NeinZuRhein! 
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BITTE beachten Sie auch das Update vom 30. Januar 2024, wo wir Ihnen die causa Ministerpräsident Rhein an einem konkreten Fall vorstellen!

Auch wenn vorliegender Internetauftritt KEINE politischen Ziele verfolgt, so muss vor einer Wiederwahl von Herrn Ministerpräsident Rhein ausdrücklich gewarnt werden.

Warum?

Weil Herr MP Rhein AMTSAUSFÜHREND und aus purem Eigeninteresse zulasten von uns Bürger*innen in Hessen den RECHTSSTAAT bewusst und gewollt geschwächt und ausgehöhlt hat.

Denn Herr MP Rhein ist seit Amtsantritt konkret und beweisbelegt über die schweren Korruptionsstraftaten der hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen in der hessischen Justiz genau informiert. Folglich hätte Herr MP Rhein seinen hessischen Justizminister Herrn Dr. Poseck längst angewiesen haben müssen, dass dieser als sog. „Oberster Dienstherr“ gegen diese schwere Justizkorruption in der hessischen Justiz vorgeht, was zum Schutz des RECHTSSTAATES zu den sogenannten „checks-and-balances“ gehört. Eben um uns Bürger*innen vor einer korrupten Justiz aktiv zu schützen UND dafür Sorge zu tragen, dass die hessische Justiz die im Grundgesetz verankerten Grundrechte und Menschenrechte von uns Bürger*innen beachtet und achtet, welche mit dem grundgesetzlich garantierten RECHTSSTAATsprinzip verbunden sind.

Doch da ein solches Einschreiten des Herrn MP Rhein notfalls die Entlassung seines hessischen Justizministers zur Folge gehabt hätte, lies und lässt Herr MP Rhein seinen hessischen Justizminister Herr Dr. Poseck einfach pflichtwidrig gewähren. Denn auch dieser war und ist seit seiner Ernennung zum hessischen Justizminister über die alle Rechtsstaatlichkeit ausschließenden schweren Justizkorruptionsstraftaten der hessischen Justiz konkret und beweisbelegt informiert; ja in Teilen sogar selbst in diesen Justizkorruptionsskandal konkret verwickelt, begangen in seiner Zeit und Funktion als Präsident des OLG Frankfurt a.M., vgl. die Geschehnisse rund um OLG Frankfurt a.M., Az. 5 U 116/20, als Herr Dr. Poseck, noch als Präsident des OLG Frankfurt a.M., die diesbezüglich begangenen Justizstraftaten selbst gedeckt hat.

Da jedoch – aus Sicht der hessischen Landesregierung – eine Entlassung des hessischen Justizministers Herrn Dr. Poseck die Amtsbilanz des CDU-Kandidaten Herrn MP Rhein getrübt hätte, ließen Herr MP Rhein und Herr JM Dr. Poseck die hessischen Justiztäter einfach weiter gewähren. Und so schritt Herr JM Dr. Poseck als sog. „Oberster Dienstherr“ gegen die ihm und Herrn MP Rhein beweisbelegt bekannten Justizstraftaten der hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen NICHT ein, sodass die Justizstraftäter*innen – auch instanzen-übergreifend – ihre vorsätzlich gesetzwidrigen Begünstigungsurteilte zugunsten der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei W. und der sich zu deren Gunsten strafbar gemacht habenden hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen fortsetzen konnten und weiter können.

Welche Folgen hat dies für uns Bürger*innen ganz konkret?

Im Falle der Beachtung des Rechtsstaates müsste die hessische Justiz ihre Entscheidungen und Urteile nach „Recht und Gesetz“ fällen. Doch dadurch, dass der hessische MP Herr Rhein seinen Justizminister Herrn Dr. Poseck seit 1 ½ Jahren NICHT anweist, als sog. „oberster Dienstherr“ gegen die ihm seit Amtsantritt bekannten schweren Amts- und Korruptionsstraftaten der hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen vorzugehen, stellt Herr MP Rhein sicher, dass die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen fortgesetzt weiter unter Verstoß gegen „Recht und Gesetz“  ihre gesetzwidrigen Begünstigungsurteile fällen können, ohne auch nur das Geringste strafrechtlich befürchten zu müssen. Denn durch sein ÖFFENTLICH bekanntes vorsätzliches NICHT-Einschreiten als „oberster Dienstherr“ signalisieren der hessische MP Herr Rhein und Herr Dr. Poseck ja seit Amtsantritt fortlaufend, dass sie die hessischen Justiztäter*innen bezüglich der Fällung ihrer vorsätzlich gesetzwidrigen Begünstigungsurteile NICHT stoppen wollen und werden. Herr MP Rhein und Herr Dr. Poseck geben also den hessischen Justiztäter*innen  AKTIV grünes Licht für ihre Justizstraftaten!

Und so können Sie, kann ich, können wir Bürger*innen den hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften noch so stichhaltige Beweise vorlegen, welche deren AMTSAUSFÜHREND begangene Korruptionsstraftaten lückenlos beweisen. Sie, ich, wir Bürger*innen werden diesbezüglich dennoch RECHTSSTAATausschließend kein „rechtliches Gehör“ finden. Denn schließlich haben all diese hessischen Justiztäter*innen von Herr Rhein und Herr Dr. Poseck GRÜNES LICHT, besser einen Freifahrtschein zur Begehung und Fortsetzung ihrer Justizstraftaten bekommen.

Während also auf der einen Seite der CDU-Kandidat Herr Rhein unser aller RECHTSSTAAT zulasten von uns Bürger*innen untergräbt und aushöhlt, und uns aller rechtsstaatlichen Grundrechte und Menschenrechte VORSÄTZLICH beraubt, schreibt sich eben dieser CDU-Kandidat Herr Rhein auf seine Wahlfahne, sich um die sog. „innere Sicherheit“ im Lande bemühen zu wollen.

Doch die Beachtung und Achtung unseres RECHTSSTAATES sind essentieller Bestandteil der „inneren Sicherheit“!

Wie vertrauenswürdig, ja wie glaubhaft ist dann aber die Ankündigung der CDU und ihres Kandidaten Herrn MP Rhein, wenn dieser AMTSAUSFÜHREND den RECHTSSTAAT zulasten von uns Bürger*innen seit 1 ½ Jahren vorsätzlich grundgesetzwidrig untergräbt und aushöhlt, uns Bürger*innen aber für die kommende Amtsperiode verspricht, sich um die „innere Sicherheit“ im Lande ganz besonders sorgen und kümmern zu wollen?

Nicht umsonst heißt es (sinngemäß): Nicht an meinen Worten, sondern an meinen Taten sollt ihr mich messen!

Gemessen an seinen „Taten“ hat Herr MP Rhein AMTSAUSFÜHREND die „innere Sicherheit“ in Hessen massiv geschwächt; statt gestärkt.

Und wie verträgt sich dieses Wahlversprechen von Herrn Rhein mit seinem aktuellen Vorgehen? Können wir daraus wirklich ableiten, dass sich der CDU-Kandidat Herr Rhein zukünftig um die "innere Sicherheit" wirklich kümmern wird. 

Angesichts dieses Schreibens GANZ SICHER NICHT!

Warum, so frage ich SIE, sollten wir angesichts dieser verheerenden Bilanz des hessischen CDU-Kandidaten Herrn Rhein davon ausgehen, dass er wirklich die „innere Sicherheit“ im Lande stärken will und wird?
Mit vorsätzlich gesetzwidrig gefällten Begünstigungsurteilen zugunsten Weniger?!

Denn AMTSAUSFÜHREND hat der hessische Ministerpräsident und CDU-Kandidat Herrn Rhein das genaue Gegenteil von dem gemacht, was er jetzt so vollmundig ankündigt. Er und sein Justizminister Herr Dr. Poseck haben die „innere Sicherheit“ AMTSAUSFÜHREND geschwächt und zugleich AKTIV dafür gesorgt, dass die Korruptionsstraftaten in der hessischen Justiz fortgesetzt werden; und dies in rechtsstaat-ausschließender Tragweite zulasten von Ihnen, mir, von uns Bürger*innen.

Und dieser Person, welche seit Amtsantritt AMTSAUSFÜHREND weder den Willen, noch die Kraft, noch das Durchsetzungsvermögen gezeigt hat, für eine Unterbindung dieser schweren Korruptionsstraftaten in der hessischen Justiz zu sorgen, sollen wir jetzt „glauben“, dass sich in einer weiteren Amtszeit von Herrn Rhein alles ändern würde?

Diese Widersprüchlichkeit zwischen den Worten und seinen Taten ist es, welche in uns tiefste Zweifel an der Geeignetheit des CDU-Kandidaten Herrn Rhein aufkommen lassen MÜSSEN!

Denn wer seit 1 ½ Jahren wissentlich gegen ihm beweisbelegt vorgetragene Justizkorruption und Justizstraftaten in der hessischen Justiz NICHT vorgeht, der will entweder nicht, oder kann nicht für die Unterbindung einer vorsätzlich korrupten Justiz sorgen; und damit auch nicht für den Bestand, oder gar für eine Verbesserung der „inneren Sicherheit“, zugunsten von uns Bürger*innen!!

Bitte bedenken Sie zudem:

Die amtierende hessische Landesregierung - unter Führung von Herrn Rhein - verhindert aus den exakt gleichen Gründen

  • ein Einschreiten des hessischen Justizministeriums
  • ein Einschreiten der offiziellen Ansprechperson gegen Korruption in der hessischen Justiz, und
  • ein Entscheiden über die entscheidungsreif gestellte "Nikolaus-Petition".

Also der gesamte hessische Regierungs- und Justizapparat ordnet sich der den Rechtsstaat und die "innere Sicherheit" schädigenden Entscheidung von Herrn MP Rhein und von Herrn JM Dr. Poseck unter, NICHT gegen die ALLEN GENANNTEN beweisbelegt BEKANNTE JUSTIZKORRUPTION und Justizstraftaten in der hessischen Justiz vorzugehen.

Zum Schaden von uns Bürger*innen, unserem Rechtsstaat und der "inneren Sicherheit"!

Und trotz dieser verheerenden Bilanz seit Amtsantritt bewerben sich die Benannten Herr Rhein und Herr Dr. Poseck um ihre Wiederwahl im hessischen Landtagswahlkampf 2023.

Und, dass die hessische Justiz ein massives KORRUPTIONSproblem hat, wissen wir doch NICHT ERST seit der Verurteilung eines der ehemaligen obersten Antikorruptionsbeauftragten der hessischen Justiz!