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es ist eine historisch erschreckende Tatsache.

Doch in Deutschland finden tatsächlich wieder SCHAUPROZESSE statt, wie sie die deutsche Geschichte leider bereits leidvoll kennt, und weshalb die Mütter und Väter des Grundgesetzes Art. 1 Abs. 1 und Abs. 3 GG uns Bürgern im Grundgesetz schützend "geschenkt" haben.

Beweis:

1, Warnendes Schauprozess-Schreiben-Nr. 1 an das Bundesverfassungsgericht, samt der darin genannten Anlagen =

2. neueste Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag vom 1. Feb. 2024,

3. Strafanzeige gegen 3 BVerfG-Richter*innen (inkl. der Vizepräsidentin des BVerfG Frau Dr. König);

4. Schreiben des OLG-Präsidenten (Ffm.) Herrn Dr. Seitz, welches belegt, dass diese SCHAUPROZESSE in Deutschland bewusst und gewollt, sowie mit Schädigungsabsicht abgehalten werden.

Übrigens: Unser Grundgesetz duldet keinen „Staat im Staate“, Frau Dr. König. Doch wenn – gedeckt vom Bundesverfassungsgericht – BEWEISÜBERFÜHRT sich strafbar gemacht habende Richter* und Staatsanwälte* NICHT strafrechtlich verfolgt werden könnten, wie Sie, Frau Dr. König, dies offenbar – grundgesetzwidrig – durchzusetzen und zu implementieren versuchen, dann hätten wir in Deutschland genau das, was es laut unseres Grundgesetzes NICHT haben darf; nämlich einen von der Pflicht zur Beachtung von Recht und Gesetz und unseres Grundgesetzes gänzlich „befreiten“Justiz-Staat im Staate“. Tja, und dies ist verfassungswidrig, Frau Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Dr. König!

Sie, Frau Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Dr. König, und Sie, sehr verehrte Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts, gefährden damit – sehenden Auges – den deutschen Rechts- und Verfassungsstaat in unverantwortlicher Weise. Diesbezüglich können Sie doch nicht einfach alle weiter wegsehen und unseren Staat gegen die Wand fahren. Es ist erschreckend, dass ein einfacher Bürger dieses Staates Ihnen dies erst ins Stammbuch schreiben muss, statt dass Sie sich der von Ihnen übernommenen Verantwortung stellen, was doch eine völlige Selbstverständlichkeit sein sollte.