Auf dieser Seite finden Sie fortlaufende News über die BEWEISBAR stattfindende Niederreißung von Rechtsstaat und Demokratie durch die Justiz und Strafverfolgungsbehörden in Wiesbaden und Frankfurt a.M., sowie die deutsche Justiz.
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Update 19. April 2024
Sehr geehrte Vertreter*innen der Vierten Gewalt,
aufgrund zahlreicher Anfragen von Ihnen, VIELEN DANK dafür!, will ich Sie vorliegend kurz darüber informieren, dass der Ihnen vorgestellte größte Willkür-Justiz- und Justizkorruptions-Skandal der deutschen Nachkriegsgeschichte noch nicht beendet, sondern auch weiterhin hoch akut und hoch aktuell ist.
Derzeit befasst sich damit u.a. das Bundesverfassungsgericht, dessen beantragte EIL-ENTSCHEIDUNGEN – nach „Recht und Gesetz“ – das Bundesverfassungsgericht ZEITNAH zu fällen hat.
Sobald diese Entscheidungen vorliegen, wird Sie der Unterfertigende hierüber unverzüglich informieren, und – abhängig davon, ob das Bundesverfassungsgericht mit seinen ausstehenden Entscheidungen die vollständige ABSCHALTUNG unseres „RECHTSSTAATES“ durch die JUSTIZ vorsätzlich grundgesetzwidrig bestätigt und/oder fortsetzt, oder nicht – die weiteren Schritte zum Erhalt unseres "RECHTSSTAATES" und unserer Demokratie ergreifen.
Sie dürfen versichert sein, dass Sie der Unterfertigende weiter auf dem Laufenden halten, und Sie über alle weiteren Entwicklungen in diesem Justizskandal jeweils zeitnah und engmaschig informieren wird.
WEHRET DEN ANFÄNGEN!
Im Interesse des Fortbestandes unserer bürgerseitig kodifizierten GRUNDRECHTE und MENSCHENRECHTE, sowie des Rechtsstaates und unser aller Demokratie!
Mit besten Grüßen
Ihr A.B. Appelt
https://KeinDemokratieAbbau.de
Achtung@RechtsstaatInGefahr.org
Update 14. März 2024: Schreiben an das Bundesverfassungsgericht, sowie Herrn Bundeskanzler Scholz und Herrn Bundespräsidenten Dr. Steinmeier
Update 24. Februar 2024:
Da der deutsche Staat, handelnd durch die deutsche Justiz, offenbar an seinem Plan der mittels erneuter Verstöße gegen "Recht und Gesetz", sowie mittels ERNEUTER Verstöße gegen die mit dem Rechtsstaat korrespondierenden Grund- und Menschenrechte von uns Bürger*innen den Bürger Appelt zu diskreditieren und mundtot zu machen versucht, wurde folgendes Schreiben an das AG Frankenthal erforderlich, welches Sie hier einsehen können.
ZUDEM können Sie hier das Schreiben an unseren Herrn Bundespräsidenten Dr. Steinmeier abrufen, in welchem der darin Unterfertigende - darin begründet - die Hilfe unseres Herrn Bundespräsidenten erbittet, zur zielorientierten "Mit-Lösungsfindung" hinsichtlich der aktuell vorherrschenden Verfassungskrise und Rechtsstaats-Aushebelung durch die vorsätzlich gegen Art. 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 GG verstoßende deutsche Justiz in der Bundesrepublik Deutschland. Sie finden in diesem Schreiben auch die konkrete Begründung, weshalb sich der unterzeichnende Bürger Hilfe erbittend an unseren Herrn Bundespräsidenten mit genanntem Schreiben wendet.
Update 22. November 2023:
Update 5. Okt. 2023:
Update 29. Juli 2023:
HIER finden Sie ein an eine Auswahl der "Täter 2 bis 4" gesandtes Aufforderungsschreiben (pdf).
Hierin werden die OLG-Richter*innen Nöhre, Kehl und Dr. Müller aufgefordert auch nur EINE EINZIGE Stelle zu benennen, in welcher das OLG Frankfurt a.M., Az. 7 Ws 64/23, dem Antragsteller "rechtliches Gehör" gewährt hat, und/oder die vorentschieden habenden Staatsanwaltschaften dem Antragsteller "rechtliches Gehör" gewährt hätten. Die Aufforderung ist mit dem Angebot verbunden, dass der gemachte rechtliche Vorhalt SOFORT REVIDIERT wird, wenn die benannten OLG-Richter*innen auch nur EINE EINZIGE Stelle benennen können, wo dem Antragsteller "rechtliches Gehör" gewährt wurde. (ÜBRIGENS: Die benannte Aufforderung war den OLG-Richter*innen bereits vor zwei Monaten zugegangen, und blieb vom OLG unbeantwortet. Ebenso ALLE sinngemäß gleichlautenden Aufforderungen an ALLE weiteren fallbezogen entschieden habenden hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften!)
Also, meine Damen und Herren Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche Sie in dem Fall - an welcher Stelle auch immer - entschieden haben. Bitte nennen Sie auch nur EINE EINZIGE STELLE, wo Sie dem Antragsteller in dem Fall "rechtliches Gehör" gewährt haben. NUR EINE EINZIGE STELLE!
Solange Sie dies nicht können, LIEGT DER BEWEIS auf dem Tisch, dass Sie Ihre Entscheidungen allesamt VORSÄTZLICH GESETZWIDRIG gefällt haben! Und das nennt man gemeinhin JUSTIZWILLKÜR, was GRUNDGESETZWIDRIG ist! Zumal Sie zudem GRUNDGESETZWIDRIG sichergestellt haben, dass KEINE Ihrer gesetzwidrigen Urteile und staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens rechtsstaatlich überprüft werden kann.
Wir dürfen also gespannt sein! Sobald eine Antwort des OLG Frankfurt a.M., 7. Strafsenat, oder auch von einer anderen der benannten Justizstellen vorliegt, wird diese Ihnen selbstverständlich hier gleichfalls zum Download bereitgestellt.
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Aufgrund der - lückenlos beweisbar - geschildert grundgesetzwidrigen Korruptionsumstände in Hessen, hat die Rechtsanwaltskanzlei Appelt eine Petition beim hessischen Landtag eingereicht.
Die Petition ist begründend ausführend beantragt darauf gerichtet, den hessischen Justizminister Dr. Poseck zu verpflichten, gegen die dem hessischen Ministerpräsidenten und dem hessischen Justizministerium beweisbelegt bekannten, gesetzwidrig korrupten Zustände in der hessischen Justiz vorzugehen.
Abgesehen davon, dass es ja schon eine rechtsstaatliche Unglaublichkeit ist, überhaupt per Petition einen solchen Antrag stellen zu müssen, hat sich dann folgendes zugetragen.
Gerichtet an die Eingangsstelle für an den hessischen Landtag gerichtete Petitionen, hat die "Kanzlei des hessischen Landtages" die eingereichte Petition wahrheitswidrig so "uminterpretiert", als würde der Petent eine auf ein unzulässiges Ziel gerichtete Petition eingereicht haben. Dies ist deshalb erwähnenswert, weil der Petent in seiner Petitionsbegründung ausdrücklich abgrenzend begründend darauf eingegangen war, dass er mit der eingelegten Petition ausdrücklich nicht die Überprüfung einzelfallgerichtlicher Entscheidungen verfolgen würde; wissend, dass dies mit einer Petition nicht verfolgt werden darf.
Doch TROTZ DASS DER "KANZLEI DES HESSISCHEN LANDTAGES" diese bewusst abgrenzend abgefasste Petitionsbegründung vorlag, "interpretierte" die "Kanzlei des hessischen Landtages" die ihr vorliegende Petition so, UND INFORMIERTE die Abgeordneten des hessischen Landtages auch so, als würde sich die Petition auf ein mit einer Petition nicht angreifbares Ziel antragsmäßig beziehen.
Bitte machen Sie sich dabei bewusst, dass die einzig mögliche Einreichungsstelle für Petitionen in Hessen, also die "Kanzlei des hessischen Landtages" mit dieser leicht erkennbar wahrheitswidrigen "INTERPRETATION" des gestellten Antrages der eingereichten Petition ALLE PARLAMENTARIER*INNEN des hessischen Landtages "wahrheitswidrig informiert hat", um es GANZ vorsichtig zu formulieren.
Anders gefragt: Wie hoch reicht in Hessen die KORRUPTION, sowie die ANGST vor Entdeckung der geübten Korruption, wenn es schon - beweisbar - so weit geht, dass die "Kanzlei des hessischen Landtages" die Parlamentarier*innen des hessischen Landtages über den Inhalt einer eingereichten Petition wahrheitswidrig informiert? Leicht erkennbar wahrheitswidrig, in Abgleich mit vorliegender Petitionsbegründung!
Schließlich steht der Unterfertigende aus gegebenem Anlass in engem Kontakt mit dem Bundesverfassungsgericht, welches die Ihnen wahrheitsgemäß und lückenlos beweisbaren Geschehnisse gleichfalls engmaschicht überwacht, und diesbezüglich bereits entschieden hat, die Sache zur Entscheidung anzunehmen, verbunden mit der offiziellen Vergabe eines Aktenzeichens.
SCHREIBEN vom 22. November 2022 an den hessischen Ministerpräsidenten Rhein, und den hessischen Justizminister Dr. Poseck,
"Willkür-Justiz ist „Dritte Reich“-Justiz,
Herr MP Rhein und Herr JM Dr. Poseck!
Wie Ihnen seit einem ¾ Jahr bekannt, haben sich – lückenlos beweisbar – gut 20 hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen diesem Verbrechen der grundgesetzwidrigen Willkür-Justiz schuldig gemacht, der Justizgesinnung des „Dritten Reiches“ gleichkommend. Auch sind Ihnen die kriminell justiz-willkürlich gefällten Fälle, Aktenzeichen und die Namen dieser sich strafbar gemacht habenden Richter*innen und Staatsanwält*innen allesamt genau bekannt. Also die Amtsverbrechen dieser Personen, welche zuerst zum kriminellen „Schutz“ einer Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Recht und Gesetz gebrochen und sich fortgesetzt in nazigleicher Willkür-Justiz geübt haben. Und die Namen und Amtsverbrechen derjenigen Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche seit 2 ¾ Jahren diejenigen Amtspersonen in schwarzer Robe gesetzwidrig und amtsmissbräuchlich vor rechtlich zwingend gebotener Strafverfolgung bewahren, welche zuvor mittels nazigleicher Willkür-Justiz die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei vor rechtlich zwingend gebotener Strafverfolgung „bewahrt“ haben. Auch liegt Ihnen seit einem ¾ Jahr beweisbelegt vor, dass diese Amtsverbrechen sogar in instanzen-übergreifend zwischen Wiesbaden und Frankfurt a.M. verbrochen wurden, und „bandenmäßig verabredet wirkend“ zwischen den Staatsanwaltschaften und den Gerichten an den genannten Standorten. Damit wurde zugleich jede rechtsstaatliche Kontrolle grundgesetzwidrig, landesverfassungswidrig und rechtsstaatswidrig – unter Einsatz höchster krimineller Energie – von diesen 20 hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen außer Kraft gesetzt.
Sie, Herr MP Rhein, und Sie, Herr JM Dr. Poseck, sind hierüber seit einem ¾ Jahr konkret informiert und wurden wiederholt zum Einschreiten hiergegen aufgefordert, UND TUN NICHTS DAGEGEN, obwohl Sie qua Amt und Ihrem vor den parlamentarischen Volksvertreter*innen geleisteten Amtseid zum Einschreiten gegen diese Nazi-Justiz verpflichtet sind; rechtlich rein deklaratorisch erklärt hin oder her. Keinesfalls dürfen Sie das genaue Gegenteil zu ihrem geleisteten Amtseid begehen. Doch statt dagegen einzuschreiten, lassen Sie diese Richter*innen und Staatsanwält*innen weiter über uns „richten“; Personen, deren – lückenlos beweisbar – geübte Willkür-Justiz den Verdacht aufkommen lässt, dass sie sich deutlich mehr der nazigleichen Willkür-Gesinnungsjustiz verbunden fühlen, als dem Rechtsstaat der BRDeutschland.
FRAGE: bedeutet dies, Herr JM Dr. Poseck, dass Sie ihr Justizministerium weiter im Geiste und der Gesinnung des „Dritten Reiches“ führen wollen, indem Sie weiter Willkür-Justiz gestatten und gegen diese Ihnen bekannten Amtsverbrecher*innen nicht vorgehen? Und ist Ihnen, Herr JM Dr. Poseck, nicht bekannt, dass Justiz-Willkür ein Akt grundgesetzwidriger und landesverfassungswidriger Staats-Willkür ist, und damit verboten?
Und Sie, Herr MP Rhein, verfolgen Sie die gleichen „Dritte Reich“-Ziele, wie dies offenbar Ihr JM Herr Dr. Poseck gewillt ist für die Dauer seiner Amtszeit umzusetzen?
Meine Herren Rhein und Dr. Poseck, wieso ist es notwendig Ihnen die Grundgesetzwidrigkeit, die Verfassungswidrigkeit und die Schädlichkeit Ihres Handelns für Rechtsstaat und Demokratie erst so plastisch vor Augen zu halten? Wollen Sie sich ernsthaft als so GESCHICHTSVERGESSEN outen, dass Ihnen nicht bewusst ist, dass geübte Justiz-Willkür, zudem rechtsstaatsausschließend instanzen-übergreifend begangen, grundgesetzwidrig und demokratiegefährdend ist? Dennoch schreiten Sie seit einem ¾ Jahr hiergegen nicht ein!
Sie haben vor den Volksvertreter*innen des hessischen Landtages den Amtseid geleistet, stets unter strikter Beachtung von Grundgesetz, Landesverfassung, Recht und Gesetz zu handeln, und so sicher zu stellen, Schaden von uns Bürger*innen abzuhalten. Selbst gegen diesen von Ihnen offiziell geleisteten Amtseid verstießen bereits – beweisbar – Ihre Vorgänger*innen und verstoßen nun auch Sie bereits seit Mai dieses Jahres.
Sie haben durch dieses – gegen Ihren geleisteten Amtseid – verstoßende Unterlassen, gegen diese nazigleiche Willkür-Justiz in Ihren hessischen Justiz-Reihen seit einem ¾ Jahr nicht vorzugehen, sowohl Ihren Amtseid beweisbar gebrochen, und zudem dafür Sorge getragen, dass diese Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe weiter über uns Bürger*innen justiz-willkürlich richten dürfen.
Herr JM Dr. Poseck, ein Großteil der Entscheidungen und Urteile dieser Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe wird aufgerollt und überprüft werden müssen, sobald die davon betroffenen Bürger*innen Kenntnis davon erlangen, dass sich „ihr“ Richter*in, „ihr“ Staatsanwält*in, welche über sie gerichtet hat, der schwersten Amtsverbrechen schuldig gemacht hat, welche unser Strafgesetzbuch überhaupt nur kennt.
Staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen z.B. vom LEITENDEN OBERSTAATSANWALT der StA Wiesbaden, Herr Dr. Thoma; oder von Frau StAin Altmann (StA Wiesbaden).
Oder von den Richter*innen der 4. Zivilkammer des LG Wiesbaden, Frau Vorsitzende Dr. Siebelt, Frau Richterin Pradt, Herr Richter Laudi. Auf deren Konto geht beweisbar: Begünstigung im Amt, Nötigung, Mittäterschaft oder Beihilfe zum Prozessbetrug, vorsätzlicher Amtsmissbrauch,…. . Diese richterliche Verbrechergruppe hat – um die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei begünstigen zu können, und für einen positiven Ausgang des seit über 2 Jahren fallbezogen laufenden Strafverfahrens gegen Frau Richterin Pradt – einfach wahrheitswidrig einen „Beweis“ erfunden und allein darauf basierend ihr Urteil zugunsten der Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei gefällt. Dumm nur, dass anhand des gerichtlichen Protokolls bewiesen ist, dass diese richterliche Verbrechergruppe diesen „Beweis“ wahrheitswidrig und mit krimineller Absicht einfach erfunden hat. Und der LEITENDeOStA der StA Dr. Thoma, hat dann mit kriminellen Mitteln diese richterliche Verbrechergruppe von jeglicher Schuld befreit. Und in dieser Weise agieren diese Amtsverbrecher*innen seit 2 ¾ Jahren, AKTIV geschützt vom hessischen Ministerpräsidenten und von der/dem hessischen Justizminister*in!
Und das ist nur der Beginn der Aufzählung dieser hessischen Amtsverbrecher*innen, welche Sie, trotz konkreter Kenntnis von deren begangenen Amtsverbrechen, einfach unbehelligt unseren Rechtsstaat weiter korrumpieren lassen; mit weitreichendsten Schadensfolgen für uns alle.
Warum glauben Sie bitte, dass gegen diese hessischen Staatsanwält*innen und Richter*innen nach Fallprüfung selbst von einem Oberstaatsanwalt der StA München II Strafanzeige gegen diese Personen gestellt wurde, wie Ihnen gleichfalls nachgewiesen und bekannt?!
Weil auch dieser OStA der StA München II nach Fallprüfung sofort erkannt hat, dass es sich hier um den größten Justizskandal der Nachkriegsgeschichte handelt, welche die hessische Justiz seit 2 ¾ Jahren begeht und zugleich zu vertuschen versucht, und Sie, meine Herren, seit einem ¾ Jahr AKTIV!
FRAGE: Doch wie ist dies möglich, meine Herren Rhein und Dr. Poseck?
ANTWORT: Weil diese Deckung schwerster Justiz-Verbrechen und Verbrecher*innen nicht „nur“ die Justiz-Behörden-interne Deckung von jeweils GANZ OBEN erfährt, sondern eben auch – BEWEISBAR – seit einem ¾ Jahr von Ihnen, Herr MINISTERPRÄSIDENT RHEIN und Herr JUSTIZMINISTER Dr. Poseck!
Und zu den genannten Justiz-Behörden gehören – lückenlos beweisbar –:
· Das LG Wiesbaden (Frau Präsidentin Dr. C. Menhofer, wurde vom OStA der StA München II gleichfalls aus gutem Grunde angezeigt!)
· Die StA Wiesbaden, unter Leitung von Herrn LOStA Dr. Thoma, welcher gleichfalls vom benannten OStA der StA München II strafrechtlich angezeigt wurde, was natürlich alles auf korruptem Wege von den genannten hessischen Justizbehörden mit kriminellen Mitteln „unschädlich“ gemacht wurde)
· Die GStA Frankfurt a.M.,
· Das OLG Frankfurt a.M., sowohl in der zivilrechtlichen Abteilung als auch in der strafrechtlichen Abteilung
Wie Ihnen bekannt, sind die in den genannten Justiz-Behörden begangenen Straftaten dieser Richter*innen und Staatsanwält*innen, allesamt lückenlos beweisbar! Ebenso können die benannten Strafanzeigen des Oberstaatsanwaltes der StA München II, gerichtet u.a. gegen Herrn LOStA der StA Wiesbaden und die Präsidentin des LG Wiesbaden JEDERZEIT vorgelegt werden.
Warum hat die StA München II wohl diese Strafanzeigen zulasten u.a. der Benannten erhoben?
Weil jede/r Jurist*in sofort erkennt, welch grundgesetz- und verfassungswidrige Korruption in der hessischen Justiz demokratiefeindlich wütet!
Doch da diese hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen, welche lückenlos beweisbar sich der schwersten Amtsverbrechen schuldig gemacht haben, UND noch weiter machen, eben auch die Deckung VON GANZ OBEN erfahren, also von Ihnen, Herr Ministerpräsident Rhein und von Ihnen Herr Justizminister Dr. Poseck, dürfen diese Amtsverbrecher*innen unbehelligt weiter ihre Amtsstraftaten begehen; zum Schaden von Rechtsstaat, Demokratie und uns Büger*innen.
Meine Herren Rhein und Dr. Poseck!
Der Unterfertigende ist 60 Jahre alt und entsprechend lange im „juristischen Geschäft“.
Glauben Sie denn ernsthaft, dass ich all diese Arbeit und Mühe im Kampf gegen diese Amtsverbrechen und Amtsverbrecher*innen unternommen hätte und weiter unternehmen würde, wenn es sich bei den Ihnen bekannten Amtsverbrechen nicht MIT ABSTAND um die abscheulichste Justiz-Willkür und um den schwersten Justiz-Skandal der Nachkriegsgeschichte handeln würde?!!
Jeder und jede dieser hessischen Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe hat ohne jedes Zögern diese schwersten Amtsverbrechen begangen, welche unser Strafgesetzbuch kennt. Bereitwillig und ohne jedes Zögern. Und obwohl ich wiederholt schriftlich diesen Amtsverbrecher*innen versuchte ins Gewissen zu reden und an ihre Verpflichtung laut geleistetem Amtseid, § 5 HRiG, appellierte, ließ sich keine dieser „Amtspersonen“ von der Begehung dieser schwersten Amtsstraftaten abbringen.
Dies ist nur möglich bei einer „Deckung“ dieser Amtskriminalität von GANZ OBEN, was Ihr Nichteingreifen seit einem ¾ Jahr zweifelsfrei belegt. Doch auch mit dieser Deckung von GANZ OBEN hätte diese Amtskriminalität nicht ohne Aufdeckung seit 2 ¾ Jahren begangen werden können, wenn nicht bereits systemisch auf ganz breiter Front das Einverständnis zur Korruption, sowie zur Begehung dieser schwersten Amtsstraftaten angelegt wäre.
Sie, meine Herren Rhein und Dr. Poseck decken doch durch Ihr fortgesetzt amtseid-brechendes Untätigbleiben – beweisbar – seit einem ¾ Jahr diese nazigleiche hessische Willkür-Justiz und ihre Amtsverbrecher*innen gleichfalls!
Und Sie, meine hessischen GRÜNEN. Sie wissen doch gleichfalls lang genug über diese grundgesetzwidrigen Unrechts-Zustände in Hessen Bescheid! Dennoch hört man auch aus Ihre Fraktion und Partei keinen einzigen Pieps! Ist etwas die „Realo-Politik“ der GRÜNEN mittlerweile so weit nach rechts gerückt, dass es eben zum realo-politischen Geschäft gehört nazigleiche Justiz-Willkür in den hessischen Justizreihen zu dulden; ja durch Ihr Schweigen faktisch AKTIV zu unterstützten? Bitte glauben Sie mir, Ihr Koalitionspartner kann Ihnen überhaupt nicht so viel an Gegenleistung anbieten, was es Sie kosten wird, gegen dieses verbrecherische hessische „Nazi-Treiben“ – wie geschildert und auch Ihnen gleichfalls lückenlos bekannt – nicht entschlossen und sichtbar eingeschritten zu sein.
Der hessischen Justiz steht also ein sehr langer Weg bevor, seine Justiz von diesem Korruptions-System und dieser Vielzahl von Amtsverbrecher*innen in schwarzer Robe, welche bis in die höchsten Ämter reichen, zu befreien.
Bevor dies nicht in beweisbarer und transparenter Weise geschehen ist, kann aus „Hessen“ stammenden Entscheidungen und Urteilen keine Beachtung weiter geschenkt werden, da einfach nicht klar ist, wie sehr jeweils Recht und Gesetz zur Erlangung des jeweiligen Urteils von dem jeweiligen Spruchkörper gebeugt und gebrochen wurde.
Schließlich: wie bereits wiederholt angemahnt werden Sie einen rechtsstaatlich glaubhaften Weg finden müssen, VON WEM und WO Sie diese gut 20 Amtsverbrecher*innen vor Gericht stellen werden. Denn dass, wie bislang, weiter hessische Amtsstraftäter*innen über hessische Amtsstraftäter*innen in offen strafvereitelnder Weise entscheiden, also Täter*innen über Täter*innen richten, ist diesbezüglich ausgeschlossen. „Hessen“ hat mit diesem Fall selbst den Beweis dafür angetreten, nicht über das geeignete „Personal“ zu verfügen, unter Beachtung des geleisteten richterlichen Amtseides derartige Fälle in rechtsstaatlich vorgeschriebener Weise behandeln zu können.
Meine Herren Rhein und Dr. Poseck! Gehen Sie endlich gegen diese Amts- und Justiz-VERBRECHEN und -VERBRECHER*innen und ausgewiesenen Verfassungsfeinde vor.
Sonst kann und wird dieser Justiz-Skandal ganz schnell auch Ihre Karriere kosten, und Sie beide einen äußerst unrühmlichen Platz in der Geschichte von Hessen und der deutschen Justiz-Geschichte eingehen. Und wenn Sie dies wünschen, kann ich da jederzeit auch noch deutlicher werden und weitere Beweise vorlegen, Herr JM Dr. Poseck.
Denn wer im Deutschland des Jahres 2022 sich weigert gegen ihm bekannte und beweisbare Amtsverbrechen und Amtsverbrecher*innen vorzugehen, welche mit größter krimineller Energie unseren Rechtsstaat, unser Grundgesetz, die Landesverfassung und damit nicht zuletzt unsere verfassungsmäßige Grundordnung, samt unserer Demokratie seit 2 ¾ Jahren angreifen und schädigen, hat in den Ämtern nichts zu suchen, welche Sie bekleiden, meine Herren Rhein und Dr. Poseck.
Schlimm, dass man Ihnen dies aufgrund ihres diesbezüglich amtseid-brechenden Untätigbleibens seit einem ¾ Jahr, bzw. seit Amtsantritt so deutlich sagen muss. Dies erwartet man nicht, wenn man sich im Interesse von Schutz und Wahrung des Rechtsstaates, unserer verfassungsmäßigen Grundordnung und unserer Demokratie an offizielle Vertreter*innen unseres Staates wendet, welche auf Landesebene die höchsten Ämter bekleiden; sich aber beweisbar fortgesetzt weigern, entsprechend ihren Amtspflichten diesen Ihnen – beweisbelegt – bekannten Justiz- und Verfassungsfeinden entgegenzutreten.
Meinen Sie ernsthaft dies noch lange durchhalten zu können? Insbesondere wenn bei Fortsetzung Ihres „deckenden“ Verhaltens sehr bald die breite Öffentlichkeit über diesen schwersten Justiz-Skandal der Nachkriegszeit und Ihr diesbezügliches Untätigbleiben erfahren wird, Herr MP Rhein, Herr JM Dr. Poseck?
TICK-TACK-TICK-TACK! Die Uhr läuft weiter unaufhaltsam gegen Sie!