Warum ist unser Rechtsstaat durch die hessische Justiz-Korruption und verübte Willkür-Justiz konkret in Gefahr?
19. Jan. 2023
Sehr geehrte Leser*innen vorliegender Zeilen!
Aktuell erfährt der Fall „Oberstaatsanwalt in Handschellen“ natürlich eine große Aufmerksamkeit. Doch mit dem Prozess soll ja - im tieferen Sinne - auch eine gewisse Art bereinigende Abschreckung in Sachen hessischer Justiz-Korruption geschaffen werden.
Tatsächlich ist es jedoch so, dass der nun vor Gericht stehende OStA lediglich eine ganz kleine Spitze des Eisberges ist, vgl. das hessische Watergate-SYSTEM! Denn die Korruption in der hessischen Justiz hat ein Ausmaß angenommen, welches objektiv rechtsstaatsgefährdend ist, getragen von einem Grad an krimineller Energie dieser hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, und einem systemischen Ausbau dieser die GESAMTE hessische Zivil- und Strafjustiz durchziehende Korruption und Justiz-Willkür, welche der Justiz-Willkürherrschaft der Nazis deutlich näher steht, als dem Rechts- und Verfassungsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Stellen Sie sich bitte einmal ganz praktisch die Frage: Wenn in Hessen kollektiv Richter*innen und Staatsanwält*innen nicht länger nach "Recht und Gesetz" entscheiden und urteilen (vgl. § 5 HRiG), sondern wir diesen Amtspersonen in schwarzer Robe sanktionslos gestatten, dass diese, völlig justiz-willkürlich, nach anderen Entscheidungsparametern ihre Urteile fällen:
(1)Kann unter solchen Umständen der Rechtsstaat funktionieren? Nein!
(2)Können Rechtsanwält*innen unter solchen Umständen der ihnen zugewiesenen rechtsstaatlichen Aufgaben nachkommen? Nein, da wir ja nach Recht und Gesetz beraten und unserer Mandantschaft zur Seite stehen.
(3.a)Unterstellt, wir würden einen %-Satz X an Korruption; also auch an Urteilen tolerieren, welche vorsätzlich unter Verstoß gegen Recht und Gesetz gefällt werden dürfen. Doch wer definiert dann, ob im nächsten Fall und übernächsten Fall, etc. dieser %-Satz X jeweils eingehalten oder überschritten wurde?
(3.b)Und wer soll wie reagieren dürfen, wenn in dem einen oder anderen Fall dieser %-Satz X an praktizierter Justiz-Willkür überschritten wurde?
(3.c)Und wenn wir unter demokratischen Parteien bereits solch grundgesetzwidriges Unrecht praktiziert und toleriert haben; können wir dies dann zukünftig verwehren, wenn z.B. die nicht-demokratischen Parteien dies maßgeblich mitzuentscheiden hätten?
...... .
Diese Überlegungen zeigen doch sehr deutlich, verehrte Leser*innen, dass all dies NICHT "nur" objektiv verboten und grundgesetzwidrig ist, UND objektiv schwere Straftaten darstellen, sondern dass diese Verbotsbarrieren:
(A) also dass Entscheidungen und Urteile zwingend nach Recht und Gesetz und Grundgesetz (und Landesverfassung) gefällt werden müssen, richterlicher Eid § 5 HRiG, UND
(B) Auch JEDE andere Form von Justiz-Korruption zwingend verboten ist. Denn alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich; während Korruption Ungleichheit schafft;
völlig zurecht bestehen, weil sie elementare Grund- und Menschenrechte schützen!
Wenn wir es also gestatten, dass kriminelle Richter*innen und Staatsanwält*innen sanktionslos gegen diese unsere Rechte schützenden Verbotsbarrieren verstoßen dürfen, dann geben wir damit zugleich unsere Menschen- und Grundrechte auf, wie sie im Grundgesetz kodifiziert sind. Dann gestatten wir den kriminellen Verstoß gegen das Grundgesetz, und damit das Recht des Staates, sich gegenüber uns Bürger*innen nicht länger so verhalten zu müssen, dass unsere Menschen- und Grundrechte gewahrt werden.
Zugleich stellen wir das staatliche Gewaltmonopol offen infrage!
Dann untergräbt der Staat selbst seine an uns gerichtete Forderung, dass wir Bürger*innen in das Bestehen des Rechtsstaates und dessen Funktionieren vertrauen können und sollen.
Denn wer soll daran bitte noch glauben, wenn - wie im vorliegenden Fall - die hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften OFFEN KORRUPT die Täter schützen, und den Opfern vorsätzlich kriminell ihre Menschen- und Grundrechte entziehen.
Folglich beschädigt die hessische Justiz-Korruption damit fundamental und nachhaltig den Rechtsstaat.
Und ohne Rechtsstaat kann keine Demokratie in dem von uns grundgesetzlich kodifizierten und westlich verstandenen Sinne existieren.
Darum geht es! Und deshalb setze ich mich so nachdrücklich für Schutz und Wahrung von Rechtsstaat, Grundgesetz und Demokratie ein.
Bitte lassen Sie uns diese Gedanken ergebnisorientiert weiterverfolgen, diesbezüglich zugleich ausdrücklich die „Ansprechperson für Korruptionsprävention in der hessischen Justiz“ einbeziehend konkret ansprechend:
I. Darf der Unterfertigende davon ausgehen, dass wir, Sie sehr geehrte „Ansprechperson" und ich insoweit auf der gleichen Seite stehen befinden?
I.1 Unterstellend, Ihre Antwort lautet hierauf JA, so kann auch dahingehend zwischen uns keine Uneinigkeit darüber bestehen, dass weder Personen, Organisationen und/oder sonstige Akteure zu schützen, sondern im Gegenteil zu verfolgen sind, welche gegen die genannten Verbotsbarrieren verstoßen und/oder sich dranmachen, diese schwächen oder gar einreißen zu wollen.
Auch diesbezüglich unterstelle ich ein klares JA von Ihrer Seite.
I.2 Folglich ist als nächstes die Frage zu beantworten: Darf es einen Unterschied machen, ob Personen, Organisationen und/oder sonstige Akteure sich an den genannten Verbotsbarrieren zu schaffen machen,
(1) welche KEINE Richter*innen oder Staatsanwält*innen sind, ODER
(2) welche Richter*innen und Staatsanwält*innen sind?
Für den Fall, dass Sie bei dieser Frage NICHT mit einem klaren JA antworten können, so bitte ich um Beachtung der Folgefrage:
I.3 Bestimmen diesbezüglich unser kodifiziertes und ohne Ausnahme anzuwendendes Grundgesetz, die hessische Landesverfassung, Recht und Gesetz irgendwelche Ausnahmen zugunsten von Richter*innen und Staatsanwält*innen?
Nachgewiesen NEIN! D.h. folglich müssen wir auch Frage „I.2“ zwingend mit JA beantworten.
Zwischenergebnis 1: Also jeder Person ist es verboten gegen die genannten Verbotsbarrieren zu verstoßen; dies gilt für Richter*innen und Staatsanwält*innen in exakt gleicher Weise, wie für jede andere Person.
Zwischenergebnis 2: Da es sich bei den Straftaten um sog. Offizialdelikte handelt, mit welchen die (möglichen) Täter gegen die genannten Verbotsbarrieren verstoßen, besteht – gesetzlich zwingend bestimmt – die Verpflichtung des Rechtsstaates, hier vertreten durch die Strafjustiz, konkret die Staatsanwaltschaften, gegen diese (möglichen) Täter strafrechtlich zwingend zu ermitteln.
Und weil, wie festgestellt, es rechtlich gleichgültig ist, ob die (möglichen) Täter „Normal-Bürger*innen“ sind, oder Richter*innen oder Staatsanwält*innen, muss folglich auch rechtlich zwingend gegen die genannten Richter*innen oder Staatsanwält*innen strafrechtlich ermittelt werden (Offizialdelikt), welche (mögliche Täter) zulasten der Verbotsbarrieren sein könnten.
II. Folglich steht unumstößlich nach Recht und Gesetz zwingend fest, dass staatsanwaltschaftlich zwingend gegen die Richter*innen oder Staatsanwält*innen zu ermitteln ist, welche – auf Basis der vorliegenden LÜCKENLOSEN BEWEISE – (mögliche) Täter hinsichtlich eines Angriffs auf die genannten Verbotsbarrieren sein könnten.
II.1 Der Unterfertigende hat neben seinen diesbezüglichen Strafanzeigen gegen diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen zudem BEWEISBAR alle Fälle, Namen und Beweise dem hessischen Justizministerium SEIT EINEM JAHR genannt, welche sich als (mögliche) Täter an den genannten Verbotsbarrieren strafrechtlich vergangen haben (könnten); vgl. die auf der Seite „HallOfShame“ genannten Personen.
II.2 Während die diesbezüglich vom Unterfertigenden eingereichten Strafanzeigen einfach nicht bearbeitet werden, oder wenn vereinzelt doch, so fällen die hessischen Staatsanwaltschaften – lückenlos beweisbar – durchweg nur kriminell-korrupt ihre „Kolleginnen“ kriminell begünstigende Entscheidungen. Damit machen sich diese Personen, welche gegen Recht und Gesetz (§ 5 HRiG) verstoßende Entscheidungen treffen gleichfalls der Korruption, der Begünstigung im Amt, der Strafvereitelung im Amt, der Nötigung, des vorsätzlichen Amtsmissbrauches, etc. schuldig. Auch dies ist LÜCKENLOS BEWEISBAR!
Solche Justizverbrecher, wie z.B. Herr LOStA Dr. Thoma, StAin Altmann, Richter*innen Frau Dr. Siebelt, Pradt, Laudi, Frau OStAin Dr. Tietze (StA Frankfurt a.M.), …, vgl. HallOfShame, dürfen also nur deshalb nicht als hoch-kriminelle schwerste Amtsverbrecher bezeichnet werden, weil der Zivil- und Strafjustiz-Apparat, in dem diese Verbrecher*innen arbeiten, sie – mit vorsätzlich kriminellen Mitteln – vor jeder Strafanklage und strafrechtlichen Verurteilung „schützt“.
Würden dieses Justizverbrecher*innen wegen der von ihnen begangenen Straftaten angeklagt und verurteilt werden, wie dies Recht und Gesetz ZWINGEND vorschreiben, so würden diese Justizverbrecher*innen natürlich auch aus dem Amt gejagt werden, unter Verlust ihrer Pensionsansprüche. Auch dies schreiben Recht und Gesetz ZWINGEND vor.
Stattdessen lässt Hessen es zu, dass schwerste Justizverbrecher*innen über unbescholtene Bürger*innen entscheiden und „URTEILEN“! Ja wieso macht dann Hessen nicht gleich die Gefängnistüren auf, und lässt anstelle oder mit diesen Justizverbrecher*innen zusammen Mörder, Totschläger, Kinderschänder und Vergewaltiger über uns Bürger*innen entscheiden und „URTEILEN“?
II.3 Da dies LÜCKENLOS BEWEISBAR ein grundgesetzwidriger und rechtsstaatswidriger Zustand ist, welchen Hessen hier fortgesetzt betreibt, müssen Sie, sehr geehrte Ansprechperson für Korruptionsprävention in der hessischen Justiz, JETZT UNVERZÜGLICH Sorge dafür tragen, dass diese Amtsverbrecher*innen einem rechtsstaatlichen Strafverfahren zugeführt und darin unter Beachtung von Recht und Gesetz verurteilt werden. Dass diese Amtsverbrecher*innen diese schwersten Straftaten allesamt begangen haben, ist für jede einzelne dieser Amtsverbrecher*in LÜCKENLOS BEWIESEN!
II.4 Folglich begeht auch das hessische Justizministerium bereits SEIT EINEM Jahr schwerste Straftaten zulasten von Rechtsstaat und Demokratie. Statt gegen diese Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe zu ermitteln, bzw. LÄNGST ERMITTELT ZU HABEN, lassen Sie diese Amtsverbrecher*innen unbescholten weiter ihre Amtsverbrechen gegen uns Bürger*innen in menschenrechtsverletzender und uns unserer Grundrechte beraubender Weise ausüben.
Dies ist ein OFFEN RECHTSSTAATSVERSTOSSENDES, RECHTSSTAATSFEINDLICHES, VERFASSUNGSFEINDLICHES UND VORSÄTZLICH DEMOKTRATIEGEFÄHRDENDES VERHALTEN, AKTIV gestützt und mit betrieben durch den hessischen Justizminister Herrn Dr. Poseck und den hessischen Ministerpräsidenten Rhein. Denn diese MUSSTEN LÄNGST und MÜSSEN weiter sofort in beschriebener Weise gegen diese hessischen Amtsverbrecher*innen in beschriebener Weise einschreiten. So übrigens auch das BUNDESjustizministerium diesbezüglich Auskunft gebend.
Folgerichtig müssen wir auch Herr Dr. Poseck und Herr Rhein als überführte Schwerstkriminelle betrachten, welche offen und ohne jede Scham grundgesetz- und rechtsstaatswidrig in Hessen ein hoch korruptes, menschenrechtsverletztendes, nationalsozialistisch-gleiches Willkür-Justiz-System unterhalten und unterstützen.
Hierdurch werden unser Rechtsstaat und unsere Demokratie fortgesetzt schwer geschädigt und infrage gestellt; werden Sie, ich, wir Bürger*innen und alle Unternehmen, etc. von diesen Schwerverbrechern gewusst und gewollt massiv verletzt, geschädigt und all unserer Rechte und Grundrechte beraubt. Diese Tatsachen sind allesamt unbestreitbar und können von nichts und niemandem belastbar widerlegt werden.
Daher ist es schlicht unverzeihlich, dass das hessische Justizministerium – sehenden Auges – diese schweren Verbrechen SEIT EINEM JAHR vorsätzlich begangen hat. Und stellt es eine Fortsetzung dieser schweren Verbrechen dar, wenn Sie, sehr geehrte Ansprechperson jetzt nicht unverzüglich dafür Sorge tragen, dass diese rechtsstaatswidrigen, grundgesetzwidrigen, verfassungsfeindlichen und demokratiegefährdenden Zustände ein sofortiges Ende finden.
Dies schließt zwingend mit ein, dass alle in der „HallOfShame“ nicht abschließend namentlich genannten Richter*innen und Staatsanwält*innen sofort für die Dauer des gegen sie zu führenden Strafverfahrens suspendiert werden müssen, und nach ihrer strafrechtlichen Verurteilung unter Verlust ihrer Pensionsansprüche aus dem Amt gejagt werden müssen.
Wir erinnern uns: Die Kassiererin hat man wegen eines angeblich unterschlagenen Flaschenpfandbons i.H.v. ca. 1,70 EUR fristlos entlassen, so bestätigt vom Arbeitsgericht. Und diese schwerkriminellen Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe lassen wir weiter ihr Amt über uns unbescholtenen Bürger*innen ausüben?! Und z.B. im Fall von Herrn LOStA Dr. Thoma, sogar weiter die LEITUNG über die StA Wiesbaden ausüben, sodass dieser weiter mit voller Korruptions-Autorität seine Verbrechen begehen kann! Was hat dies bitte noch mit Recht und Gesetz zutun? NICHTS!
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16. Januar 2023
Herr Ministerpräsident Rhein, der beweisbar AKTIVE Wächter des „Justiz-hessischen Dritte-Reich 2.0“ stellt sich dieses Jahr zur Wiederwahl!
Darf der Bund solche Zustände in seinen Reihen dulden?
Und ist das Ganze auch noch im Geringsten mit „Grundgesetz“ und „Rechtsstaat“ vereinbar??
Achtung hessische Bürger*innen! Achtung Deutschland! In Hessen urteilen Richter*innen und Staatsanwält*innen über Sie, welche sich selbst schwerster Verbrechen schuldig gemacht haben und weiter machen. Und der amtierende hessische Ministerpräsident Herr Rhein schützt diese grundgesetzfeindlichen, rechtsstaatsfeindlichen und demokratiegefährdenden Zustände in der hessischen Justiz seit EINEM JAHR AKTIV!
Und so jemand will sich in Hessen erneut zur Wahl stellen? Als Ministerpräsident!
Hier ein lückenlos belegtes Beispiel für die vorsätzlich grundgesetzwidrig und menschenrechtsverletzende nationalsozialistisch-gleiche-Willkür-Justiz in Hessen.
Die amtlichen Täter*innen und die von diesen begangenen Straftaten sind – lückenlos beweisbar –: Neben der das ganze ausgelöst habenden Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei sind dies: Herr LOStA Dr. Thoma, leitender OStA der StA Wiesbaden, Az. 2280 Js 18676/22; Frau OStAin Dr. Tietze, OStAin bei der StA Frankfurt a.M., Az. 8570 Js 200372/23; Frau Vorsitzende Richterin Dr. Siebelt plus Frau Pradt plus Herr Laudi (Richter*innen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, Az 4 O 2410/20. Allesamt Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche sich LÜCKENLOS BEWEISBAR schwerster Straftaten schuldig gemacht haben.
Im KONKRETEN Fall hat u.a. das Zivilgericht LG Wiesbaden aus krimineller Begünstigungsabsicht heraus wahrheitswidrig einen „Beweis“ frei erfunden, und zentral auf diesen erfundenen „Beweis“ gestützt zu unseren Lasten geurteilt, vgl. LG Wiesbaden, Az 4 O 2410/20.
Bitte führen Sie sich plastisch vor Augen was dies KONKRET bedeutet!
Zum besseren Verständnis sei auf folgendes Beispiel verwiesen:
A) Nehmen wir an, Herr Jemand verklagt Sie vor dem Landgericht Wiesbaden auf Zahlung von 250.000 EURO, welche Ihnen Herr Jemand angeblich geliehen hätte. Tatsächlich wurde zwischen Ihnen und Herrn Jemand NIEMALS ein Darlehensvertrag geschlossen und hat Herr Jemand Ihnen auch NIEMALS 250.000 EURO gegeben; weder darlehensweise, noch sonst wie. Auch kann Herr Jemand weder einen Darlehensvertrag, noch die angebliche Übergabe der 250.000 EURO an Sie beweisen.
In der mündlichen Verhandlung wiederholen Herr Jemand und Sie die oben genannten Angaben vor Gericht, worüber das Gericht auch ein offizielles Verhandlungsprotokoll anfertigt, dessen inhaltliche Richtigkeit das Gericht von Ihnen und Herrn Jemand ausdrücklich bestätigen lässt.
Vier Wochen später übersendet Ihnen das LG Wiesbaden das Urteil und Protokoll der mündlichen Verhandlung. Zu Ihrer Verwunderung verurteilt Sie darin das LG Wiesbaden zur sofortigen Zahlung von 250.000 EURO an Herrn Jemand!
Wie kann dies sein, fragen Sie sich. Schließlich haben Sie nie einen Vertrag mit Herrn Jemand geschlossen und auch nie von Herrn Jemand auch nur einen Euro erhalten, geschweige denn 250.000 EURO!
Bei genauer Durchsicht des Urteils stellt sich heraus, dass das LG Wiesbaden sein Urteil ZENTRAL auf die vom Gericht kriminell FREI ERFUNDENE „Tatsache“ stützt, Sie hätten in der mündlichen Verhandlung selbst ausdrücklich gegenüber dem Gericht zugegeben, mit Herrn Jemand einen Darlehensvertrag geschlossen zu haben, UND dass Sie von Herr Jemand diese 250.000,-- EUR auch erhalten hätten.
Objektiv UND BEWIESEN eine pure Lüge des Gerichts! Und die Durchsicht des Protokolls der mündlichen Verhandlung beweist zudem, dass Sie mit KEINEM WORT in der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht vorgetragen, oder gar eingestanden haben, mit Herrn Jemand einen Darlehensvertrag geschlossen und von diesem die 250.000 EURO erhalten zu haben.
Das gerichtliche Protokoll enthält dazu kein einziges Wort!
Dieses gerichtliche Protokoll der mündlichen Verhandlung, sowie weitere Tatsachen und Beweise beweisen eindeutig, dass das Landgericht Wiesbaden Ihnen wahrheitswidrig einfach einen angeblichen „Beweis“ kriminell untergeschoben hat. Und auf Basis dieser, schon durch das gerichtliche Verhandlungsprotokoll bewiesenen Lüge des Gerichts wurden Sie gesetzwidrig zur Zahlung von 250.000 EURO verurteilt; zahlbar sofort, ersatzweise Gefängnishaft. Vgl. LG Wiesbaden, Az. 4 O 2410/20.
Also bitte führen Sie sich konkret vor Augen: Dem LG Wiesbaden liegt also kein einziger Nachweis, kein Vortrag, kein Schriftstück, kein Beweis, etc. vor, mit dem das Gericht die Richtigkeit ihres wahrheitswidrig frei erfundenen „Beweises“ belegen könnte, auf welchen es zentral sein Urteil zu Ihren Lasten stützt. Auch dies ist LÜCKENLOS BEWIESEN!
Wieso entscheidet also das LG Wiesbaden so korrupt-kriminell zu Ihren Lasten? Ganz einfach; Herr Jemand ist mit dem Landgericht Wiesbaden auf das engste verwandtschaftlich und freundschaftlich verbunden. Zudem hätte die mit geurteilt habende Richterin Frau Pradt, aufgrund fallbezogen vorangegangener und angezeigter Straftaten sonst befürchten müssen, strafrechtlich verurteilt und als Richterin entlassen zu werden.
B) Da sich folglich die Richter*innen des Landgericht Wiesbaden – lückenlos beweisbar – u.a. der Begünstigung im Amt, der Nötigung, des Amtsmissbrauches und der Beihilfe/Mittäterschaft zum Prozessbetrug strafbar gemacht haben, erheben Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Wiesbaden Strafanzeige gegen die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden (also gegen die Richter*innen Frau Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi).
Herr LOStA Dr. Thoma von der StA Wiesbaden, nimmt sich ihrer Strafanzeige persönlich an; laut Geschäftsverteilungsplan wäre er dafür nicht zuständig gewesen. Und obwohl Herr LOStA Dr. Thoma alle Tatsachen und Beweise direkt in Händen hält, welche unwiderlegbar beweisen, dass die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden diese angezeigten schweren Straftaten zu Ihren Lasten begangen hat, entscheidet dieser: „er könne keine Zeichen für einen Anfangsverdacht erkennen und lehne deshalb die Eröffnung eines Strafverfahrens ab“.
Herr LOStA Dr. Thoma hat sich folglich – bewiesen – strafbar gemacht, u.a. wegen Begünstigung, Strafvereitelung, Nötigung, Amtsmissbrauch, …… ! Allesamt schwerste Verbrechen, begangen von dem LEITENDEN OStA der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma.
C) Daraufhin erheben Sie gegen Herrn LOStA Dr. Thoma Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M., und übersenden dieser alle Beweise, welche unwiderlegbar und entscheidungsreif beweisen, dass Herr LOStA Dr. Thoma alle angezeigten Straftaten nachgewiesen begangen hat.
Wenig später erhalten Sie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M., bearbeitet und unterschrieben von Frau OStAin Dr. Tietze, sie könne in Sachen Strafanzeige gegen Herrn LOStA Dr. Thoma keine Zeichen für einen Anfangsverdacht erkennen und lehne deshalb die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Herrn LOStA Dr. Thoma ab. Frau OStAin Dr. Tietze hat damit gleichfalls – lückenlos beweisbar – schwerste Straftaten begangen.
Herr LOStA der StA Wiesbaden, Dr. Thoma, sowie die über die Strafanzeige gegen Herrn LOStA Dr. Thoma entscheidend habende Frau OStAin Dr. Tietze (StA Ffm), halten also jeweils konkret die erdrückenden Beweise in ihren Händen, welche unwiderlegbar beweisen, dass die Richter*innen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden die angezeigten Straftaten begangen haben, und dass Herr LOStA Dr. Thoma die ihm vorgeworfenen Straftaten gleichfalls begangen hat (zur Deckung der vom LG Wiesbaden begangenen Straftaten).
Und dennoch
(1)entscheidet Herr LOStA Dr. Thoma zur korrupten Begünstigung der BEWIESEN kriminellen Richter*innen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, UND
(2)entscheidet Frau OStAin Dr. Tietze zur korrupten Begünstigung des BEWIESEN kriminell gehandelt habenden „Kollegen“ Herrn LOStA Dr. Thoma,
obgleich ALLE BELEGENDEN BEWEISE BUCHSTÄBLICH IN HÄNDEN HALTEND, sie würden keinen Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat erkennen können und lehnen daher jede staatsanwaltschaftliche Ermittlung ab.
Sehr geehrte Leser*in, Bürger*in, Bundes-Adressat*innen! Können wir, ja kann der Bund in Ansehung unseres Grundgesetzes, unseres Rechtsstaates, und auch unserer historischen Verantwortung, … und der grundgesetzlich uns obliegenden Pflicht zu Schutz und Wahrung der Grund-, Menschenrechte und unserer Demokratie, es sich tatsächlich erlauben, ein Bundesland in seinen Reihen zu dulden, welches – lückenlos bewiesen – seit DREI JAHREN eine nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz betreibt, AKTIV unterstützt von der hessischen Landesregierung?!!
Die Ihnen vorstehend geschilderten Fälle sind allesamt LÜCKENLOS BEWEISBAR! Ebenso wie die ca. 20 weiteren Fälle, welche allesamt belegen, dass die hessische Justiz ein nationalsozialistisch-gleiches Unrechtssystem der Willkür-Justiz und der Staatswillkür – systemisch – geschaffen hat und unterhält, AKTIV unterstützt vom hessischen Justizminister Herrn Dr. Poseck, sowie vom hessischen Ministerpräsidenten Herrn Rhein.
Mittels dieses nazi-gleichen Unrechtssystems greift die hessische Justiz den Rechtsstaat von innen heraus konkret an und stellt mit diesem kriminellen System(!) sicher, dass jede rechtsstaatliche Kontrolle sicher ausgeschlossen ist. Denn dieses System der nazi-gleichen Willkür-Justiz begeht die hessische Justiz INSTANZEN-ÜBERGREIFEND. Es ist also völlig gleichgültig, ob Sie sich an die nächst höhere Instanz wenden, also z.B. an das OLG Frankfurt a.M. (Zivilabteilung und Strafabteilung), oder an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M., etc.. Auch dort wird – so wie Ihnen im obigen Fall LÜCKENLOS BEWEISBAR geschildert – nazi-gleich justiz-willkürlich, kriminell begünstigend geurteilt und entschieden.
So wie sich im geschilderten Fall die Richter*innen Frau Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi (LG Wiesbaden), der LOStA Herr Dr. Thoma (StA Wiesbasden), die OStAin Frau Dr. Tietze (StA Ffm.) LÜCKENLOS BEWEISBAR der schwersten Amtsverbrechen schuldig gemacht haben, brechen in hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften seit DREI JAHREN ca. 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen Recht und Gesetz, unser Grundgesetz, unsere verfassungsmäßige Ordnung.
Diese Amtspersonen in schwarzer Robe missbrauchen ihr Amt, berauben uns unserer Menschenrechte und Grundrechte, korrumpieren unser Rechtssystem und unseren Rechtsstaat, und dies aus einer gelebt rechtsstaatsfeindlichen Gesinnung heraus.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Art Spontanversagen, etc., dieser Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe. Nein! Das Ihnen hier geschilderte Vorgehen unterhält die hessische Justiz SYSTEMISCH; damit sicherstellend, dass die korrupten Straftaten der „Kolleg*innen in schwarzer Robe“ nicht aufgedeckt und strafrechtlich bestraft werden können. Und jede hessische Richter*in, jede Staatsanwält*in, welche laut Geschäftsverteilungsplan fallbearbeitend zuständig wird, willigte und willigt ohne jedes Zögern sofort darin ein und handelt entsprechend, diese schwersten Amtsverbrechen in rechtsstaatsausschließender und demokratiegefährdender Weise zu begehen. Personen, welche derart schwere Straftaten begehen, wie z.B. Herr LOStA Dr. Thoma, Frau OStAin Dr. Tietze, Frau Dr. Siebelt, Frau Pradt, Herr Laudi, Frau StAin Altmann, etc., können und dürfen doch nicht weiter über uns Bürger*innen „richten“!
Und jetzt will auch noch der amtierende hessische Ministerpräsident, Herr Rhein, sich dieses Jahr zur Wiederwahl stellen; also die Person, welche lückenlos beweisbar, in Kenntnis dieser nationalsozialistisch-gleichen Unrechtszustände in der hessischen Justiz, diese seit EINEM JAHR AKTIV deckt und schützt!
Sehr geehrte Leser*in, Bürger*in, Bundes-Adressat*innen! Was muss denn bitte noch geschehen, dass gegen dieses geschichtsvergessene Unrechtssystem in Hessen vorgegangen wird, welches sich durch die gesamte hessische Justiz systemisch und INSTANZEN-ÜBERGREIFEND zieht?! Diese Richter*innen und Staatsanwält*innen begehen schwerste Straftaten, und „richten“ dennoch weiter über uns Bürger*innen. Wozu benötigt Hessen noch eine Anwerbung von unsäglichen Reichsbürgern, wenn in Hessen derart rechtsstaatsverdrossene und kriminelle Richter*innen und Staatsanwält*innen in staatsgefährdender Weise fortgesetzt weiter schwerste Straftaten und schwerstes Unrecht begehen dürfen? Und dies zudem seit einem Jahr AKTIV GEDECKT von der hessischen Landesregierung, personell vertreten durch dem hessischen Justizminister Herrn Dr. Poseck, sowie dem hessischen Ministerpräsidenten, Herrn Rhein.
Sind der Bund, unser Grundgesetz, unser Verfassungsstaat tatsächlich so wehrlos und geschichtsvergessen, dass diese Straftaten weiter begangen werden können und unbestraft bleiben?
Haben wirklich schon wieder die mahnenden Worte „WEHRET DEN ANFÄNGEN!“ in Deutschland jede Bedeutung verloren, sodass – LÜCKENLOS BEWEISBAR – unser Rechtssystem, unsere Demokratie, unser Grundgesetz, unsere Menschen- und Grundrechte von kriminellen Richter*innen und Staatsanwält*innen einfach sanktionslos für KRIMINELLE, rechtsstaatsgefährdende Ziele amtsmissbraucht und mit Füßen getreten werden können und dürfen?
Und inwiefern unterscheidet sich wertebezogen, vom Ergebnis her beurteilt, staatsgefährdender Terrorismus von den Ihnen vorstehend genannten Straftaten dieser Richter*innen und Staatsanwält*innen? Vorweg: Jeder Gewaltakt ist einer zu viel! Doch gefährdet eine Bombe von Terroristen unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie tatsächlich objektiv mehr, als wenn, wie in Hessen seit DREI Jahren – lückenlos beweisbar – geschehend, hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie systematisch und mit größter krimineller Energie von innen heraus angreifen und faktisch alle Rechtsstaatlichkeit unterbinden?
Kann ein Deutschland, welches ein Bundesland in seinen Reihen duldet, welches eine derart rechtsstaatsfeindliche Justiz – systemisch unterlegt – betreibt, und damit alle rechtsstaatliche Kontrolle mit kriminellen Mitteln untergräbt, und dies vorsätzlich grundgesetzwidrig, sich noch als „Rechtsstaat“ bezeichnen?
Wie glaubhaft und argumentativ belastbar ist es, wenn Deutschland auf EU-Ebene (völlig zurecht) für eine Sanktionierung von Polen und Ungarn eintritt, wegen deren Verstöße gegen die auch rechtsstaatlichen und demokratischen Werte der EU-Staaten; wenn Deutschland zugleich in seinen Reihen ein Bundesland duldet, welches sich derart schwerer, geschichtsvergessener Straftaten schuldig gemacht hat UND WEITER MACHT?! Straftaten, welche LÜCKENLOS BEWEISBAR alle Rechtsstaatlichkeit – in Hessen systemisch angelegt – ausschließt!
Dies lässt sich wertebezogen und argumentativ unmöglich durchhalten.
Daher wird der Unterfertigende, neben den vorliegenden Zeilen allen Bundes-Adressaten ein dieses Thema nochmals vertiefendes Schreiben gesondert postalisch (per Einschreiben-Rückschein) zukommen lassen.
Doch ungeachtet dessen fordere ich uns, fordere ich Sie, alle Bundes-Organe, Bundesvereinigungen, etc. schon vorliegend mit größtem Nachdruck dazu auf, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass diese hessische, nationalsozialistisch-gleiche Willkür-Justiz ein sofortiges Ende findet und die dafür Verantwortlichen, entsprechend Recht und Gesetz für ihre rechtsstaatsgefährdenden Angriffe mit der vollen Härte des Gesetzes verurteilt werden. Strafrechtlich und beamtenrechtlich. Denn diese Personen haben seit DREI JAHREN den Beweis dafür angetreten, ihr Amt ohne jedes Zögern kriminell-rechtsmissbräuchlich auszuüben, also für die Ausfüllung ihres Amtes charakterlich erwiesen ungeeignet zu sein.
Mit freundlichen Grüßen Und bleiben Sie stets gesund
Appelt
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Der nachfolgende Text wurde durch den neueren obenstehenden Text ergänzt.
Hessischer Justizminister „deckt“ 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen, die sich im Amt schwerster NATIONALSOZIALISTISCH GLEICHER WILLKÜRJUSTIZ-Straftaten schuldig gemacht haben; sowie einer unerträglichen Geschichtsvergessenheit.
Justizminister Dr. Poseck opfert lieber den Rechtsstaat, als gegen diese 20 kriminellen Richter*innen und Staatsanwält*innen vorzugehen.
Wohl wegen eigener schwerer Korruptionsverwicklungen deckt der „Hessische Justizminister“ 20 hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche im Amt schwerste Straftaten zulasten von Bürger*innen begangen haben. Straftaten wie Begünstigung im Amt, Strafvereitelung, Beihilfe zum Prozessbetrug, schwerer Amtsmissbrauch, Bruch des richterlichen Amtseides, schwere Nötigung,.. . Die Liste der Amtsverbrechen dieser hessischen Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe ist lang.
Doch wie konnte es dazu kommen? Eine Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, welche – lückenlos bewiesen – schwerste Straftaten und Datenschutzverstöße begangen hat, u.a. bestätigt z.B. vom „Hessischen Datenschutzbeauftragten“, sah und sieht sich der konkreten Gefahr ausgesetzt, dass sie dafür haftungsrechtlich so hoch in Anspruch genommen wird, dass die Kanzlei insolvent sein wird. Denn sie hat die Straftaten beweisbar vorsätzlich begangen, weshalb deren Berufshaftpflichtversicherung nicht zahlen wird.
In dieser Situation wandte sich die WIESBADENER Rechtsanwaltskanzlei, von der drei Kanzleiangehörige auf das Engste verwandtschaftlich mit einer dortigen LG-Richterin verbunden sind, „hilfesuchend“ an das LG Wiesbaden.
Kurz gesagt: Dank seiner verwandtschaftlich engen Beziehung zum LG Wiesbaden, brach das „LG Wiesbaden“ zum „Schutz“ seiner Verwandten vorsätzlich und mit Begünstigungsabsicht alles Recht und Gesetz, und verhinderte mittels Begehung dieser Straftaten, dass die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei pleite geht. Die Straftaten, die Frau LG-Richterin Pradt dafür beging, inkl. der mittäterschaftlichen Begehung eines Prozessbetruges, sind atemberaubend. Und da man auch beste Beziehungen zur StA Wiesbaden unterhält, sprangen auch die dortigen StA*innen der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei „hilfreich“ zur Seite, federführend begangen von Frau StA Altmann und Herrn LEITENDEM OStA Dr. Thoma.
Denn obwohl sowohl der „Hessische Datenschutzbeauftragte“ als auch Dritte, Strafanzeige gegen die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei eingereicht haben, und die Beweise lückenlos und erdrückend waren und sind, welche die Begehung der angezeigten Straftaten durch die Wiesbadener Kanzlei beweisen, wurde die nachgewiesen kriminell gehandelt habende Wiesbadener Kanzlei auch von der StA Wiesbaden von aller Schuld freigesprochen. Natürlich mussten Frau StAin Altmann und Herr LOStA Dr. Thoma dafür gleichfalls die schwersten Amtsstraftaten begehen, welche unser Strafgesetzbuch überhaupt nur kennt.
Wie ausgeführt, haben sich in „Wiesbaden“ sowohl Frau LG-Richterin Pradt, als Frau StAin Altmann und Herr LOStA Dr. Thoma schwerster Amtsstraftaten schuldig gemacht. Straftaten, welche so schwer sind, dass dies kurz gesagt ihr Amt kostet; nach Recht und Gesetz kosten muss.
Wegen der Begehung dieser schwersten Amtsstraftaten wurde folglich Strafanzeige gegen Frau Richterin Pradt, Frau StAin Altmann und gegen Herrn LOStA Dr. Thoma erhoben; erneut unter Vorlage einer erdrückenden Beweislage. Jeder andere Angeschuldigte wird bei weitaus weniger und schwächeren Beweisen regelmäßig zu Haftstrafen verurteilt.
Doch nicht so die Angezeigten Pradt, Altmann und Dr. Thoma.
Statt hierüber nach Recht und Gesetz zu entscheiden, also Strafanklage gegen die Genannten zu erheben, und diese strafrechtlich zu verurteilen, begingen stattdessen auch diejenigen, welche nun über die Strafbarkeit der genannten Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe zu befinden hatten, ihrerseits schwerste Amtsstraftaten.
Und so zog und zieht sich dies weiter in exakt gleicher Weise strafrechtlich begangen hoch bis zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. und zum Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Strafabteilung und Zivilabteilung).
Wegen der Schwere der Straftaten dieser Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe, hat sogar nach erfolgter Fallprüfung ein Oberstaatsanwalt der StA München II Strafanzeige gegen die damals Hauptverantwortlichen gestellt, also
1. Gegen Frau Landgerichtspräsidentin des LG Wiesbaden, Dr. C. Menhofer, sowie
2. Gegen Frau LG Richterin Pradt, sowie
3. Gegen Herrn LOStA Dr. Thoma, sowie
4. Gegen Frau StAin Altmann.
Doch da der Oberstaatsanwalt der StA München II diese Strafanzeige bei der StA Wiesbaden eingelegt hat (Tatortprinzip), griff der dortige Justiz-Korruptionsapparat erneut perfekt, und wurden – erneut unter Einsatz der Begehung schwerster Amtskriminalität – alle genannten Amtsstraftäter*innen in schwarzer Robe „frei“ gesprochen.
Jüngst hat Herr LOStA Dr. Thoma in bekannt krimineller Begehungsform z.B. auch die sich in gleicher Weise der schwersten Amtsstraftaten schuldig gemacht habende Vorsitzende der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden Frau Dr. Siebelt, sowie erneut Frau Richterin Pradt und Herrn Richter Laudi von jeder Straftat „frei“ gesprochen. Trotz dass die vorliegenden Beweise die Begehung der angezeigten Straftaten lückenlos belegt. Die 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden ging nämlich in ihrer korrupt-kriminellen Tatbegehung sogar so weit, dass sie wahrheitswidrig einen „Beweis“ frei erfunden hat, den sie dann zum zentralen Punkt ihrer Urteilsfällung und Urteilsbegründung machte. Dumm nur, dass u.a. das gerichtliche Protokoll beweist, dass sich die drei genannten Richter*innen dieser schweren Amtsstraftat schuldig gemacht haben.
Und so haben sich innerhalb der vergangenen 2 ¾ Jahre gut 20 Richter*innen und Staatsanwält*innen der schwersten Amtsstraftaten schuldig gemacht, welche unser Strafgesetzbuch überhaupt nur kennt.
Doch da diese Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe „bandenmäßig verabredet wirkend“ instanzen-übergreifend zwischen Wiesbaden und Frankfurt a.M. die Straftaten begehen, ist zugleich gesetzwidrig jede rechtsstaatliche Kontrolle ausgeschlossen. Und zugleich ist dadurch sichergestellt, dass jede gerichtliche Behandlung dieser Straftaten immer nur im Einflussbereich dieser instanzen-übergreifend operierenden Justiz-Verbrecherbande bleibt, die sich „natürlich“ alle mittels Bruches von Recht und Gesetz vor gebotener Strafverfolgung „schützen“.
Doch was bedeutet es konkret, wenn Richter*innen und Staatsanwält*innen an die Stelle von Recht und Gesetz, willkürlich andere Entscheidungsparameter setzen, und diese Entscheidungsparameter zur Basis ihrer Urteilsfindung machen?
Damit begehen diese Amtsverbrecher*innen nicht „nur“ schwerste Straftaten und Amtsmissbrauch, sondern sie verstoßen absichtlich gegen das Verbot der Willkür-Justiz! Denn „Willkür-Justiz“ ist ganz konkret Nazi-Justiz, wie sie im „Dritten Reich“ von der Justiz verbrochen wurde und (auch deshalb) im Rechtsstaat BRDeutschland verboten ist.
Dies bedarf einer kurzen Erläuterung: Diese gut 20 hessischen Amtsverbrecher*innen haben alle den sog. „richterlichen“ Amtseid geleistet, § 5 HRiG. Danach müssen Richter*innen und Staatsanwält*innen rechtlich zwingend für ihre Urteilsfindung und -fällung das einschlägig geltende Recht und Gesetz anwenden, unter Beachtung des Grundgesetzes, Art. 1 Abs. 3 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG. Doch würden die Amtsverbrecher*innen jeweils – entsprechend ihres geleisteten Amtseides – Recht und Gesetz zur Urteilsfindung herangezogen haben, so würden sie ihre Korruptionsziele zugunsten der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei und der straffällig gewordenen Amtsverbrecher*innen nicht hätten durchsetzen können. Deshalb wählten diese Amtsverbrecher*innen justiz-willkürlich statt "Recht und Gesetz" einfach einen anderen Entscheidungsparameter für ihre Urteilsfällungen. Willkürliche Entscheidungsparameter wie „Verwandtschaft“, „Parteizugehörigkeit“, „wir müssen die straffällig gewordenen Kolleg*innen mit allen Mitteln vor einer Strafverfolgung schützen!“, etc..
Was vielleicht für ein oder den anderen „menschlich“ verständlich klingen mag, ist es tatsächlich nicht. Denn diese Richter*innen und Staatsanwält*innen fällen ihre Urteile nicht „als Mensch“, sondern in Ausübung ihres AMTES! Und danach haben sie – ohne Ansehen der Person – allein nach Recht und Gesetz zu urteilen.
Warum ist dies ein so zentraler Punkt unseres Grundgesetzes und unseres Rechtsstaates?
Nun, sobald der Rechtsstaat auch nur in einem einzigen Fall einen von Recht und Gesetz abweichenden Entscheidungsparameter zur Urteilsfindung zulassen würde, so würde dies natürlich sofort die Frage aufwerfen: Wenn doch bereits in einem Fall statt „Recht und Gesetz“ der Entscheidungsparameter z.B. „Parteizugehörigkeit“ zentral zur Urteilsfällung herangezogen werden durfte; WESHALB sollte dann in einem anderen Fall das Gericht und/oder die Staatsanwaltschaft als zentralen Punkt seiner Urteilsfällung nicht auch einen von „Recht und Gesetz“ abweichenden Entscheidungsparameter heranziehen dürfen? Z.B. den Entscheidungsparameter „falsche Religionszugehörigkeit“, wie dies die Nazi-Justiz regelmäßig menschenverachtend praktizierte. Und wer sollte dann jeweils anhand welcher Kriterien entscheiden, ob ein anstelle von „Recht und Gesetz“ abweichend gewählter Entscheidungsparameter zulässig ist, oder nicht? Dies wäre mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht lösbar, und würde einer Willkür-Justiz Tür und Tor öffnen. Ab sofort wäre völlig unkalkulierbar, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften in einem Fall entscheiden. Und aus den gleichen Gründen wäre die Anrufung von Rechtsmittelgerichten völlig sinnlos. Willkür-Justiz bliebe Willkür-Justiz! Deshalb ist Willkür-Justiz von Anfang an zu unterbinden, da grundgesetzwidrig und alle Rechtsstaatlichkeit aushöhlend!
Diese 20 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen haben sich – lückenlos beweisbar – dieser grundgesetz- & rechtsstaatswidrigen, sowie demokratiegefährdenden nazigleichen Willkür-Justiz schuldig gemacht. Ohne WENN und ABER! Dies wissen die Herrn Rhein und Dr. Poseck auch ganz genau.
Und dennoch weigern sich seit einem ¾ Jahr, in Kenntnis aller Umstände, der amtierende MP Herr Rhein und der amtierende JM Dr. Poseck, wie schon dessen Vorgänger*innen, gegen diese nazigleiche Schreckensherrschaft bei den benannten Gerichten und Staatsanwaltschaften in Wiesbaden und Frankfurt a.M. vorzugehen!
BEREITS SEIT EINEM ¾ JAHR!
Dies führt zugleich dazu, dass diese 20 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche sich dieser schwersten Amtsstraftaten und nazigleichen Willkür-Justiz vorsätzlich schuldig gemacht haben, dennoch unbeirrt ihre Willkür-Justiz an hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften weiter begehen dürfen.
Also wieso gehen die Genannten, insbesondere der insoweit amtsverpflichtete hessische Justizminister Dr. Poseck, gegen diese ihm allesamt bekannten Amtsverbrecher*innen nicht längst vor? Könnte dies daran liegen, dass Herr Dr. Poseck, noch aus seiner Zeit als Präsident des OLG Frankfurt a.M. selbst in diesen hessischen Justiz-Korruptionssumpf verwickelt ist? Mit der Folge, wenn er gegen diese 20 hessischen Amtsverbrecher*innen vorgeht, dass dann aus deren Reihen gegen Herrn Justizminister Dr. Poseck der Vorwurf erhoben wird, sich doch u.U. in gleicher Weise strafbar gemacht zu haben! Stichwort: ehemaliger Zivilsenatsvorsitzender beim OLG Frankfurt a.M..
Nun, der Unterfertigende ist nicht von politischen Motiven geleitet, sondern allein von rechtsstaat- und demokratieschützenden Motiven, weshalb er aktuell auf den letzten Punkt nicht näher eingeht.
Keinesfalls hinnehmbar ist jedoch, dass die hessische Landesregierung, sowie der ministerial qua Amt verpflichtete Justizminister Dr. Poseck, gegen diese 20 Amtsverbrecher*innen und von diesen begangenen Amtsverbrechen weiterhin nicht vorgeht; ja diese sich geschichtsvergessen in nazigleicher Willkür-Justiz geübt habenden Amtsverbrecher*innen ungestört ihre Amtsverbrechen weiter begehen lässt.
Der Unterfertigende hat aus diesem Grund auch am 6. Oktober 2022 eine Petition beim hessischen Landtag eingereicht, gerichtet darauf, dass der hessische Justizminister zu verpflichten sei, unverzüglich, effektiv und transparent gegen diese ihm seit einem ¾ Jahr bekannte Korruption und Willkür-Justiz in seinen hessischen Justiz-Reihen vorzugehen.
Reaktion der hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden: Der Unterfertigende hätte die Überprüfung richterlich ergangener Einzelfallentscheidungen beantragt, was mit einer Petition nicht beantragt werden könne. Mit dieser wahrheitswidrigen „Interpretation“ von Inhalt und Antrag der Petition versuchte also auch gleich die hessische Staatskanzlei die Petition gesetzwidrig zu begraben. Parallel dazu wurden auch die Parlamentarier*innen des hessischen Landtages in gleicher Weise wahrheitswidrig die Petition betreffend unterrichtet.
Dies wirft zwangsläufig die Frage auf: Wie hoch reichen die Korruptionsverwicklungen? Etwa hoch bis tief in die Reihen der hessischen Landesregierung reichend? Und wie weit reicht der Korruptionsarm der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei, mit der beginnend ja die ganze Korruptionslawine losgetreten wurde?! Und kann die hessische Landesregierung aufgrund zu vermutender höchster Korruptionsbelastung überhaupt noch in geordneter Weise ihrer Regierungsarbeit nachgehen?
Da die Begehung der genannten Amtsstraftaten jeweils lückenlos beweisbar ist, die hessische Landesregierung unter Einschluss der Herren Rhein und Dr. Poseck bereits seit einem ¾ Jahr mehr als genug Zeit zum Eingreifen gegen diesen schlimmsten Justiz-Korruptionssumpf der Nachkriegszeit hatten, stellen sich die vorstehend aufgeworfenen Fragen zunehmend umso drängender, umso länger sich die Herren Rhein und Dr. Poseck weigern, gegen diese kriminellen Amtsverbrecher*innen rechtsstaatlich vorzugehen, welche sich nazi-justiz-gleich – lückenlos beweisbar – der schwersten Amtsverbrechen schuldig gemacht haben, und dies völlig geschichtsvergessen mit dem Ziel einer rechtsstaatsgefährdenden, „bandenmäßig verabredet wirkenden“ hessischen Willkür-Justiz.
Wann werden Sie, sehr geehrte Herren Rhein und Dr. Poseck, endlich gegen diese Ihnen lückenlos bekannte Justiz-Kriminalität vorgehen, sowie gegen die Ihnen bekannten Amtsstraftäter*innen in schwarzer Robe, welche doch mit Begehung dieser Amtsstraftaten selbst den Beweis dafür längst angetreten haben, infolge ihrer charakterlichen Ungeeignetheit sofort ihrer Ämter enthoben werden zu müssen! Stattdessen richten diese überführten Amtsstraftäter*innen über unbescholtene Bürger*innen, und sprechen diese Amtsstraftäter*innen Haftstrafen über Angeklagte aus, obwohl sie sich selbst in Teilen deutlich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben.
Dürfen, ja können wir einer hessischen Landesregierung, und insbesondere den Herren Rhein und Dr. Poseck, vertrauen, welche nachweisbar den „Schutz“ lückenlos überführter krimineller Amtsverbrecher*innen über den Schutz von Rechtsstaat, Demokratie und von uns Bürger*innen stellen?
Denn haben Landesregierung, Ministerpräsident und Justizminister nicht das exakte Gegenteil feierlich geschworen?!!
Kommen Sie endlich ihren rechtsstaatlichen Pflichten nach; zur Wahrung und zum Schutz von Rechtsstaat und Demokratie!
Denn jedes weitere Zuwarten fügt unserem Rechtsstaat, sowie dem bürgerlichen Vertrauen in dessen Funktionieren, schwersten weiteren Schaden zu, was insoweit dann allein auf Ihr Konto geht, meinen Herren Rhein und Dr. Poseck!
Die Namen dieser GESCHICHTSVERGESSENEN finden Sie HIER (pdf).
Wie wiederholt mitgeteilt, stehen wir insbesondere mit dem Bundesverfassungsgericht in ständigem Kontakt, welches diese rechtsstaatswidrigen Geschehnisse auch engmaschig mit überwacht. Doch trotz dass dieser Korruptionsfall vom BVerfG zur Entscheidung angenommen wurde, steht dennoch diese Entscheidung aktuell noch aus.
DOCH SOLANGE DIE für den Schutz unseres Grundgesetzes berufenen Organe Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht UNS hierzu keine eindeutige Antwort in zudem sichtbarer Weise gegeben haben, was Stand HEUTE nicht der Fall ist, befinden Sie, ich, WIR uns in einer ausgewachsenen schweren Rechtsstaatskrise und Verfassungskrise.
Denn ohne Aufarbeitung und Verurteilung der Amtsstraftäter*innen und einer effektiven Unterbindung dieser rechtsstaatswidrigen Umstände in der hessischen Justiz, also ohne eine diesbezügliche Abschreckung, halten aktuell alle Richter*innen und Staatsanwält*innen einen Freifahrtschein in Händen, nach freiem Belieben Willkür-Justiz zu betreiben, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie nazigleich zu korrumpieren, und uns Bürger*innen nach willkürlich gefasstem Belieben schwerste Schäden zuzufügen.
Aus diesem Grund bitte ich DIE benannten Verfassungsorgane auch nochmals auf diesem Weg uns Bürger*innen hier eine eindeutige klare und zudem sichtbare Antwort zu geben, welche uns beweist, dass sich die BRDeutschland doch wieder als "Rechtsstaat" bezeichnen darf; und unser Vertrauen in ihn auch wieder gerechtfertigt ist.