9te Verfassungsbeschwerde vom 27. Mai 2024
Wollen Sie Bürger*innen, dass in der BRDeutschland:
- Art. 1 Abs. 3 GG - faktisch - abgeschafft und durch sanktionslos bleibende WILLKÜR-Justiz ersetzt wird? UND dass
- JEDER Richter* und Staatsanwalt* - von vornherein SANKTIONSLOS - im AMT vorsätzlich STAFTATEN zu Ihren Lasten begehen darf, OHNE, dass Sie hiergegen auch nur das Geringste unternehmen können, DA unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, KRIMINELLEN Richtern* und Staatsanwält*innen einen
ausgestellt hat, diese Straftaten im AMT VORSÄTZLICH begehen zu dürfen, OHNE JEMALS eine strafrechtliche Verfolgung für ihre im AMT begangenen STRFTATEN und GRUND- und MENSCHENrechtsverletzungen, begangen zulasten von uns Bürger*innen, befürchten zu müssen.
Diese VEREITELUNG jeder Strafverfolgung von sich strafbar gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* DURCH DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT fand nun bereits WIEDERHOLT statt, OHNE, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hierzu auch nur die geringste RECHTLICHE ERLAUBNISGRUNDLAGE hätte.
VIELMEHR begeht damit unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, unter vorsätzlichem Verstoß gegen Art. 1 Abs. 3 GG, SCHWERSTE STRAFTATEN, sowie GRUND- und MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN, und greift zudem vorsätzlich gesetzwidrig in den Aufgabenbereich der LEGISLATIVE ein.
Um diesen ABBAU des deutschen "RECHTSSTAATES" bewirken zu können, VERSTIESS und VERSTÖSST unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT höchst-selbst VORSÄTZLICH und WIEDERHOLT gegen geltendes "Recht und Gesetz", vgl. §§ 331ff StGB, sowie gegen die GRUND- und MENSCHENrechte von uns Bürger*innen!
Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT umgeht also VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG und ERNEUT STRAFBAR die einschlägigen und rechtsgültigen §§ 331 ff StGB in STRAFRECHTLICHER Begünstigungs- und Strarfvereitelungsabsicht.
Doch dazu hat das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT überhaupt KEINE BEFUGNIS!
Denn auch das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat die geltenden §§ 331ff StGB zwingend zu beachten. Und wenn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT die Strafbarkeit von sich vorsätzlich im Amt strafbar gemacht habenden Richtern* und Staatsanwälten* aufheben will, dann hätte sich das BVerfG eben mit seinem Ansinnen an die LEGISLATIVE wenden, und diese um Änderung der bestehenden §§ 331ff StGB bitten müssen.
DENN erst dann, wenn die LEGISLATIVE die §§ 331ff StGB im Sinne des BVerfG abgeändert HÄTTE, wäre das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT BEFUGT gewesen, die gut 30 hessischen Richter* und Staatsanwälte* zu AMNESTIEREN, welche sich seit VIER JAHREN schwerster STRAFTATEN und schwerster Grund- und Menschenrechtsverletzungen BEWEISÜBERFÜHRT schuldig gemacht haben.
BITTE führen Sie sich dies sehr genau vor Augen:
Das Bundesverfassungsgericht höchst-selbst, hat WIEDERHOLT "Recht und Gesetz" vorsätzlich GEBROCHEN und wiederholt in SCHWERSTER WEISE gegen die bürgerseitig bestehenden GRUND- und MENSCHENrechte verstoßen, UM gut 30 Richter* und Staatsanwälte* MITTELS DIESES VORSÄTZLICHEN VERFASSUNGSBRUCHES des BVerfG, vor der gesetzlich zwingend vorgesehenen Strafverfolgung "zu bewahren". Richter* und Staatsanwälte* welche AMTSAUSFÜHREND VORSÄTZLICH SCHWERSTE STRAFTATEN und GRUNDGESETZverletzungen begangen haben; BEWEISÜBERFÜHRT begangenen haben!
Doch um dies durchzuboxen, schreckte unser aller BUNDESVERFASSUNGSGERICHT auch nicht vor einem VORSÄTZLICHEN VERFASSUNGSBRUCH, grundgesetzwidrigen ABBAU des deutschen Rechtsstaates, und der Begehung schwerster GRUND- und MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN zurück.
Wollen Sie Bürger*innen einen solchen Staat, in welchem der "RECHTSSTAAT" abgeschafft und durch eine vorsätzlich sanktionslos-justizWILLKÜRLICH agierende JUSTIZ ersetzt wird?
Sehr geehrtet Leser*innen!
Damit BAUT das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - vorsätzlich unter Verstoß gegen "Recht und Gesetz", sowie unseres GRUNDGESETZES - den deutschen Staat zulasten von uns Bürger*innen und zugunsten sich strafbar gemacht habender Richter* und Staatsanwälte* um, OHNE, dass das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT diesbezüglich auch nur die GERINGSTE rechtliche ERLAUBNIS dafür hätte!
All dies findet unter den SEHENDEN AUGEN aller weiteren obersten Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland statt, OHNE, dass diese diesem - im rechtsfreieen Raum - vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - vorsätzlich grundrechtswidrig - stattfindenden Umbau des deutschen Staates, und der jederzeitig justiz-WILLKÜRLICHEN A B S C H A L T U N G des deutschen "Rechtsstaates" zulasten von uns Bürger*innen stattfindend, entgegentreten würden.
Zudem findet diese jederzeitige ABSCHALTBARKEIT des deutschen "Rechtsstaates" durch die justizWILLKÜRLICH agierende JUSTIZ ABSEITS JEDER ÖFFENTLICHEN WAHRNEHMUNG statt!
WENN wir als Bürger*innen hiergegen NICHT vorgehen, dann kann - ab sofort - jeder über Sie sitzende RICHTER* und Staatsanwalt*:
- VORSÄTZLICH AMTSAUSFÜHREND schwerste STRAFTATEN zulasten von uns Bürger*innen, also zu IHREN LASTEN begehen, UND
- VORSÄTZLICH justiz-WILLKÜRLICH über Ihren Fall entscheiden, UND
- uns Bürger*innen VORSÄTZLICH und GRUND- & MENSCHENrechtverletzend jeden ZUGANG zum RECHTSSTAAT, zu rechtsstaatlicher Hilfe, zu einem rechtsstaatlichen Verfahren in GÄNZE VEREITELN und unmöglich machen,
OHNE dass wir Bürger*innen hiergegen auch nur das GERINGSTE unternehmen können.
ÜBRIGENS, auch die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe wird uns Bürger*innen NACH diesem ABBAU des RECHTSSTAATES NICHT helfen. Denn jeder Rechtsanwalt* kann Ihnen nur unter Beachtung von "Recht und Gesetz" anwaltlich Sie unterstützend zur Seite stehen. DOCH wenn vor Gerichten und Staatsanwaltschaften NICHT LÄNGER "Recht und Gesetz" gelten, SO DIE WIEDERHOLTEN ENTSCHEIDUNGEN des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS lautend, dann kann Ihnen auch kein Rechtsanwalt hilfreich zur Seite stehen; da wir Rechtsanwälte* Ihnen ja lediglich unter Beachtung von "Recht und Gesetz" hilfreich zur Seite stehen können.
DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT macht damit zugleich JEDE RECHTSANWALTLICHE ARBEIT U N M Ö G L I C H, sowie JEDEN Gang zu Gericht oder zum "staatlichen Gewaltmonopol" zum REINEN L O T T O S P I E L!
DENN da - laut BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - Richter* und Staatsanwälte* SANKTIONSLOS im AMT vorsätzlich STRAFTATEN begehen und zulasten von uns Bürgern* gegen sämtliche GRUND- und MENSCHENrechte verstoßen dürfen, "RECHT & GESETZ" also NICHT länger ZWINGEND von der JUSTIZ beachtet werden muss, (trotz geleistetem richterlichem AMTS-EID) können auch wir Rechtsanwälte* NICHT im geringsten abschätzen, welch - sanktionslos - JUSTIZ-WILLKÜRLICHES URTEIL der über Sie zu befinden habende Richter* fällen wird; DA JA laut BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Richter* und Staatsanwälte* von vornherein SANKTIONSLOS "Recht und Gesetz" BRECHEN und dagegen verstoßen dürfen, ohne dass wir Bürger*innen hiergegen auch nur das Geringste unternehmen können.
Bitte führen Sie sich folgende TATSACHE deutlich vor Augen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist,
Stand 5. Juni 2024,
KEIN "RECHTSSTAAT" mehr!