Sehr geehrte Besucher*in der Internetseite KeinDemokratieAbbau.de,
Die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz fällt – BEWIESEN – seit 3 ½ JAHREN fallbezogen
· eine Korruptionsentscheidung nach der Anderen,UND
· begehen schwerste Straftaten IM AMT, UND
· unterbinden konsequent und instanzenübergreifend JEDES rechtsstaatliche Menschen- und Grundrecht, UND
· unterbinden konsequent jede Möglichkeit einer rechtsstaatlichen Überprüfbarkeit der ergangenen hessischen Korruptionsentscheidungen
· …….
Tatmotiv dieser richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Täter:
· Engste verwandtschaftliche Beziehungen der klagenden Prozesspartei zum erkennenden Gericht, weshalb das LG Wiesbaden zugunsten seiner Verwandten ein kriminell begünstigendes Urteil nach dem Anderen raushaut UND
· Um die sich damit BEWIESEN strafbar gemacht habenden Richter*innen vor rechtlich gebotener Strafverfolgung „zu bewahren“, sowie um ALLE kriminellen Richter*innen und Staatsanwält*innen vor einer rechtlich gebotener Strafverfolgung „zu bewahren“, die sich zugunsten der klagenden Prozesspartei oder ihrer Amtskolleg*innen infolge der begangenen Begünstigungen im Amt - BEWIESEN - selbst strafbar gemacht haben.
Doch wäre diese (fallbezogen) SYSTEMATISCH betriebene, nationalsozialistisch-gleiche Justiz-Willkür und Staatswillkür der hessischen Justiz noch nicht genug:
· Versucht Hessen nun mit Polizeistaat-Methoden gegen den Unterfertigenden vorzugehen, UND
· die Schließung der vorliegenden Internetseite – mittels vorsätzlich begangenen Verstoßes u.a. gegen das Presse- und Medienrecht (Art. 5 GG) zu erzwingen.
UND WAS MACHT DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT?
Das Bundesverfassungsgericht (insbesondere Frau Vizepräsidentin Dr. König!) deckt vorsätzlich GRUND-GESETZWIDRIG diesen schlimmsten Justizskandal der Nachkriegsgeschichte und entpuppt sich damit als AKTIVER Unterstützer dieser vorsätzlich grundgesetzwidrig und rechtsstaatausschließenden hessischen, nationalsozialistisch-gleichen Justiz-Willkür und Staatswillkür.
Warum verhält sich das Bundesverfassungsgericht so?
Weil das Bundesverfassungsgericht anderenfalls eine Entscheidung fällen müsste, welche die gut 30 BEWEISÜBERFÜHRT sich schwerster Straftaten schuldig gemacht habenden Richter*innen und Staatsanwält*innen ihr Amt und Ihre Pension kosten würde.
Und um dies zu verhindern, korrumpiert sich das Bundesverfassungsgericht in exakt gleicher Weise, wie dies bereits fallbezogen die gesamte hessische Zivil- und Strafjustiz seit 3 ½ Jahren - bewiesen - kriminell verbrochen hat.
Folglich habe ich das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt konkret gefragt, was ich zur Wahrung der – lückenlos bewiesen – VERLETZTEN Menschen- und Grundrechte meiner Mandantschaft und mir alternativ unternehmen kann und soll?
So auch in diesem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht.
Doch weil Frau Vizepräsidentin Dr. König des BVerfG selbst sehr genau weiß, dass und wie sehr grundgesetzwidrig und kriminell die von ihr (mit) getroffenen Entscheidungen zum kriminellen „Schutze“ ihrer AmtsKolleg*innen vor deren Verlust von Amt und Pension ist, schweigt sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen grundgesetzwidrig getroffenen Entscheidungen einfach fortlaufend (unter Bezugnahme auf §§ 93a/b BVerfGG) aus, UND beantwortet zudem meine völlig berechtigt dem BVerfG gestellte Frage NICHT (was ich anders machen kann und soll?)!!!
Das Bundesverfassungsgericht macht sich durch diese vorsätzlich kriminelle und grundgesetzwidrige Entscheidungs- und Schweigepraxis BEWEISBAR zum Mittäter der hessischen kriminellen Amts-Straftäter*innen.
Bitte fragen Sie sich unter diesen BEWIESENEN Zuständen selbst: Warum sollen wir zukünftigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch nur noch im Geringsten Vertrauen entgegenbringen?
Schließlich belegen die – in Sachen hessischer Justizkorruption – vom BVerfG getroffenen Entscheidungen zweifelsfrei, dass z.B. Frau Vizepräsidentin Dr. König, ohne jedes Zögern vorsätzlich gegen unser Grundgesetz und den Rechtsstaat verstößt, und das Gericht damit zugleich korrumpiert, nur um ihre kriminellen hessischen Amts-Kolleg*innen vor einem Verlust von Amt und Pension zu „bewahren“.
Denn würde das BVerfG (fallbezogen) NICHT FORTGESETZT vorsätzlich grundgesetzwidrig entschieden haben, würde dieses (fallbezogen) nationalsozialistisch-gleiche hessische Justiztreiben längst ein Ende gefunden haben.
Ergebnis: Das BVerfG hat allen Richter*innen und Staatsanwält*innen in Deutschland einen völligen Freibrief erteilt, vorsätzlich gesetzwidrig, vorsätzlich grundgesetzwidrig, vorsätzlich rechtsstaatausschließend UND MIT VOLLSTER krimineller Schädigungsabsicht über uns Bürger*innen urteilen zu können.
Wenn wir hiergegen nicht vorgehen, werden wir unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie sicher gegen die Wand fahren. Und zudem wird grundgesetzwidrig die Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) eingeschränkt, da die Kriminellen in der hessischen Justiz und beim BVerfG vorliegende Seite unbedingt abschalten möchten, sodass nicht länger über diese grundgesetzwidrigen Schweinereien und Unfähigkeiten deutscher Richter*innen und Staatsanwält*innen berichtet werden kann.
WEHRET DEN ANFÄNGEN!
Hinweis! Die vorliegende Internetseite wird SOFORT abgeschaltet, wenn die fallbezogen entschieden habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen AUCH NUR EINE EINZIGE STELLE benennen können, an welcher sie dem Antragsteller "rechtliches Gehör" gewährt haben! Auf eines der entsprechenden Aufforderungsschreiben an die hessische Justiz wird exemplarisch verwiesen. Und da Sie, die angesprochenen hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, ja fortwährend behaupten, unter strikter Beachtung von "Recht und Gesetz" i.S. von § 5 HRiG entschieden zu haben, dürfte die Benennung von NUR EINER EINZIGEN Fundstelle doch für Sie leicht möglich sein, wo Sie dem Antragsteller "rechtliches Gehör" gewährt haben. NUR EINE EINZIGE STELLE!
Liste der "Täter 1 bis 4" zum Herunterladen; pdf-Datei! (Stand: 31. August 2023; was mit den korrupten "Tätern 1 bis 4" gemeint ist, finden Sie auf Höhe der Hälfte vorliegender Seite unter "FALLVORSTELLUNG".
Anschreiben an die Bundesrechtsanwaltskammer auch von sich aus gegen die bestehende Justiz-Korruption in der hessischen Justiz vorzugehen.
Sehr geehrtes BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, sehr geehrte HESSISCHE LANDESREGIERUNG, sehr geehrte hessische Justiz (mit Ausnahme der Justiz-Täter*innen), wir können natürlich beliebig so weitermachen, Sie ignorieren mich, und ich zeige BEWEISBELEGT auf, welch schwerer Straftaten Sie sich ALLE schuldig gemacht haben und weiter schuldig machen. Sie beschädigen Ihre GLAUBWÜRDIGKEIT, das Vertrauen in den RECHTSSTAAT und in ein Funktionieren des "STAATLICHEN GEWALTMONOPOLS", und ich lege diesbezüglich weiter den Finger in die Wunde. Sie beteuern als hessische Landesregierung, sich in der laufenden Amtszeit um den "Rechtsstaat" und die "innere Sicherheit" verdient gemacht zu haben, und ich BEWEISE, dass dem nicht so ist; sondern ganz im Gegenteil. Und der hessische Landtagswahlkampf rückt näher, und Ihnen schwimmen infolge des steigenden öffentlichen Drucks immer mehr die Fälle davon.
ALL DIES wäre mir völlig gleichgültig, würde dabei nicht zugleich unser ALLER RECHTSSTAAT vor die Hunde gehen. NATÜRLICH müssen Sie dabei präzise abwägen, was gebe ich zu, was nicht, um nicht selbst unter die Räder zu geraten. Daher will ich Sie auf meinen Ihnen seit langem gemachten LÖSUNGSVORSCHLAG erneut aufmerksam machen.
Denn mir liegt nichts an einem FATALEN Glaubwürdigkeitsverlust des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS und an einer WEITEREN AUSHÖHLUNG unseres RECHTSSTAATES durch die hessische Justiz! Doch wenn Sie weiter unter Verstoß gegen ALLE RECHTSSTAATLICHKEIT auf "Stur" und "uneinsichtig" stellen, UND WEITER HIERGEGEN NICHTS UNTERNEHMEN, wird der vorliegende INTERNETAUFTRITT nicht nur WEITER AUSGEBAUT UND mittels einer diesbezüglichen PRESSEKAMPAGNE in die "sozialen Medien" getragen, sondern SIE, sehr geehrte Angesprochenen, werden dann - unter den Augen der ÖFFENTLICHKEIT und der "VIERTEN GEWALT"- unseren RECHTSSTAAT, sowie die damit korrespondierenden GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE von uns Bürger*innen weiter "MIT FÜSSEN TRETEN", und damit zu einem vollständigen VERLUST allen VERTRAUENS von uns Bürger*innen in den RECHTSSTAAT, an die GLAUBWÜRDIGKEIT des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, und in das "Funktionieren" des STAATLICHEN GEWALTMONOPOLS beitragen.
Auf das oben gemachte Angebot - Abschaltung des vorliegenden Internetauftritts - wird ergänzend verwiesen!
Und wenn Sie annehmen, dass Sie mich, der Sie mich seit 3 1/2 Jahren VORSÄTZLICH aller RECHTSSTAATLICHEN Grund- & Menschenrechte beraubt haben, mit Ihren jetzt ergriffenen POLIZEISTAAT-Methoden kriminalisieren und mundtot machen können, dann hätten Sie NICHT verstanden, wie ausgesprochen WICHTIG mir die Achtung und Beachtung von "Recht und Gesetz", unseres RECHTSSTAATES und der damit korrespondierenden GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE, sowie unseres GRUNDGESETZES sind!
Denn warum mühe ich mich wohl seit 3 1/2 Jahren, MANN-MONATE an Arbeit aufgebracht habend, hierum ab? Weil mir die bekannt angesprochenen Werte gleichgültig sind? Oder weil ich nicht allen gemachten Vorhalt LÜCKENLOS BEWEISEN kann?
UND an das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT direkt gerichtet: Wenn Sie auf meinen Lösungsvorschlag nicht eingehen, wird das von mir Ihnen gegenüber Ausgeführte geschehen: Die ACHTUNG und BEACHTUNG unser aller RECHTSSTAAT und GRUNDGESETZ durch die Justiz, und damit des Staates, wird zu der Frage verkümmern:
WER von UNS wird mit seiner jeweiligen Aussage MEHR ÖFFENTLICHE VERBREITUNG erreichen?
Doch ist dies, an SIE gerichtet fragend, ein verantwortlicher Umgang mit den vorstehend angesprochen Rechtsgütern, sowie GRUNDRECHTEN und MENSCHENRECHTEN von uns Bürger*innen?
Denn solange SIE mir, bzw. uns Bürger*innen, alle RECHTSSTAATLICHEN Rechte GRUNDGESETZWIDRIG vorenthalten, MUSS der vorliegende InternetAUFTRITT in beschriebener Weise weiter ausgebaut werden.
Zusammenfassung des vorliegenden InternetAUFTRITTs:
Die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz hat "kollektiv" und instanzen-übergreifend, IMMER EINEN FALL BETREFFEND, unter vorsätzlichem Verstoß gegen Recht und Gesetz geurteilt und entschieden. UND dabei instanzen-übergreifend gegen ALLE rechtsstaatlichen Rechte verstoßen, UND gesetzwidrig unterbunden, dass die belastenden Urteile einer rechtsstaatlichen Überprüfung unterzogen werden können.
All diese GRUNDGESETZWIDRIGE, (fallbezogen) vorsätzlich begangene JustizWILLÜR der hessischen Justiz wird von der hessischen Landesregierung AKTIV gedeckt.
Denn trotz des konkreten Wissens um die fallbezogen verübte Willkürjustiz und Justizkorruption in der hessischen Justiz, schreitet weder der hessische Ministerpräsident, Herr Rhein, noch dessen Justizminister, Herr Dr. Poseck, als sog. "OBERSTER DIENSTHERR", gegen diese Aushöhlung unseres Rechtsstaates durch die hessische Justiz ein.
UND unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT deckt sogar auch noch dieses grundgesetzwidrig und alle Rechtsstaatlichkeit ausschließende Treiben der hessischen Justiz!, vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, Az.: 2 BvR 759/23.
WARUM begeht die hessische Justiz, mit Deckung der hessischen Landesregierung, diese Gesetzwidrigkeit und Ausschließung ALLER rechtsstaatlichen Grund- und Menschenrechte?
Antworten/Gründe:
I. ALLEN fallbezogen gefällten Entscheidungen und Urteilen der hessischen Justiz liegt nur EIN EINZIGER FALL zugrunde. Das LG Wiesbaden hat zur BEGÜNSTIGUNG der freundschaftlich und verwandtschaftlich mit dem LG Wiesbaden verbundenen Prozesspartei (= "Gewalttäter 1") vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen. Und dies massiv und zudem bewiesen, vgl. LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20.
[Einschub: Einer der Mittäter hat in öffentlicher Verhandlung vor dem OLG Frankfurt a.M. unter Beweisdruck sogar GESTANDEN die Urkundenfälschungen im bereits laufenden Prozess begangen zu haben, also unter den Augen der dabei zusehenden Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi. auf Basis derer dann das LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20, vorsätzlich gesetzwidrig seine fallbezogenen Urteile fällte, UND sich ALS urteilendes GERICHT damit zugleich u.a. wiederholt der GEMEINSCHAFTLICHEN Begehung des PROZESSBETRUGES zulasten des Unterfertigenden schuldig gemacht hat. Übrigens: Doch auch trotz dieses GESTÄNDNISSES einer der Mittäter, ermittelt die StA Wiesbaden nicht gegen die "Kanzlei W." und auch nicht gegen die Richter*innen der 4. ZK des LG Wiesbaden.]
II. Dennoch haben ALLE (strafrechtlichen) "Instanzen" dieses Korruptionsurteil mittels vorsätzlichen Verstoßes gegen das Grundrecht auf "rechtliches Gehör" bestätigt.
III. ALLE daraufhin erhobenen Strafanzeigen, gerichtet gegen die bewiesen vorsätzlich gesetzwidrig entschieden habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, wurden mittels vorsätzlichem Verstoß gegen das "rechtliche Gehör" abgewiesen; also auch mittels vorsätzlicher Nichtbeachtung ALLER vorgelegten BEWEISE, welche die angezeigten Straftaten der angezeigten hessischen Richter und Staatsanwälte zweifelsfrei BEWEISEN!!
IV. ALL diesen Justizentscheidungen lag und liegt IMMER nur die EINE Frage zugrunde:
IV.1 Hat das LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20, sein Urteil nach "Recht und Gesetz" und unter Gewährung "rechtlichen Gehörs" gefällt, ja oder nein?
IV.2 Bzw. hat die jeweilige Staatsanwaltschaft, welche über die Frage "IV.1" strafrechtlich zu entscheiden hatte, seine Entscheidung nach "Recht und Gesetz" und unter Gewährung "rechtlichen Gehörs" gefällt, ja oder nein?
IV.3 Bzw. hat die jeweilige Staatsanwaltschaft, welche über die Frage "IV.2" strafrechtlich zu entscheiden hatten; also über die Frage: Hat die jeweils die angezeigten hessischen Justiz-Täter*innen freisprechende Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung nach "Recht und Gesetz" und unter Gewährung "rechtlichen Gehörs" gefällt hat, ja oder nein?
V. Folglich sitzen ALLE über diesen EINEN Grundfall, Az. 4 O 2410/20, entschieden habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen IN EINEM BOOT!
Denn es geht ja in dieser Vielzahl von fallbezogen getroffenen Entscheidungen IMMER nur um EINE EINZIGE FRAGE: "Hat die 4. ZK des LG Wiesbaden mit seinem gefällten Urteil, Az. 4 O 2410/20, vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen, JA oder NEIN?"
UND dadurch, dass ALLE zur dieser FRAGE angerufenen Staatsanwaltschaften und Gerichte diese EINE FRAGE mit "NEIN" beantwortet haben, führt dies zu folgender Konsequenz: ENTWEDER haben ALL diese Staatsanwaltschaften und Gerichte VORSÄTZLICH gesetzwidrig entschieden, oder nicht. DOCH bedenken Sie dabei die Tatsache, dass es ja bereits mit der ERSTEN staatsanwaltschaftlichen Entscheidung über diese EINZIGE FRAGE, schon ganz konkret um die Existenz der Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi ging!! Denn die Schwere der von diesen Richter*innen im GRUNDFALL Az. 4 O 2410/20 begangenen Straftaten ist so gewaltig, dass diese Richter*innen im Fall ihrer Verurteilung sowohl ihr richterliches AMT, als auch ihre PENSIONEN sicher verlieren würden.
VI. Und um dies zu verhindern, MUSSTE bereits - beginnend mit der ERSTEN staatsanwaltschaftlichen Entscheidung - entschieden werden, dass die benannten Richter*innen mit ihrem Urteil, Az. 4 O 2410/20, NICHT gegen Recht und Gesetz verstoßen haben.
VII. Doch mit dieser Entscheidung des LOStA Dr. Thoma, von der StA Wiesbaden, stand nun auch die EXISTENZ des LOStA Dr. Thoma mit auf dem Spiel! FOLGLICH MUSSTEN und MÜSSEN ALLE Staatsanwaltschaften, welche über die Frage der STRAFBARKEIT von Herrn LOStA Dr. Thoma zu entscheiden hatten, natürlich gleichfalls entscheiden, dass Dr. Thoma mit seiner Entscheidung nicht gegen "Recht und Gesetz" verstoßen hat. UND so weiter weiter und weiter!
Wenn also nur EINE Staatsanwaltschaft entschieden hätte, dass die Richter*innen im GRUNDFALL, Az. 4 O 2410/20, vorsätzlich gegen "Recht und Gesetz" gehandelt, also Straftaten begangen haben, so sinkt das hessische Justiz-Korruptions-BOOT, und verlieren ALLE fallentschieden habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen ihr AMT und ihre PENSION!!!
Um dies zu verhindern, bestätigten folglich ALLE hessischen Staatsanwaltschaften VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG die VORSÄTZLICH GESETZWIDRIGE Entscheidung ihres LEITENDEN OBERSTAATSANWALTES (=LOStA) der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Herrn Dr. Thoma. UND so weiter weiter und weiter!
VIII. Und da der Unterfertigende wegen der damit verbundenen Amts-/Straftaten gegen JEDE gesetzwidrig entschieden habende Staatsanwält*in Strafanzeige erhob, musste und muss das hessische Justiz-Korruptions-BOOT "natürlich" auch diese Staatsanwält*innen von aller Schuld - vorsätzlich gesetzwidrig - freisprechen.
VIII.1 Und bedingt dadurch, dass der Unterfertigende gegen JEDE dieser vorsätzlich gesetzwidrig ergangenen Entscheidungen RECHTSMITTEL einlegte, mussten und müssen "natürlich" auch INSTANZEN-ÜBERGREIFEND die vorsätzlich gesetzwidrig gefällten Justiz-Entscheidungen bestätigt werden. Was "natürlich" gleichfalls mittels Verstoß gegen Recht und Gesetz geschah und weiter geschieht.
VIII.2 Doch damit hat die hessische Justiz zugleich sichergestellt, dass in keinem dieser entschiedenen Fälle dem Unterfertigenden das RECHTSSTAATLICHE Recht gewährt wird, die zu seinen Lasten ergangenen Entscheidungen und Urteile im Rahmen eines rechtsstaatlich geführten Verfahrens rechtsstaatlich überprüfen lassen zu können! Da ja instanzen-übergreifend vorsätzlich gegen "Recht und Gesetz" verstoßen wurde, unter gleichzeitig vollständigem Ausschluss allen "rechtlichen Gehörs" und aller vorgelegten BEWEISE des Unterfertigenden!
Die fallbezogen entschieden habende GESAMTE HESSISCHE JUSTIZ hat mittels dieses instanzen-übergreifenden Vorgehens den Unterfertigenden VOLLSTÄNDIG ENTRECHTET, UND ALLER RECHTSSTAATLICHEN GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE vorsätzlich beraubt!
VIII.3 Folglich erhob der Unterfertigende (wiederholt) VERFASSUNGSBESCHWERDE beim Bundesverfassungsgericht.
Doch statt, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT gegen diese BEWIESEN systematisch betriebene Vorenthaltung aller mit dem RECHTSSTAAT korrespondierenden GRUND- und MENSCHENrechte eingeschritten wäre, nahm das Bundesverfassungsgericht BEGRÜNDUNGSLOS die ihm eingereichte Verfassungsbeschwerde NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG an, vgl. AKTE (nicht nur die Entscheidung) zur Nichtannahmeentscheidung des BVerfG, Az.: 2 BvR 759/23.
DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat damit höchstselbst VORSÄTZLICH gegen unser aller GRUNDGESETZ verstoßen!
IX. BITTE führen Sie sich die konkreten AUSWIRKUNGEN dieser Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs deutlich vor Augen!:
IX.1 Nicht "nur", dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT damit höchstselbst gegen unser ALLER GRUNDGESETZ VERSTOSSEN hat!!!
IX.2 Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat damit zugleich das Tor ganz weit aufgestoßen, dass ALLE dazu willigen Richter*innen und Staatsanwält*innen VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG über uns Bürger*innen "urteilen" dürfen! So wie es die gesamte hessische Justiz fallbezogen seit 3 1/2 Jahren gemacht hat und weiter macht.
IX.3 Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat damit zugleich entschieden, dass, wie im hessischen Justizfall bewiesen geschehen, diese Amts-/Straftaten und Verstöße gegen die GRUND- & MENSCHENechte auch systematisch und instanzen-übergreifend von der Justiz verbrochen werden dürfen. Und wir Bürger*innen damit vorsätzlich gesetzwidrig unseres MENSCHENrechts beraubt werden dürfen, zu unseren Lasten gefällte Urteile rechtsstaatlich überprüfen lassen zu können!
IX.4 Bitte fragen Sie sich selbst was dies in Summe bedeutet.
Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat damit KONKRET ENTSCHIEDEN, dass zu unseren Lasten ergangen Justiz-Entscheidungen, welche unter Missachtung ALLER mit dem RECHTSSTAAT korrespondierenden Grund- & Menschenrechte gefällt wurden, "RECHTENS" sind, und auch nicht mittels einer Verfassungsbeschwerde vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT korrigiert werden!
Dies bedeutet in Summe:
DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat mittels VERSTOSS gegen das GRUNDGESETZ unser aller RECHTSSTAAT abgeschafft;
und stellt uns Bürger*innen gegenüber Staat und Justiz VÖLLIG RECHTLOS und SCHUTZLOS!
ÜBRIGENS: Die VIZE-PRÄSIDENTIN des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. König, hat die benannte Entscheidung BVerfG, Az.: 2 BvR 759/23 mit gefällt!
X. ERGÄNZENDE HINWEISE:
X.1 ALLER hier gemachte Vortrag ist LÜCKENLOS BEWIESEN.
X.2 Bitte stellen Sie sich selbst die Frage: Warum sollten
- die "hessische Justiz" und die sie hierbei AKTIV unterstützende
- "hessische Landesregierung", sowie
- der "hessische Justizminister Herr Dr. Poseck" als "OBERSTER DIENSTHERR",
- sowie der Antikorruptionsbeauftragte der hessischen Justiz
seit 3 1/2 Jahren, bzw. seit 1 1/2 Jahren fortgesetzt WORTLOS abtauchen, wenn aller hier gemachte Vorhalt NICHT LÜCKENLOS BEWIESEN wäre?
Würden die Genannten auch NUR EINEN EINZIGEN GEGENBEWEIS führen können, so würden sie es doch schon längst gemacht haben!!
DENN BITTE BEDENKEN SIE:
- hier stehen ja nicht allein die Begehung schwerster Justiz-VERBRECHEN im Raum, begangen von der sich diesbezüglich SYSTEMATISCH abgestimmt habenden GESAMTEN HESSISCHEN Justiz, und dies in rechtsstaatausschließender Weise, SONDERN
- auch die BEWIESENE TATSACHE, dass die hessische Landesregierung all diese systematisch rechtsstaat-ausschließenden Straftaten seiner hessischen Justiz AKTIV unterstützt und gedeckt hat; und weiter deckt!
PERSÖNLICH zu verantworten vom hessischen Justizminister Herr Dr. Poseck, als sog. "OBERSTER DIENSTHERR", und dem hessischen Ministerpräsidenten Herrn Rhein.
UND im Oktober 2023 sind in Hessen Landtagswahlen!!
MÜSSEN die hessischen Wähler*innen da nicht erwarten dürfen, von der hessischen Landesregierung darüber transparent und beweisbelegt aufgeklärt zu werden, OB und WARUM sich die amtierende hessische Landesregierung an dieser hessischen Justizkorruption und des Ausverkaufs unseres Rechtsstaates seit 3 1/2 Jahren AKTIV beteiligt?
(Das gleiche gezeigte Verhalten der personell alten Regierungsmannschaft zeitlich mit eingeschlossen)
Auch möchten doch die hessischen Wähler*innen sich ANHAND DER LAUFENDEN AMTSZEIT ein Bild von den "Leistungen" Ihres Kandidaten, Herrn Ministerpräsident Rhein, machen. Z.B. bezüglich der Fragen:
- wie ernst ist es Herrn MP Rhein mit den Themen "Rechtsstaat" und "innere Sicherheit" wirklich, und was hat er in der laufenden Amtszeit dafür wirklich getan, und was nicht?
- Zeigte und bewies sich Herr MP Rhein bei diesem hessischen Justizkorruptionsskandal als "Macher", als besonnen und zugleich duchsetzungsstark gehandelt habend, oder als durchsetzungsschwach und politisch wie rechtlich "unwirksam"?
- ODER ist die in der hessischen Justiz praktizierte Korruption und Bereitschaft zum vorsätzlichen Amtsmissbrauch derart übermächtig, dass auch ein hessischer Ministerpräsident dies nicht zu unterbinden vermag? Und/oder der hessische Justizminister Herr Dr. Poseck, als "Oberster Dienstherr".
Der Unterfertigende führt die letztgenannten Punkte EINZIG deshalb aus, weil er eben u.a. auch die hessische Landesregierung, das hessische Justizministerium, die hessische Staatskanzlei und den hessischen Justiz-Antikorruptionsbeauftragten, jeweils PERSÖNLICH, als auch institutionell jeweils ZIGFACH diesbezüglich angeschrieben, und unter Vorlage der dies belegenden Beweise zum Einschreiten gegen dies Justizkorruption und gegen diesen Ausverkauf unser aller Grund- und Menschenrechte seit Amtsantritt aufgefordert habe. OHNE JEDEN ERFOLG!
Und nicht nur das, sondern OHNE, dass die Genannten auch nur ein einziges Mal überhaupt eine Antwort gegeben hätten; weder PERSÖNLICH, noch institutionell! Und durch deren fortgesetzt WORTLOSES Abtauchen und gesetzwidriges NICHT-EINSCHREITEN gegen die ihnen beweisbelegt bekannt gemachte JUSTIZ-KORRUPTION, WILLKÜR-JUSTIZ und des Ausverkaufs unseres RECHTSTAATES, sind diese PERSONEN ja ganz direkt und persönlich für all dies mit VERANTWORTLICH!
X.3 Die Ihnen vorstehend genannten Gründe sind natürlich auch die Begründung dafür, weshalb der Petitionsausschuss über die - das Thema betreffende - "Nikolaus-Petition" des Unterfertigenden bis heute nicht entschieden hat. Warum wohl: Weil die hessische Landesregierung ALLES versucht zu vermeiden, was zu einem ÖFFENTLICH WERDEN dieses hessischen Justiz- und Landesregierungsskandals führen könnte. Und wieviel Abbildung des Parlaments steckt denn in einem Petitionsausschuss, welcher sich offenbar der Übermacht der hessischen Landesregierung nicht zu erwehren vermag, und deshalb besser wortlos und ohne entschieden zu haben vollständig abtaucht? Dann "verwerft" doch einfach die gestellte Petition!
X.4 Und die StA Wiesbaden, konkret und persönlich direkt zu verantworten von Herrn LOStA Dr. Thoma, ermittelt auch trotz des von einem der Mittäter in öffentlicher Verhandlung vor Gericht abgegebenem TAT-GESTÄNDNIS (Urkundenfälschungen, begangen von einem Rechtsanwalt und von einem NOTAR der Wiesbadener Kanzlei W.) einfach weiterhin NICHT, sondern arbeitet konsequent auf eine Verjährung der von der Kanzlei W. und der Richter*innen Pradt, Dr. Siebelt und Laudi begangenen Straftaten hin.
DENN angesichts dieses Skandals, in welchen gleichermaßen die hessische Landesregierung und die hessische Justiz verwickelt sind, scheuen all diese TÄTER die Öffentlichkeit, wie der Teufel das Weihwasser! Und gleichzeitig setzen diese TÄTER die Begehung ihrer Straftaten einfach ungehindert fort, wissend, dass sie diesbezüglich auch kein STOPPENDES Einschreiten unseres Bundesverfassungsgerichts zu befürchten haben!
[[...to be continued; zudem werden Sie zeitnah weitere Entscheidungen/Urteile/Schriftsätze/Anträge/etc. im pdf-Format hier abrufen und einsehen können..]]
Nachfolgend finden Sie auf dieser Internetseite weiterführende Informationen hierzu:
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, Az.: 2 BvR 759/23, IST Deutschland NACHGEWIESEN NICHT länger mehr ein RECHTSSTAAT.
Fallvorstellung, BITTE stellen Sie sich folgenden Fall vor!
Warum: Weil das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung Az.: 2 BvR 759/23 folgendes – unter Verstoß gegen unser GRUNDGESETZ(!) – entschieden hat:
(1) die Richter und Staatsanwälte der deutschen Justiz können jetzt VORSÄTZLICH gegen ihren geleisteten Amtseid verstoßen, und VORSÄTZLICH gegen „Recht und Gesetz“ verstoßende Urteile und Entscheidungen über uns Bürger fällen, ohne dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hiergegen einschreitet. UND
(2) Richter und Staatsanwälte dürfen ab jetzt uns Bürgern VORSÄTZLICH die Gewährung eines rechtsstaatlichen (Gerichts-)Verfahrens verweigern. UND
(3) Richter und Staatsanwälte dürfen ab jetzt uns Bürgern VORSÄTZLICH, durchgängig und instanzen-übergreifend das Recht auf Gewährung des „rechtlichen Gehörs“ verweigern, Art. 103 Abs. 1 GG. UND
(4) Richter und Staatsanwälte dürfen ab jetzt uns Bürgern VORSÄTZLICH das RECHTSSTAATliche Recht von uns Bürgern verweigern, zu unseren Lasten ergangene Urteile und Entscheidungen rechtsstaatlich überprüfen lassen zu können. UND
(5) Richter und Staatsanwälte dürfen ab jetzt uns Bürgern VORSÄTZLICH grundgesetz- und rechtsstaatswidrig komplett ALLE RECHTSSTAATlichen Grund- und Menschenrechte verweigernd vorenthalten, also uns Bürgern ALLER RECHTSSTAATLICHkeit berauben, sowie aller damit korrespondierenden GRUNDrechte und MENSCHENrechte.
VORSÄTZLICH = Bewusst und gewollt; also um die Grundgesetzwidrigkeit des eigenen Handelns konkret wissend, und die Herbeiführung dieser Grundgesetzwidrigkeit gewollt und unter Verstoß gegen "Recht und Gesetz" herbeiführend.
Sehr geehrte Besucher*innen,
mit der jüngsten Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs, vgl. BVerfG Az.: 2 BvR 759/23, sind in Deutschland der RECHTSSTAAT, unser GRUNDGESETZ und unsere DEMOKRATIE, sowie unsere GRUND- und MENSCHENRECHTE akut gefährdet! Diese Tatsache müssen Sie mir nicht einfach glauben; vielmehr sollten Sie die genannte Akte, Az.: 2 BvR 759/23, beim Bundesverfassungsgericht einfach selbst anfordern, bzw. einsehen.
Warum: Weil korrupte Richter und Staatsanwälte vorsätzlich gesetzwidrige und GRUNDGESETZwidrige Urteile zulasten von uns Bürger*innen fällen können, und dies instanzen-übergreifend und gerichtsort-übergreifend, sodass uns Bürger*innen JEDER rechtsstaatliche Schutz vorenthalten wird. Denn unser BUNDESVERFASSUNGSGERICHT unterstützt diese Schweinerei GRUNDGESETZWIDRIG, und beraubt uns DAMIT all unserer mit dem RECHTSSTAAT korrespondierenden GRUND- und MENSCHENrechte, vgl. Akte, Az.: 2 BvR 759/23.
I. FALLVORSTELLUNG, bitte stellen Sie sich folgendes vor: Sie werden von einer gewalttätigen Gruppe („Täter 1“) körperlich schwer verletzt, wofür Sie als Opfer dieser Gewalttat Zeug*innen haben, welche die Gewalttat von Anfang an beobachtet und die „Täter 1“ sogar namentlich benennen können. Da die Gewalttat in Wiesbaden begangen wurde, erheben Sie gegen die Gewalttäter „Täter 1“ bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Strafanzeige. So weit so gut. Doch statt gegen die Gewalttäter „Täter 1“ staatsanwaltschaftlich zu ermitteln, unternimmt die StA Wiesbaden (= „Täter 2“) vorsätzlich gesetzwidrig NICHTS! Ja die „Täter 2“ schützen vorsätzlich gesetzwidrig die „Täter 1“ und verhöhnen Sie als Opfer der Gewalttat.
Doch auch die „Täter 3“ verweigern – zum „Schutz“ der „Täter 1“ strafrechtlich gegen die „Täter 1“ vorzugehen, was erneut VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG ist. [Damit haben sich also auch die „Täter 3“ bewiesen strafbar gemacht!]
Doch auch das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (= „Täter 5“) kümmert sich GRUNDGESETZWIDRIG NICHT um Ihre Rechte, sondern beraubt Sie sogar ein weiteres Mal mittels VERSTOSS gegen unser aller GRUNDGESETZ all Ihrer GRUND- & MENSCHENrechte, und „deckt“ damit GRUNDGESETZWIDRIG die lückenlos bewiesen begangenen Straftaten der „Täter 1“, „Täter 2“, „Täter 3“ und „Täter 4“, vgl. sog. Nichtannahmeentscheidung des BVerfG Az.: 2 BvR 759/23.
II. WAS BEDEUTET diese Entscheidung des BVerfG Az.: 2 BvR 759/23 für uns Bürger*innen GANZ KONKRET? Eine Entscheidung, welche übrigens von der VIZEPRÄSIDENTIN des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. König, mit gefällt wurde!!
AB SOFORT darf jede/r Richter*in und jede/r Staatsanwält*in über uns Bürger*innen VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG und KORRUPT belastende URTEILE fällen.
Dürfen also die „Täter 2 bis 4“ amtsausführendSCHWERSTE STRAFTATEN begehen, um uns verurteilen zu können, OHNE dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hiergegen einschreitet;
Das bedeutet NICHT, dass Sie als Opfer einer GEWALTTAT nicht auch weiterhin Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der „Täter 2 bis 4“ einlegen können. Diese Möglichkeit besteht für Sie weiterhin.
JEDOCH können die über Ihr eingelegtes Rechtsmittel entscheidenden „Täter 2 bis 4“ – MIT ausdrücklicher DECKUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, auch in den Rechtsmittel-Instanzen VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG die „Täter 1“ schützen, und Sie als Opfer der Gewalttat verhöhnen und all ihrer Rechte berauben. In diesem Zusammenhang können sich also die „Täter 2 bis 4“ amtsausführend der schwersten Straftaten schuldig machen, OHNE dass Sie hiergegen auch nur das Geringste machen können. Denn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, also der „Täter 5“, deckt die von den „Tätern 2 bis 4“ begangenen Justiz-Straftaten, mittels VERSTOSSes gegen unser aller Grundgesetz, und mittels Ausschließung all Ihrer, Ihnen als Bürger*innen, vom GRUNDGESETZ garantierten GRUND- und MENSCHENrechte.
Als OPFER der GEWALTTAT der „Täter 1“ fragen Sie sich deshalb natürlich, warum sollte ich mich dann noch weiter an das „staatliche Gewaltmonopol“ halten, vertreten von den „Tätern 2 bis 4“, wenn eben dieses „staatliche Gewaltmonopol“ SELBST VORSÄTZLICH GEGEN „RECHT und GESETZ“ verstößt, um mich als OPFER der GEWALTTAT all meiner Rechte zu beraubt, sodass „Täter 2“ seinen durch die Zeug*innen längst BEWEISÜBERFÜHRT GEWALTTÄTIGEN Sprössling „Täter 1“ vor jeder strafrechtlichen Verfolgung „bewahren“ kann?!
Frage nach der GLAUBWÜRDIGKEIT des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs:
Zudem werden Sie sich als OPFER der GEWALTTAT auch die Frage stellen: können wir Bürger*innen angesichts der GRUNDGESETZWIDRIGEN Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, dem BUNDESVERFASSUNGSGERICHT überhaupt noch trauen?
Schließlich BEWEIST ja die Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, BVerfG Az.: 2 BvR 759/23, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT höchstselbst gegen unser aller GRUNDGESETZ verstoßend seine Entscheidungen fällt!
Also aus welchem Grund können wir Bürger*innen angesichts der Entscheidung, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, weiterhin darauf vertrauen, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT uns vor GESETZWIDRIGEN EINGRIFFEN des STAATES schützt, welche uns VERLETZEN und – vorsätzlich kriminell von den „Tätern 2 bis 4“ begangen – all unserer GRUND- und MENSCHENRECHTE beraubt?
Denn die Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, BEWEIST ja, dass die „Täter 2 bis 4“ mit uns VORSÄTZLICH justizWILLKÜRLICH verfahren können wie sie wollen; und das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT diese Justiz-Straftaten der „Täter 2 bis 4“ in Gänze DECKT, womit uns unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT zu menschlich entrechteten BITTSTELLERN gegenüber dem Staat und dem RECHTSSTAAT degradiert.
Schließlich werden Sie sich als OPFER der GEWALTTAT dann auch fragen, wenn der Staat, also wenn die „Täter 2 bis 4“ mit uns nach korruptem Belieben VORSÄTZLICH justizWILLKÜRLICH verfahren können, und das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT als „Täter 5“ MITTELS VERSTOSS gegen unser GRUNDGESETZ all die begangenen Straftaten der „Täter 2 bis 4“ deckt, was bedeutet dies eigentlich für unseren „RECHTSSTAAT“?
Dies bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland, Stand heute, mit der Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, BEWIESEN NICHT LÄNGER MEHR EIN „RECHTSSTAAT“ ist! Denn auch wenn unser Staat, bzw. die staatlichen Organe („Täter 2 bis 4“), sich schwerster Straftaten zulasten von uns Bürger*innen schuldig gemacht haben, und dies zudem in einer ENTMENSCHLICHENDEN Begehungsweise, wird das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, also der Hüter unseres GRUNDGESETZES, selbst GEGEN DAS GRUNDGESETZ VERSTOSSEN, und die grund-/gesetzwidrige ENTRECHTUNG von uns Bürger*innen aufrechterhalten (= „Täter 5“).
Damit hat das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – höchstselbst gegen das GRUNDGESETZ verstoßend, einen rechtlichen Dammbruch begangen, dessen Schadensausmaß überhaupt nicht absehbar ist.
Denn damit hat das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT unter VERSTOSS gegen das GRUNDGESETZ(!!!) entschieden, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, nur um die "Täter 2 bis 4" vor dem Verlust ihres AMTES und ihrer PENSIONEN zu bewahren.:
1. Wir Bürger*innen werden vor – auch vorsätzlich – gesetzwidrigen Eingriffen des Staates nicht länger geschützt.
2. Wir Bürger*innen können zwar weiterhin RECHTSSTAATLICHE Hilfe bei der staatlichen Verwaltung und Justiz erbitten und beantragen; doch wenn die nicht wollen, können diese staatlichen Stellen VORSÄTZLICH KRIMINELL, also mittels AMTSAUSFÜHRENDER Begehung von STARFTATEN, über Sie als Bürger*in entscheiden und auch in Ihre durch Grundgesetz verbrieften GRUND- und MENSCHENRECHTE eingreifen, ohne dass Sie hiergegen auch nur das Geringste machen können.
3.a Die „Täter 2 bis 4“ können mittels AMTSAUSFÜHRENDER Begehung von STARFTATEN alle von Ihnen als Opfer von Straftaten beantragten Rechtsmittel verwerfen, und sie damit ALLER GRUND- & MENSCHENrechte berauben. Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT winkt diese Straftaten der „Täter 2 bis 4“ einfach durch, und verstößt damit höchstselbst gegen das GRUNDGESETZ!
3.b Doch infolge „3.a“ sind Sie, ich, wir Bürger*innen auch aller Möglichkeit beraubt worden, zu unseren Lasten ergangene Urteile RECHTSSTAATLICH überprüfen lassen zu können! BITTE führen Sie sich konkret vor Augen, was dies für uns Bürger*innen und den RECHTSSTAAT bedeutet!!!
4. Das „staatliche Gewaltmonopol“ hat sich durch die Straftaten der „Täter 2 bis 4“ argumentativ selbst abgeschafft. Denn wieso sollten die OPFER von STRAFTATEN unter den bewiesen vorherrschenden Umständen noch länger darauf vertrauen, dass den Opfern in Anwendung des „staatlichen Gewaltmonopols“ der gesetzlich bestimmte Ausgleich gewährt wird? Schließlich dürfen die „Täter 2 bis 4“ nun selbst amtsausführend STRAFTATEN begehen, um aus korrupter Gesinnung heraus die „Täter 1“ vor jeder Strafverfolgung zu „bewahren“; völlig gleichgültig, wie rechtlich zwingend eine solche Strafverfolgung vorgeschrieben ist.
5. Wie bezüglich des Klimawandels, spüren wir nicht gleich und immer, wie sehr unser Klima, respektive unser RECHTSSTAAT, durch die Entscheidung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs, vgl. Az.: 2 BvR 759/23, bereits tatsächlich geschwächt wurde; bis hin zu seiner vollständigen Abschaffung, wie ausgeführt.
III. „Hessisches Justizkorruptions-SYSTEM“: Vielleicht werden Sie – VÖLLIG BERECHTIGT – mir nun entgegnen, dass doch in Deutschland ganz überwiegend die Staatsanwält*innen und Richter*innen sich an Recht und Gesetz, sowie an unser Grundgesetz halten! DAS STIMMT!
Jedoch sie MÜSSEN sich NICHT länger amtsausführend an Recht und Gesetz, sowie unser GRUNDGESETZ halten, was den RECHTSSTAATLICH entscheidenden Unterschied macht!!!, vgl. Az.: 2 BvR 759/23 des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTs.
Und dieser UNTERSCHIED wirkt sich auch GANZ KONKRET zulasten von uns Bürger*innen aus.
Wie Ihnen oben unter „Ziff. I“ – so in Hessen tatsächlich geschehen – ausgeführt, haben sich ja auch die „Täter 2 bis 4“ AMTSAUSFÜHREND schwerster Straftaten schuldig gemacht, um zu verhindern, dass die „Täter 1“ bestraft werden (und um zu verhindern, dass ein Elternteil der „Täter 2“ einen strafrechtlich verurteilten GEWALTTÄTER „Täter 1“ in seiner Familie hat).
Doch ausgelöst dadurch, dass sich damit auch JEDER der „Täter 2 bis 4“ selbst AMTSAUSFÜHREND schwerster Straftaten schuldig gemacht, ist in Hessen folgende Situation konkret eingetreten:
Unterstellt, Sie würden als OPFER der GEWALTTAAT gegen jede Täter*in der Täterebenen „2 bis 4“ Strafanzeige erhoben haben, schließlich haben sich ja die „Täter 2 bis 4“ AMTSAUSFÜHREND selbst schwerster Straftaten schuldig gemacht, so führt dies instanzen-übergreifend zu folgender „Zwickmühle“. Denn wenn auch nur eine einzige der über die angezeigten Straftaten der „Täter 2 bis 4“ zu entscheiden habenden Staatsanwält*innen entscheidet, dass sich bei dem Geschehenen auch nur eine einzige Staatsanwält*in/Richter*in (= Täter 2 bis 4) strafbar gemacht hat, so beweist dies zugleich, dass sich ALLE Staatsanwält*in/Richter*in (= Täter 2 bis 4) strafbar gemacht haben. Denn die „Täter 2 bis 4“ haben ja ALLE nur über EINEN EINZIGEN FALL entschieden, nämlich über das von den „Tätern 1“ begangene GEWALTVERBRECHEN gegen Sie!
Und da eine Verurteilung der „Täter 2 bis 4“ wegen der von ihnen BEWIESEN begangenen schweren Straftaten – rechtlich zwingend – zur Folge hätte, dass die richterlichen/staatsanwaltschaftlichen „Täter 2 bis 4“ sowohl ihr AMT, als auch ihre PENSIONEN verlieren würden, halten die „Krähen“ fest zusammen; MÜSSEN die „Krähen“ (ihre Kolleg*innen vor dem Verlust von AMT & PENSION „bewahrend“) fest zusammenhalten.
Und so kam es, dass in Hessen die „Krähen“ fest zusammenhielten, und dass die hessischen Staatsanwaltschaften und Gerichte, welche über die Strafbarkeit der „Täter 2 bis 4“ zu befinden hatten, sich GLEICHFALLS AMTSAUSFÜHREND schwerster Straftaten schuldig machten, indem Sie unter vorsätzlicher Verletzung von Recht und Gesetz durchgängig gesetzwidrig entschieden, die „Täter 2 bis 4“ hätten sich in dem Ihnen unter "Ziff. I" aufgezeigten Fall NICHT STRAFBAR gemacht.
Und wäre dies an völliger ENTRECHTUNG der Opfer noch nicht genug, winkte das deshalb mittels Verfassungsbeschwerde angerufene BUNDESVERFASSUNGSGERICHT auch diese schwersten Verletzungen von Recht und Gesetz, sowie unserer GRUND- und MENSCHENRECHTE durch die „Täter 2 bis 4“ begangen, einfach durch.
Sie sehen also, sehr geehrte Leser*innen dieses (lückenlos bewiesenen) Tatsachenberichtes, wie sich der Ihnen aufgezeigte UNTERSCHIED durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 2 BvR 759/23, ganz konkret zulasten des RECHTSSTAATES und von uns Bürger*innen auswirkt.
UND weshalb wir Bürger*innen, sowie eine Verantwortung übende Presse sich gegen diese Abschaffung ALLER RECHTSSTAATlichkeit erheben und für den Schutz des RECHTSSTAATES, sowie unserer GRUND- & MENSCHENrechte eintreten MÜSSEN.
Die in Hessen amtierende CDU beansprucht ja fortwährend das Thema „Innere Sicherheit“ für sich; so auch im laufenden Wahlkampf.
Doch bitte bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil: Weder der amtierende Ministerpräsident, Herr Rhein (CDU), noch der von Herrn MP Rhein berufener Justizminister, Herr Dr. Poseck (CDU), sind gegen diese alle Rechtsstaatlichkeit ausschließende KORRUPTION in der hessischen Justiz vorgegangen. Und dies – trotz konkretem und beweisbelegtem Wissen – über diese grundgesetzwidrige Justizwillkür in den hessischen Justizreihen, welche dort bereits seit 3 ½ JAHREN wütet. Also trotz aller den benannten Personen vorliegenden Beweise, haben diese Amts-Personen NICHTS gegen diese hessische Justizkorruption unternommen, welche uns Bürger*innen aller GRUND- & MENSCHENrechte beraubt. NICHTS! Und dies zudem unter Verstoß gegen die dem hessischen Justizminister als „OBERSTEM DIENSTHERR“ obliegenden Pflicht, gegen diese ihm beweisbelegt vorgetragenen UNRECHTSZUSTÄNDE in der hessischen Justiz vorzugehen.
Das BUNDESJUSTIZministerium der alten und auch der neuen Bundesregierung antworteten mir auf meine diesbezüglichen Hilferufe hin, dass sie mir sehr gerne helfen würden, dass sie jedoch aus Föderalismusgründen hieran gehindert seien, weshalb ich mich an den hessischen Justizminister als „OBERSTEM DIENSTHERR“ wenden müsse, da dieser hiergegen einzuschreiten hätte.
Doch trotz aller Beweise und Aufforderungen zum Einschreiten, weigert sich der „OBERSTE DIENSTHERR“ bereits seit Amtsantritt gegen die ihm bekannt seiende RECHTSSTAATausschließende Justizwillkür in den hessischen Justizreihen vorzugehen.
Ebenso das hessische Justizministerium, und auch die „Offizielle Ansprechperson zur Verhinderung von Korruption in der hessischen Justiz“.
Und auch der PETITIONSAUSSCHUSS des hessischen Landtages verweigert fortwährend seine Entscheidung über die diesbezüglich gestellte „Nikolaus-Petition“.
Und auch die Frau Landtagspräsidentin des hessischen Landtages (CDU) verweigert kontinuierlich jedes Tätigwerden in dieser ja nun wirklich bedeutenden Angelegenheit.
Also während sich die hessische CDU im laufenden Wahltag erneut das Thema „Innere Sicherheit“ auf die Fahne schreibt, destabilisieren den AMTIERENDEN CDU-Verantwortlichen in Hessen die „Innere Sicherheit“ fortwährend. Zum Schaden des RECHTSSTAATES, von uns Bürger*innen und zum Schaden der „Inneren Sicherheit“. Denn wenn die „Täter 1“ wie geschehen durch die hessischen „Täter 2 bis 4“ vorsätzlich gesetzwidrig „geschützt“, und die Opfer verhöhnt werden, welchen Teil der „Inneren Sicherheit“ gewähren denn damit dann die CDU-Verantwortlichen? Also welche diesbezüglichen Leistungen können die CDU-Verantwortlichen denn dann noch für sich beanspruchen?
Die Forderung nach mehr Polizei und nach mehr Rechten für die Polizei!?? Schön und gut.
Doch wenn dann dieses MEHR an hessischer Polizei auch nur wieder so wie die hessischen „Täter 2 bis 4“ handelt und sein Amt ausfüllt: Gewinnen wir, gewinnen die hessischen Bürger*innen damit wirklich ein MEHR an „Innerer Sicherheit“?
Solange der hessische „Fisch“ weiter vom hessischen Regierungs-„Kopf“ her stinkt, wird auch ein Mehr an Polizei und Co. den hessischen Bürger*innen kein Mehr an „innerer Sicherheit“ bringen.