willkür-Justiz, welcher Sie es folglich sinnlogisch und faktisch konkret gestatten, dass das erkennende Gericht, und/oder die erkennende Staatsanwaltschaft alternativ zu „Recht und Gesetz“ sein Urteil urteilstragend auf den Willkür-Parameter „Du bis Jude!, deshalb entscheide ich gegen Dich, obwohl ich nach Recht und Gesetz für Dich entscheiden müsste“. Ist Ihnen nicht selbst bewusst, wie geschichtsvergessen dies ist, und wie unverzeihlich dies das erlittene Leid von Millionen von Menschen erneut missachtet? Reicht Ihr rechtsstaatliches und Ihr staatsrechtliches Wissen wirklich nicht so weit um zu erkennen, wie grundgesetzwidrig, wie kriminell rechtsstaatsausschließend, wie demokratiegefährdend und wie alles Vertrauen in den Rechtsstaat „begrabend“ wirkend eine solch menschenverachtende Willkür-Justiz ist?

Also wieso lassen Sie, Herr MP Rhein und Sie Herr JM Dr. Poseck diese geschichtsvergessen amtsmissbräuchlichen Verbrechen an Hessischen ZIVIL-Gerichten, STRAF-Gerichten und Staatsanwaltschaften seit nunmehr bald EINEM JAHR zu und schreiten hiergegen nicht längst – wie hier beantragt – ein? Bitte erklären Sie uns dies, meine Herren! Uns, also dem Parlament, den Gremien, sowie den Institutionen und den Bürger*innen von Hessen und von Deutschland!

Nachfolgend finden Sie eine (nicht abschließende) Aufstellung aller Namen und Aktenzeichen der Justizfälle, in welchen die genannten Staatsanwält*innen und/oder Richter*innen sich lückenlos beweisbar z.T. schwerster Amtsstraftaten schuldig gemacht haben, und betreffend welcher sich die diesbezüglich mittels Strafanzeige angerufene Staatsanwaltschaften dennoch weigern zu ermitteln und nach Recht und Gesetz zu entscheiden.

Strafrechtlich (also nationalsozialistisch gleiche Willkür-Entscheidungsverbrechen der hessischen STRAF-Justiz):

àStrafanzeige gegen die Frau Präsidentin des Landgericht Wiesbaden Dr. Menhofer, vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden Az. 2270 Js 24378/21, parallel zum Petenten eingereicht von einem OStA der StA München II; wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.

àStrafanzeige gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Herr Dr. Thoma, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M., vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden Az. 2270 Js 27240/21, parallel zum Petenten eingereicht von einem OStA der StA München II; wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M., an welche ja die gegen Herrn Dr. Thoma gerichtete Strafanzeige zuständigkeitshalber weitergereicht wurde. Doch weder die StA Frankfurt a.M., noch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. haben jemals diesbezüglich ermittelt, und/oder entschieden; ja nicht einmal ein Aktenzeichen mitgeteilt, und jede Beantwortung gestellter Fragen verweigert.

Aktualisierung (11. Jan. 2023): Zwischenzeitlich hat Frau OStAin Dr. Tietze, StA Ffm, hierüber entschieden. Natürlich gleichfalls für jeden Rechtskundigen* durch und durch KORRUPT und Herrn LOStA Dr. Thoma kriminell begünstigend, vgl. Beweise unter StA Ffm, Az. 8570 Js 200372/23.

àStrafanzeige gegen den (ehemals!) senatsvorsitzenden Richter des 5. Zivilsenats beim OLG Frankfurt a.M., vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Az. 2270 Js 27141/21. Diese wurde zuständigkeitshalber an die StA Frankfurt a.M. abgegeben, unter Verweigerung der Nennung eines Aktenzeichens. Auch diese Strafanzeige wurde und wird einfach nicht bearbeitet; bzw. die von einem Rechtsanwalt eingereichte Strafanzeige wurde einfach in eine Dienstaufsichtsbeschwerde gesetzwidrig „umgedeutet“ und anschließend verworfen. Hinsichtlich des genannten Senats hat zwischenzeitlich ein personeller Wechsel stattgefunden. In diesem Zusammenhang hat sich Herr Dr. Poseck in seiner damaligen Funktion als Präsident des OLG Frankfurt a.M. eingeschaltet, und trotz allen Vortrags und aller vorgelegten Beweise diesen Fall einfach „begraben“.

àStrafanzeige gegen Frau LG-Richterin Pradt beim Landgericht Wiesbaden, vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden, gleichfalls Az. 2270 Js 24378/21, parallel zum Petenten eingereicht von einem OStA der StA München II; wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.

àErweiterung der Strafanzeige gegen Frau Richterin Pradt, sowie

àgesonderte Strafanzeige gegen die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden in der Besetzung durch Frau Vorsitzende Richterin Dr. Siebelt, Frau Richterin Pradt, Herr Richter Laudi, vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden; Az.: 2270 Js 18676/22. (Da unter den geschilderten hessischen Korruptionsumständen die Strafanzeige zunächst bei der StA München II (Az.: 13 Js 5596/22) eingereicht, und von dieser an die StA Wiesbaden abgegeben wurde, musste die StA Wiesbaden notgedrungen ein Aktenzeichen vergeben, da die StA München II dies auf mein Anfordern hin überwachte). Doch auch diese Strafanzeige wurde und wird einfach von der StA Wiesbaden nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M..

Die aufgrund beweisbar vorherrschender Nazi-Willkür-Justiz-gleichen Zustände in der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, wiederholt zu verantworten durch den LEITENDEN OBERSTAATSANWALT Herrn Dr. Thoma, hat der Petent in Sachen der gleichfalls Nazi-Willkür-Justiz-gleich erfolgten Urteilsfällung der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, in der Kammerbesetzung von Frau Vorsitzender Richterin Dr. Siebelt, Frau Richterin Pradt und Herrn Richter Laudi, die Strafanzeige gegen die vorgenannten Richter*innen, u.a. wegen des Verdachts der Begünstigung im Amt, des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs, der Nötigung, des vorsätzlich begangenen Prozessbetruges (oder der Mittäterschaft, oder Beihilfe) dazu, sowie weiterer Amtsstraftaten der angezeigten Richter*innen, bewusst bei der StA München II eingereicht, bei der für den Unterfertigenden zuständigen Staatsanwaltschaft.

Herr LEITENDER OBERSTAATSANWALT der StA Wiesbaden Dr. Thoma, hat daraufhin bei der StA München II interveniert und verlangt diese gegen die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden gerichtete UND ERDRÜCKEND LÜCKENLOS BEWEISBARE Strafanzeige wegen des „Verdachts“ der Begehung NAZI-GLEICHER Willkür-Justiz-Verbrechen an ihn abzugeben.

Zugleich hat dieser sich der nationalsozialistisch-gleichen Willkür-Justiz verübende Herr Dr. Thoma folgendes gemacht:

(1)Herr LOStA Dr. Thoma hat gegen den Unterfertigenden Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, weil es unzutreffend sei, dass in der Staatsanwaltschaft Wiesbaden auch nur der Anflug von Korruption vorliegen würde. UND

(2)Herr LOStA Dr. Thoma hat nach direkter Abgabe benannter Strafanzeige gegen die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden an ihn, selbige Strafanzeige sofort in nationalsozialistisch-gleicher Willkür-Justiz „eingestellt“.

BITTE, wenn Sie selbst Jurist*in sind, verschaffen Sie sich bitte selbst von der Richtigkeit meiner nachfolgenden Worte ein eigenes Urteil, oder lassen Sie von einer strafrechtskundigen Volljurist*in Ihres Vertrauens dies bitte selbst überprüfen:

DER LEITENDE OBERSTAATSANWALT der StA Wiesbaden hat mit seinem Nichtermittlungsbeschluss StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22 nicht nur eine BEWEISBAR NAZI-GLEICHE JUSTIZ-WILLKÜR-ENTSCHEIDUNG mit krimineller Begünstigungs- und Strafvereitelungsabsicht gefällt, sondern dies zudem in einer Weise, dass jede* ERSTsemester-Studentin über das juristische Unvermögen dieser kriminellen Begünstigungs-Entscheidung des Herrn LEITENDEN OBERSTAATSANWALTES der StA Wiesbaden nur schallend-und-zugleich-ungläubig LACHEN KANN, wäre diese staatsanwaltschaftliche Entscheidung von Herrn Dr. Thoma nicht zugleich so NAZI-GLEICH justiz-willkürlich!

Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, Herr Dr. Thoma, wer, wie Sie, in Ihrer BEWEISBAR staatsanwaltschaftlichen Nazi-Willkür-Entscheidung den zentral erhobenen, begründeten und mit Beweisvorlage ausgeführten Strafvorwurfwahrheitswidrige Erfindung von Tatsache und Beweis durch das ERKENNENDE ZIVIL-Gericht i.V.m. der ZENTRALEN Unterstellung dieser vom Gericht kriminell erfundenen Gerichts-Lüge betreffend des dann tatsächlich gefällten Zivil-Urteils – einfach in seiner staatsanwaltschaftlichen Entscheidung unterschlägt, vgl. Entscheidung von Herr Dr. Thoma, StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22 (dort sowohl hinsichtlich „Sachverhalt“ und Entscheidungs-„Begründung“) dürfte z.B. bei uns in Bayern bestenfalls den Beruf des Nachtwächters bei einer Staatsanwaltschaft ausüben. Denn Herr Dr. Thoma unterschlägt den zentralen, zur Strafanzeige überhaupt erst geführt habenden Beweis, dass die 4. ZIVIL-Kammer des LG Wiesbaden einfach in Begünstigungsabsicht eine vom Gericht kriminell kreierte LÜGE erfunden hat UND zum zentralen Punkt seiner Urteilsfällung gemacht hat.

Und wäre dem an juristischem Dilettantismus nicht bereits genug, führt Herr Dr. Thoma zum Thema „Strafbarkeit“ eine Begründung an, welche zum Thema „Strafmaß“ Teil der Rechtsprechung ist, und lehnt gestützt auf diese „Strafmaß“-Rechtsprechung die „Strafbarkeit“ (also die Frage, „ob“ sich die Richter*innen bezüglich der angezeigt begangenen Straftaten strafbar gemacht haben?) ab.

Kurz gesagt: Herr LOStA Dr. Thoma „vergleicht Äpfel mit Birnen!“; und dies in Begünstigungs- und Strafvereitelungsabsicht, weil er auf anderem Wege seine nazi-gleiche Willkür-Justiz-Entscheidung zugunsten der Richter*innen der 4. ZIVILkammer des LG Wiesbaden durch NICHTS begründen könnte. Und dies aus der Feder eines LEITENDEN hessischen OStA stammend!

Damit wird mir klar, weshalb DIE Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, sowohl verächtlich klingend, als auch schallend lachend und sich dabei laut auf die Schenkel klatschend in der Verhandlung vor dem OLG Frankfurt a.M. ausriefen: „von denen haben wir nichts zu erwarten, nichts zu befürchten!“ Mit denen die StA Wiesbaden meinend. Und dies trotz der bewiesenen Tatsache, dass z.B. auch der „ Hessische Datenschutzbeauftragte“ zu 100% bestätigt hat, dass die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei z.B. die bei der StA Wiesbaden angezeigten Datenschutzverstöße allesamt begangen hat; inkl. Nötigung, etc..

Und für solche Personen machen Sie sich zum „nationalsozialistischen Steigbügelhalter“, Herr Dr. Thoma, indem Sie KONKRET WISSEND um all dies, ERNEUT Willkür-Justiz-Entscheidungen fällen, wie unter StA Wiesbaden, Az. 2270 Js 18676/22 nachzulesen?!

Ja, Herr LOStA Dr. Thoma, Sie haben wirklich allen Grund sich in den Boden zu schämen!

Und

àStrafanzeige gegen Frau StAin Altmann bei der StA Wiesbaden; vgl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden, gleichfalls Az. 2270 Js 24378/21, parallel zum Petenten eingereicht von einem OStA der StA München II; wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.

àStrafanzeige gegen den 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt a.M. in der Besetzung: Vorsitzender Richter Herr Dr. Schellenberg, Frau Richterin Dr. Kramer, und Herr Richter Dr. Bergmeister. Der bezeichnete Zivilsenat hat unter gröbster Missachtung aller Beweise und von § 42 ZPO, wiederholt gegen Frau Richterin Pradt gestellte Befangenheitsanträge abgelehnt, sodass Frau Richterin Pradt (4. Zivilkammer des LG Wiesbaden) schließlich ein drittes Mal über den Petenten zivilgerichtlich „richten“ durfte, was, wie lückenlos beweisbar und bekannt, erneut vorsätzlich gesetzwidrig und amtsmissbrauchend geschah. Auch hier wird von der StA Frankfurt a.M. einfach kein Aktenzeichen vergeben und der Fall einfach nicht bearbeitet.

àErneute Strafanzeige gegen besagte Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, da kein Strafklageverbrauch vorliegt und die Rechtsanwaltskanzlei einen Teil der Straftaten gegen unsere Mandantschaft weiter fortgesetzt hat und fortsetzt; vgl. StA Wiesbaden, welche auch in diesem Fall schon die Vergabe eines Aktenzeichens seit Monaten – trotz wiederholter Aufforderung dazu, auch gerichtet an Herrn LOStA Dr. Thoma, fortgesetzt gesetzwidrig verweigert. Auch diese Strafanzeige, welche die Begehung der vorgeworfenen Straftaten und Schuld der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei lückenlos beweist, wurde und wird einfach nicht bearbeitet. Ebenso darauf gerichtete Untätigkeitsbeschwerden zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.         àDie erste Strafanzeige gegen besagte Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei wurde von der StA Wiesbaden zunächst über ein Jahr vorsätzlich nicht bearbeitet und verschleppt, und anschließend vorsätzlich gesetzwidrig und amtsmissbrauchend von Frau StAin Altmann eingestellt, vgl. StA Wiesbaden, Az. 1172 Js 23300/20. Zum besseren Verständnis, warum „vorsätzlich gesetzwidrig“ eingestellt, sei auf das vorstehend auf Seite 7 genannte Beispiel verwiesen: „(II) Strafrechtliches Beispiel“.

àIn gleicher Weise hat der 7. Senat des OLG Frankfurt a.M., Az.: 7 Ws 193/21 gegen Recht und Gesetz verstoßen, indem er die in beschriebener Weise gefällten Fehlentscheidungen der Vorinstanzen hinsichtlich der gegen die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei gerichtete Strafanzeige einfach durchgewunken hat; und dies trotz einer umfänglichen Begründung und Beweisführung des Rechtsbehelfsführers, unter gleichzeitiger Nennung aller damit von den Vorinstanzen begangenen Rechts- und Grundrechtsverstöße.

…..(nicht abschließende Aufzählung)

Sehr geehrte Leser*innen vorliegender Zeilen, wir sprechen hier von den schwersten Amtsstraftaten welcher sich Staatsanwält*innen und Richter*innen überhaupt nur im Amt strafbar machen können; selbstverständlich nicht von jede/r hinsichtlich aller genannten Straftaten und in gleicher Weise begangen.

Also über den LÜCKENLOS BEWEISBAREN „Verdacht“ der Begehung von krimineller Begünstigung, der Strafvereitelung im Amt, der Korruption, des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs, des Verstoßes gegen den richterlichen Amtseid, der Nötigung, der Beteilung zum Prozessbetrug zulasten des Petenten und seiner Mandantschaft, …….. , alles lückenlos beweisbar begangen von hessischen Staatsanwält*innen und Richter*innen!

Welchen Grund dürfen Sie, darf ich annehmen, warum die Person „Appelt“ wiederholt die Begehung dieser schwersten Rechtsverstöße von Richter*innen und Staatsanwält*innen öffentlich anprangern kann, ohne dass sich die davon Betroffenen zur Wehr setzen?! Vgl. z.B. www.KeinDemokratieAbbau.de .

Stattdessen sitzen ca. 20 hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen verängstig wie der Hase vor der Schlange und versuchen die Thematik mittels vorsätzlicher Unterdrückung jeder Rechtsstaatlichkeit auszusitzen. Offensichtlich auch mit der AKTIVEN Unterstützung der hessischen Staatskanzlei und hessischen Landesregierung!

Sollen Sie mich – ordnungsgemäß in München – anzeigen. Damit habe ich kein Problem! Denn im Rahmen eines solchen Prozesses wird lückenlos aufgeklärt werden, dass der Unterfertigende sich völlig zurecht und in begangener Notwehr, sowie Nothilfe, gegen diese NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in der hessischen Straf- UND ZIVIL-Gerichtsbarkeit zur Wehr setzen musste, zur Wahrung von Rechtsstaat und Demokratie, sowie zur Wahrung der Rechte seiner Mandantschaft.

Denn ALLE anderen rechtsstaatlichen Mittel hat der Unterfertigende ja bereits in Gänze ausgeschöpft; jeweils an der NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHEN Willkür-Justiz aller Instanzen gescheitert seiend.

Ein zutiefst unwürdiges

geschichtsvergessenes und

aller Rechtsstaatlichkeit widersprechendes, sowie

alle unserer Demokratie zutiefst unwürdiges Bild,

was die hessische Justiz, der hessische „Rechtsstaat“ und die in Hessen praktizierte „hessische Demokratie“ da abgibt, verursacht von gut „20“ hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen und Ihren ministeriellen und ministerpräsidialen Deckern dieser staatsrechtlichen und rechtsstaatlichen Justiz-Schweinerei.

Und warum sieht dies objektiv wie skizziert aus? Weil jede deshalb geführte öffentliche Verhandlung gegen den Petenten – die übrigens in München zu führen wäre, also abseits des benannten hessischen Korruptionskreises – die Prüfung mit einbeziehen müsste, ob „Appelt“ seinen (zudem aus NOTWEHR und aus NOTHILFE heraus gemachten) Vorhalt zurecht macht, oder eben nicht. (AUCH DESHALB in München zu führen wäre, weil ja anderenfalls der Versucht für jede Frau und jeden Mann offen sichtbar wäre, dass hier hessische Justiz-„Täter*innen“ ERNEUT versuchen über unbescholtene Bürger*innen in kriminell begünstigender Absicht zugunsten Dritter und zulasten des Unterfertigenden „richten“ zu wollen.

Und unter diesen gegebenen Tatsachen scheuen ca. 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen, sowie der hessische Ministerpräsident Herr Rhein, als auch der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck jede Form von Öffentlichkeit und eine öffentliche Verhandlung wie der Teufel das Weihwasser, wissend, dass „Appelt“ allen gemachten Vorhalt lückenlos beweisen kann UND sich die ca. 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen und ihre „Decker“ (der/die eine mehr der/die andere weniger) hinsichtlich dieser schwersten Amtsstraftaten NACHWEISBAR schuldig gemacht haben.

UND weil diese Personen wissen, dass sie dies alle OHNE WENN UND ABER zweifellos ihr „Amt“ kosten wird!

Unter Beachtung von Recht und Gesetz KOSTEN MUSS!

Und dies völlig zurecht, da diese Personen selbst fortgesetzt den Beweis über bald DREI JAHRE hinweg dafür angetreten haben, für die Führung und Ausfüllung des ihnen anvertrauten Amtes charakterlich in Gänze ungeeignet zu sein.

Dies ist der zu vermutende Hintergrund und Grund, weshalb sich Herr Justizminister Dr. Poseck, wie schon zuvor seine Vorgängerin, seit bald EINEM JAHR fortgesetzt weigern, trotz beweisbelegter Kenntnis zu ermitteln und das in vorliegender „Nikolaus-Petition..“ Beantragte zu veranlassen, sodass dieser unerträgliche Unrechtszustand in der hessischen Justiz ein SOFORTIGES Ende findet. Wie bereits gesagt, findet diese ministerielle Weigerung bereits seit BALD EINEM JAHR trotz wiederholter Aufforderung zum entsprechenden Einschreiten dagegen, sowie beweisbelegter Informationsgabe statt.

Ein klarer Beweis dafür, dass es Ihres Eingreifens in beantragter Weise bedarf, da Herr Justizminister Dr. Poseck anderenfalls vermutlich niemals seinen diesbezüglichen Amtspflichten nachkommen wird; und bei hessischen Staatsanwaltschaften, sowie bei den hessischen ZIVILgerichten und hessischen STRAFgerichten deshalb weiter amtseidwidrig und amtsmissbrauchend und NAZI-JUSTIZ-GLEICH Recht, Gesetz und Verfassungen mit Füßen getreten werden.

Zudem wurden und werden der Petent und seine Mandantschaft seit April 2020 durch diese bandenmäßig verabredet wirkende fortgesetzte Brechung von Recht, Gesetz, Landesverfassung und Grundgesetz fortgesetzt in unseren/ihren Grundrechten auf Null reduziert beschränkt, verletzt und geschädigt. Und dies zudem in instanzen-übergreifender und jede Rechtsstaatlichkeit ausschließender Weise; sowohl auf dem Zivilrechtsweg, als auch auf dem Strafrechtsweg.

Doch dies ist (und wurde längst) ausschließlich vom hessischen Justizminister Herr Dr. Poseck zu prüfen, und nicht vom hier angerufenen Petitionsausschuss.

Zivilrechtlich:

àLandgericht Wiesbaden, Az. 4 O 719/20 (= e.V.-Verfahren), von Frau Richterin Pradt als Einzelrichterin entschieden. Frau Richterin Pradt ist auch Angehörige der im Hauptsacheverfahren zuletzt entschieden habenden 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden und Freundin der richterlichen Kollegin (am LG Wiesbaden), welche die Schwester, Tante & Tante von drei Kanzleiangehörigen der durch Urteil stets begünstigten Wiesbadener Rechtskanzlei ist. Unter diesem Aktenzeichen, Az. 4 O 719/20, sowie unter dem Az. 4 O 2410/20 (Hauptsacheverfahren) sind auch ein Teil der Befangenheitsanträge gegen Frau Richterin Pradt einzusehen, inkl. deren Ablehnungen durch das LG Wiesbaden, 10. Zivilkammer, und durch das OLG Frankfurt a.M., jeweils 19te Zivilkammer, Az. 19 W 8/21 und Az. 19 W 21/21.

àLandgericht Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20, Hauptsacheverfahren, entschieden von der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden in der Besetzung durch Frau Vorsitzende Richterin Dr. Siebelt, Frau Richterin Pradt, Herr Richter Laudi. Diese Kammer hat, neben der Begehung einer Vielzahl weiterer Rechtsverstöße, einfach einen „Beweis“ frei erfunden und zum zentralen Punkt seiner die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei begünstigenden Urteilsbegründung gemacht. Auch dies ist lückenlos beweisbar, u.a. durch das zugehörige Verhandlungsprotokoll und dessen gesetzlichen Beweiswert, sowie durch den entgegengesetzten Schriftsatzvortrag des Petenten, welcher dem Gericht beweisbar in digitaler Form zugegangen ist.

àOberlandesgericht Frankfurt a.M: Urteil des OLG Frankfurt a.M., Az. 5 U 116/20 {<--Damit war auch der heutige Herr Justizminister Dr. Poseck in seiner Zeit als Präsident des OLG Frankfurt a.M. bereits KONKRET befasst.}

……. (nicht abschließende Aufzählung)

WICHTIG! Hinsichtlich jeder der genannten Verfahren, gleichgültig ob zivilrechtlich oder strafrechtlich, hat der Petent lückenlos belegende Beweise den zivilrechtlich oder strafrechtlich angerufenen Stellen vorgelegt. Dennoch verfuhren UND verfahren die benannten hessischen ZIVIL- und die hessischen STRAF-Stellen bis heute wie ausgeführt. Dies ist ein ernsthafter Angriff die ZIVIL-Justiz und auf die STRAF-Justiz in Hessen, sowie auf den Rechtsstaat und unser aller Demokratie.

Der Petent führt erneut betonend aus; DASS SICH VORLIEGENDE PETITION – lückenlos beweisbelegt auf breiter Front sich fortgesetzt austobend – sowohl

1.    auf die NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in der gesamten hessischen ZIVIL-Justiz bezieht, als auch auf die

2.    auf die NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in der gesamten hessischen STRAF-Justiz bezieht, dabei

3.    ALLE Staatsanwaltschaften in Wiesbaden und in Frankfurt a.M. unter Einschluss der dortigen GStA mit einbeziehend.

Der Petent führt ZUDEM erneut betonend aus, dass es in vorliegender „Nikolaus-Petition..“ nicht um ein „bisschen“ Justiz-Korruption in der hessischen Straf- UND ZIVIL-Justiz geht, sondern um eine NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in geschichtsvergessen unerträglicher Stärke und Ausbreitung, welche in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz ein alle Rechtsstaatlichkeit ausschließenden Ausmaß angenommen hat.

Wer dies hinnimmt, statt dagegen kraftvoll vorzugehen, der* vergeht sich an unser aller Rechtsstaat in geschichtsvergessen grundgesetzwidriger Weise. Und eröffnet einer Justiz-Praxis erneut Tür und Tor, welche wir hofften seit 1945 endgültig überwunden zu haben.

Und ergänzend an alle anwaltlichen Kolleg*innen gerichtet: Wie sollen wir die uns zugewiesenen Aufgaben und (haftenden) Pflichten als Anwält*innen nachkommen und erfüllen können, wenn bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht weiter nach Recht und Gesetz entschieden wird, § 5 HRiG, sondern nach so rein willkürlichen Parametern, wie z.B. im vorliegenden Fall? Unser Berufsstand würde ersatzlos wegfallen, da wir unsere Mandantschaft ohne eine auf Recht und Gesetz basierende Justiz überhaupt nicht verlässlich beraten und begleiten können.

Bitte verzeihen Sie die von mir NOTGEDRUNGEN deutlich gewählten und in Teilen emotional mitklingenden Formulierungen.

Doch eine seit bald DREI JAHREN verfassungswidrig und gesetzwidrig geübte Ignoranz und Arroganz der benannten hessischen Justiz – trotz gewählt rhetorischer Engelszungen – haben auch mich davon überzeugt, dass in diesem Fall nur eine sehr deutliche Benennung der kriminellen Machenschaften zum Ziel führen kann und wird. Und so hat sich der Petent der laut Ihrer Informationsschrift gewährten Freiheit bedient, die Petition in der Weise zu formulieren, wie es der Petent zur Begründung seiner Petition für dringend geboten hält, was die Nennung der Namen der Verantwortlichen mit beinhaltet, welche für diesen schlimmsten Justizskandal der Nachkriegsgeschichte lückenlos beweisbar verantwortlich sind.

Denn nur durch die Benennung von Justizbehörde, Amtstiteln und Namen der Verantwortlichen kann der Petent im Rahmen vorliegender „Nikolaus-Petition..“ in gebotener Weise deutlich machen, wie drängend die Situation ist, und dass ein milderes Mittel als das vorliegend beantragte unverzügliche Einschreiten des hessischen Justizministers zur Überwindung dieses, weite Teile der hessischen Justiz erfasst habenden(!), Justiz-Korruptionsskandals unausweichlich und dringendst geboten ist.

Der Petent strebt mit vorliegender „Nikolaus-Petition..“ einzig und allein an, dass an hessischen Justizbehörden wieder rechtsstaatliche Zustände eintreten und gelten, und die NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz in der hessischen Justiz ein sofortiges Ende findet. Was natürlich eine Aufarbeitung der unter diesen systematisch betriebenen Unrechtszuständen an den benannten Gerichtsstandorten ergangenen Verfahren zwingend beinhalten muss, unter Einschluss der Ihnen in vorliegender Petition genannten Verfahren und Aktenzeichen, welche zu Sichten die alleinige Aufgabe des Justizministeriums ist. Denn diese stellen ja einen Teil des zentralen Beweises für den Ihnen vorgetragenen Vorhalt dar. Auch kann der hessische Justizminister nur auf diesem Wege sich ein eigenes Bild von dem Ihnen hier vorgetragenen Korruptionsgeschehen an den benannten Justizbehörden machen, und sodann diesen Korruptionssumpf systembezogen und personell „trockenlegen“.

Recht und Gesetz verlangen, dass solche Personen rechtlich zwingend unverzüglich aus dem Staatsdienst entfernt werden. Am Vollzug dessen wird sich folglich konkret bemessen, ob das Bundesland Hessen in nachgewiesener Form theoretisch wie praktisch (wieder) ein Rechtsstaat ist, oder eben nicht. Denn wenn die benannten Personen weiterhin ein Amt bei Justiz oder Strafverfolgungsbehörden ausfüllen würden, dann gestattet es das Bundesland Hessen – sehenden Auges – dass Personen über uns Bürger*innen „RICHTEN“, welche nur deshalb nicht als Verbrecher bezeichnet werden dürfen, weil sich ein „bandenmäßig verabredet wirkend“ habender Kreis von Amtspersonen gesetzwidrig weigert Strafanklage gegen diese Personen zu erheben, und diese Personen nach Recht und Gesetz abzuurteilen. Und dass eine Richter*in, welche z.B.  sich der Begünstigung, Strafvereitelung im Amt, des vorsätzlichen Amtsmissbrauches, der Nötigung, der Korruption und der Beteiligung zum Prozessbetrug schuldig gemacht hat, nicht länger Richter*in oder Staatsanwält*in sein kann und darf, ist nicht nur „klar“, sondern schreiben Recht und Gesetz konkret vor.

Auch die unverzügliche Bewirkung dessen obliegt einem amtierenden Justizminister, um auf diese Weise wieder verlässlich und transparent-nachweisbar das bei uns Bürger*innen tief erschütterte Vertrauen in den hessischen Rechtsstaat wiederherzustellen, UND um nachweisbar rechtsstaatliche Zustände an hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften wiederherzustellen. Doch wenn wir Bürger*innen davon ausgehen müssen, dass diese geschichtsvergessen sich schwerster Amtsstraftaten im praktizierten Gesinnungsgeistes NATIONALSOZIALISTISCHER Willkür-Justiz schuldig gemacht Habenden, weiterhin über uns Bürger*innen in Hessen richten und urteilen dürfen, wie soll unter solchen Umständen Recht befriedende Wirkung ausgehen können?

Schließlich müssten wir uns dann ständig fragen, hat da wieder eine Richter*in / Staatsanwält*in über mich „gerichtet“, welche sich schwerster Amtsstraftaten im praktizierten Gesinnungsgeistes NATIONALSOZIALISTISCHER Willkür-Justiz schuldig gemacht hat?!

Wieso sollte ich gerichtlicher Entscheidungen, aus der Feder solcher Personen stammend, Vertrauen, ja rechtlich befriedende Wirkung zuschreiben?

Mit einem Belassen der „20“ in der hessischen ZIVIL- und STRAF-Justiz würden Sie somit einen Zustand schaffen, dass diese „20“, alle anderen Richter*innen und Staatsanwält*innen mit diesem unerträglichen Verdacht überziehen, dass hier in Hessen jemand über mich gerichtet hat, der/die evtl. zum Kreis dieser „20“ gehört.


Bitte gestatten Sie mir noch folgende Schlussbemerkung: Der Petent wäre glücklich, würde er über diese unerträglich geschichtsvergessen begangenen Amtsverbrechen, und deren Deckung von JEWEILS ganz oben nicht berichten müssen. Zudem belegt die lebenslange Korrespondenz des 60jährigen Unterfertigenden, dass mir die uns allen bekannte „gepflegte“ Ausdrucksweise eine lebenslang belegte Selbstverständlichkeit war und ist. Doch „Hessen“ hat mir gegenüber den Beweis dafür angetreten, auf dem Ohr des rein nüchtern, sachlich geordneten Vortrages, taub zu sein. Denn „Hessen“ nutzt dies einzig dazu aus, um seine NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHE Willkür-Justiz fortführen und – zudem zugunsten der Täter*innen in schwarzer Robe – „deckend“ aussitzen zu können.

Jede korrupte Justiz führt zwingend zum Nichtfunktionieren des Rechtsstaates. Und Ihnen wir mir ist keine „westliche“ Demokratie bekannt, welche trotz nicht funktionierendem Rechtsstaat von Bestand wäre. Das ist die tiefere Dimension dessen, was diese „20“ Geschichtsvergessenen und ihre deckenden Unterstützer*innen bereitwillig mit ihren Straftaten seit 2 ¾ Jahren verbrochen haben. Und da wir uns als „wehrhaften“ Verfassungsstaat und als „wehrhafte“ Demokratie verstehen, müssen wir folglich sowohl diesen Angriffen, als auch diesen Angreifern in schwarzer Robe mit einem unmissverständlichen STOP! zum Schutz von Rechtsstaat und Demokratie wirkungsvoll entgegentreten.

Denn was diese „20“ Geschichtsvergessenen und ihre deckenden Unterstützer*innen seit nunmehr bald DREI Jahren an nazi-gleicher Willkür-Justiz und damit verbundenen Schäden an Rechtsstaat, Demokratie, Parlamentarismus, sowie an Erschütterung allen Vertrauens in den Rechtsstaat und dessen Funktionieren verbrochen haben, hat bereits einen so großen und tiefgreifenden Schaden verursacht, dass ich mir ernsthaft die Frage stelle (ohne den Beispielsfall auch nur in irgend einer Weise verharmlosen zu wollen, GANZ IM GEGENTEIL): Wer verursachte und verursacht hier objektiv und staatsgefährdend den größeren Schaden: Die „RAF“ (also Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Thorwald Proll und Horst Söhnlein), mit dem von ihnen seinerzeit (1968) begangenen „Frankfurter Kaufhausbrand“ auf der Frankfurter Zeil (ohne praktische Gefährdung und Verletzung von Menschen)? Oder diese hessischen „20“ Geschichtsvergessenen und ihre geschichtsvergessen deckenden Unterstützer*innen?

Die „RAF“ haben wir seinerzeit dafür völlig zurecht vor Gericht gestellt und abgeurteilt!
èUnd die „20“ Geschichtsvergessenen und ihre deckenden Unterstützer*innen sollen wir nicht nur NICHT aburteilen, sondern ihre Justizverbrechen weiter begehen lassen?

Dass damit argumentativ und faktisch ein rechtsstaatlich nicht aushaltbarer Zustand durch die hessische Regierung, den hessischen Petitionsausschuss und das hessische Parlament geschaffen werden würde, ist unbestreitbar.

Allein darum bitte ich Sie höflich und mit allem Nachdruck: im Interesse von Schutz und Wahrung von Rechtsstaat und unserer Demokratie auf- und einzustehen, erhaltend für die Gegenwart, als auch für die zukünftigen Generationen.

Ich weiß! Vorliegender Fall erfordert „Haltung“! Haltung als hessische Parlamentarier*in! Haltung als hessische (und bundesrepublikanische) Staatsbürger*in unseres Landes. Und Haltung im Sinne eines auch grundgesetzlich geforderten WEHRET DEN ANFÄNGEN! , zum Schutz und Erhalt unser aller Rechtsstaat und Demokratie für die gegenwärtige und die zukünftigen Generationen.

Nicht Sie und ich sind die hier die „Bösen“! Die Bösen, nein die geschichtsvergessenen Verbrecher*innen sind hier die geschichtsvergessen als Staatsanwält*innen und Richter*innen Hessens verbrechenden „20“ und die sie geschichtsvergessen „Deckenden“!

Die amtsmissbräuchlich-gesetzwidrige Fällung „bandenmäßig verabredet wirkender“ Willkür-Entscheidungen und Willkür-Urteile durch hessische Staatsanwaltschaften und Gerichte unterscheidet sich von dem kriminellen Willkür-Justizgebaren der Unrechtsregime Drittes Reich und DDR in der Sache nicht; sondern nur in der Bezeichnung des territorialen Landes in dem wir alle leben!

Selbstverständlich steht Ihnen der Petent für Rückfragen, Erläuterungen, etc. jederzeit und gerne zur Verfügung. Und/oder sollten Sie für eine diesbezügliche Entscheidung noch ergänzenden Vortrag und/oder Beweise für erforderlich halten, bittet der Petent höflich um entsprechende Anforderung.

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang vorliegender Petition.

Ebenso bitte ich Sie um kurze Mitteilung, sollte ich infolge der per E-Mail-Einreichung erfolgten „Nikolaus-Petition..“ deren Ernsthaftigkeit und/oder Urheberschaft nochmals Ihnen gegenüber bestätigen müssen; oder Sie, aus welchen Gründen auch immer, der Auffassung sein, vorliegende Petition nicht annehmen zu wollen, bzw. zu können, oder auch vorliegende „Nikolaus-Petition..“ auf einen wahrheitswidrigen Inhalt „eindampfen“ zu wollen.

Mit vorzüglicher Hochachtung UND bleiben Sie alle gesund
Rechtsanwalt Axel Bernd Appelt

[1] Vgl. dazu auch die der „Nikolaus-Petition..“ beigefügten Angaben zu Namen, Fällen, Justiz-Behörde und Aktenzeichen


Verteiler: Vorliegende Petition geht zunächst nur Ihnen und anderen ausgewählten Bundes- und Landesstellen zu, sowie informatorisch dem hessischen Staatsgerichtshof und Bundesverfassungsgericht. Jedoch sehe ich mich angesichts der in Hessen leidvoll gemachten Erfahrungen dazu veranlasst, vorliegende „Nikolaus-Petition..“ zudem ins Netz zustellen.

Und sollte ich nicht sehr zeitnah verlässliche Rückmeldungen erhalten und die beantragten Maßnahmen ergriffen werden, und/oder erneut wahrheitswidrig eine Verfälschung des Inhaltes von Anträgen und Inhalt auch betreffend der vorliegenden „Nikolaus-Petition..“ versucht werden, dann werde ich notgedrungen die Ihnen geschilderten Geschehnisse medienwirksam in die Öffentlichkeit tragen; und wenn es zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit notwendig ist, dies auch fortwährend mit allen zulässigen Mitteln während Ihres bevorstehenden Landtagswahlkampfes!   

Sie werden es dann endgültig zu einem Politikum gemacht haben; nicht der Unterfertigende

Liebe Mitbürger*innen, bitte beobachten Sie fortlaufend sehr genau, was sich hier Ihre aktuell-amtierende hessische Landesregierung Ihnen und uns gegenüber meint erlauben zu können, sodass Sie bei der bevorstehenden Landtagswahl nicht versehentlich das Kreuz bei einer sich als geschichtsvergessen geouteten habenden Partei machen.

Und warum sollten die hessischen Bürger*innen Parteien und Personen auch nur irgendwas noch glauben, welche sich – lückenlos beweisbar – trotz konkreter Kenntnis, faktisch fortgesetzt für den Erhalt NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHER Willkür-Justiz in der hessischen Justiz stark gemacht haben, indem sie hiergegen – trotz obliegender Amtspflicht – (dann seit 1 ½ Jahren) nicht eingeschritten sind. Weder gegen die Taten; noch gegen die Täter*innen, welche stattdessen – Dank Ihnen – weiter über unbescholtene hessische Bürger*innen „richten“ dürfen.

Nun, jeder* von uns muss selbst wissen, warum er/sie was unternimmt.

Der Unterfertigende wird einfach unter Wahrnehmung aller juristisch und journalistisch zulässigen Mitteln die Bevölkerung darüber fortlaufend informieren, was sich die „20“ und die sie deckenden, sowie die Beteiligten der hessischen Landesregierung hier fortgesetzt an beweisbar praktizierter Miss- und Verachtung von hessischer Justiz, Rechtsstaat, Demokratie und von uns Bürger*innen sich geleistet haben und weiter leisten.

Wenn dies zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher, grundgesetzlicher und landesverfassungskonformer Zustände in der hessischen Justiz notwendig sein sollte, dann ist dem eben so.   

Der Unterfertigende weiß sehr konkret, weshalb er all diese Mühe auf sich genommen hat und weiter nimmt; und macht was er macht.

WISSEN SIE DENN (noch), weshalb Sie sich fortgesetzt zum Steigbügelhalter und aktiven Unterstützer dieser unerträglich geschichtsvergessenen Unrechtszustände in der hessischen Justiz und seiner Täter*innen machen?

Spätestens im bevorstehenden hessischen Landtagswahlkampf 2023 werden Sie diese Frage Ihren Wähler*innen in rechtsstaats- und demokratiekonformer Weise glaubhaft beantworten müssen.  

Bitte beachten Sie dann auch unsere Ihnen zum HessenWahlkampf2023 unter der Internetseite https://www.HessenWahlKampf2023.de bereitgestellten Wahlkampf- und Hintergrund-Informationen. (Die Seite wird zeitnah zum Wahlkampfgeschehen freigeschaltet.)


WEHRET DEN ANFÄNGEN!

Zum Schutz und Wahrung von Grundgesetz, Rechtsstaat, Demokratie und von uns Bürger*innen.